Bürgergeld & Erbe: Wie funktioniert die Anrechnung?

Wenn Sie Geld erben, während Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen, kann das Amt Ihnen unter Umständen die Erbschaft auf Ihre Leistungen anrechnen. Wer Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bekommt, hat deswegen nicht immer finanzielle Vorteile durch ein Erbe. Möglichkeiten wie ein sogenanntes Bedürftigentestament bestehen aber dennoch.

Unser Service für Sie
Bescheid vom Jobcenter durch unsere Anwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!
Bescheid kostenlos prüfen

Muss ich meine Erbschaft beim Jobcenter melden?

Sie haben geerbt und beziehen Bürgergeld-Leistungen? Dann sind Sie dazu verpflichtet, die Erbschaft dem Jobcenter mitzuteilen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I. Sollten Sie eine Erbschaft nicht angezeigt haben und das Jobcenter erfährt auf Umwegen davon, ist die Sozialbehörde grundsätzlich dazu berechtigt, Akteneinsicht beim Nachlassgericht zu beantragen – es droht Ärger.

Hinweis: Verschweigen ist strafbar

Haben Sie die Erbschaft nicht beim Jobcenter gemeldet, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 EUR nach sich ziehen. Manchmal kann es auch sein, dass Sie eine Strafanzeige wegen Betruges (§ 263 StGB) erhalten.

Was drohnt mir, wenn ich dem Jobcenter ein Erbe verschweige?

Erbschaft ausschlagen, was passiert?

Bei einer Erbschaft besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese auszuschlagen. Eine Ausschlagung kommt meist bei einer Erbschaft in Betracht, bei der Schulden vererbt werden. Niemand möchte freiwillig einen Schuldenberg erben. Eine Ausschlagung bei Schulden hat keine Konsequenzen im Hinblick auf die Bürgergeld-Leistungen.

Etwas anderes gilt jedoch, wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen, bei der Sie tatsächlich Geld geerbt hätten. Das kann vom Jobcenter als vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit gewertet werden, was dazu führt, dass kein Anspruch mehr auf die Bürgergeld-Leistungen besteht. Zudem kann es dazu führen, dass ausgezahlte Sozialleistungen zurückverlangt werden.

Achtung: Erbe ausschlagen: Wer trägt die Kosten?

Befürchten Sie, dass Sie Schulden erben und wollen eine Erbschaft ausschlagen, müssen Sie das beim Nachlassgericht erklären. Das ist das Amtsgericht, das am Wohnort des oder der Verstorbenen zuständig ist. Dafür entstehen Gebühren in Höhe von 30 EUR. Können Sie die Gebühren nicht aufbringen, beantragen Sie bei Gericht Verfahrenskostenhilfe.

Wie wird die Erbschaft beim Bürgergeld berücksichtigt?

Eine Erbschaft gilt seit dem 1. Juli 2023 unabhängig vom Todeszeitpunkt des Erblassers als Vermögen. Deshalb finden im Fall einer Erbschaft die Freibeträge für das Schonvermögen Anwendung: 40.000 EUR plus 15.000 EUR pro weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft sind im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges (sog. Karenzzeit) anrechnungsfrei. Danach beträgt das Schonvermögen 15.000 EUR plus 15.000 EUR pro weiterem BG-Mitglied.

Ob das aber auch für Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche gilt, ist noch unklar. Das Gesetz spricht zwar nur von anrechnungsfreien Erbschaften. Da die anderen beiden Ansprüche aber eng mit der Erbschaft verknüpft sind, bleibt viel Raum für Spekulationen und Interpretationen. Vermutlich wird erst das Bundessozialgericht diese Frage endgültig klären können.

Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass Ihnen auch die volle Summe, die Sie geerbt haben, angerechnet wird. Zunächst einmal kann nur der Teil des Erbes berücksichtigt werden, der Ihnen auch tatsächlich zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass alle Aufwendungen, die Sie im Zusammenhang mit der Erbschaft haben, hiervon abgezogen werden müssen. Zu diesen Aufwendungen zählen:

  • die Erbschaftssteuer
  • noch bestehende Schulden des Erblassers
  • und die Bestattungskosten.

Welche Ausgaben werden von dem berücksichtigten Erbe abgezogen?

Haben Sie Gegenstände oder andere Sachwerte geerbt, können diese nur mit ihrem Verkaufserlös berücksichtigt werden, wenn sie denn überhaupt verwertbar sind.

Riester als Trick, um das Erbe vor dem Jobcenter zu retten?

Wenn Sie mehr geerbt haben als Sie nach Ihrem geltenden Vermögensfreibetrag behalten dürfen, sollten Sie über eine Riester-Rente nachdenken. Gesetzlich geförderte Formen der Altersvorsorge sind nach §12 Absatz 1 SGB II nämlich unabhängig von ihrer Höhe für das Jobcenter tabu. Eine private Altersvorsorge kann daher ein probates Mittel sein, um Ihr Erbe vor dem Zugriff des Jobcenters zu bewahren.

Muss man Bürgergeld zurückzahlen, wenn man erbt?

Wenn Sie als ehemaliger Bürgergeld-Empfänger erben, müssen keine Sozialleistungen zurückgezahlt werden. Früher war das anders: Die Sozialbehörden konnten bis zu zehn Jahre nach dem (damals noch ALG II) Leistungsbezug auf Ihr Erbe zugreifen. Das ist aber zum Glück vorbei. Der entsprechende Paragraf (§ 35 SGB II) wurde 2016 aus dem Gesetz gestrichen. Seitdem gilt: Ihr Erbe kann – wenn überhaupt – nur auf den zukünftigen Bürgergeld-Bezug angerechnet werden.

Wie wird verfahren, wenn Immobilien vererbt werden?

Nicht nur Geld wird vererbt. Es kann auch vorkommen, dass Sie ein Haus erben. Wie wird dieses Erbe auf Ihre Leistungen angerechnet? Einmal besteht die Möglichkeit, dass Sie das Haus selbst nutzen. Das kommt ohne Nachteile infrage, wenn das Haus eine angemessene Größe hat. Sollte das Haus nicht für den Eigenbedarf in Betracht kommen, muss es nur verkauft werden, wenn dessen Wert über Ihrem Vermögensfreibetrag liegt. 

Möchten Sie das Haus nicht verkaufen, weil Sie emotional daran gebunden sind, können Sie zwar in Erwägung ziehen, es zu vermieten. Bleiben Sie aber dennoch hilfebedürftig, kann es sein, dass Ihr Anspruch entfällt, da das Haus als Vermögen zu berücksichtigen ist.

Sollte ein Verkauf bzw. eine Vermietung für Sie nicht in Betracht kommen, das Haus aber eine unangemessene Größe aufweisen, können Sie es im Einzelfall trotzdem selbst bewohnen. Hierzu müssen Sie den Sozialbehörden nachweisen, dass sich ein Verkauf des Hauses als unzumutbar unwirtschaftlich erweist oder sich die Immobilie nicht oder jedenfalls nicht innerhalb eines Bewilligungszeitraumes verkaufen lässt.

Was gilt bei Nießbrauch?

Sollten Sie eine Immobilie erben, die mit Nießbrauch belastet ist, kann das bedeuten, dass die Immobilie nicht verwertbar ist. Wenn Sie als neuer Inhaber nicht frei über Ihr Erbe verfügen können und auch nichts gegen diese Beschränkung unternehmen können, kann das Jobcenter von Ihnen keine Verwertung verlangen. Das ist bei Nießbrauch oder lebenslangen Nutzungsrechten der Fall.

Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen

  • Komplett kostenlos
  • Hohe Erfolgsquote
  • Bis zu 650 Euro mehr im Jahr
Bescheid kostenlos prüfen
Sehen Sie unsere 125 Bewertungen auf

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 4.72

Your page rank:

Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wie viel Geld darf ich als Bürgergeld-Empfänger erben?
Ein Erbe stellt bei Bürgergeld-Bezug Einkommen dar und wird dementsprechend auch auf Ihren Regelbedarf angerechnet. Je nach Höhe des Erbes nimmt das auch unterschiedlich starken Einfluss auf Ihren Leistungsanspruch.
Kann ein Bürgergeld-Empfänger eine Erbschaft ausschlagen?
Wer Bürgergeld (ehemals Hartz 4) empfängt, darf sein Erbe ausschlagen. Das steht grundsätzlich jedem frei.
Kann Bürgergeld bei Erbe zurückgefordert werden?
Nein, da bis zu dem Tag, an dem das Erbe eingegangen ist Hilfebedürftigkeit bestand, kann es zu keiner Rückzahlung kommen. Ein Erbe kann sich aber auf den zukünftigen Anspruch auswirken.

165 Antworten auf „Erbschaft“

  1. Guten Tag,

    ich möchte eine nach §16iSGBII geförderte Stelle annehmen und würde gerne wissen, wie die Situation ist, wenn es nachdem ich bei einem Arbeitgeber im Rahmen der “Teilhabe am Arbeitsmarkt” angefangen habe, zu dem Fall eines Erbes kommt. Da ja dann die Hilfsbedürftigkeit wegfallen würde, müsste ich dann die Tätigkeit im Rahmen der Förderung über den Zeitraum von bis zu 5 Jahre beenden?

    Besten Dank und freundliche Grüße

    Joachim

    1. Hallo Joachim,
      eine Erbschaft bedeutet nicht automatisch, dass Sie nicht länger leistungsberechtigt sind. Bis Juli dieses Jahres wird eine Erbschaft als Einkommen über sechs Monate aufgeteilt und auf Ihre Leistungen angerechnet. Ab Juli kann diese zu Teilen unter Berücksichtigung der Freibeträge direkt ins Vermögen übergehen. Sprechen Sie hierzu ab besten mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin.
      Viele Grüße

  2. Hallo
    Ich beziehe Bürgergeld!Vor einer Woche habe ich Post vom Nachlass Gericht bekommen das ich erben werde !Wie muss ich mich gegenüber dem jobcenter verhalten?
    Was darf angerechnet werden

    1. Hallo Manuela,
      grundsätzlich ist es ratsam, das Jobcenter frühzeitig über ein ausstehendes Erbe zu informieren. Zur Berücksichtigung kann es aber erst kommen, wenn es Ihnen auch tatsächlich zufließt. Erhalten Sie das Erbe noch vor dem 1. Juli 2023, wird es je nach Höhe auf sechs Monate aufgeteilt und auf Ihren Anspruch angerechnet. Gibt es nach den sechs Monaten noch einen Restbetrag, geht der ins Vermögen über.
      Fließt Ihnen das Erbe nach dem 1. Juli zu, wird es direkt als Vermögen anerkannt. Natürlich gilt das nur im Rahmen der Freibeträge: im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs sind das 40.000 EUR, danach reduziert sich der Freibetrag auf 15.000 EUR pro Person in einer Bedarfsgemeinschaft.
      Viele Grüße

  3. Guten Abend,

    ich beziehe als alleinerziehende Mutter Bürgergeld, wir wohnen zur Miete. Meine Eltern besitzen und bewohnen schon ewig ein kleines, schuldenfreies Einfamilienhaus im gleichen Dorf. Da mein Vater gesundheitlich nicht mehr ganz auf der Höhe ist, macht meine Mutter sich derzeit große Sorgen um die Zukunft. Ich bin übrigens Einzelkind. Sie befürchtet, wenn mein Vater stirbt solange ich noch Bürgergeld beziehe, und ich das Haus erbe (wobei es doch eigentlich dann erstmal an Sie vererbt wird, oder?), dass das Haus dann unter den Hammer käme, weil es dann als mein Vermögen angerechnet würde und ich dann kein Geld mehr beziehen würde, bis eben dieses Vermögen aufgebraucht sei. Stimmt das, oder wie ist hier die Rechtslage?
    Könnte man dies umgehen, wenn meine Eltern beim Notar ein Testament aufsetzen ließen, dass ich quasi enterbt und das Eigentum direkt an meinen Sohn, also ihren Enkel, vererbt wird?
    Vielen Dank!

    1. Hallo Desi,
      wie sich genau die Erbfolge gestaltet, können wir Ihnen leider nicht sagen. Dass das Haus aber Zwangsversteigert wird, trifft nicht zu. Ganz im Gegenteil: Sofern das Haus als angemessen bewertet wird, können Sie es bewohnen und weiterhin Anspruch auf Bürgergeld haben. Selbst bei Unangemessenheit haben Sie noch die Möglichkeit, das Haus oder Räume zu vermieten, wobei Ihnen die Mieteinnahmen dann natürlich als Einkommen angerechnet werden.
      Grundsätzlich können Sie auch zu keinem Zeitpunkt dazu gezwungen werden, das Haus zu verkaufen, wenn auch das dazu führen kann, dass Sie Ihre Anspruchsberechtigung verlieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Tipps geben, wie die Anrechnung eines Erbes ggf. umgangen werden kann.
      Viele Grüße

  4. Hallo
    Ich habe aktuell 19.000 Euro geerbt die im Februar ausgezahlt wurden, wie ist das jetzt mit dem neuen Schonvermögen?
    Jobcenter möchte jetzt natürlich den zuflussmonat…sowie das Testament….
    Wie läuft diese ganze Sache jetzt???

    1. Hallo Nadine,
      die Erbschaft wird ab dem Monat des Zuflusses auf sechs Monate umgelegt und auf Ihren Bürgergeld-Anspruch angerechnet. Alles, was danach noch übrig ist, geht in Ihr Vermögen über. Die Regelung, dass eine Erbschaft direkt als Vermögen anerkannt wird, greift leider erst ab Anfang Juli.
      Viele Grüße

  5. Hallo zusammen,

    folgender Fall. Meine Mutter bezieht Bürgergeld (ehem. Hartz4) seit einigen Jahren. Meine Vater bekommt Erwerbsmindertenrente. Somit hat mein Vater zwar kein Anspruch auf Bürgergeld wird aber zur Bedarfsgemeinschaft dazugezählt. Aktuell ist es ja so das wenn er mehr hat als er nach Hartz 4 haben müsste wird der Überschuss meiner Mutter angerechnet und dadurch bekommt Sie weniger. So jetzt hat mein Vater im Februar was geerbt aber unter 15.000€. Was passiert damit? Wird das genauso angerechnet wie die Überschüsse zuvor auch aus der Rente? Demnach verstehe ich das so dass ab Februar der Bedarf für 6 Monate hochgerechnet wird. Die Differenz zwischen dem Erbe und des Hochgerechneten Bedarfs wird dann zum Vermögen. Oder gibt es Sonderegelungen das dass Erbe meines Vaters nicht in die Bedarfsgemeinschaft fließt? Also ist diese Erbe nun eine Einkunft oder Vermögen ?

    Danke

    1. Hallo Juri,
      leider können wir in Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB XII keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Sozialberatung.
      Viele Grüße

  6. Hallo,
    mein Vater, zu dem ich keinen Kontakt mehr hatte, ist verstorben.
    Dies teilte mir das Nachlassgericht nach 3 Monate erst mit, da dies meine Anschrift erst ermitteln musste. Mein Vater war Zollbeamter, erhielt Beamtenruhegeld und lebte in einem Seniorenheim.
    Jetzt hat mich die Zollgeneraldirektion angeschrieben und möchte mir als einzigem Sohn das Sterbegeld in Höhe des 2fachen Ruhegeldes zahlen.
    Ich bin durch Krankheit zum Bürgergeldempfänger geworden, habe weder von der Bestattung gewusst, die ja vor 3 Monaten gewesen sein muß, noch weis ich was da jetzt von Seite des Jobcenter auf mich zu kommt, ob ich besser die Zahlung ablehne, ob evtl. durch Annehmen der Zahlung auch Bestattungs- oder andere Kosten auf mich zu kommen können?
    Heute erreichte mich auch eine Rechnung eines Krankenbeförderungsunternehmens, die meinen Vater wohl in ein Krankenhaus verbracht haben wo er dann verstorben ist.
    Natürlich auch erst nach 3 Monaten und schon als 2. Mahnung inkl. Mahngebühr, die ich aus Bürgegeld nicht zahlen kann.

    1. Hallo Jörg,
      Sie müssen sich überlegen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Bei dieser Entscheidung können wir Ihnen leider nicht behilflich sein. Gleiches gilt für die offenen Forderungen durch das Krankenbeförderungsunternehmen.
      Viele Grüße

  7. Hallo
    Ich bekomme Bürgergeld und meine Mutter ist jetzt gestorben. Mein Bruder hat alle Kontovollmacht und hat mir jetzt mitgeteilt das meine Mutter uns was vererbt hat.
    Wann muss ich dem Jobcenter von der Erbschaft in Kenntnis setzen,das Konto hat drei Monate Kündigungsfrist.
    Wenn das Geld auf dem Konto ist, oder früher ?

    Ab Juni bekomme ich eine kleine Rente und dazu Grundsicherung.
    Wie wird es da angerechnet ?
    Es sind ungefähr 25.000 Euro für jedes Kind.
    Muss ich zuerst von dem Geld leben, oder gibt es einen Freibetrag den ich behalten darf ?

    Danke für ihre Auskunft
    Mit freundlichen Grüßen Barbara

    1. Hallo Barbara,
      sobald Sie über das Geld verfügen können, müssen Sie das Jobcenter von Ihrer Erbschaft in Kenntnis setzen. Die Kündigungsfrist für das Konto ist dabei irrelevant. Im Bürgergeld-Bezug wird die Erbschaft vorerst noch als Einkommen berücksichtigt und auf sechs Monate umverteilt. Wie sich die Anrechnung im Grundsicherungs-Bezug verhält, können wir Ihnen nicht sagen, da es sich dabei um Leistungen nach dem SGB XII handelt. Unser Service bezieht sich ausschließlich auf Leistungen nach dem SGB II.
      Viele Grüße

  8. Guten Morgen,

    ich beziehe seit 2 Jahren aufstockend ALG 2 das ja nun Bürgergeld ist, bis voraussichtlich November auch ALG 1 da ich seit kurzem wieder arbeitslos bin.
    Demnächst steht ein Erbanteil in Höhe von circa 30.000 Euro an.
    Wieviel davon würde ich den dann angerechnet bekommen oder wie hoch wäre der Freibetrag. Bin alleinerziehend mit 2 Kindern und habe zudem knapp 4000 Euro Schulden.

    1. Hallo Malaika,
      sofern Ihnen das Erbe vor dem 1. Juli zufließt, wird es als Einkommen beim Bezug von Bürgergeld berücksichtigt. Die Erbschaft wird auf sechs Monate umgeschlagen und angerechnet. Alles, was nach den sechs Monaten dann noch übrig ist, geht in Ihr Vermögen über. Fließt Ihnen die Erbschaft nach dem 1.07. zu, geht sie direkt ins Vermögen über. Zu einer Anrechnung dürfte es dann nicht mehr kommen. Bis Ende 2023 beträgt Ihr Schonvermögen 40.000 EUR, vorausgesetzt, Sie beziehen seit Längerem Leistungen. Nach einem Jahr Karenzzeit sind es dann 15.000 EUR pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
      Viele Grüße

  9. Ein pflichtteilsberechtigter Sohn hat bereits kurz nach dem Tod des Erblassers bei mir seine Pflichtteilsansprüche schriftlich geltend gemacht. Zu diesem Zeitpunkt standen weder die Höhe der Erbmasse (Geld) fest, noch war der Erbschein (Alleinerbe durch handschriftliches Testament) ausgestellt.
    Muß ich diesen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Berechtigten sofort befriedigen oder muß ich das Erbe “voll” dem Jobcenter melden, damit es “voll” angerechnet wird? Dann würde jedoch der Pflichtteilsberechtigte leer ausgehen.

    1. Hallo Matthias,
      der Erbe selbst hat Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter, sofern Leistungen bezogen werden. Dabei muss er sein volles Erbe dem Jobcenter melden, sobald er darüber verfügen kann bzw. sobald absehbar ist, wann es ihm zufließt.
      Viele Grüße

  10. Verfallenes Haus mit Grundstück von Mutter geerbt – Erbengemeinschaft besteht aus Nichte, Neffe, Sohn und Tochter der Erblasserin. Davon beszieht der Sohn Bürgergeld. Im Erbschein steht als Wert des Erbes 59.000 € als Grundlage für die Erbschaftssteuer. Auslagen ums Erbe wurden von der Tochter bezahlt, außerdem hat sie den Erbteil des Neffen abgekauft.
    Das marode Haus sollte nun so schnell wie möglich verkauft werden. Dies erfolgte dann auch nach einem 1Jahr – Verkaufswert für 28.000 € .
    Rund 9300 hat der Sohn ausgezahlt bekommen, dies hat er beim Arbeitsamt angegeben und nachgewiesen. Es kam der Bescheid , im Erbschein wäre sein Anteil vom 59.000 € auf 19.000 € berechnet. Dieser Wert ist doch nicht der reale Wert.
    Jedenfalls erhält er keine Leistung mehr. Ist dies rechtens?
    Kann doch nicht sein , daß die Tochter weiter die Auslagen trägt , solange bis der Verkaufswert von 59.000 € erreicht ist.
    Danke für ihreBemühungen!

    1. Hallo Ramona,
      das lässt sich pauschal leider nicht sagen. Wir empfehlen eine Prüfung seines Bescheides durch unsere Partneranwälte. Einzige Voraussetzung ist, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist, um im Falle eines Widerspruches, die entsprechende Frist wahren zu können.
      Viele Grüße

  11. Mein Vater hat mir 2 Jahre vor seinem Tod sein Haus übertragen. Der Schätzwert betrug 250.000 Euro. Nun ist der Todesfall eingetreten, so dass mein Bruder, der seit langem Hartz 4/Bürgergeldempfänger ist, seinen Pflichtteil daran erhalten muss, da dieser ja bis zu 10 Jahre zurück gefordert werden kann. Nun möchte ich wissen, wieviel ich ihm überweisen muss (sonstiges Vermögen ist nicht bzw. kaum vorhanden). Dazu meine Fragen:
    a) wie hoch ist der Pflichtteil prozentual in diesem Fall?
    b) richtet sich der Betrag nach dem Schätzwert oder nach dem Betrag, der definitiv durch den Verkauf des Hauses erzielt wurde?
    c) muss mein Bruder das selbst dem Amt melden, muss ich das tun, oder …?
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Auskunft.

    1. Hallo Michaela,
      wie hoch der Anteil für Ihren Bruder ist, können wir Ihnen nicht sagen. Auch können wir keine Angaben dazu machen, wonach sich der Betrag richtet. Diese Fragen beziehen sich aufs Erbrecht. Was wir aber sagen können, ist, dass das Jobcenter keine rückwirkenden Forderungen bei einer Erbschaft stellen kann. Die Behörde kann das Erbe ausschließlich auf den künftigen Bezug anrechnen. Sobald absehbar ist, wann Ihrem Bruder das Erbe zufließt, sollte er es dem Jobcenter mitteilen. Dazu ist er verpflichtet.
      Viele Grüße

  12. Hallo ich habe folgende Frage…

    Die Schwester meines Vaters der allerdings schon Verstorben ist, hat Testerment aufgegeben um ihren Nachlass aufzuteilen, jedoch werde ich bzw mein Bruder nicht darin aufgeführt.
    Kann man da ggf Gerichtlich was machen?
    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
    Viele Grüße Micha

    1. Hallo Michael,
      diese Frage bezieht sich auf das Erbrecht und kann hier daher nicht von uns beantwortet werden. Wir unterstützen ausschließlich bei Angelegenheiten mit dem Jobcenter (Sozialrecht).
      Viele Grüße

  13. Meine Mutter bezieht Bürgergeld/Harz 4 seit mehreren Jahren. Der Vater meiner Mutter hat eine Eigentumswohnung, welche er Ihr vererben wird. Jetzt ist meiner Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, dass meine Mutter mir die Wohnung als Schenkung überschreibt, wenn Sie diese geerbt hat und mietfrei bewohnt und ich dafür für alle weiteren Kosten aufkomme. Könnte das Jobcenter Ansprüche an mich stellen?
    Viele Grüße

    1. Hallo S. Hofmann,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen diese Frage nicht beantworten möchten. Grundsätzlich sehen wir von Ratschlägen, die der Umgehung einer Anrechnung dienen, ab.
      Viele Grüße

  14. Hallo, mein Vater ist gestorben.
    Er hat ein Berliner Testament gemacht, in der die Frau als Alleinerbin eingesetzt ist und meine Schwester und ich als Schlusserben genannt werden.
    Ich bekomme seit Jahren Bürgergeld. Muss ich das Erbe jetzt schon dem Amt melden, obwohl ich warten muss, bis die Frau auch gestorben ist, um an das Erbe zu kommen?

    1. Hallo Gudrun,
      wenn es noch nichts zu melden gibt, müssen Sie noch nichts melden.
      Viele Grüße

  15. Hallo mein Opa ist im August letzen Jahres verstorben und ich habe nun den bescheid bekommen, dass ich 10.000 euro und meine beiden Kinder jeweils 5.000 euro also für die gesamte bedarfsgemeinschaft 20.000 euro erben werden. Ich beziehe seit oktober alg2 und befinde mich noch in elternzeit.

    Dürfen wir als gemeinschaft, den betrag behalten? Da die erbschaft theoretisch vor meinem bezug statt gefunden hat?

    1. Hallo Mkh,
      leider nein. Es zählt der Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Geld zufließt und Sie darüber verfügen können. Wird es Ihnen also beispielsweise im März ausgezahlt, kommt es auch ab März zur Anrechnung auf Ihre Bürgergeld-Leistungen.
      Viele Grüße

  16. Ich habe folgende Frage zur 6-Monats-Regelung:

    Wenn nach dem Tod des Erblassers (Januar 2023) der Geldbetrag (z. B. 5000€) im April 2023 auf dem Konto des Erben (im Hartz IV-Bezug) eingeht … gilt dann die 6-Monats-Regelung (Anrechnung des Erbes auf die Leistungen vom Jobcenter)

    a) vom Januar bis Juni?
    b) vom April bis September?
    c) vom April bis Juni? (weil ab 01.07. das Erbe komplett als Vermögen gewertet wird)
    d) oder anders?

    Vielen Dank!

    1. Hallo Andreas,
      das Erbe wird über sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Auszahlung angerechnet. Also ab April bis September.
      Viele Grüße

  17. Hallo Julia,
    also würden die 8000€ nicht ins Schonvermögen fallen? Weil es übersteigt ja nicht die 15.000€ und es gibt ja die sogenannte Karenzzeit beim Bürgergeld. Ich bin total verunsichert, weil mir vom SoVD im Beratungsgespräch gesagt worden ist, dass dies zutreffen würde. Und auch in den Kommentaren vor meiner ersten Frage hat sich alles danach angehört das Einkommen aus Erbschaft bis 15.000€ ins Schonvermögen fällt?

    Lieben Dank
    Meyer

    1. Hallo Meyer,
      bei den Regelungen zum Bürgergeld durchzublicken, ist tatsächlich nicht einfach. Dennoch: Beziehen Sie seit längerer Zeit Bürgergeld bzw. ehemals Hartz 4, dann haben Sie leider nichts von der verlängerten Karenzzeit. Die betrifft nur diejenigen, die kürzlich (ab Januar) erst einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben bzw. künftig einen Erstantrag stellen.

      Bei der Erbschaft kann ich Ihnen bedauerlicherweise aber keine andere Auskunft liefern, als dass die Änderungen zur Anrechnung erst ab dem 1. Juli greifen. Bis dahin bleibt es bei der Anrechnung noch beim alten Schema, wenngleich der Vermögensfreibetrag bereits gestiegen ist.
      Viele Grüße

  18. Hallo, ich habe jetzt im Januar knappe 8000€ gegerbt von meiner Oma. Ich beziehe momentan Bürgergeld und habe 1 Tochter. Soweit ich weiß würde das Erbe ins Schonvermögen fallen weil es die 15.000€ nicht übersteigt. Ist das so richtig ? Weil das Jobcenter nun versucht mir dies auf meine Leistungen anzurechnen. Wo ich mir aber nicht sicher bin ob dies rechtens ist.
    Vielleicht können Sie mir ja helfen und sagen was rechtens ist und wie ich mich verhalten kann.
    Liebe Grüße
    Meyer

    1. Hallo Meyer,
      leider ist das noch rechtens. Die Regelung, dass eine Erbschaft direkt ins Vermögen übergeht, greift erst ab dem 1. Juli. Bis dahin werden Erbschaften als Einkommen auf Bürgergeld-Leistungen angerechnet. Um aber sicherzugehen, dass das Jobcenter bei der Anrechnung keine Fehler macht, können Sie gerne den entsprechenden Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Werden Fehler gefunden, folgt ein Widerspruch. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.
      Viele Grüße

  19. Sehr geehrte Rechtsanwälte,
    aufgrund des Todes des Vaters im März 2022, sind die Mutter und zwei Söhne eine Erbengemeinschaft geworden (Testament lag nicht vor). Der grds. Wille der Söhne war, dass die Mutter im elterlichen Haus wohnen bleibt und darüber auch frei verfügen sollte, da eine Auszahlung des Erbes nur über ein Verkauf hätte sichergestellt werden können. Damit die Mutter im Grundbuch als alleinige Eigentümerin eingetragen werden kann, wollen die Söhne auf ihren Erbanteil der Immobilie verzichten und in der Erbauseinandersetzung vor dem Notar eine Schenkung aussprechen (ca. 40.000 € je Sohn). Ist dies ohne Weiteres möglich, obwohl der eine Sohn ALG II bzw. Bürgergeld erhält? Was ist zu bedenken? Über eine kurze rechtliche Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

    1. Hallo Andreas,
      das Ausschlagen eines Erbes während des Bezuges von Bürgergeld-Leitungen kann problematisch sein. Denn: Das Jobcenter kann dem Erbberechtigten zur Last legen, dass dieser der Minderung seiner Hilfebedürftigkeit dadurch entgegenwirkt. Das kann zur Folge haben, dass der Anspruch auf Bürgergeld entfällt.
      Viele Grüße

  20. Meine Schwester bezieht Bürgergeld. Sofern sie das Erbe annimmt- ca. 100.000 Euro, muss sie dann 85.000 Euro aufzehren und alles selber tragen wie Miete und Krankenversicherung, evtl. noch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung? Und gibt es Richtlinien, wielange das Geld reichen muss?

    1. Hallo Britta,
      ja, von den 85.000 EUR muss sie vorerst ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ebenso sind Miete und Versicherungen selbst zu tragen. Auch wenn es keine Vorgaben gibt, wie lange das Geld reichen muss, ist davon abzuraten, verschwenderisch damit umzugehen. Ggf. kann das die Vermutung hervorrufen, dass Ihre Schwester ihre Hilfebedürftigkeit provoziert und aktiv hervorgerufen hat.
      Viele Grüße

  21. Hallo,
    Guten Tag, ich beziehe Hartz IV Leistungen und lebe ausserhalb des Elternhauses.
    Mein Vater ist im Mai 2022 verstorben und ich habe einen kleinen Teil des Hauses geerbt. Meine Mutter lebt immer noch im Haus und . Ich habe noch keinen Erbschein. Verfüge ich schon jetzt über das Erbe und muss es dem Jobcenter melden?

    1. Hallo Mark,
      solange Sie nicht auf das Vermögen zugreifen und es verwerten können, müssen Sie es dem Jobcenter auch nicht melden.
      Viele Grüße

  22. Hallo meine Schwester und ich haben im Juli 2021 von unserem Vater zu je 25% 5 Mietwohnungen und Bargeld in Höhe von jeweils 24000 Euro geerbt.Dies haben wir dem Jobcenter auch unverzüglich mitgeteilt.Auf die Mietkonten und somit Mieteinnahmen können wir nicht zugreifen ,weil das Konto wegen Erbstreit mit der neuen Ehefrau meines Vaters gesperrt sind.Es mussten weiter noch alte Forderungen wie z.B. AOK,Steuerberaterin,Gehälter von uns bezahlt werden.Es ist also noch nicht anzusehen was von dem geerbten Bargeld am Schluss übrig bleibt.Meine Frage ist auch ob wir uns besser dabei stehen uns beim Jobcenter erst einmal abzumelden,weil das Erbe ja jetzt als Einkommen angerechnet wird und nicht als Schonvermögen.Leider ist auch noch nicht abzusehen wann die Wohnungen verkauft werden können.Die dann ja auch als Einkommen gerechnet werden und uns dadurch nichts vom Erbe bleiben wird.Über eine Anwort wäre ich sehr dankbar.

    1. Hallo Jessica,
      wenn Sie und Ihre Schwester es sich leisten können, sich vom Jobcenter abzumelden, können Sie das machen. Wenn nicht, sollten Sie weiterhin im Leistungsbezug bleiben. Solange Sie über das restliche Erbe nicht verfügen können, kann es Ihnen auch nicht angerechnet werden.
      Viele Grüße

  23. Ab den 1.1.2023 zählt eine Erbschaft nicht mehr als Einkommen sondern Vermögen richtig??

    1. Hallo Plos,
      nicht ganz. Es kommt auf die Höhe der Erbschaft an. Grundsätzlich stimmt es aber, dass ein Teil ins Vermögen übergeht. Alles, was den Freibetrag in Höhe von 15.000 EUR übersteigt, muss jedoch aufgewendet werden, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.
      Viele Grüße

  24. Hallo,
    unser Vater ist im Oktober verstorben und hinterließ und 3 Kindern ein Haus, auf dem noch ca. 30.000€ Restschulden sind.
    Mein Bruder bekommt lt. Testament nichts, da er schon zu Lebzeiten sein Erbe erhalten hat. Nun lebt dieser aber schon seit Jahren von Hartz 4 und bewohnt alleine eine kleine Wohnung.
    In welchem Maße kann der ihm gesetzlich zugeschriebene Pflichtanteil vom Jobcenter eingefordert und angerechnet werden?
    Gibt es dort ein gewisses Schonvermögen?
    Was ist, wenn nach 6 Monaten noch Vermögen da ist?

    Danke im Voraus für die Antworten!!

    VG
    Markus

    1. Hallo Markus,
      sofern Ihrem Bruder noch kein Erbe zugeflossen ist und er nicht darüber verfügen kann, kann ihm auch nichts angerechnet werden. Sofern es Ihrem Bruder erst im nächsten Jahr zufließt, können bis zu 15.000 EUR direkt ins Schonvermögen übergehen. Alles, was die 15.000 EUR übersteigt, muss er dann aber aufwenden, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
      Fließt ihm das Erbe noch im Dezember zu, wird es ihm je nach Höhe für die kommenden sechs Monate angerechnet. Sollte nach dieser Zeit immer noch etwas vom Erbe übrig sein, geht es ins Vermögen über.
      Viele Grüße

  25. Ist von der Rückzahlung/Anrechnung bei Erbschaft eigentlich nur der Hartz-IV Satz betroffen, oder auch das Wohngeld. Also müßte ich 6 Monate a 760€ rechnen, um zu wissen was übrigbleibt, oder 6 Monate a 449€ Regelsatz?

    1. Hallo Oliver,
      die Erbschaft wird auf den gesamten Leistungsbezug angerechnet, Kosten der Unterkunft inklusive.
      Viele Grüße

  26. Ich erhalte derzeit ALG II. Mein Vater ist Mitte Oktober verstorben. Lt. Testament soll ich eine Eigentumswohnung & Geld erben. Bis jetzt habe ich noch keine Nachricht vom Notar/Nachlassgericht erhalten. Aber wann wird das Erbe angerechnet bzw. erst, wenn die Wohnung auf mich umgeschrieben ist oder schon vorher? Vielen Dank!

    1. Hallo Anke,
      das Erbe kann Ihnen erst angerechnet werden, wenn Sie auch tatsächlich darüber verfügen können.
      Viele Grüße

  27. Guten Tag, ich beziehe als Aufstocker Hartz IV Leistungen. Nun war mein Bruder und ich mit meinen Eltern beim Notar, um deren Haus zu vererben. Dadurch sind wir jetzt in einer Erbengemeinschaft, meine Eltern haben ein lebenslanges Wohnrecht dort. Muss ich das jetzt schon dem Jobcenter angeben? Meine Eltern leben mindestens noch 10 – 15 Jahre hoffe ich.

    1. Hallo Jan,
      nein, das müssen Sie dem Jobcenter nicht mitteilen. Erst wenn Sie absehen können, dass Sie Zugriff auf das Erbe erhalten, sollten Sie das der Behörde mitteilen.
      Viele Grüße

  28. Hallo,
    ich erhalte für meine Töchter und mich Hartz-IV, mein Mann (nicht der Kindsvater) erhält seit Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente. Nun ist seine Mutter verstorben und es ist möglich, dass er, wenn es hoch kommt, vllt. 1000 Euro erbt.
    Wird das auf mein Hartz-IV angerechnet?

    1. Hallo Hanne,
      ja, das Erbe wird berücksichtigt. Eine Höhe können wir Ihnen dabei nicht nennen.
      Viele Grüße

    2. Hallo,
      ab 2023 gibt es ja das Bürgergeld.
      Wie ist es denn bei diesem im Vergleich zu ALG II bezüglich Erbe?
      Konkret: Man bezieht Bürgergeld und innerhalb dieser Zeit erbt man. Wird das genauso als Einkommen angerechnet wie zuvor oder
      wird ein gewisser Teil als Vermögen angesehen, den man behalten darf?

    3. Hallo Oliver,
      je nach Höhe der Erbschaft kann diese ins Schonvermögen übergehen oder aber als verwertbares Vermögen zur Bedarfsdeckung herangezogen werden. Letzteres tritt ein, wenn das Erbe die Höhe des Freibetrags überschreitet. Alles unterhalb der Freibetragsgrenze von 15.000 EUR (außerhalb der Karenzzeit) ist als Schonvermögen anzusehen, Überschüsse müssen für den Lebensunterhalt aufgewendet werden.
      Viele Grüße

    4. Wegen dem Erbe außerhalb der karrenzeit bis zu 15000 Euro in der karrenzeit bis zu 40000 Euro euro oder? Ist das richtig was das Erbe betrifft

  29. Hallo liebes Team, der Vater meiner Tochter ist Ende Juli gestorben, verheiratet waren wir nicht und lebten schon Jahre getrennt. Ich habe noch drei andere Kinder im Haushalt. Für meine Tochter bekomme ich Unterhaltsvorschuss und Kinderwohngeld, wir beziehen aufstockend ALG II.
    Meine Tochter soll nun erben und ich wüsste gern, ob man dieses Geld (unter 5000 Euro) für sie anlegen kann oder ob das Jobcenter berechtigt ist, es anzurechnen für unseren gemeinsamen Bedarf. Vielen Dank.

    1. Hallo Sileyna,
      leider gilt das Zuflussprinzip. Das besagt, dass das Geld im Monat des Zuflusses als Einkommen angerechnet wird. Bei einer Erbschaft wird es auf sechs Monate umgelegt. Bleibt am Ende noch etwas übrig, geht das automatisch in Vermögen über. Wichtig ist allerdings: Die Erbschaft ist nur bei Ihrer Tochter anrechenbar, nicht aber auf Ihren eigenen Anspruch.
      Viele Grüße

  30. Ich habe ein Haus geerbt wohnfläche 80m2 mit Grundstück 350m2.
    Nun hat das Jobcenter meinen Bescheid von 9.5.2022 aufgehoben.
    Grund dafüer Wegfall der Hilfebedürftigkeit.
    Was kann ich da gegen tun da ich weder ein Einkommen hab noch gibt
    es ein Vermögen.

    1. Hallo Daniel,
      das Jobcenter rechnet Ihr Erbe als Einkommen an. Lassen Sie vorerst Ihren Aufhebungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Wird festgestellt, dass das Jobcenter Ihre Leistungen zu Unrecht eingestellt hat, ob komplett oder teilweise, wird Widerspruch eingelegt. Hat das Jobcenter keinen Fehler gemacht, müssen Sie das Haus ggf. verkaufen oder es vermieten. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber: Hartz 4 und Erbe.
      Viele Grüße

  31. Hallo,
    ich bin alleinerziehend und beziehe seit meiner Scheidung vor 3 Jahren Hartz4. Durch meine Teilzeitstelle bekomme ich seit 9 Monaten nur noch eine Aufstockung.
    Ich habe letztes Jahr ein Haus geerbt (habe ich dem Jobcenter gemeldet) für das nun endlich ein Käufer gefunden wurde. Wenn ich mich jetzt von Hartz4 abmelde kann das Jobcenter dann Leistungen zurück fordern?
    Viele Grüße

    1. Hallo Maja,
      rückwirkend können Sie nur zur Erstattung von Leistungen herangezogen werden, wenn Ihr Leistungsbezug auf einem Darlehen basierte. Anderenfalls sollten Sie diesbezüglich nichts zu befürchten haben. Beachten Sie aber, dass Ihnen der Erlös als Einkommen für den laufenden Bezug angerechnet wird, sofern Ihnen das Geld zufließt, ehe Sie sich vom Bezug abgemeldet haben bzw. die Leistungen eingestellt wurden.
      Viele Grüße

  32. Hallo,
    habe Eigentumswohnung nebst Inhalt geerbt. Wenn sich der Fahrzeugbrief in der Wohnung befindet, gehört mir dann auch das Auto? Erblasser ist mein Onkel, der weder Frau, Kinder noch lebende Eltern hat. Es gibt somit keine Erben ersten Grades.

    1. Hallo Manuela,
      leider können wir Ihnen hier keine Auskunft zu erbrechtlichen Fragestellungen geben.
      Viele Grüße

  33. Hallo liebes Widerspruch-Team,

    mein Vater bezieht Hartz 4 und wird in Kürze voraussichtlich 40.000-60.000€ erben. Großzügigerweise will er mir die Hälfte davon schenken, was ich natürlich toll finde. Jetzt ist die Frage, wie kann er möglichst viel von dem Geld behalten. Ich sehe zwei Möglichkeiten:

    a) Er meldet es ganz normal beim Jobcenter und es wird ihm auf 6 Monate angerechnet.
    b) Er “trickst” und meldet sich für den Monat der Auszahlung vom Leistungsbezug ab und meldet sich im Folgemonat wieder an und voila: das Erbe ist kein Einkommen sondern Vermögen.

    Dazu stellen sich mir nun folgenden Fragen:

    1) Gilt die Erhöhung der Vermögensgrenze wegen Corona noch?
    2) Wenn ihm das Erbe angerechnet wird auf 6 Monate, muss er bei dieser Erbsumme selbst für seine Krankenversicherung aufkommen?
    3) Der “Trick” wie unter b) beschrieben, ist das möglich? Oder stellt sich das Jobcenter da quer?

    Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße!

    1. Hallo Luilas,
      einmal vorab der Hinweis: Bei einer Schenkung ist Vorsicht geboten. Ihr Vater ist bei Hartz 4-Bezug dazu verpflichtet, seine Hilfebedürftigkeit zu vermindern, sofern eine Möglichkeit besteht, und die ist bei einem Erbe geboten. Eine Schenkung kann daher unwirksam sein.
      Nun zu Ihren Fragen: Ja, die erhöhten Vermögensgrenzen gelten noch bis Ende dieses Jahres. Bei der von Ihnen genannten Erbsumme muss Ihr Vater die Krankenversicherung wahrscheinlich für den Zeitraum von sechs Monaten selbst bezahlen. Eine Abmeldung zum Zwecke der Auszahlung ist grundsätzlich möglich. Das Jobcenter kann bei Wiederbeantragung aber die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Vaters in der Vergangenheit – mindestens der letzten drei Monate – prüfen, um festzustellen, ob ausreichende Mittel zugeflossen sind.
      Viele Grüße

  34. Guten Tag,
    mein Bruder ist aufgrund seiner Suchtkrankheit in einem betreuten Wohnen und bezieht Hartz 4. Er wird nun ein Erbe bekommen. Seine Sorge ist, dass er in seinem instabilen Zustand mit dem Geld nicht umgehen kann und rückfällig wird. Er überlebt daher das Erbe auszuschlagen. Kann er das, oder muss er Sorge haben, dass das Amt ihm dann die Hartz 4 Bezüge streicht? Dies würde bedeuten, dass er seinen Platz im betreuten Wohnen verlassen müsste. Vielen Dank für eine Einschätzung.

    1. Hallo Bianca,
      das Erbe auszuschlagen, ist nicht ratsam. Das Jobcenter könnte einen Ersatzanspruch geltend machen. Ihr Bruder sollte einen Verwalter bestimmen, der ihm monatlich Geld zur Bedarfsdeckung zukommen lässt.
      Viele Grüße

  35. Liebe Ratgebende,
    seit einigen Jahren erhalte ich als “Aufstocker” Hartz 4, den Freibetrag schöpfe ich bereits aus. In Kürze werde ich nicht sehr viel aber “zu viel” Geld erben, das Erbe würde also fast vollständig (z. B. abzüglich Beerdigungskosten etc.) angerechnet werden. Nun läuft aber quasi zeitgleich, noch VOR Auszahlung des Erbes meine Bewilligung ab, ich müßte jetzt normalerweise einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dann würde mir das Erbe jedoch als Einkommen angerechnet werden, ich hätte somit keine Möglichkeit es zu sparen und als “Vermögen” anzugeben. Meine Frage: Ist es sinnvoll bzw. wäre es von Nachteil, wenn ich den Weiterbewilligungsantrag NICHT stelle, um zunächst aus dem Bezug zu kommen und das Erbe entsprechend anlegen zu können? – Oder: MUSS ich mich trotz ablaufender Bewilligung formal abmelden? (Gibt es ansonsten bei späterer erneuter Antragstellung ggf. Probleme, z.B. die Frage warum ich bei gleichbleibenden Einkommen erst aus dem Bezug ausgeschieden bin und später einen Neuantrag stelle).
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    1. Hallo Helge,
      bei einem Erbe verhält es sich grundsätzlich so, dass es auf Ihren Hartz 4-Satz nur für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel sechs Monate) angerechnet wird. Danach wird es als Vermögen betrachtet, wobei dann auch der Grundfreibetrag zum Tragen kommt. Deshalb muss der Hartz 4-Bezug nicht zwingend einen Nachteil bedeuten.
      Viele Grüße

    2. Vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Ich weiß noch nicht, wie hoch das Erbe sein wird, aber soweit ich das einschätzen kann, wird es nach sechs Monaten so gut wie weg sein, wenn ich im Bezug bleibe. Ich müsste also erst mal überblicken, wie viel es tatsächlich ist und ggf. zum Beispiel eine (Riester-) Rente abschließen, um den dafür möglichen Freibetrag auszuschöpfen, oder das Geld auf einem Sparkonto deponieren. Beides habe ich jedoch bislang nicht einrichten können, da die Auszahlung ja noch aussteht.
      Da meine Bewilligung ohnehin ausläuft und die Erbschaft erst danach ausgezahlt wird, wäre es für mich also die einfachste Lösung, keinen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, um Abzüge und wahrscheinlich unendlich viel Nerv mit Nachweisen und Papierkram zu vermeiden. – Oder ist eine Abmeldung mit Begründung (das wird in einigen Ratgebern so beschrieben) erforderlich?
      Viele Grüße

    3. Hallo Helge,
      ein Weiterbewilligungsantrag ist keine Pflicht. Sie können den Bezug also einfach auslaufen lassen und einen neuen Antrag stellen, sobald Sie Ihr Erbe erhalten haben. Auch einer Abmeldung bedarf es nicht. Ein Rat am Rande: Beantragen Sie die Leistungen nicht in dem Monat, in dem Ihnen das Erbe ausgezahlt wurde, sondern warten Sie einen Monat damit.
      Viele Grüße

  36. Bin Hartz 4 Empfänger. Von meinem verstorbenen Ehemann habe ich seine Lebensversicherung in Höhe von 15 Tausend Euro geerbt. Darf ich davon eine Rentenversicherung abschließen? Bin seit über 10 Jahren arbeitslos

    1. Hallo Krawczynski,
      grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, was Sie mit dem Geld machen. Es wird Ihnen allerdings als Einkommen für mindestens sechs Monate auf Ihre Leistungen angerechnet. Erst danach wird es als Vermögen betrachtet.
      Viele Grüße

  37. Hallo,

    mein Erbteil von ca. 20.000 Euro ist auf dem Konto meiner Mutter.
    Beim Jobcenter habe ich einen schriftlichen Beweis gesendet, wo meine Mutter erklärte, dass sie mir aus persönlichen Gründen keinen Zugang ihres Kontos gewährt. Ich habe somit keinen Zugang zu meinem Teil, was für mich okay ist.

    Eine Antwort vom JC habe ich immer noch nicht erhalten. Eine Auszahlung des Geldes ist und wird somit auch nicht zustande kommen. Die Kontoauszügen sind aber trotzdem geschickt worden, weil ich mich nicht strafbar machen möchte.
    Die Frage mit der Anrechnung steht also seit Monaten offen?

    Grüsse

    1. Hallo Daniela,
      dann sollten Sie einmal beim Jobcenter nachhaken, wie dort der Stand der Dinge ist. Ihr Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin gibt Ihnen sicherlich Auskunft.
      Viele Grüße

  38. Hallo,

    ich habe vor ein paar Monaten Kontoauszüge meines Kontos und des Kontos meiner Mutter an Job Center geschickt, sowie Auszug aus dem Depo meiner Schwester mit 2000 Euro drinnen. Mein Erbteil beträgt insg. ca 20.000 Euro. (Mein Vater starb am 20. Mai 2020) Das Geld sind aber nicht in meinem Konto, sondern in diesem Depo und in dem Konto meiner Mutter.

    Eine Antwort vom Job Center habe ich immer noch nicht erhalten. Bedeutet das, dass nichts angerechnet wird oder wie lange dauert die Bearbeitungszeit normalerweise?

    Viele Grüsse

    1. Hallo Daniela,
      davon können Sie leider nicht ausgehen, es kann noch zur Anrechnung kommen. Entscheidend dürfte dabei sein, ob Sie auf das Geld zugreifen können oder nicht.
      Viele Grüße

  39. Guten Morgen

    Ich habe eine Frage und zwar ist mein Stiefvater verstorben und hat per Testament meinen Sohn als alleinigen Erben eingetragen. Da er noch minderjährig ist und wir von der ARGE abhängig sind, hat er in seinem Testament Nachlassverwalter bis zum 25. Lebensjahr meines Sohnes eingesetzt.

    Zum Erbe gehört eine Immobilie, die verkauft wird. Jetzt ist die Frage ob die ARGE an das Geld vom Haus Verkauf (200.000 Euro) ran darf oder ob es durch die eingesetzten Verwalter geschützt ist. Mein Stiefvater war der Überzeugung, dass er mit dem Einsetzen von Verwalter verhindert dass es meinem Sohn als Einnahmen und später als Vermögen angerechnet wird, jedoch sagte mir jetzt die ARGE etwas anderes. Die meinten, dass man dafür ein bestimmtes Testament hätte aufsetzen müssen und dass die Verwalter verpflichtet sind meinem Sohn seinen monatlichen Lebensunterhalt auszuzahlen.

    Vielen Dank im voraus für die Antworten

    1. Hallo Lilith,
      leider können wir Ihnen zu Ihrem Anliegen keine Auskunft geben, da es ums Erbrecht geht. Wahrscheinlich hängt es aber davon ab, ob Ihr Sohn Verfügungsgewalt hat, oder nicht.
      Viele Grüße

  40. Tag,

    ich bin 62 Jahre alt und beziehe seit 2 Jahren Hartz 4. Mein Vater ist vor kurzem gestorben und daher werde ich demnächst ca. 33.000€ erben.
    Ich habe mich schon etwas belesen, bezüglich der Freibeträge (150€ / Lebensjahr). Das wären ca. 9300€. Da bleiben dann ja noch 23.700€ übrig. Ist es möglich, bzw. sinnvoll diese Summe in eine Altersvorsorge zu investieren?
    Und falls nicht, würden meine Bezüge eingestellt werden? Und wie lange “muss“ ich dann mit diesem Geld auskommen? Sprich, könnte ich in einem Jahr 23.000€ ausgeben und dann wieder Hartz 4 beantragen? Gibt es da bestimmte Regelungen?

    Vielen Dank im Voraus

    1. Hallo,
      Ihre Erbschaft wird auf Ihren Bezug für mindestens sechs Monate angerechnet. Daher kann es dazu kommen, dass Sie zeitweise aus dem Hartz 4-Bezug fallen. Alles, was nach dieser Zeit vom Erbe noch übrig ist, geht automatisch in Ihr Vermögen über. Die Option, das Geld vorher anzulegen, dürften Sie in der Regel gar nicht haben, da Sie es aufwenden müssen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu mindern.
      Viele Grüße

    2. Hallo, soviel ich weiß, haben wir zur Zeit noch Hartz4-Corona-Regeln, bei denen man ein sehr viel höheres Vermögen haben darf als sonst.

  41. Guten Tag,

    Ich möchte die folgende Frage stellen. Ich beziehe Sozialhilfe, da mein monatliches Gehalt als Verkäuferin und Grafikerin nicht ausreicht, um meinen monatlichen Grundbedarf zu decken. Ich habe zwei minderjährige Töchter und bin alleinstehend. Ich habe von Semester zu Semester mehr verdient und werde das Jobcenter voraussichtlich im Juli 2022 verlassen. Ich bin Argentinier und habe diesen Monat mitgeteilt bekommen, dass ich von der argentinischen Regierung eine Zahlung dafür erhalten habe, dass ich als Kind während der Militärdiktatur entführt worden bin. Der Betrag würde 20.000 Euro nicht übersteigen und würde ab August/September 2022 gezahlt. Ist es möglich, dass das Arbeitsamt mich überprüft und eine Erstattung verlangt, auch wenn ich nicht mehr im System bin? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüße, Valeria

    1. Hallo Valeria,
      sofern Sie das Geld erhalten, wenn Sie keine aufstockenden Leistungen mehr beziehen, dürfte es zu keiner Erstattung bekommen. Sollte das Jobcenter Ihnen dennoch einen Erstattungsbescheid zukommen lassen, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen dann auch ggf. Widerspruch dagegen ein.
      Viele Grüße

  42. Hallo,
    seit Juni 2021 erhalte ich ALG II.
    Im Juli ist mein Opa verstorben, mein Vater hat aus persönlichen Gründen das Erbe ausgeschlagen, somit greift die gesetzliche Erbfolge und ich bin mit meinen beiden Geschwistern Teil der Erbgemeinschaft. Mein Onkel hat im November 2021 Erbscheine für uns erstellen lassen. Es handelt sich bei dem Erbe um eine Immobilie die noch von meiner Oma bewohnt wird. Jetzt möchte mein Onkel alle Anteile kaufen, meiner Oma, ein lebenslanges Wohnrecht einräumen und das Haus verwalten, dafür verzichtet sie auf ihren Anteil. Ich habe dem Jobcenter noch nichts mitgeteilt, unser Antrag läuft diesen Monat (Mai) aus. Angenommen ich erhalte im nächsten Monat (Juni) die Zahlung. Müsste ich es nachträglich dem Amt melden? Wird die Zahlung, dann trotzdem angerechnet? Falls ja, seit Erstellung des Erbscheins, oder ab dem Todeszeitpunkt meines Opas, wie verteilt sich die Anrechnung?
    Oder ist es auch möglich das es für den zukünftigen Lebensunterhalt genutzt wird und nicht angerechnet wird? Habe ich mich strafbar damit gemacht, dass ich es noch nicht gemeldet habe? Ich habe ja noch kein Geld erhalten.

    1. Hallo,
      wenn Sie im Juni nicht mehr im Hartz 4-Bezug sind, kann das Jobcenter Ihnen das Erbe nicht rückwirkend anrechnen. Dementsprechend müssen Sie es dem Jobcenter auch nicht mitteilen. Was hier zählt, ist der Tag, an dem Ihnen das Geld zufließt. Befinden Sie sich bei Auszahlung aber im Hartz 4-Bezug, müssen Sie das dem Jobcenter melden. In aller Regel wird das Erbe dann auch zur Berechnung Ihres Anspruches als sonstiges Einkommen herangezogen.
      Viele Grüße

  43. Hallo,
    Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich einen Teil des Hauses meines im November 2020 verstorbenen Vaters geerbt. Nun will meine Stiefmutter ihn mir und meinen Bruder für jeweils 8500€ verkaufen. Da ich schon länger ALG2 bekomme mache ich mi sorgen.
    Ich hatte jetzt die Idee das ich meinen Anteil einfach meinem Bruder schenke und so den Schwierigkeiten aus dem Weg gehe. Denn ich wollte von dem Erbe alle meine Schulden begleichen. Habe aber gehört das dass dem ALG Amt egal sei und es trotzdem komplett angerechnet wird. Können Sie mir sagen was da am besten wäre und ob das mit dem schenken geht?
    Vielen Dank
    Liebe Grüße (:

    1. Hallo Ida,
      leider werden Sie nicht drum herumkommen, dass Ihnen das Erbe angerechnet wird, es sei denn, Sie schlagen das Erbe aus. Eine Schenkung kann für unwirksam erklärt werden, sofern diese bewirkt, dass Ihre Hilfebedürftigkeit nicht gemindert wird.
      Viele Grüße

  44. Hallo,
    danke für die Erklärung. Eine Frage um sicher zu gehen. Meine Mutter ist im Januar verstorben ich habe dann im März Arbeitslosengeld II beantragt. Das Erbe wurde jedoch noch nicht ausgezahlt. Wird das Erbe von rund 2500€ dann als Vermögen oder Einkommen gewertet? Ich hatte jetzt gedacht als Einkommen und das müsste ja unter dem Freibetrag liegen.
    LG

    1. Hallo Olu,
      bei einem Erbe zählt der Zeitpunkt des Zuflusses. Da es Ihnen ausgezahlt wird, wenn Sie bereits im Leistungsbezug sind, wird es als Einkommen angerechnet. Der Freibetrag für Vermögen kommt da leider nicht zum Tragen. Wahrscheinlich wird Ihr Erbe auf sechs Monate aufgeteilt und anteilig auf Ihre Leistungen angerechnet. Haben Sie nach diesen sechs Monaten noch einen Restbetrag von Ihrem Erbe, wird dieser zum Vermögen. Erst dann ist der Freibetrag relevant.
      Viele Grüße

  45. Hallo,
    ich bin das erste Mal auf dieser Seite und habe gesehen, dass Fragen beantwortet werden. Meine Frage lautet:
    Ich bin 55 Jahre alt und beziehe seit 5 Jahren Hartz 4 (449 € Grundbetrag). Meine Schwester ist vor einem Jahr gestorben und jetzt bekomme ich wohl im Mai oder Juni ca. 25.000 € Erbe ausgezahlt. Wenn ich das dem Jobcenter melde, wird es die Hartz-4-Zahlung an mich und auch an meine Krankenkasse (ca. 200 €) einstellen. Sie schreiben hier, ich muss längstens 6 Monate davon leben (6 Mt. x ca. 650 € = 3.900 €), danach könnte ich einen neuen Antrag auf Hartz 4 stellen. Ich habe aber nach 6 Monaten noch ca. 21.100 € übrig. Da mein Vermögens-freibetrag 9.000 € (55 Jahre x 150 € = 8.250 € + 750 € zusätzlicher Freibetrag) beträgt, bleibt noch ein Resterbe von 12.100 €. Muss ich dann nochmal weitere 5 Monate à 650 € = 3.250 € davon leben bis ich letztlich nur noch den Vermögensfreibetrag von 9.000 € übrig habe? Würde mich über eine kurze Antwort freuen. Danke!

    1. Hallo,
      eine Erbschaft wird je nach Höhe auf mindestens sechs Monate umgelegt. Je nachdem, wie viel Ihnen dann monatlich zur Verfügung steht, errechnet sich Ihr Anspruch. Es kann sein, dass Sie trotz Erbschaft Anspruch auf (aufstockende) Leistungen haben. Alles, was am Ende, sprich nach den mind. sechs Monaten noch vom Erbe übrig ist, geht in Ihr Vermögen über. Dann kommt auch der Freibetrag zum Tragen, was bedeutet, dass ein gewisser Teil Ihres Vermögens dann geschützt ist.
      Viele Grüße

  46. Guten Tag,
    derzeit beziehe ich Hartz4 und werde durch das Ableben meiner Mutter demnächst erben. Den genauen Betrag weiß ich bisher nicht und kann es nur auf ca. 20.000€ schätzen. Ist es möglich mich vom Jobcenter selbst abzumelden, wenn eh keine Leistungen mehr ausgezahlt werden würden? Worin liegt der “Vorteil” das Jobcenter vor dem Geldfluss darüber zu unterrichten? Soweit ich bisher hörte, werden die Kosten für Krankenkasse und ähnliches ja ebenfalls dann nicht mehr übernommen?
    Gruß, Laura

    1. Hallo Laura,
      ob Sie trotz Erbe weiterhin Anspruch auf Leistungen haben, hängt von der Höhe Ihrer Erbschaft ab – auszuschließen ist ein weiterer Anspruch aber nicht. Das Erbe wird auf mehrere Monate umverteilt und wirkt sich so anteilig auf Ihren Bedarf auf. Letztlich bleibt es Ihre Entscheidung, ob Sie sich abmelden oder nicht.
      Viele Grüße

  47. Hallo ,
    Meine Mutter bezog Hartz4 und mein Opa ist letztes Jahr verstorben.
    Es war aber bis Anfang dieses Jahres nicht klar ob bzw. wieviel sie erbt da sie ihren Pflichtteil einklagen musste. Der Betrag ist am 28.02 eingeflossen und beträgt 85.000€. Nun wollen die Ämter jetzt sämtliche Leistungen die meine Mutter seit dem Tod ihres Vater erhalten hat zurückfordern.
    Muss sie wirklich alles zurückzahlen oder erst ab dem Zeitpunkt zu dem sicher war das sie etwas erbt oder erst ab dem Zeitpunkt zu dem sie das Geld auf ihrem Konto hatte.
    Vielen Dank im voraus.

  48. Ich habe am 28.02 den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt. Am 04.03 habe ich 29.000€ von der Lebensversicherung meiner verstorbenen Mutter bekommen. Geld bekomme ich noch keins vom Jobcenter. Zähl das als Vermögen oder als Einkommen?

    1. Hallo Jule,
      es tut mir leid, dass Sie Ihre Mutter verloren haben. Das Geld wird wohl als Einkommen zählen. Möglicherweise erhalten Sie noch eine Nachzahlung für Februar, ab März wird das Geld aber wohl als Einkommen angerechnet werden.
      Viele Grüße

  49. Hallo,
    Ich bin 60 Jahre alt und ich habe bis März 2021 Hartz-IV bezogen. Nach dem Tod meines Vaters Anfang 2021 erhielt ich ca. 60.000 Euro, da ich als Einzelkind sämtliche Vollmachten der Bank bereits hatte. Dies habe ich natürlich dem Jobcenter sofort gemeldet, woraufhin der Bezug komplett eingestellt wurde. Meine Frage ist, muss ich nun das komplette Erbe des Einkommens verbrauchen, oder gilt auch in meinem Fall ein Freibetrag nach § 12 Absatz 2 SGB II von 150 Euro monatlich pro Lebensjahr?
    Viele Grüße
    Michael

    1. Hallo Michael,
      das Erbe wird vom Jobcenter vorerst für die kommenden sechs Monate als sonstiges Einkommen berücksichtigt. Alles, was nach diesen sechs Monaten noch vom Erbe übrig ist, kann als Vermögen angesehen werden, wobei dann auch der Freibetrag eine Rolle spielt.
      Viele Grüße

  50. Hallo,
    ein Freund von mir bezieht derzeit Hartz4 und hat nun von seiner Mutter einen Geldbetrag in Höhe von 3000,-€ geerbt. Er möchte gerne wissen, wie das Jobcenter von der Erbschaft erfährt, wenn er die Erbschaft nicht selbst meldet. Er weiß, dass er es muss, hat allerdings Schulden, die er damit begleichen möchte. Dies ist ja nicht mehr möglich, wenn das Erbe als Einkommen angerechnet wird.
    Vielen Dank.
    Michael

    1. Hallo Michael,
      dazu können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Ihr Freund sollte aber abwägen, ob der das Risiko möglicher Sanktionen tragen will.
      Viele Grüße

  51. Guten Morgen wir haben in einem pflichtteil von meiner Großmutter da unser Vater schon sehr lange verstorben ist ein Erbe von 12700€ geerbt. Meine Schwester bezieht Harz 4 . In wie fern bleibt ihr von diesem Erbe etwas bzw wie viel und wie lange bekommt sie keine Bezüge? Danke im vorraus

    1. Hallo Petra,
      das lässt sich pauschal nicht beantworten. Das Erbe wird Ihrer Schwester auf sechs Monate verteilt als sonstiges Einkommen angerechnet. Je nachdem, wie hoch die Beträge dann ausfallen, kann es auch sein, dass sich ihr Anspruch für die sechs Monate lediglich verringert. Alles, was sie dann nach diesen sechs Monaten noch vom Erbe übrig hat, wandelt sich zu Vermögen um, das dann ggf. bei der Berechnung Ihres Anspruches gar keine Berücksichtigung mehr findet und sie vollen Anspruch hat.
      Viele Grüße

  52. Hallo,mein Problem ist auch ein Erbe was ich im Januar 2022 ausgezahlt bekommen habe Ich würde dieses gerne für meine Kinder anlegen, Lebensversicherung oder Ausbildungssparbuch für später.
    Ist dieses evtl.möglich?
    Die Summe beträgt 3700,00

    1. Hallo Caroline,
      da Ihnen das Vermögen zufließt, wird es auch bei Ihrem Regelsatz als sonstiges Einkommen berücksichtigt. Dabei wird es auf sechs Monate aufgeteilt. Alles, was nach diesen sechs Monaten noch übrig ist, wird zu Vermögen. Damit können Sie dann machen, was Sie wollen. Vorher müssen Sie es allerdings für Ihren Lebensunterhalt aufwenden.
      Viele Grüße

    2. Hallo
      Hoffe jemand kann mir weiterhelfen, ich habe so ziemlich den Überblick verloren da sich die Probleme nur so häufen. Meine Frage wäre, ich bekomme jetzt 560 Euro aus einer Erbschaft,vor ca einem Jahr habe ich auch schon eine Zahlung aus dieser Erbschaft bekommen und auch bei der Arge gemeldet. Eine weitere kleine Zahlung wird noch folgen sobald eine Wohnung verkauft wird. Ich bekomme auch nur einen kleinen Teil (1/164). Jetzt habe ich einen Vollstreckungsbescheid bekommen, 460 Euro muss ich dringend bezahlen. Was könnte passieren wenn ich das Erbe dafür verwende?
      Bedanke mich im voraus.
      LG Oliver

    3. Hallo Oliver,
      grundsätzlich können Sie das Geld für jeden beliebigen Zweck aufwenden, zu einer Anrechnung dürfte es aber dennoch kommen. Sie laufen also Gefahr, dass Ihnen das Geld am Ende für Ihren täglichen Bedarf fehlt. Prüfen Sie deshalb, ob ggf. eine Ratenzahlung zur Tilgung Ihrer Schulden oder eine Stundung möglich ist.
      Viele Grüße

  53. Guten Tag,

    mein Schwager ist Teil einer Erbengemeinschaft einer Immobilie samt Grundstück. Er teilt sich das Erbe mit 2 weiteren Brüdern, hält also 33% Erbanteil. Er lebt seit Jahren von Hartz 4. Die ArGe ist wohl über das Erbe informiert. Der Schwager lebt in der Immobilie, für die er 33% hält. Der Schwager erhält weiterhin Hartz4, wobei die Immobilie zwar alt, aber dennoch groß ist. Wird mein Schwager in Regress genommen, wenn er mal auszieht und die Immobilie verkauft und die Erbengemeinschaft aufgelöst wird? Oder anders gefragt – lebt er bis zum Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilie “auf pump” und muss das bis zum Verkauf erhaltene Hartz4 zurückzahlen?
    Besten Dank.

    1. Hallo Susanne,
      pauschal kann nicht von einer Rückforderung ausgegangen werden. Das hängt in erster Linie damit zusammen, ob die Immobilie vom Jobcenter als angemessen angesehen wird oder nicht.
      Viele Grüße

  54. Hallo mein Freund hat nach dem sein Vater schon 7 Jahre tot ist sein Erbe bekommen dies beträgt 9800 Euro
    Wir wird das von Jobcenter geregelt da wir Hartz iv beziehen .
    Fallen wir dann ganz raus aus dem Hartz iv und müssen wir dann auch unsere Krankenversicherung selber bezahlen

    1. Hallo Anja,
      das Erbe wird als sonstiges Einkommen auf sechs Monate aufgeteilt. Alles, was nach diesen sechs Monaten noch übrig ist, wird automatisch zu Vermögen. Sollten Ihre Bedarfe durch das Erbe komplett gedeckt werden können, dürfte auch Ihr Anspruch auf einen Zuschuss für die Krankenversicherungsbeiträge entfallen. Lassen sich Ihre Bedarfe nicht abdecken, sollte Ihr Anspruch auf Zuschüsse bestehen bleiben.
      Viele Grüße

    2. Hallo und guten Tag,
      ich habe eine Frage zu meinem Fall.

      Ich beziehe aufgrund von Krankheit seit mehreren Jahren Leistungen.

      Meine Mutter ist im November 2017 verstorben.
      Das habe ich an allen Stellen mitgeteilt.
      Das Erbe konnte bis heute nicht ganz geklärt werden.

      Ich habe zwischenzeitlich den Wohnort und das zuständige Amt gewechselt.

      Jetzt kam im Dezember 2022 eine erste Teilzahlung der Erbschaft, die ich auch dem Amt mitgeteilt habe.

      Das schreibt mir nun folgendes, nachdem Ihre Mutter vor Ihren Leistungseintritt bei uns verstorben ist, handelt es sich um den Zufluss des Erbes nicht um Einkommen sondern um Vermögen.

      Ich frage mich erstens, ob das so richtig ist? Denn Leistungen habe ich definitiv zum Todeszeitpunkt meiner Mutter erhalten, nur an einem anderen Wohnort.

      Und zweitens. Gibt es eine Verjährungsfristen nachdem ein Erbe nicht mehr als Einkommen angerechnet werden kann?

      Vielen lieben Dank und Grüße, Nancy

    3. Hallo Nancy,
      leider können wir Ihnen keine konkrete Einschätzung geben, da keine ausreichenden Informationen über den Zeitpunkt der Auseinandersetzung vorliegen. Allerdings ist die Mitteilung Ihres Jobcenters für Sie von Vorteil, zumal Sie Ihre Mitwirkungspflicht erfüllt haben.
      Viele Grüße

  55. Hallo,
    ich werde wahrscheinlich ca. 20.000 € erben, bis Harz IV Empfänger, wenn ich das Geld in eine Altersvorsorge anlege, bleibt es dann anrechnungsfrei?

    1. Hallo Bernhard,
      nein, das Erbe wird Ihnen als sonstiges Einkommen auf sechs Monate verteilt angerechnet. Alles, was nach diesen sechs Monaten noch übrig ist, geht in Ihr Vermögen über.
      Viele Grüße

    2. Mein Vater starb am 20.05.2020. Ich habe aber meinen Erbteil erst vor einpaar Tagen beim Jobcenter angemeldet. Das Geld sind immer noch auf dem Konto meiner Mutter. Der genaue Betrag ist auch umstritten, weil es unklar ist ob mein Teil nach dem bulgarischen oder nach dem deutschen Erbrecht zu teilen ist.
      Ich bin in Verbindung mit einem Notar. Ich wollte im Voraus wissen, was für Konsequenzen eine zu späte Anmeldung der Erbschaft für mich haben konnte. 2.000 Euro von der Erbe sind in Aktien über das Konto meiner Schwester, was bedeutet das für das JC?
      Danke sehr!

    3. Hallo Daniela,
      wann Ihr Erbe angerechnet wird, hängt damit zusammen, wann Sie Zugriff haben. Spätestens, wenn die Auszahlung absehbar ist, sollten Sie das Jobcenter informieren. Bezüglich der Aktien: Die müssen gegebenenfalls verwertet werden, wenn Sie Anspruch darauf haben.
      Viele Grüße

  56. Hallo,
    meine Mutter ist im letzten Jahr verstorben, der Vtaer lebt nicht schon länger nicht mehr. Wir sind mehrere Geschwister, von denen es auch Hartz 4 Empfänger gibt. Es gibt kein Testament. Da ich der einizige bin, der sich noch um die wirtschaftlichen Dinge unserer Mutter gekümmert hat, wurde mir das Erbe nach Auflösung des Kontos überwiesen. Nach Abzug von Kosten für Grab, Haushaltsauflösung etc. bliebe noch ein Betrag von rd 600,00 Euro für jeden als Erbteil. Nun meine Frage. Ich möchte gerne jedem sein Teil zukommen lassen. Meine Mutter hat aber nicht dafür gespart, dass das Geld das Sozialamt einsteckt. Was kann man machen, dass das Geld auch die Hartz 4 Empfänger erhalten und behalten können?

    1. Hallo Dirk,
      das Erbe wird denen, die ALG 2-Leistungen erhalten, als sonstiges Einkommen angerechnet. Sofern Sie das Geld überweisen, sollten Ihre Geschwister ihren Erbteil auch beim Jobcenter anmelden.
      Viele Grüße

  57. Hallo,
    habe nun mitbekommen das eine Erbschaft auf ALG2 angerechnet wird, was mich soweit überrascht da ich dachte mal etwas von einem Freibetrag gelesen zu haben. Ich bekomme nach dem Tod meiner Mutter entweder etwa 950,- oder 1300,- . Der Betrag wird laut JC auf 6 Monate aufgeteilt – stehen denn/dann nicht bei ALG2 monatlich ein Zuverdienst von 170,- zu?
    Und wie schaut es aus wenn ich meine Mutter 6 Jahre lang bis zum Tod daheim gepflegt habe (PG5, 100% schwerbehindert)? Kann es sein das ich in dem Zusammenhang was mit einem Freibetrag gelesen hatte bzw. kann man da einen Teil des Erbes behalten? Kurz erklärt – ich bräuchte das Geld eigendlich um die letzten Raten eines seit 20 Jahre laufenden Kredits abzuzahlen und kann halt im Moment nicht voll arbeiten da ich eben auch wegen der Pflege Probleme mit Bein und Kreislauf habe. Die Rate zahlen mit ALG 2 ist nicht möglich. Irgendwer einen Tip?

    1. Hallo Axel,
      ein Erbe wird, anders als Erwerbseinkommen, als sonstiges Einkommen angerechnet. Deshalb ist es von einem Zuverdienst zu unterscheiden. Die Auskunft des Jobcenters ist korrekt: Das Erbe wird auch sechs Monate aufgeteilt. Alles, was nach diesen sechs Monaten dann noch davon übrig ist, gilt als Vermögen.
      Viele Grüße

  58. Hallo, mein Freund hat ein Wohnrecht geerbt und soll nun ca. 30.000 € Erschaftssteuer dafür zahlen.
    Ef ist ALG 2 Empfänger. Wird die Steuer vom Amt übernommen ?

    1. Hallo Doris,
      es gibt kein Schonvermögenskonto. Nach den sechs Monaten können Sie das Geld allerdings anlegen, wie Sie möchten. Sprechen Sie mit Ihrer Bank.
      Viele Grüße

    2. Hallo mein Vater hat 90.000 Euro geerbt und erhält Grundsicherung. Soweit ich weiß, zahlt das Erbe bis max 12 Monate als Einkommen und geht dann als Vermögen über. Bekommt er dann so lange keine Grundsicherung bis das Vermögen aufgebraucht ist ausser des Freibetrages oder dürfte er mir davon Geld schenken?
      Danke im voraus für die Antwort.

    3. Hallo Manuela,
      dass Ihr Vater für den Zeitraum von einem Jahr keine Grundsicherung bekommt, ist sehr wahrscheinlich. Alles, was danach vom Erbe noch übrig ist, geht automatisch in Vermögen über. Eine Schenkung ist leider keine Option, da er damit bewusst Hilfebedürftigkeit hervorrufen würde. Die Schenkung wäre unwirksam.
      Viele Grüße

  59. Hallo, wie verhält es sich, wenn ich als Rentnerin 10.000 Euro erbe, mein Partner als Hartz IV Empfänger aber mit mir zusammenlebt? Wird ihm mein Erbe wegen der Bedarfsgemeinschaft anteilig angerechnet? Denn ich selber muss nichts abgeben, richtig?
    Freue mich über Rückmeldung, danke!

    1. Hallo,
      in einer Bedarfsgemeinschaft wird Ihr Erbe anteilig angerechnet. Es wird für einen Zeitraum von sechs Monaten angerechnet. Nach diesen sechs Monaten stellt das übrige Erbe dann Vermögen dar.
      Viele Grüße

  60. Bin seit vielen Jahren Hartz 4empfänger und habe eine schwerbehinderung von 40prozent zwecks der Psyche mit Panikattacken habe von meiner verstorbenen Tante 60000 Euro geerbt müssen davon noch Beerdigungskosten und wohnungsauflösungskosten abgezogen werden meine Frage ist kann ich ein schonvermögenskonto anlegen unter anderem bin ich seit 2013 dauerhaft krankgeschrieben und auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    1. Hallo Doris,
      das Erbe zählt zu Einkommen, was bedeutet, dass Sie es für Ihren Lebensunterhalt aufwenden müssen. Alles, was nach sechs Monaten noch vom Erbe über ist, wird automatisch zu Schonvermögen. Ein gesondertes Konto für Schonvermögen können Sie allerdings nicht anlegen, um zu umgehen, dass es angerechnet wird.
      Viele Grüße

    2. Werde bald um die 5000 Euro erben wie ist es da jetzt mit dem Bürgergeld und dem schön vermögen

      Kann ich das Geld dann behalten weil es unter den 40000 Euro ist?

    3. Hallo Oli,
      nein, Ihr Erbe wird Ihnen in dem Monat des Zuflusses als Einkommen angerechnet. Vermögen stellen nur Geldwerte dar, die Sie bereits vor dem Bezug von Hartz 4 bzw. Bürgergeld besessen haben. Da Sie bei einer Höhe von 5.000 EUR zeitweise aus der Hilfebedürftigkeit fallen würden, wird der Betrag wahrscheinlich auf sechs Monate umgelegt und anteilig angerechnet. Alles, was nach diesen sechs Monaten dann noch übrig ist, ist dann als Vermögen anzusehen.
      Viele Grüße

  61. Hallo zusammen,

    ich beziehe auf Grund von Corona seit fast zwei Jahren Hartz IV. Vor zwei Tagen verstarb meine Oma und ich bekomme laut Testament 20000€. Wird mein Erbe nun als Einkommen angerechnet? Muss ich einen Teil meines Erbes an das Jobcenter zurückzahlen, um die vorläufigen zugesicherten Leistungen zu begleichen? Wenn ja wie viel? Oder verliere ich nur meinen zukünftigen Anspruch?
    Beste Grüße

    1. Hallo,
      ja, das Erbe wird als Einkommen angerechnet. Allerdings nimmt das nur Einfluss auf die künftigen Leistungen, ab dem Tag, an dem Sie das Geld auch wirklich erhalten.
      Viele Grüße

    2. Ist das auch der Fall, wenn ich selbständig bin und Hartz IV beziehe? Meine Leistungen, die ich beziehe sind ja vorläufig und sobald ich wieder Gewinne erziele, muss ich diese meinen schon bezogenen Beiträgen gegenrechnen. Das heisst, ich muss die vorläufigen Beiträge zurückbezahlen, wenn ich auf einmal viel verdiene. Nun ist es ja so, dass das Erbe auch als Einkommen gewertet wird und somit bin ich der Meinung, dass mein Erbe nun auch meinen vorläufigen Leistungen gegengerechnet werden muss und ich Sie aus diesem Grund wieder zurückzahlen muss. Liege ich hier falsch? Können Sie mir hierzu weiterhelfen?
      Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
      Beste Grüße

    3. Hallo Anonymous,
      eine Erbschaft stellt Einkommen dar, das angerechnet wird. Somit verringert sich Ihr Leistungsanspruch, was ggf. zu einer Rückforderung führt.
      Viele Grüße

  62. Hallo
    ich möchte meiner EX-Freundin die Hartz-IV bezieht im Falle meines Todes meine Lebensversicherung zukommen lassen. Davon soll sie aber auch meine Wohnung auflösen und meine Beerdigung usw. bezahlen. Werden diese Ausgaben dann vom “Erbe” abgerechnet ?
    Finde leider nichts dazu 🙁
    Gruß Frank

    1. Hallo Frank,
      das Erbe wird insgesamt als Einkommen angesehen. Soll Ihre Ex-Freundin die Wohnungsauflösung und Beerdigung davon bezahlen, müssen Sie das vertraglich regeln, damit das Berücksichtigung findet.
      Viele Grüße

  63. Guten Tag,

    Ich beziehe seit schätzungsweise 10 Jahren Hartz4 und werde in absehbarer Zeit den Zufluss aus einem Pflichtteils- sowie Pflichtteilsergänzungsanspruch (Seitens Großvater, da Mutter bereits vor Jahren verstorben) erhalten sowie- wenn dann meine Oma bald verstirbt- mindestens nochmal den Pflichtteil erhalte.
    Nun würde ich mich gern vom Jobcenter abmelden und einen Teilzeit- Job annehmen.

    Muss ich nun solange beim Jobcenter bleiben, bis der Zufluss des Erbes geschehen ist (sodass es dann als Einkommen angerechnet wird und mir nicht weggenommen wird) oder kann ich mich nun einfach vom Jobcenter abmelden?
    Denn so wie ich gelesen habe, kann mir das Jobcenter 10 Jahre rückwirkend mein Erbe wegnehmen, wenn ich ehemaliger Leistungsbezieher bin?!
    Ist es die Regel, dass das Jobcenter ehemaligen Leistungsbezieher im Nachhinein im Falle einer Erbschaft die Leistungen zurückfordert?
    Würde das Jobcenter mir das Geld wegnehmen, wenn ich zum tatsächlichen Datum des Zuflusses kein Hartz4 mehr beziehe?

    Gilt es als Härtefall, wenn man als ehemaliger Herz 4 Empfänger das Erbe in existenzerhaltende Käufe( wie der Kauf eines Selbstversorgerhofes im Ausland) investiert? Wie verhält ersichtlich in der Sachlage?

    Ich habe Sorge meine Möglichkeit zur Existenzgründung zu verlieren.

    Ich würde mich sehr über Ihre Aufklärung zu meiner Schilderung freuen!

    Vielen Dank

    1. Hallo Chris,
      dass Sie Leistungen zurückzahlen müssen, ist nicht der Fall. Erben Sie während des Bezugs von Leistungen, wird Ihr Erbe als Einkommen angerechnet. Je nach Höhe kann es also dazu führen, dass Sie gar keinen Anspruch auf Hartz 4-Leistungen mehr haben. Beziehen Sie keine Sozialleistungen mehr und erben dann, müssen Sie keine Rückforderung befürchten. Das Jobcenter kann Ihnen Ihr Erbe nicht wegnehmen.
      Viele Grüße

  64. Hallo,
    Mein Lebenspartner möchte mir sein Bargeld und Aktien vererben. Darf er das, wenn sein Sohn Transferleistungen vom Staat bekommt. Was ist wenn mein Partner mir die Aktien vorher schenkt?
    Im Vorraus Danke

    1. Hallo Regina,
      wenn Ihr Partner Ihnen etwas vererben möchte, kann er das tun. Der Leistungsbezug seines Sohnes verpflichtet ihn nicht dazu, sein Vermögen seinem Sohn zu vererben. Allerdings muss hier der gesetzlich festgelegte Pflichtteil berücksichtigt werden. Beziehen auch Sie Hartz 4-Leistungen, kann es jedoch zur Anrechnung kommen.
      Viele Grüße

  65. Pflichtteil mit Hartz 4 – weil man den Prozess gegen den vermutlichen Erben verloren hat, muss man den Anwalt der Gegenseite bezahlen. Kann dieser Anwalt seine Kosten mit dem Pflichtteil gegenrechnen, oder bekommt man dann beim Jobcenter Ärger, weil man ja vom Pflichtteil eigentlich leben müsste (Einkommen)?

    1. Hallo Larah,
      wenn die gegnerische Partei aufrechnen kann und auch nicht bereit ist, hiervon abzuweichen, dann wird die Gegenpartei aufrechnen. Sofern das Ihren Pflichtteilanspruch aufbraucht, bleiben Ihnen keine finanziellen Mittel, die angerechnet werden dürften. Rechnet die gegnerische Partei jedoch nicht auf und nutzen Sie den frei verfügbaren Pflichtteil zur Schuldentilgung, darf dieser Teil auch als Einkommen angerechnet werden.
      Viele Grüße

  66. Guten Tag allerseits.
    meiner Freundin Ihr Ex-Gatte ist vor kurzer Zeit ganz plötzlich gestorben und hat Ihr eine wohnung hinterlassen.Meine Freundin ist Hartz 4 Empfängerin.Sie möchte jetzt die Wohnung Ihren zwei Kindern überschreiben und diese werden sie dann verkaufen,weil keiner die Wohnung will.Momentan können sie noch nichts unternehmen,weil sie noch auf den Erbschein warten.Meine Frage:Wird das Jobcenter meiner Freundin die Bezüge streichen?Wird das JC. Ihr das als Einkommen anrechnen,oder Sie dazu verdonnern,die Wohnung selbst zu beziehen,bzw zu verkaufen? Liebe Grüße aus reutlingen

    1. Hallo Herr Schubert,
      das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ich kann Ihnen lediglich unseren Ratgeber zu Wohneigentum an die Hand geben. Wie es sich aber verhält, wenn Ihre Freundin die Wohnung ihren Kindern überschreiben will, kann ich Ihnen nicht sagen.
      Viele Grüße

  67. Hallo zusammen, mein Vater ist vor kurzem verstorben. Das Haus wurde durch Lebensversicherung abbezahlt. Allerdings sind noch bei der Bank Schulden in Höhe von ca. 60000€ vorhanden. Papa hatte damals Kredit aufgenommen gehabt(Haus Renovierung + für die Firma) . Mama hat die Witwenrente beantragt, dies wird wohl höchstwahrscheinlich nicht viel sein. Ich denke um die 300-400 Euro. Papa war als selbständig tätig. Wir haben die Gewerbe abgemeldet, da wir als Söhne das nicht weiter fortsetzen können.
    Ich bin fest angestellt, mein kleiner Bruder hat vor kurzem Arbeitsvertrag unterschrieben gehabt, allerdings als Teilzeit 20 Std die Woche. Weiterhin habe ich Zwillingsschwester 20 Jahre alt und die machen noch die schulische Ausbildung.
    Das Haus hat Nebenkosten in Höhe von 400€ und fürs Kredit wird es aktuell monatlich um die 700€ abbezahlt.
    Auf dem Privat und Geschäftskonto ist leider nicht viel vorhanden und sind aktuell im Minus.
    Wir möchten das Haus nicht verkaufen, da dies uns viel bedeutet.
    Wie kann meine Mutter am besten versorgt werden? Wie siehts es auch wenn wir Wohngeld oder Sozialhilfe beantragen würden? Weiterhin muss sie auch versichert werden.

    Ich werde aufjedenfall finanziell unterstützen. Allerdings bräuchte ich dazu einen Rat.

    1. Hallo,
      das kann ich Ihnen so pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich verhält es sich aber auch bei Wohneigentum so, dass Kosten und Größe angemessen sein müssen. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber Hartz 4 und Wohneigentum.
      Viele Grüße

  68. Wieviel Geld darf ich behalten wenn ich zumbeischbil 290 000€Erbe und Hartz IV bekomme würde mich über eine Antwort sehr freuen

    1. Hallo Frau Dieball,
      das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Eine Berechnung Ihres Hartz 4-Satzes, vor allem unter Berücksichtigung einer Erbschaft, kann ich nicht vornehmen.
      Viele Grüße

  69. Aktuell beantrage ich Hartz 4. Anfang des Jahres habe ich mit meinem Bruder das Elternhaus geerbt. Das Haus steht leer und wird von uns renoviert. Nächstes Jahr wollen wir es verkaufen. Ich will die Zeit bis zum Hausverkauf mit Hartz4 überbrücken. Muss ich das Erbe angeben? Momentan kostet das Haus nur – ist doch aktuell kein Vermögen? Danke für eine Antwort. Gruß Doro

    1. Hallo Dorom
      das Haus müssen Sie in jedem Fall angeben, denn das besitzt einen Immobilienwert.
      Viele Grüße

  70. Ich habe 1/4tel meines Elternhauses geerbt. Können es aber noch nicht veräußern, da noch mein Bruder darin lebt und auf der Suche nach einer Wohnung ist. Nun erhalte ich Hartz 4 als Darlehen bis das Haus verkauft werden kann. Meine Frage ist, wie lange wird das Darlehen bezahlt? Was passiert, wenn sich der Fall so lange hinzieht, dass der Erlös vom Hausverkauf niedriger ist als das insgesamt bezahlte Darlehen?

    1. Hallo Sven,
      wie lange Ihnen das Jobcenter ein Darlehen gewährt, kann ich Ihnen nicht sagen. Sie müssen es aber in jedem Fall zurückzahlen, unabhängig davon, wie lange sich der Hausverkauf hinzieht.
      Viele Grüße

  71. Welche Unterlagen vom Erbe werden vom Jobcenter benötigt? Bekommt es vom Finanzamt über die Höhe des Erbes Bescheid? Wird es auch das Konto des Verstorbenen einsehen wollen? Brauchen Sie die entsprechenden Kontoauszüge oder reicht es, wenn das erhaltene Geld auf meinen Kontoauszügen ersichtlich ist?

    1. Hallo Sven,
      welche Unterlagen das Jobcenter zu Ihrer Erbschaft benötigt, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Welche Behörden noch involviert bzw. informiert werden, kann ich Ihnen nicht sagen.
      Viele Grüße

  72. Du wirst diese Immo angeben müssen und natürlich wird dir dann Hartz 4 gestrichen weil diese 400.000 Euro wert ist. Mein Tipp an dich, verkauf die Immo und kauf dir eine gute Eigentumswohnung und gehe dann arbeiten und lege den rest auf Seite.

  73. wie ist es bei mir, ich bin 3 Monate harz4- Empfaenger und erbe jetzt eine Immobilie im Wert von 400000, hilft es mir jetzt arbeiten zu gehen, ich meine dann waere ich ja zumindest gleich raus aus dem Harz und es bliebe dann noch mehr fuer mich uebrig. Bitte um Antwort, ich befuerchte nichts behalten zu koennen, vielen Dank, und mit Gruessen aus Berlin, T.

Ältere Kommentare

Kommentare sind geschlossen.