Beratungshilfeschein für Anwalt beantragen
Auch wer in Deutschland nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, soll die Möglichkeit haben, sein Recht einzufordern – mithilfe eines Rechtsbeistandes. Einkommensschwache Menschen können in dem Zusammenhang auf staatliche Hilfen zurückgreifen, um sich von einem Anwalt beraten und vertreten zu lassen. Eine davon ist der Beratungshilfeschein, kurz Beratungsschein. Wir haben für Sie alle wichtigen Infos zusammengefasst.
Beratungshilfeantrag von BMJVInhaltsverzeichnis
Beratungshilfeschein – was genau ist das?
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können – wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Wichtig: Anwalt bzw. Beratungsperson frei wählbar
Wer über einen Beratungshilfeschein verfügt, kann seinen Anwalt bzw. seine Beratungsperson frei wählen. Es gibt kein Register, aus dem ein Rechtsbeistand ausgewählt werden muss.
Die Beratungshilfe beinhaltet dabei Rechtsberatung sowie außergerichtliche Rechtsvertretung und deckt folgende Rechtsgebiete ab:
- Sozialrecht
- Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht, einschließlich Familien- und Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Steuerrecht
In den Rechtsgebieten Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten erfüllt die Beratungshilfe lediglich eine beratende Funktion (Rechtsberatung), keine vertretende.
Die Beratungshilfe ist dabei eine Leistung, die gewährt wird, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Denn: Der Rechtsuchende wird nicht durch ein Gericht, sondern durch einen Anwalt oder eine andere Beratungsperson beraten, der bzw. die eigenständig beauftragt wurde.
Wer darf eine Rechtsberatung durchführen?
Bei rechtlichen Problemen können Sie zwischen einem Rechtsanwalt und einer anderen Beratungsperson wählen, sofern diese auf dem Gebiet Ihres Anliegens bewandert ist. Neben Rechtsanwälten sind auch Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer befugt, in der Beratungshilfe tätig zu sein.
Wann wird ein Beratungsschein benötigt?
Nicht in jedem Rechtsstreit besteht Anwaltszwang. Dennoch sind juristische Laien in der Regel gut beraten, sich von einem Rechtsbeistand Unterstützung einzuholen. Schließlich ist dieser in der Lage, ein juristisches Problem einzuschätzen, Erfolgsaussichten zu bewerten und seinen Mandanten dahingehend zu beraten.
Ob eine Rechtsberatung überhaupt nötig ist, prüft das jeweils zuständige Amtsgericht. Lassen sich Probleme durch frei zugängliche Beratungsstellen lösen, ist eine Beratungshilfe nicht gerechtfertigt.
Welche Leistungen umfasst die Beratungshilfe?
Haben Sie einen Beratungshilfeschein erhalten, können Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an eine andere anerkannte Beratungsstelle wenden. Dort werden Sie in erster Linie zu Ihrem Anliegen beraten. Der Beratungsschein deckt zudem eine außergerichtliche Vertretung durch Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihre Beratungsperson ab.
Das kann folgendes beinhalten:
- notwendiger Schriftverkehr zur Klärung Ihres Anliegens
- Telefonate
- Unterstützung im Widerspruchsverfahren
Sobald jedoch ein Gericht eingeschaltet wird, müssen Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Unterstützung dafür erhalten Sie entweder von Ihrem Rechtsanwalt oder einem Rechtspfleger vom Amtsgericht.
Hinweis: Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe deckt die anfallenden Kosten vor Gericht. Um diese bewilligt zu bekommen, müssen Ihre Erfolgschancen vor Gericht gut stehen.
Beratungshilfeschein: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Der Beratungshilfe und der Ausstellung des Beratungshilfescheins liegt das Beratungshilfegesetz (BerHG) zugrunde. Daraus lassen sich drei konkrete Voraussetzungen ableiten:
- Bedürftigkeit: Dem Antragsteller dürfen keine oder nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Daher muss im Antrag auch die finanzielle Situation offengelegt werden. Wer Bürgergeld bezieht, erfüllt dieses Kriterium in aller Regel.
- Keine Alternative Klärung möglich: Dem Rechtsuchenden stehen keine anderen Optionen zur Verfügung, wie beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung, eine Beratung durch eine Gewerkschaft, eine öffentliche Beratungsstelle, dem Mieterverband, einem Sozial- oder Jugendamt.
- Mutwilligkeit muss ausgeschlossen sein: Der Antragsteller darf nicht mutwillig erscheinen. Soll heißen: Der Rechtsuchende hat eigentlich keinen Anspruch auf Beratungshilfe, will sich aber nicht auf eigene Kosten anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.
Wichtig: Ein Beratungsschein pro Angelegenheit
Für jede rechtliche Angelegenheit wird jeweils nur ein Beratungsschein gewährt. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt in derselben rechtlichen Angelegenheit wechseln.
Einkommensgrenze für einen Beratungshilfeschein
Möchten Sie einen Beratungshilfeschein beantragen, müssen Sie Ihre finanzielle Situation offenlegen. Auch, wenn Sie Bürgergeld (ehemals Hartz 4) beziehen. Grundsätzlich unterliegt der Anspruch auf Beratungshilfe bestimmten Einkommensgrenzen.
Hinweis: Einzusetzendes Einkommen
Können Sie nicht mehr als 15 EUR monatlich für eine Rechtsberatung aufbringen, steht Ihnen Beratungshilfe zu. Stellt sich durch die Einkommensberechnung heraus, dass mindestens 20 EUR monatlich Ihres Einkommens aufbringen können, besteht kein Anspruch auf einen Beratungshilfeschein.
Antrag auf Beratungshilfe – welche Rechtsantragsstelle ist zuständig?
Grundsätzlich haben Sie zweierlei Möglichkeiten, um einen Beratungsschein zu beantragen:
- Sie stellen den Antrag beim zuständigen Amtsgericht.
- Sie beauftragen einen Rechtsanwalt damit, Ihren Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheins für die Beratungshilfe an das zuständige Gericht zu senden.
Wichtig: Kostenrisiko vermeiden
Um zu vermeiden, dass Anwaltskosten durch die Beauftragung anfallen, ist es ratsam, den Antrag selbst beim örtlichen Amtsgericht zu stellen. Das kann persönlich wie schriftlich erfolgen.
Sobald Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, können Kosten entstehen. Beauftragen Sie also einen Rechtsbeistand mit der Antragstellung, kann das für Sie Kosten nach sich ziehen, sofern Ihr Antrag nicht bewilligt wird. Wurde Ihnen ein Beratungsschein ausgestellt, sind Sie auf der sicheren Seite und müssen keine Anwaltskosten befürchten.
Benötigte Unterlagen für den Antrag auf Beratungshilfe
Damit geprüft werden kann, ob Sie berechtigt sind, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einige Unterlagen bei der Rechtsantragsstelle einreichen.
Dazu zählen:
- ausgefülltes Beratungshilfeformular
- aktueller Kontoauszug
- Mietvertrag
- ggf. die letzte Gehaltsabrechnung (nicht älter als drei Monate)
- Nachweise über monatliche Versicherungs- und Kreditraten
- ggf. Rentenbescheid
- ggf. Bescheinigungen über den Bezug von Sozialleistungen oder Grundsicherung
Hinweis: Unterstützung bei Antragstellung
Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags, bitten Sie einen Rechtspfleger oder Rechtsreferendar der Rechtsantragsstelle um Hilfe. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Besonderheiten: Hier gelten andere Regelungen für Beratungshilfe
In Bremen und Hamburg gibt es eine öffentliche Rechtsberatung bei Beratungshilfe. In Bremen ist dafür die Arbeitnehmerkammer zuständig, in Hamburg die Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen. Das bedeutet auch, dass in diesen beiden Städten kein Rechtsanwalt aufgesucht werden kann. Sie müssen sich direkt an die zuständigen Anlaufstellen wenden.
In Berlin können Sie zwischen einer Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt und einer öffentlichen Rechtsberatung wählen.
Was kostet Beratungshilfe?
Anwälte können eine Beratungspauschale in Höhe von 15 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer von Mandanten verlangen. Weitere anfallende Gebühren werden dem mandatierten Rechtsanwalt von der Staatskasse ersetzt, da die Beratungshilfe aus Steuergeldern finanziert wird.
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sehr geehrte Damen und Herren
ich habe mehr als 2 Jahre gearbeitet, und nun will ich Arbeitslosgeld 1 beantragen.
Agentur für Arbeit Fulda hat bis jetzt kein Arbeitslosgeld abschließen und sucht einen Ground, dass Sie mir nicht geld geben.
Sie haben mir gesagt, wegen meines Baby könnte ich nicht arbeiten, deswegen müsste ich bei Jobcenter melden.
nach schwangerschaft und nach Elternzeit habe ich schon gearbeitet, und diese behauptet nicht recht.
ich bitte Sie, mir zu helfen.
vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Shirin Safi Khani Gholi Zadeh
Hallo Shirin,
leider können wir Ihnen in Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Beantragung von Arbeitslosengeld I nicht weiterhelfen. Der Bezug der Leistung setzt allerdings voraus, dass Sie in den vergangenen 30 Monaten mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert waren.
Viele Grüße