Bürgergeld-Auszahlungen: Auszahlungstermine 2024
Um sicherzustellen, dass Hilfebedürftige zur Deckung ihres Bedarfs rechtzeitig über die Auszahlungen vom Jobcenter verfügen können, müssen Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) im Voraus gezahlt werden. Jobcenter müssen sich dabei an bestimmte Auszahlungstermine halten, damit das Geld die Bürgergeld-Empfänger rechtzeitig erreicht. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles zu der Auszahlung von Sozialleistungen nach dem SGB II.
Inhaltsverzeichnis
Bürgergeld-Auszahlung nach dem Auszahlungskalender
Grundsätzlich werden Bürgergeld-Leistungen im Voraus gezahlt. Hintergrund ist, dass den Hilfebedürftigen am ersten Werktag des Folgemonats alle Leistungen zur Verfügung stehen sollen. Schließlich erfüllt Bürgergeld (ehemals Hartz IV bzw. ALG II) eine Bedarfsdeckungsfunktion.
Um das zu gewährleisten, orientieren sich Jobcenter an einem Auszahlungskalender. Darin sind die spätesten Überweisungstermine für das Bürgergeld eingetragen.
Auszahlungstermine Bürgergeld 2024
Monat | Tag/Datum |
---|---|
Januar 2024 | Freitag, 29.12.2023 |
Februar | Mittwoch, 31.01.2024 |
März | Donnerstag, 29.02.2024 |
April | Freitag, 29.03.2024 |
Mai | Dienstag, 30.04.2024 |
Juni | Freitag, 31.05.2024 |
Juli | Freitag, 28.06.2024 |
August | Mittwoch, 31.07.2024 |
September | Freitag, 30.08.2024 |
Oktober | Montag, 30.09.2024 |
November | Donnerstag, 31.10.2024 |
Dezember | Freitag, 29.11.2024 |
Januar 2025 | Dienstag, 31.12.2024 |
Buchungstag und Wertstellung
Der Buchungstag ist der Tag, an dem die Bürgergeld-Bezüge (ehemals Arbeitslosengeld II) bei den Banken der Leistungsempfänger eingehen. Absender und Kostenträger der Zahlungen ist dabei die Bundesbank. Die Empfängerbanken wiederum buchen die Leistungen auf die Konten der Leistungsbezieher.
Wichtig dabei zu wissen ist, dass der Buchungstag nicht dem Tag entspricht, an dem die Auszahlung an Leistungsberechtigte erfolgt. Erst wenn die Wertstellung erfolgt ist, stehen die Zahlungen Bürgergeld-Empfängern zur Verfügung.
Hinweis: Wertstellung
Die Bundesbank legt den Tag der Wertstellung fest. Mit der Wertstellung werden die Leistungen freigegeben, woraufhin diese den Leistungsempfängern zur Verfügung stehen.
Wie wird Bürgergeld ausgezahlt?
In der Regel erfolgt die Auszahlung von Bürgergeld per Überweisung auf das Konto des Empfängers. Dabei muss es sich nicht zwingend um ein deutsches Konto handeln. Auch Konten im europäischen Ausland sind zulässig. Doch muss es sich um ein SEPA-fähiges Konto handeln, denn so entstehen bei Überweisung keine Kosten – weder für das Jobcenter noch für den Empfänger.
Hinweis: Konto im europäischen Ausland
Ein Konto im europäischen Ausland ist nicht empfehlenswert. Hintergrund ist, dass das bei Jobcentern schnell Misstrauen weckt.
Auszahlung von Bürgergeld ohne Girokonto
Unter Umständen Bürgergeld kann auch ohne Konto ausgezahlt werden. Hat ein Leistungsempfänger kein Bankkonto vorzuweisen, können die Bezüge auch per Verrechnungsscheck übermittelt werden. In einigen Jobcentern gibt es auch Kassenautomaten, an denen Barauszahlungen möglich sind.
Wichtig: Verrechnungscheck und Barauszahlung am Automaten
Ein Verrechnungsscheck wie auch eine Barauszahlung am Automaten sind in der Regel mit Kosten für den Leistungsempfänger verbunden und daher nicht zu empfehlen.
Wann ist Bürgergeld nach Antragstellung auf dem Konto?
Jobcenter unterscheiden sich in der Bearbeitungsdauer und Schnelligkeit von Auszahlungen. Eine pauschale Aussage kann deshalb nicht getroffen werden. Während ein Jobcenter die Bearbeitung und Auszahlung an einem Tag erledigt, kann es in einem anderem wochenlang dauern, bis die Bürgergeld-Leistungen den Empfänger erreichen. Das zeigt die Praxis leider immer wieder.
Hinzuzufügen ist auch, dass nicht alle Behörden täglich Auszahlungen von Bürgergeld vornehmen. Oft sind mehrere Buchungstermine in einer Woche festgelegt.
Hinweis: Auszahlungstermine
Die Tabelle mit den Auszahlungsterminen geben nur die jeweils spätesten Überweisungstermine wieder. Wann das Geld tatsächlich einem Leistungsempfänger zur Verfügung steht, kann sich unterscheiden.
Berechnung von Ansprüchen im laufenden Monat
Ein Anspruch auf Bürgergeld kann auch im laufenden Monat entstehen. In dem Fall wird die Höhe der Auszahlung anteilig berechnet. Der Einfachheit halber werden Leistungen grundsätzlich für einen Zeitraum von 30 Tagen berechnet – unabhängig davon, ob ein Monat tatsächlich 30 Tage hat oder nicht.
Entsteht ein Anspruch auf Bürgergeld (ehemals ALG II) erst im Laufe eines Monats, wird der volle Anspruch durch 30 geteilt. Die sich daraus ergebende Summe wird wiederum mit der Anzahl der Tage multipliziert, für die ein Anspruch auf Sozialleistungen entsteht. Die Zahl der Anspruchstage wird also mit einem Dreißigstel multipliziert. Um das einmal zu verdeutlichen:
Beispiel I: Ein Anspruch entsteht am 19. März. Für den Monat März werden dann 13/30 der monatlichen Leistungen gezahlt.
Beispiel II: Ein Anspruch entsteht am 28. Februar. Für den Monat Februar werden 1/30 der monatlichen Leistungen gezahlt.
Auszahlung von Mehrbedarfen
Besteht ein Bürgergeld-Anspruch für einen vollen Monat und kommt ein Mehrbedarf erst später hinzu, wird dieser entweder ganz regulär zum nächsten Auszahlungstermin gezahlt oder – bei Änderungsbescheiden – mit dem nächsten Zahlungslauf.
Erhöhung von Mehrbedarfen während des Bezugs
Besteht bereits ein Mehrbedarf und kommt ein weiterer hinzu, beispielsweise aufgrund von einer speziellen Ernährung, so betrachtet das Jobcenter beide Mehrbedarfe unabhängig voneinander.
Auch hier gilt, dass der zusätzliche Mehrbedarf erst mit dem nächsten Auszahlungstermin bzw. mit dem nächsten Zahlungslauf bei einem Änderungsbescheid auf dem Konto des Empfängers landet.
Auszahlung von Bürgergeld in Bedarfsgemeinschaften
Bilden Bürgergeld-Empfänger eine neue Bedarfsgemeinschaft, kommt es zu einer anteiligen Berechnung, sofern sich die Bedarfsgemeinschaft im Laufe eines Monats gebildet hat. Ausschlaggebend ist hierbei der Tag, ab dem die Bedarfsgemeinschaft besteht.
Auszahlung von Bürgergeld erfolgt nicht – was nun?
Als Bürgergeld-Empfänger sind Sie auf die pünktliche Auszahlung Ihrer Leistungen angewiesen. Dennoch kann es vorkommen, dass Ihre Zahlung erst verspätet oder gar nicht eintrifft.
Sprechen Sie in dem Fall erst einmal mit der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters. Diese kann klären, ob ein Zahlungsauftrag ordnungsgemäß veranlasst wurde. Ein Fehler bei der Bank kann nicht ausgeschlossen werden.
Wichtig: Gespräch verweigert
Nicht alle Leistungsabteilungen zeigen sich offen für Gespräche mit einem Bürgergeld-Empfänger. Wird Ihnen ein Gespräch verweigert, fordern Sie eine schriftliche Ablehnungserklärung. Diese dient Ihnen als Beleg für Ihre Bemühungen, die Angelegenheit zu klären und ist für den weiteren Verlauf, ggf. vor dem Sozialgericht, wichtig.
Bleiben Ihre Zahlungen trotz aller Bemühungen aus, ziehen Sie eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht in Betracht.
Mögliche Gründe für Zahlungsverzögerungen
Zahlungsverzögerungen können unterschiedliche Gründe haben. Einer davon ist, dass Ihr Antrag auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) noch gar nicht bewilligt wurde. Je nach Auslastung und Arbeitstempo im Jobcenter, dauert es einige Wochen, bis ein Antrag abschließend bearbeitet wurde.
Sind Sie auf schnelle finanzielle Hilfe angewiesen, können Sie eine Vorschusszahlung nach § 42 SGB I beantragen. Dieser Vorschuss steht Ihnen zu, wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, die Feststellung der Höhe aber noch einige Zeit in Anspruch nimmt.
Hinweis: Höhe der Vorschusszahlung
Wie hoch eine Vorschusszahlung ausfällt, bestimmen Jobcenter nach pflichtgemäßen Ermessen selbst.
Weitere Gründe für Zahlungsverzögerungen sind außerdem Sanktionen, die Ihnen gegenüber verhängt wurden, wobei der Bescheid darüber bei Ihnen noch nicht eingegangen ist. Doch sind auch Fehler in Bürgergeld-Bescheiden keine Seltenheit. Wir von hartz4widerspruch.de überprüfen Ihren Bürgergeld-Bescheid und legen bei Fehlern auch Widerspruch gegen den diesen ein – kostenlos.
Verzinsung von Bürgergeld bei verzögerter Auszahlung
Haben Sie Anspruch auf Bürgergeld, doch die Zahlungen bleiben aus, kann das dazu führen, dass Ihre Leistungen mit 4 % verzinst werden müssen. Das ist allerdings erst der Fall, wenn diese mehr als sechs Monate ausbleiben.
Hinweis: Vollständiger Antrag muss vorliegen
Die Sechs-Monats-Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Jobcenter der vollständige Antrag auf Bürgergeld vorliegt. In der Folge bedeutet das, dass die Verzinsung erst dann vorgenommen werden muss, wenn das Jobcenter für mehr als sechs Monate nicht ausgezahlt hat.
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Bekomme vom Amt nur 135€ wie kann das sein muss Strom und Gas insgesamt 300€ zahlen ,soll ich das jetzt von Kindergeld und Unterhalt leisten habe sonst keine Einnahmen?
Hallo Seidel,
das können wir pauschal nicht beurteilen. Lassen Sie Ihren Bescheid, sofern dieser nicht älter als sechs Monate ist, durch unsere Partneranwälte prüfen. Decken sie Fehler auf, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Was bedeutet der Bewilligungszeitraum geht bis 31.03? Gibt es am 31.03 dann noch einmal Geld oder nicht?
Hallo Lisa,
das bedeutet, dass Sie ab bzw. für April keine Leistungen mehr erhalten.
Viele Grüße