Der Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss können Sie als als alleinerziehender Elternteil beim Jugendamt beantragen, wenn Sie keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Bis es zwölf Jahre alt wird hat Ihr Kind zeitlich uneingeschränkt Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

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Höhe des Unterhaltsvorschusses

Als Alleinerziehende tragen Sie nicht nur alleine die Verantwortung für Ihr Kind, sondern befinden sich auch unter besonders hohem finanziellen Druck. Wenn dann noch der andere Elternteil des Kindes nicht zahlen kann oder möchte, haben Sie als Betroffene ein Problem.

Der Unterhaltsvorschuss ist dafür vorgesehen, genau in solchen Situationen nach einer Trennung oder Scheidung zu helfen. Unterhaltsvorschuss müssen Sie aber nicht beim Jobcenter beantragen, sondern beim Jugendamt. Das Jugendamt zahlt ihn auch aus. Außerdem gibt es folgende Regelungen:

  • Bis zum Alter von zwölf Jahren hat das Kind uneingeschränkt Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss. Bis Juli 2017 konnten Kinder höchstens sechs Jahre lang Unterhaltsvorschuss bekommen. Das ist aber nicht mehr so.
  • Zwischen zwölf und 18 Jahren hat das Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es keine Bürgergeld-Leistungen erhält.
  • Verdient der alleinerziehende Elternteil mindestens 600 EUR brutto im Monat, besteht immer ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss – ob im Bürgergeld-Bezug oder nicht.

Auch die Höhe der Unterhaltsvorschusszahlungen sind nach Alter gestaffelt:

AlterUnterhaltsvorschuss 2024
Kinder von 0–5 Jahren230 EUR
Kinder von 6–11 Jahren301 EUR
Kinder von 12–17 Jahren 395 EUR

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Einkommen des Kindes

Der Unterhaltsvorschuss gilt als Einkommen Ihres Kindes und wird nach dem Zuflussprinzip als Einnahme in dem Monat angerechnet, in dem er zufließt. Zuflussprinzip bedeutet, dass das Geld immer in dem Monat angerechnet wird, in dem es auf Ihr Konto überwiesen wird. Das hat zur Folge, dass die Regelleistung Ihres Kindes in diesem Monat um den Betrag des Unterhaltsvorschusses gemindert wird.

Beispiel: Unterhaltsvorschuss berechnen

Sie leben alleine mit Ihrem vierjährigen Kind. Ihre Kosten der Unterkunft sind 600 EUR. Für Ihr Kind bekommen Sie 250 EUR Kindergeld und 230 EUR Unterhaltsvorschuss. Ihr Kind hat einen Regelbedarf von 357 EUR (Regelbedarf für 2024). Außerdem braucht es 300 EUR für seinen Anteil an den Unterkunftskosten. Also:

Bedarf: 357 EUR + 300 EUR = 657 EUR

Einkommen: 250 EUR + 230 EUR = 480 EUR

Jobcenter zahlt: 657 EUR – 480 EUR = 177 EUR

Der monatliche Bürgergeld-Regelsatz sinkt also um die Höhe des Betrages des Unterhaltsvorschusses. Allerdings würde das Jobcenter ebenfalls so vorgehen, wenn Sie das Geld nicht vom Jugendamt, sondern von dem anderen Elternteil Ihres Kindes bekommen würden. Sie haben also immerhin keinen Nachteil.

Mitwirkungspflicht: Sozialleistungen beantragen

Wenn Sie Bürgergeld bekommen, sind Sie dazu verpflichtet, vorher alle anderen Sozialleistungen zu beantragen, die für Sie infrage kommen. Das Jobcenter kann Sie auffordern, Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen und diese Anträge zu stellen. Denn der Bürgergeld-Regelsatz ist nur für Hilfebedürftige gedacht.

Hinweis: Bürgergeld ist eine nachrangige Leistung

Unterhaltsvorschuss ist im Verhältnis zu Bürgergeld eine nachrangige Leistung. Das bedeutet, dass Sie zuerst Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Wenn Unterhaltsvorschuss und Kindergeld nicht ausreichen, um den Bedarf Ihres Kindes zu decken, füllt Bürgergeld quasi die Lücke auf.

Kann das Jobcenter Unterhaltsvorschuss fiktiv anrechnen?

Wenn Sie trotz Aufforderung keinen Unterhaltsvorschuss beantragen, kann das schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Das Jobcenter kann dann argumentieren, dass Sie die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes herbeigeführt haben. Das ist strenggenommen keine fiktive Anrechnung von Einkommen, der Effekt ist aber der gleiche:

Das Jobcenter kann den Betrag von Ihren Bürgergeld-Regelleistungen abziehen, den Sie vom Jugendamt erhalten würden. Auch, wenn Sie ihn aktuell gar nicht bekommen. Aus Sicht des Jobcenters sind Sie „selber schuld“, dass Ihnen dieses Geld nun fehlt, da Sie keinen Antrag beim Jugendamt gestellt haben. Erst wenn das Jugendamt Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss ablehnt, muss das Jobcenter einspringen.

Muss der Vater den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Unterhaltsvorschuss ist tatsächlich ein Vorschuss – auf den Unterhalt, den der unterhaltspflichtige Elternteil – also in der Regel der Vater – zahlen müsste. In der Theorie zahlt das Jugendamt nur einen Vorschuss, um den Unterhalt des Kindes erst einmal zu sichern. Später kann es sich das Geld vom Unterhaltsschuldner – also meistens dem Vater – zurückholen.

Gerade viele Mütter plagt ein schlechtes Gewissen, wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Sie fürchten, dass sie den Expartner in finanzielle Schwierigkeiten bringen, weil er später den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss. Diese Sorge ist aber in den meisten Fällen unangebracht, und das aus zwei Gründen:

  • Wenn der andere Elternteil nicht genug verdient, muss er auch nicht zahlen. Wer selbst nur sein Existenzminimum decken kann, von dem kann das Jugendamt das Geld nicht zurückfordern. Unterhaltspflichtige haben allerdings eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sie müssen also versuchen, ihren Zahlungspflichten nachzukommen.
  • Selbst wenn der andere Elternteil hätte zahlen müssen: Die Jugendämter haben oft nicht die Ressourcen, um zu überprüfen, ob sie sich Geld zurückholen können und verfolgen deswegen nicht alle Fälle. Bundesweit holten die Jugendämter beispielsweise 2018 nur 13 % der Unterhaltsvorschüsse wieder zurück.

Quellen:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

42 Antworten auf „Unterhaltsvorschuss“

  1. Hallo,
    hoffe ihr könnt mir kurz helfen.
    und zwar wird bei mir aufgrund vom Wechselmodell rückwirkend der Unterhaltsvorschuss zurückverlangt, kann ich diesen Zeitraum beim Jobcenter rechtens machen so das dieser Zeitraum neu berechnet wird? So das ich eine Nachzahlung bekomme, wo der Unterhaltsvorschuss angerechnet wurde.

    MfG Norman

    1. Hallo Norman,
      nein, leider ist das nicht möglich, da Ihnen die UVG-Leistungen ja tatsächlich zur Bedarfsdeckung zur Verfügung standen.
      Viele Grüße

  2. Hallo
    Ich habe einen Brief von UVG bekommen.
    Weil meine Tochter bald 12 Jahre alt ist,dann muss ich ausfüllen ,ob meine Tochter im Monat 4/2023 Bürgergeld bekommt oder nicht mehr bekommt.weil meine Tochter bis März/2023 die Bürgergeld 5 Euro bekommt .Ab April bekommt sie keine Bürgergeld mehr .
    Dann zahlt UVG an meine 12 jahrige Tochter ab 4/2023 weiter oder nicht.

    Ich würde mich freuen wenn Sie mir eine Antwort schreiben können .

    Viele liebe Grüße Isabelle

    1. Hallo Isabelle,
      leider können wir Ihnen in Angelegenheiten mit der Unterhaltsvorschusskasse nicht weiterhelfen. Unsere Partneranwälte prüfen Jobcenter-Bescheide nach dem SGB II und legen bei fehlerhafter Berechnung Widerspruch ein.
      Viele Grüße

  3. Hallo,
    meine Tochter ist jetzt 12 Jahre und hat bis jetzt UHV vom Jugendamt bekommen. Dieser wurde jetzt aber eingestellt, da meine Tocher das 12 Lebensjahr vollendet hat und wir beide Bürgergeld erhalten. Mir fehlen für Februar 2023 die 296,- €, da das UHV ab Februar 2023 jetzt wegfällt. Bekomme ich vom Jobcenter das fehlende Geld? Ich habe alles an die Leistungsabteilung geschickt, aber noch keine Rückmeldung erhalten. Da ich alleinerziehend bin, fehlt mir das Geld. Ich finde nirgendwo Informationen dazu. Zumal das Jugendamt das sehr sehr kurzfristig gemacht hat.

    1. Hallo Sabine,
      erkundigen sich beim Jobcenter nach dem Bearbeitungsstand und erklären Sie die Dringlichkeit. Längere Bearbeitungszeiten in Jobcentern sind leider nicht auszuschließen.
      Viele Grüße

  4. Guten Tag!
    Ich hätte eine Frage:
    Meine Lebenspartnerin hat mit ihrem Ex ein Kind, dieses lebt allerdings bei ihrem Vater. Das ist auch alles abgesprochen und gut. Jetzt hat aber jemand beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss angemeldet(für meine Freundin bei der das Kind nur alle 2 Wochen ist!), das Jugendamt sagt, das Jobcenter hat das gemacht. Im Brief an den Vater steht meine Freundin als Antragstellerin und auf Nachfrage beim Jugendamt seitens des Vaters ist es ebenfalls meine Freundin gewesen.
    Auf Nachfrage unsererseits beim Jobcenter haben diese keinen Antrag gestellt. Auch das Jugendamt beharrt darauf, dass das Jobcenter den Antrag gestellt hat.
    Mittlerweile ist es abgelehnt worden dank unserem zutuen und wir konnten die Krise mit dem Vater abwenden. Ich und meine Freundin wollen jetzt trotzdem wissen, wer diesen Antrag nun gestellt hat, da das JC sagt sie waren es nicht. Auf die E-Mail, in der wir die Herausgabe des Antrags gefordert haben, wurde bisher nicht geantwortet.
    Gibt es eine Anspruch, dass ich Anträge die in meinem Namen gestellt werden einsehen kann?
    Übrigens kamen vom Jugendamt nochmal die Unterlagen für den Antrag per Post in dem Sie das NOCHMALIGE ausfüllen wünschen.
    Wir haben die Befürchtung, dass von anderer Seite aus der Antrag gestellt wurde und jetzt der Versuchte Betrug unter den Tisch gekehrt werden soll, indem man nicht den Antrag aushändigt.
    Würden wir uns nicht so gut mit dem Vater des Kindes verstehen, hätte diese Situation durchaus zu viel Streit und Ärger führen können.

    1. Hallo Jan,
      wir können Ihnen lediglich raten, Akteneinsicht bei der Familienkasse zu beantragen.
      Viele Grüße

  5. Hallo ich habe mal eine frage und zwar ist meine Enkeltochter schon in diversen Heimen gewesen und haut da immer wieder ab und kommt zu uns den Großeltern. Nun ist sie schon seit 2 Monaten bei uns, das Jugendamt hat es zu gestimmt wie auch die eltern. In den letzten heim ist auch die Unterkunft beendet. Da sie ja jetzt bei uns ist und wir das Kindergeld beantragt haben ist nun die frage, steht ihr auch harz 4 zu denn nur von dem Kindergeld schaffen wir es ja nicht alles für sie zu bezahlen wie Kleidung essen und den Schul Bedarf geschweige ein kleines Taschen Geld zu geben. Sie ist erst 14 und wir stehen mit allen alleine da, ist es wirklich so schwer hilfe zu bekommen oder zahlt der Staat lieber über 3000 € für ein heim Platz? Danke für die Info

    1. Hallo Andreas,
      einen Anspruch auf Hartz 4-Leistungen hat Ihre Enkelin aufgrund ihres Alters nicht. Erkundigen Sie sich aber beim Jugendamt über die Möglichkeit, Pflegegeld oder andere Fürsorgeleistungen zu erhalten.
      Viele Grüße

  6. Hi Johanna,
    Erstmal danke für die gute Erklärung.
    Was mir bisher fehlt ist, dass wenn der Vater dem Kind Unterhalt zahlt (264€ für 5J. Kind; der UV liegt deutlich darunter), einen das Jobcenter auffordert, UV beim Jugendamt zu stellen; ob das überhaupt rechtens ist? Wie Sie schreiben dient der UV ja eher bei unausreichender Zahlung. Warum fordert das JC Geld als UV, wenn Unterhalt fließt?! Ich meine das Kind hat so doch viel mehr an Einkommen, welches das JC anrechnen kann. Wie sieht da die Rechtslage aus?

    1. Hallo Saskia,
      versuchen Sie, den Hintergrund beim Jobcenter zu erfragen. Anderenfalls ist es aber ratsam, der Aufforderung (so fraglich diese auch ist) nachzukommen und einen Antrag zu stellen, um zu vermeiden, dass Leistungen eingestellt werden.
      Viele Grüße

  7. Hallo!

    Ich erwarte im April mein erstes Kind. Ich beziehe ALG2. Anspruch auf Kindergeld hat es ja definitiv. Aber da es durch eine anonyme Samenspende in einer Klinik entstanden ist und somit keinen Vater hat stelle ich mir die Frage wie ich mit dem UHV umgehen soll. Denn es gibt keinen Vater. Also müsste mein Kind ja auch Anspruch auf ALG2 haben. Könnte mir das Amt aufgrund eines nicht vorhandenen Vaters Probleme machen?

    Anna

    1. Hallo Anna,
      in dem Fall hat Ihr Kind tatsächlich einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
      Viele Grüße

  8. Hallo,
    mein Sohn bekommt seit seinem 6. LJ UHV vom Jobcenter gezahlt, weil sein Vater nicht ermittelbar ist. Jetzt ist er 12 und das JC hat mich aufgefordert, UHV für ihn zu beantragen. Mein Kind und ich bekommen beide ALG2. Was soll ich tun? Noch einmal einen Antrag stellen, obwohl damals die Zahlung vom UHV eingestellt wurde, oder reicht es, die Ablehnung von damals dem JC zu schicken? Kann das JC uns jetzt das komplette Geld einstellen oder “nur” die Unterhaltszahlung von meinem Sohn, bis die Sache geklärt ist?

    1. Hallo Miri,
      grundsätzlich empfiehlt es sich, den Forderungen des Jobcenters nachzukommen. Deshalb raten wir Ihnen, erneut einen Antrag zu stellen. Sprechen Sie alternativ mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin. Die sollten Ihnen sagen können, ob das alte Ablehnungsschreiben ggf. genügt.
      Viele Grüße

  9. Guten Tag. Ich beziehe ALG2 und verdiene durch einen Mini-Job den laufenden Unterhalt für mein Kind. Das Jugendamt hat mich nun aufgefordert, den Unterhaltsvorschuss, insgesamt ca. 10.000 Euro, zurückzuzahlen. Bisher habe ich den offenen Betrag gestundet. Das will das Jugendamt nun nicht mehr akzeptieren und fordert mich wiederholt auf, den Betrag binnen 14 Tagen zu überweisen bzw. eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wie gesagt, aktuell beziehe ich ALG2, lebe als vom Regelsatz. Wortwörtlich heißt es: “Ich kann nicht erkennen, aus welchem Grund Sie heute nur einer geringfügigen Beschäftigung und nicht einer Beschäftigung in Vollzeit nachgehen.” Ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll. Ich bin ja auf Jobsuche, bisher erfolglos. Dazu kommt eine psychische Erkrankung, die ich allerdings nicht mit aktuellen Attesten belegen kann. Den Betrag kann ich unmöglich bezahlen und auch eine Ratenzahlung kann ich mir derzeit nicht erlauben. Können sie mir einen Rat geben? Ich möchte den Betrag gerne weiter Stunden. Es gibt darüber ja auch einen entsprechenden Titel. Wäre eine Privatinsolvenz ein möglicher Weg?

    1. Hallo Alex,
      leider sind wir dafür nicht die richtige Anlaufstelle. Wenden Sie sich an die Familienkasse und suchen Sie ggf. eine Schuldnerberatung auf.
      Viele Grüße

  10. Hallo, wir haben folgende Situation: ich bekomme unterhaltsvorschuss und alg2 aufstocken. Ich habe jetzt den Antrag für die gerichtliche Festsetzung eingereicht. Weil der kv bis zur gesetzen Frist nicht gezahlt hat. Nun hat er mir gestern 100Euro überwiesen und weitere 50Euro kommen angeblich nächste Woche .Muss ich diesen Betrag jetzt als Unterhaltszahlung akzeptieren? Oder kann ich ihm die zurück buchen? Mit der Aufforderung er soll den kompletten zahlbetrag zum zahltag überweisen.
    Oder muss ich jetzt mit jedem kleinen kleckerbetrag zum Jugendamt und das als zahlungseingang angeben?
    Liebe Grüße

    1. Hallo Adam,
      eine Rückzahlung ist nicht anzuraten, da Ihnen das Jobcenter den Unterhaltsvorschuss anrechnet – unabhängig davon, ob Sie diesen zurückzahlen oder nicht.
      Viele Grüße

  11. Hallo
    Ich wurde vom Jobcenter aufgefordert unterhaltsvorschuss zu beantragen , was ich auch getan habe. Der Antrag wurde abgelehnt .
    Nun soll ich laut Jobcenter erneut einen Antrag stellen .
    Die Ablehnung ist keine 8 Wochen her . Muss ich jetzt nochmal einen Antrag stellen obwohl der Antrag abgelehnt wurde?
    Vg Sandra

    1. Hallo Sandra,
      ja, es ist ratsam, den Weisungen des Jobcenters bezüglich eines Unterhaltsvorschusses zu folgen, wenngleich es mitunter nicht sinnvoll erscheint. Sprechen Sie alternativ noch einmal mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin. Möglicherweise liegt, ist die Mitteilung über die Ablehnung verloren gegangen.
      Viele Grüße

  12. Ich habe auch ein Frage ich bekomme Unterhaltsvorschuss, aber der Vater meinen Kinder manchmal kauf ein Lebensmittel, muss ich das eingeben, wird das angerechnet? Er hat sein Unterlagen noch nicht abgegeben, ich habe Angst das er wegen mir Schwierigkeiten hat, muss er das zurück zahlen!? LG

    1. Hallo Kourinita,
      Sachleistungen stellen kein Einkommen dar. Deshalb können Ihnen die Lebensmittel nicht angerechnet werden. Leider können wir nicht nachvollziehen, weshalb der Vater Ihrer Kinder Schwierigkeiten bekommen sollte. Grundsätzlich gilt aber: Kann er Unterhalt zahlen, sollte er das auch tun.
      Viele Grüße

  13. Guten Tag

    Ich habe ein Sohn der bei sein Vater lebt und inzwischen volljährig ist .Mein Exmann hatte vor seiner Volljährigkeit Unterhaltsvorschuss bekommen von der Unterhaltskasse da ich nur wenig verdiene und mit alg2 aufstocken muss.Nun hab ich ein Mahnbescheid bekommen und verlangen die 3 Jahre Unterhaltsvorschuss zurück was eine natürlich eine extrem hohe Summe ist. Inzwischen bin ich in einer neuen Partnerschaft und hab nochmal ein kind bekommen momentan bin ich noch in Elternzeit und beziehe alg 2 zusätzlich. Darf das Jugendamt den Unterhalt trotzdem zurückfordern auch wenn ich nur wenig verdient hab zu den Zeitpunkt?

    1. Hallo Katrin,
      leider können wir Ihnen keine Fragen beantworten, die sich auf das Unterhaltsvorschussgesetz beziehen. Nur, sofern der Unterhalt etwas mit der Anrechnung auf Ihre SGB II-Bezüge zu tun hat. Doch selbst dann würden wir zwecks Prüfung entsprechende Bescheide benötigen.
      Viele Grüße

  14. Hallo,
    Ich bekomme seit ca 4 Monaten Unterhaltvorschuss, da mein ex Partner ausgezogen ist und Kein Unterhalt zahlt.

    Jetzt ist im selben Haus eine Wohnung frei geworden und mein Ex wollte unbedingt zurück ins Haus ziehen. Gesagt/getan jetzt habe ich Bescheid bekommen,das der Unterhaltvorschuss gestrichen wird, weil der Kindsvater zu nahe wohnt und Dementsprechend man von einer Familiären Situation ausgehen müsse,selbst wenn wir kein Paar mehr sind.
    Ich selber bin noch in Elternzeit und bekomme seit dem Auszug vom Ex Unterstützung vom Jobcenter.

    Bekomme ich den Betrag vom Unterhaltvorschuss dann wieder vom JobCenter ?

    Ich kann doch nichts dazu ,das mein ex zurück in selbe Haus zieht und keine Unterlagen für den Unterhalt ausfüllt.

    Ich brauche doch die finanzielle Unterstützung.

    Danke

  15. Hallo, ich hätte gleiche Frage wie schon oben war….und zwar:

    wie sieht es eigentlich aus, wenn man keinen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss hat, weil der Kindsvater unbekannt ist und somit nicht angegeben werden kann? Rechnet das Jobcenter dann trotzdem den Vorschuss an? Bekommt man überhaupt etwas? Mir ist es gesagt, dass ich den Nachweis über UHV nachreichen muß. Und das kann ich nicht.

    vielen Dank

    1. Hallo Anja,
      ist es zu einer Ablehnung durch das Jugendamt gekommen, sollten Sie das dem Jobcenter auch belegen. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Jugendamt nach und mitten Sie um eine entsprechende Bescheinigung.
      Viele Grüße

  16. Hallo zusammen!
    Ich brauche eine Auskunft für meinen Ex.
    Durch die ganzen Lockdowns konnte er seine selbständige Tätigkeit nicht mehr ausüben und bezieht seit einem Jahr selbst ALG II Leistungen. Bis dahin hat er immer pünktlich und vorbildlich den Unterhalt für unser gemeinsames Kind bezahlt. Ich musste dann den Unterhaltsvorschuss beantragen. Bis jetzt klappte alles sehr gut. Nun meldete sich das Jugendamt bei meinem Ex, der immer noch ALG II bezieht, und fordert den Vorschuss komplett auf ein mal zurück. Wenn er das macht, bricht ihm das sprichwörtlich das Genick.
    Was können wir in diesem Fall tun?
    Vielen Dank für eine rasche Hilfe.

    1. Hallo sowie ich gelesen habe dürfen sie kein Geld von ihm nehmen wenn es nicht zahlen kann.

  17. Hallo ich bekomme harz 4 und habe im oktober 2019 uvg angemeldet ich habe vom jobcenter nicht mehr geld bekommen als ich kriegen sollte und wir haben darauf gewartet eine nachzahlung zu bekommen Aber das jobcenter meinte das hat alles seine richtigkeit das wir nichts mehr nachgezahlt bekommen? Stimmt das eigentlich steht mir das Geld doch zu Das ich es nachgezahlt bekomme?

  18. wie sieht es eigentlich aus, wenn man keinen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss hat, weil der Kindsvater unbekannt ist und somit nicht angegeben werden kann? Rechnet das Jobcenter dann trotzdem den Vorschuss an?

  19. Hallo, ich bin berufstätig , bekomme aber noch einen Zuschuss für mich und meine 2 Kinder vin Höhe von 350€ pro Monat. Mein Sohn dem Unterhaltsvorschuss zusteht, bekommt 84€ vom Jobcenter laut Bescheid. Darf der Unterhalt nur auf seine Leistung angerechnet werden oder auch auf unser gesamtes ALG2 ? Das ist irgendwie sehr verwirrend.

  20. Hallo. Habe eine Frage

    Die ex von mein Mann will den Unterhalt haben in Höhe von 371€ mein Mann kann es aber nicht zahlen kann die Mutter von dem 12 jährigen unterhaltvorschuss beantragen??

  21. Hallo,
    Ich bin Alleinerziehend und erhielt beim Berufseinstieg nach meiner Elternzeit im Harz4
    2 Monate lang Unterhaltsvorschuss und Unterhalt. Das Jugendamt konnte die Auszahlung (Unterhaltsvorschuss) bei der Abmeldung nicht mehr stoppen.
    Ich soll den Unterhaltsvorschuss doppelt zurück zahlen. Einmal an die Unterhaltsvorschusskasse (dies würde schon getätigt) und ans Jobcenter in gleicher Höhe, weil Sie die Rückzahlung an die Unterhaltsvorschusskasse nicht anerkennen und nicht dagegen verrechnen.
    Warum muss ich es doppelt zurück zahlen? Was kann man dagegen tun?

  22. Wenn du es nicht meldest, wird das Jugendamt denken du zahlst nicht und den Unterhaltsvorschuss später von dir zurückfordern. Du bezahlst im Endergebnis unnötig doppelt, wenn du es nicht nachweisen kannst, dass du zahlst. Einmal 150 zahlst du an Jugendamt und einmal 150 Euro an deine Freundin. Eine Barzahlung kannst du nicht nachweisen. Sollte deine Freundin dem Jugendamt erzählen du hast ihr nichts gegeben, dann kannst du das Getenteil nicht beweisen-
    Deine Aussage gegen Ihre Aussage. Lass dich von deiner Freundin nicht verarschen und überweise das Geld. Wenn du es nicht meldest, dass du zahlst und nicht nachweisen kannst, bist DU der Idiot der die Konsequenzen trägt und zurüzkzahlt. Deine Freundin erzählt einfach ,Sie habe nichts bekommen und ist fein raus. Ich bin eine Frau, Du tust mir echt leid. Gruß

  23. Hallo,
    Ich und meine Freundin haben ein gemeinsames Kind , ich habe erst vor 2 Monate mitbekommen dass ich vater des Kindes bin, ich habe vaterschaftannerkant.
    Meine freundin bekommt Leistung zum Leben von jobcenter, sie hat aber auch vor 2 Monate vordem anerkennung der Vaterschaftnd hat eine Ca. 2 Monate einen Antrag auf Unterhaltvorschuss beim Jugendamt gestellt.
    Heute habe ich einem Förderung von Jugendamterhalten dass ich monatlich 150 Euro zahlen muss .
    Meine Freundin möchte aber das Geld in Bar von mir bekommen und es nicht bei der Jobcenter melden.
    Meine frage ist .: Muss ich jobcenter es melden dass ich ihr monatlich 150 Euro Geld in Bar gegen Quittung überlassen , oder das Geld aufs Konto überweisen und Jobcenter bescheid geben?
    Wie soll ich mich verhalten?
    Wenn ich es nicht bei Jobcenter melden, mache ich mich strafbar? Oder wenn sie erhaltene unterhaltvorschuss nicht bei Jobcenter meldet macht sie sich strafbar?
    Mfg

  24. Ich und meine freundin haben ein gemeinsames Kind sie bekommt Geld von jobcenter und hat gie Ca. 2 Monate einen Antrag auf Unterhaltvorschuss beim Jugendamt gestellt. Ich habe einem Förderung von Jugendamterhalten dass ich monatlich 150 Euro zahlen muss .
    Meine Freundin möchte das Geld aber in Bar bekommen und es nicht bei der Jobcenter melden.
    Muss ich jobcenter es melden dass ich ihr monatlich 150 Euro Geld in Bar oder aufs Konto überweisen.
    Oder musst sie es bei Jobcenter selber melden?
    Wie soll ich mich verhalten?
    Wenn ich es nicht bei Jobcenter melden, mache ich mich strafbar? Oder wenn sie erhaltene unterhalt Vorschuss nicht bei Jobcenter meldet macht sich strafbar?

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