Scheidung und Bürgergeld: Wer trägt die Kosten?

Eine Scheidung kann eine erhebliche Belastung darstellen. Im Bürgergeld-Bezug ist vor allem der finanzielle Aspekt bedrohlich. Leistungsempfänger können jedoch Beratungshilfe und Verfahrenskostenkostenhilfe in Anspruch nehmen.

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Was kostet eine Scheidung?

Eine Scheidung kann teuer sein. Gerichtskosten und Kosten für einen Scheidungsanwalt entstehen immer. Denn eine Scheidung ohne einen Anwalt ist nicht möglich. Die Höhe der Kosten bemisst sich danach, wie viel Einkommen und Vermögen die Partner haben. Selbst wenn Sie beide Bürgergeld beziehen, entstehen schnell Kosten von mehreren Tausend Euro. Online gibt es einige Scheidungskostenrechner.

Achtung: Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung von 15 EUR müssen Sie für den Besuch beim Anwalt auch mit Beratungshilfeschein oft noch zahlen. Die anderen Gebühren kann Ihr Anwalt mit der Gerichtskasse abrechnen.

Wie läuft eine Ehescheidung ab?

Der Ablauf unterscheidet sich je nachdem, ob beide Partner mit der Scheidung einverstanden sind. Der häufigste und einfachste Weg ist es, zunächst ein Jahr getrennt zu leben und dann die Scheidung einzureichen.
Dazu reicht ein Anwalt den Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht ein. Außerdem sind folgende Unterlagen nötig:

  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Gegebenenfalls Kopie der Geburtsurkunden der Kinder
  • Gegebenenfalls Kopie einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung

Das Gericht erstellt dann eine Gebührenrechnung. Wenn die Gebühren bezahlt sind oder Verfahrenskostenhilfe (das ist das gleiche wie Prozesskostenhilfe) bewilligt ist, bekommt der andere Ehepartner vom Gericht den Scheidungsantrag. Wenn der andere Partner der Scheidung zustimmt, gibt es einen mündlichen Verhandlungstermin vor Gericht, in dem die Ehe geschieden werden kann.

Wie läuft eine Ehescheidung ab?

Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Nicht nur Ihren Anwalt, auch das Familiengericht müssen Sie bezahlen. Denn dort wird Ihr Scheidungsverfahren geführt. Sie haben häufig einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (so nennt man beim Familiengericht Prozesskostenhilfe). Im besten Fall hilft Ihnen Ihr Anwalt bei der Beantragung, Sie können aber auch selbst beim Gericht einen Antrag stellen.

Bei der Verfahrenskostenhilfe werden die Kosten des Gerichtsverfahrens entweder vollständig vom Staat übernommen oder die Kosten werden gestundet und Sie müssen diese dann in Raten abbezahlen. Wenn Sie weniger als 2.500 EUR Vermögen haben, zahlt die Gerichtskasse meistens Ihre Scheidungskosten.

Hinweis: Rechtsschutzversicherung hilft

Wenn Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben, zahlt die Versicherung die Erstberatung beim Anwalt. Das gilt auch, wenn Sie über Ihren Noch-Partner familienversichert sind.

Was ist bei einer Trennung für Unverheiratete zu beachten?

Trennen Sie sich von Ihrem Partner, mit dem Sie nicht verheiratet waren, suchen Sie sich in Absprache mit dem Jobcenter eine neue Wohnung und ziehen aus. Und das war es auch eigentlich schon.

Sie müssen keinen Anwalt und kein Gericht bemühen. Unverheiratete Partner haben nach einer Trennung im Allgemeinen keine Ansprüche gegeneinander. Das gilt auch, wenn ein Partner finanziell deutlich mehr zum gemeinsamen Leben beigetragen hat als der andere. Anders sieht es aus, wenn Sie gemeinsame Kinder haben.

Muss ich als Bürgergeld-Empfänger Unterhalt zahlen?

Bei Bürgergeld-Empfängern sind die finanziellen Ressourcen ohnehin knapp. Nach einer Scheidung oder Trennung muss das Wenige, das vorhanden ist, neu aufgeteilt werden. Besonders wenn Kinder mit im Spiel sind, besteht oft Anspruch auf Unterhalt. Beispielsweise können Betreuungsunterhalt für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren oder nachehelicher Unterhalt fällig werden.

Auch Kinder haben Anspruch auf Unterhalt. Normalerweise bekommt diesen Kindesunterhalt der Elternteil, der den Großteil der Betreuung übernimmt – in den meisten Fällen die Mutter – vom anderen Elternteil – in der Regel dem Vater. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt oder zahlt er zu wenig oder unregelmäßig, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Scheidung und Trennung rechtfertigen einen Umzug beim Bürgergeld

Lassen Sie sich scheiden während Sie Bürgergeld bekommen, haben Sie gemäß § 22 Abs. 6 SGB II einen Anspruch auf Erstattung der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten. Das gleiche gilt, wenn Sie nach einer Trennung ausziehen. Das Jobcenter finanziert einen Umzug für Bürgergeld-Empfänger nur, wenn der Umzug aus einem wichtigen Grund notwendig ist.

Eine Scheidung oder Trennung stellt einen solchen notwendigen Grund dar, denn auch Personen, die kein Bürgergeld beziehen, würden sich bei einer Trennung von ihrem Partner eine neue Wohnung suchen. Als Bürgergeld-Empfänger sollen Sie zumindest in diesem Bereich nicht schlechter gestellt werden und gezwungen sein, mit Ihrem Ex-Partner zusammenzuleben.

Habe ich einen Anspruch auf eine Erstausstattung?

Bei einer Trennung verbleiben die Haushaltsgegenstände meist bei dem Partner, der in der vorher gemeinsamen Wohnung wohnen bleibt. Der andere Partner hat gemäß § 24 SGB II einen Anspruch auf eine Erstausstattung. Dieser Anspruch auf eine Erstausstattung kann auch dahingehend ausgelegt werden, dass eine gesamte Anschaffung des Erstbedarfs notwendig ist. Bei einer Trennung muss sich ein Partner eine vollständigen Ausstattung erneut anschaffen.

Quellen:

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)

Zivilprozessordnung

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

10 Antworten auf „Scheidung und Bürgergeld“

  1. Hallo, ich bzw. wir haben ein großes Problem. Mein Mann und ich sind verheiratet. Er ist 2015 ausgezogen. Ich habe Harz4 bezogen bis letztes Jahr August. Plötzlich bekomme ich nichts mehr, da das Jobcenter der Meinung ist das wir eine BG sind. Daher bekomme ich keine Leistungen mehr. Mein Mann verdient und mein Sohn ist in der Lehre. Er wohnt bei mir. Auch bekomme ich keine Miete mehr gezahlt, so das ich Schulden habe, und mir Die Wohnungslosigkeit droht. Jetzt müssen wir 3 alleine für meine Miete aufkommen. Mein Mann muss also für mich aufkommen und ein Teil von meiner Miete zahlen und zusätzlich noch seine Miete. MÜSSEN WIR UNS TATSÄCHLICH SCHEIDEN LASSEN DAMIT ICH LEISTUNGEN BEKOMME??? Das ist so lächerlich!!!

    1. Hallo Janett,
      das scheint ein Irrtum vorzuliegen. Haben Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Sie erhalten auch Unterstützung bei einem Widerspruch. Haben Sie keinen Bescheid zur Hand, stellen Sie einen Überprüfungsantrag und schildern Sie genau Ihre Situation (wie lange Sie bereits getrennt leben etc.). Zu gute Letzt bleibt Ihnen natürlich noch das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin. Ggf. liegt lediglich ein Fehler vor, der sich schnell beheben lässt.
      Viele Grüße

    2. Meine Endgültige Ablehnung ist leider vom 07.02.2023. Also ist da auch nichts mehr zu machen. Es muss doch irgendwie möglich sein Hilfe zu bekommen. Es kann nicht sein, dass der Mann für alles zahlen soll. Das ist so ungerecht. Ich überlege tatsächlich mich scheiden zu lassen.

  2. Hallo ich bin in Trennung mit meinem Partners seit Mai 2020. Dazu ich habe bereits einen Anspruch des Hartz 4 bekommen. Wie kann ich den Antrag der Scheidungskosten beginnen bei der Jobcenter?

  3. Hallo ich bin getrennt von mein Mann Zeit 3jahren und bekomme Hartz 4. Wo ich den Antrag gestellt habe habe ich auch wegen Mehrbedarf mit gestellt wegen meiner Gesundheit der wurde aber einfach abgelehnt ohne ein Grund. Ich bin auch wegen meiner Gesundheit schon Zeit 3jahren durchgeht krankgeschrieben. Aber was kann ich wegen Mehrbedarf jetzt noch machen. Vielleicht bekomme ich ja eine Antwort von Ihnen. Mit freundlichen Gruß s. Reimers

  4. Sehr geehrte Damen und Herren ! Ich und mein 6 jähriger Sohn sind bei Jobcenter Ich möchte mich scheiden lassen ich brauche unbedingt ein Anwalt . Mit freundlichen Grüßen Nira Azizi

  5. Ich bin Renter und ich bekomm nicht zuviel Rente ich leben Trennung und ich brauchen einen anwalt

  6. Ich bin Renter und ich bekomm nicht zuviel Rente ich leben Trennung und ich brauchen einen anwalt

  7. Hallo
    Seit November.2019 lebe ich in Trennung und von SGB II abhängig habe 5 kids die bei mir leben.habe den beratungsschein bewilligt bekommen und auch die Anwältin hat auch ihre Kosten beglichen bekommen .jetzt bekam ich eine Rechnung von der Anwältin da es demnächst alles weitere gerichtlich zugeht ,sollte ich eine Rechnung in Vorkasse bezahlen.verfahrenkostenhilfe habe ich nicht beantragt.sollte ich die Rechnung zahlen oder was sollte ich machen?

  8. Hallo
    Scheidung steht bei mir an,und ich will verständlicherweise schnell alles erledigt haben,weil zeit,nerven kostet.
    Beziehe momentan Leistungen nach SGB II,und habe 2 Erwachsene und 2 minderjährige Kinder.
    Guter Rat ist gefragt und der soll umsonst sein weil ich ganz einfach kein Geld übrig habe.
    Gruss an alle
    Dimi

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