Bürgergeld und Selbstständigkeit

Sich eine eigene Existenz aufbauen und unabhängig sein – das ist der Traum vieler Menschen. Besonders in der Anfangszeit oder in einer schlechten Phase kann es aber vorkommen, dass die Einnahmen aus der Selbstständigkeit nicht zum Leben reichen. Dann können auch Selbstständige Bürgergeld-Leistungen bekommen. Wenn Sie sich als Bürgergeld-Empfänger selbstständig machen möchten, können Sie das sogenannte Einstiegsgeld erhalten.

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Wann bin ich Selbstständiger?

Die erste Frage, die Sie mit dem Jobcenter klären müssen, ist die Frage, ob Sie überhaupt als Selbstständiger gelten. Das muss individuell für Sie festgestellt werden. Anhaltspunkte sind:

  • Beteiligung an Gewinn und Verlust
  • freie Bestimmung der Arbeitszeit
  • freie Bestimmung der Arbeitsweise
  • Auswahl Ihrer Mitarbeiter

Reicht es, wenn ich einen Gewerbeschein beantragt habe?

Nein, um den Status Selbstständiger zu haben, reicht es nicht aus, wenn Sie nur einen Gewerbeschein beantragt haben. Sie müssen Ihre selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausüben.

Bekomme ich einen Zuschuss, wenn ich mich selbstständig machen möchte?

Ja, das nennt man das sogenannte Einstiegsgeld. Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Hilfestellung, die bei finanziellen Engpässen bei der Existenzgründung helfen soll. Ziel ist es hier, dem Bürgergeld-Empfänger langfristig und nachhaltig aus dem Bezug zu helfen.

Hinweis: Wie lange bekomme ich Einstiegsgeld?

Einstiegsgeld wird maximal 24 Monate ausgezahlt. In der Regel wird es für sechs Monate bewilligt, danach muss ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.

Muss ich mein Gewerbe abmelden, um Bürgergeld zu bekommen?

Nein. Sie können selbstständig sein und gleichzeitig Bürgergeld bekommen. Leistungen bekommen Sie dann in der Regel vorläufig. Am Ende des Bewilligungszeitraums rechnet das Jobcenter aus, ob Sie Leistungen zurückzahlen müssen oder eine Nachzahlung bekommen. Ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit rechnet das Jobcenter Ihnen auf die Bürgergeld-Leistungen an.

Wie viel Einstiegsgeld bekomme ich als Bürgergeld-Empfänger?

Das kann man pauschal nicht beantworten. Das Einstiegsgeld für Ihre Selbstständigkeit wird individuell festgelegt, das Grundeinstiegsgeld beträgt aber maximal 50 % Ihrer Regelleistung. Dazu können noch Ergänzungsbeträge hinzugefügt werden. Grundeinstiegsgeld und Ergänzungsbeträge können zusammen maximal genauso hoch werden wie Ihre Regelleistung.

Hinweis: Einstiegsgeld ist kein Einkommen

Das Einstiegsgeld wird nicht als Einkommen betrachtet und muss deshalb auch nicht versteuert werden.

Was muss ich tun, um ein Einstiegsgeld zu erhalten?

Das Einstiegsgeld ist eine „Kann-Leistung“ und liegt im Ermessen des Jobcenter-Mitarbeiters. Sie haben leider keinen Anspruch auf dieses Geld. Es ist allerdings recht häufig, dass das Einstiegsgeld bewilligt wird. Halten Sie sich am besten an die folgenden Schritte:

Sie müssen einen Antrag im Jobcenter stellen. Dieser Antrag muss einen Geschäftsplan beinhalten. Der Sachbearbeiter prüft diesen Plan und entscheidet, ob der Plan wirtschaftlich ist und ob Sie dadurch dauerhaft nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sein werden. Außerdem prüft er, ob Sie für die Tätigkeit geeignet sind. Der Antrag und der Beginn der selbstständigen Tätigkeit müssen nah beieinander liegen.

Der Antrag sollte beinhalten:

  • Ihre Geschäftsidee
  • eine Planung zur Finanzierung und des Kapitalbedarfs sowie ein Liquiditätsplan
  • eine Prognose wie der zu erwartende Umsatz und die Gewinne aussehen
  • eventuell beantragte behördliche Zulassungen, die benötigt werden
  • Ihre fachliche Qualifikation, z. B. durch Aus- und Fortbildungen

Hinweis: Vorteil Berufserfahrung

Antragsteller, die über Berufserfahrung in dem gewählten Fachbereich verfügen, haben generell bessere Chancen auf Einstiegsgeld, als Bewerber die sich ohne Fachkenntnis selbstständig machen wollen.

Bin ich in der Selbstständigkeit sozialversichert?

Selbstständige, die Bürgergeld-Bezug beziehen, sind weiterhin über das Jobcenter pflichtversichert und müssen keine eigene Pflege-, Kranken- oder Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Was ist eine EKS?

Nachdem Sie sich selbstständig gemacht haben, müssen Sie dem Jobcenter Ihre Einnahmen und Ausgaben vorlegen, damit Ihr Bürgergeld-Bescheid berechnet werden kann. Hierfür müssen Sie ein EKS Formular einreichen.

EKS steht für: „Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit“. Während das Einkommen bei einem Arbeitnehmer aus der Lohnabrechnung ablesbar ist, müssen Sie als Selbstständiger eine EKS abgeben. Daraus wird der Gewinn errechnet.

Wieso sind meine Berechnungen in der EKS und die des Jobcenters nicht gleich?

Die Ausgaben in der EKS müssen angemessen sein. Sie werden durch das Jobcenter überprüft. Dabei kann es passieren, dass Ausgaben nicht anerkannt werden oder geschätzt werden, wenn Sie keine Belege vorlegen können. Um dem zu entgehen, erklären Sie dem Sachbearbeiter am besten sehr detailliert, dass und in welcher Weise die Kosten notwendig und angemessen für Ihre Selbstständigkeit waren.

Quellen:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Fragen & Antworten

Kann ich als Selbständiger Bürgergeld beantragen?
Wenn Sie von Ihrem Einkommen nicht leben können, können Sie auch als Selbstständige:r Bürgergeld beantragen.
Wie unterstützt das Jobcenter Selbstständigkeit?
Unter bestimmten Umständen zahlt das Jobcenter Zuschüsse für Existenzgründungen.
Haben Selbständige Anspruch auf Grundsicherung?
Auch Selbstständige können mit Bürgergeld aufstocken. Wegen der Corona-Krise wurden die Zugangsbedingungen deutlich vereinfacht.

16 Antworten auf „Selbstständigkeit“

  1. Wenn ich während dem Bezug vom Bürgergeld Kleingewerbe anmelde…
    Was genau an Kosten kommt auf mich zu? Was muss ich selbst monatlich bezahlen?..
    Danke im voraus 🙏🍀🌞

    1. Hallo Olja,
      diesbezüglich müssen Sie sich an eine andere Beratungsstelle wenden. Wir können Ihnen lediglich sagen, dass Ihre Einnahmen sich auf die Höhe Ihres Anspruches auswirken.
      Viele Grüße

    2. Hallo, habe Ablehnung auf Einstiegsgeld erhalten.
      Finde es nicht nachvollziehbar da ich alle Vorrausetzungen habe.
      An wem kann ich mich wenden?
      MfG

  2. Hallo guten Tag
    Frage :
    Ich bin 70 Jahre und schleise mein Geschäft und gebe meine selbständigkeit auf.
    Dirch Fehler meines Steuerberaters habe ich keinenerlei Einkommen mehr und auch kein eigenes Vermögen.
    Rente bekomme ich auch nicht, da ich nichts eingezahlt habe.
    Kann ich jetzt Hartz 4 oder Sozialhilfe benantragen ?
    Vorab vielen Dank
    helmut Stein

    1. Hallo Helmut,
      in Ihrem Fall dürfte die Grundsicherung im Alter zum Tragen kommen. Den entsprechenden Antrag müssen Sie beim Sozialamt stellen.
      Viele Grüße

  3. Falls ich eine Wohnung besitze, meine Rente nicht zum Leben reich , bekomme ich Hilfr von Hart 4 ?
    Mfg Truong

    1. Ja! Aber der Besitz der Wohnung wird natürlich mit berücksichtigt. Statt der Übernahme von Mietkosten erhalten Sie dann Leistungen für den Unterhalt Ihrer Wohnung (Heizung, Nebenkosten).

  4. Was passiert mit Hartz 4 Empfängern mit einem Gewerbeschein wenn die Aufträge wegfallen?

  5. Ich hab eine Stipendium bekommen und die Frage wäre ob die stipendien aufs Jobcenter angerechnet werden und ob sie als Einkommen gelten wird und wann nicht ? musss ich die zwei Monaten Leistung zurückzahlen ?

  6. Was bekommt man wenn ich jetzt mich selbständig machen will und keine Aufträge habe,bekomme ich die Corona Zahlung von 6000€ und Harz 4?

  7. Frage:
    Als Selbstständiger durch Corona Hartz 4 bekommen .
    Wenn ich in eine andere Stadt ziehen möchte Lebensunterhalts kosten geringer und Geschäftliche Tätikeiten wenn wieder erlaubt auch kostengünstiger.
    Bekomme ich dann weiter Hartz 4 für das Leben Wohnung wäre 35m².???
    Dankeschön

  8. Frage. Darf ich mit der Grundsicherung für Selbstständige das Land geschäftlich veranlasst verlassen – länger als 3 Wochen und muss ich meine Sachbearbeiterin informieren ? Danke im voraus.

  9. Kann man als Harz4-Empfänger die “abzugsfreien” 100€ im Monat mit einer selbstständigen Tätigkeit verdienen? Es geht um Yoga- und Qigong Unterricht online.

  10. Leider komme ich seit Jahren kein Einstiegsgeld meine Selbstständigkeit wird von Jobcenter nie akzeptiert und nie gewürdigt

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