Bürgergeld und Minijob: Wird geringfügiger Zuverdienst angerechnet?
Minijobs sind für Bürgergeld-Empfänger eine willkommene Möglichkeit, ihren Regelsatz aufzubessern. Dabei wird aber auch geringfügiges Einkommen auf das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) angerechnet. Wir haben für Sie alle wesentlichen Informationen bezüglich Nebenjob, Höchstverdienstgrenze und Grundfreibetrag zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Bürgergeld und Minijob: Das sind Ihre Pflichten
Zahlreiche Bezieher von Bürgergeld (ehemals ALG II bzw. Hartz 4) verdienen sich mithilfe eines Minijobs etwas zu ihrem Regelsatz dazu. Das ist auch ohne Weiteres möglich, allerdings muss dem Jobcenter der Zuverdienst in jedem Fall gemeldet werden. Denn selbst bei einer geringfügigen Beschäftigung wird das Einkommen bei Überschreitung des Freibetrags auf den Bürgergeld-Satz angerechnet.
Haben Sie einen Minijob gefunden, melden Sie dem Jobcenter noch vor Antritt der Stelle, dass Sie künftig einer Beschäftigung nachgehen. Im Zuge Ihrer Mitwirkungspflicht sind Sie dazu auch verpflichtet.
Wichtig: Verletzung Ihrer Mitwirkungspflicht
Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach und verschweigen dem Jobcenter etwaige Einnahmen, kann das mit einer Geldbuße bestraft werden.
Freibetrag bei Zuverdienst
Als Bürgergeld-Empfänger können Sie sich 100 EUR brutto monatlich dazuverdienen, ohne dass es zur Anrechnung auf Ihren Regelsatz kommt. Der Grund: Bis zu 100 EUR gelten als Freibetrag und sind demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Alles, was diese Summe übersteigt, mindert allerdings Ihren Regelsatz im Bürgergeld-Bezug.
Unterteilt ist das in drei Stufen:
- Bei einem Zuverdienst zwischen 100,01 EUR – 520 EUR werden Ihnen 80 % des Einkommens auf den Regelsatz angerechnet – dementsprechend bleiben 20 % anrechnungsfrei.
- Bei einem Zuverdienst zwischen 520,01 EUR und 1.000 EUR werden Ihnen 70% % angerechnet. 30 % Ihres Einkommens bleiben dann noch für Sie anrechnungsfrei.
- Ab einem Einkommen von 1.000,01 EUR bis 1.200 EUR kassiert das Jobcenter sogar 90% ein, sodass gerade einmal 10% davon für Sie übrig bleiben. Haben Sie minderjährige Kinder oder wohnen mit minderjährigen Kindern zusammen, dann steigt die Höchstverdienstgrenze auf 1.500 EUR.
Hinweis: 100 EUR Freibetrag immer gegeben
Egal, wie viel Sie verdienen – ob 520 EUR oder 1.100 EUR – der Freibetrag in Höhe von 100 EUR ist Ihnen immer anrechnungsfrei gegeben.
Bei einem 520-Euro-Minijob bedeutet das also für Sie: 80 % von den übrigen 420 EUR werden angerechnet – lediglich 20 % bleiben für Sie anrechnungsfrei.
Zur Verdeutlichung Beispielrechnung 1:
Zuverdienst aus einem Minijob | 520 EUR |
Freibetrag | 100 EUR |
zusätzlicher Freibetrag von 20 % (420 EUR x 20 %) | 84 EUR |
Ihnen stehen zusätzlich zu Ihrem Regelsatz 184 EUR zur Verfügung – oder andersherum: 336 EUR wurden Ihnen auf Ihren Regelsatz angerechnet.
Zur Verdeutlichung Beispielrechnung 2:
Zuverdienst | 150 EUR |
Freibetrag | 100 EUR |
zusätzlicher Freibetrag von 20 % (50 EUR x 20 %) | 10 EUR |
Zu Ihrem Regelsatz haben Sie 110 EUR zur freien Verfügung.
Zur Verdeutlichung Beispielrechnung 3:
Zuverdienst | 1.500 EUR |
Freibetrag | 100 EUR |
zusätzlicher Freibetrag Stufe 1 (420 EUR x 20 %) | 84 EUR |
zusätzlicher Freibetrag Stufe 2 (480 EUR x 30 %) | 144 EUR |
zusätzlicher Freibetrag Stufe 3 (500 EUR x 10%) %) | 50 EUR |
Unterm Strich bleiben für Sie bei einem Zuverdienst in Höhe von 1.500 EUR ohne minderjährige Kinder 378 EUR anrechnungsfrei.
Wichtig für Sie zu wissen, ist dabei auch: Haben Sie als Leistungsempfänger monatliche Ausgaben für beispielsweise eine Kinderbetreuung, Aufwendungen für Unterhaltsverpflichtungen oder Beiträge zur Riester-Rente, können diese unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem Einkommen abgesetzt werden. Sie stellen Absetzbeträge dar, die Einkommens-mindernd zu berücksichtigen sind. So sind Unterhaltsverpflichtungen immer vom Einkommen abzusetzen. Notwendige Ausgaben, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind, jedoch nur, wenn diese den Grundfreibetrag von 100,00 EUR übersteigen.
Ehrenamt bei Bürgergeld-Bezug – höherer Freibetrag
Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ist der Freibetrag für Bezieher von Bürgergeld (ehemals ALG II) mehr als doppelt so hoch – verglichen mit einer geringfügigen Beschäftigung. 3.000 EUR bleiben jährlich anrechnungsfrei, wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Anrechnung weiterer Einnahmen beim Bürgergeld-Bezug
Genannte Freibeträge gelten ausschließlich für Einnahmen aus selbstständigen bzw. nicht selbstständigen Tätigkeiten. Weitere Einnahmen, die bei der Berechnung des Regelsatzes Berücksichtigung finden, sind:
- Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld
- Miet- und Pachteinnahmen
- Unterhalt und Kindergeld
- Renten
Minijob nicht gemeldet? Diese Konsequenzen drohen
Verdienen Sie sich mithilfe eines Minijobs etwas dazu, melden das dem Jobcenter jedoch nicht, kann das empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen – ein Bußgeld bis zu 5.000 EUR ist möglich. Zudem kann es zur Rückforderung von Beiträgen kommen, die Sie aufgrund der fehlenden Anrechnung zu viel erhalten haben.
Mitunter riskieren Sie auch eine Strafanzeige wegen Betruges, der mit bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe geahndet wird.
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Hallo ,ich hatte damals beim jobcenter angerufen und eine geringfügige Beschäftigung auf 157 Brotto,angegeben,man hatte mir mitgeteilt das Sie keine weiteren Unterlagen von mir brauchen würden,,jetzt hat das Jobcenter nach ein Paar Monaten meinen Arbeitgeber Informiert das Sie unterlagen von ihm brauchen,,wie wirkt sich das auf mein Bürgergeld aus,,da ich den Job Minijob damals Telefonisch dem Jobcenter mitgeteilt habe,,können die jetzt behaupten das ich meinen Pflichten nicht nachgekommen bin,,? Danke
Hallo Konstantinos,
wieso das Jobcenter Ihren Arbeitgeber kontaktiert, erschließt sich uns nicht, da Sie Angaben zu Ihrer Beschäftigung gemacht haben. Sorgen müssen Sie sich deshalb aber erst einmal nicht. Vielleicht benötigt es tatsächlich weiterführende Angaben, um über Ihren Antrag entscheiden zu können. Fragen Sie also einfach mal beim Jobcenter nach dem Grund.
Viele Grüße
Hallo liebes Team, ich arbeite als Integrationshilfe. Ich arbeite knapp 25 h pro Woche zum Mindestlohn und werde aufgestockt. Nun meine Frage: Wenn ich einen Minijob annehme, bleiben mir dann auch die 184 €? Oder sind es mehr, weil ich einen “Hauptjob” habe (svpfl.)?
LG Anna Neufang
Hallo Anna,
Ihr Einkommen muss hier insgesamt betrachtet werden. Alles, was die 100 EUR Freibetrag übersteigt, wird je nach Höhe angerechnet. Unser Ratgeber zum Thema Einkommen liefert Ihnen eine Idee zur Anrechnung. Zugegebenermaßen können die Rechnungen, die dahinter stehen, aber verwirrend sein.
Viele Grüße
Verstehe ich richtig, dass wenn man Bürgergeld erhält und ehrenamtlich arbeitet, kann man 250 EUR monatlich Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Arbeit behalten und diese wird dann nicht angerechnet? Wenn das so ist, würde es ja bedeuten, dass die Ehrenamtspauschale, die eigentlich 840 EUR p.a ist, bei Bürgergeldempfänger auf 3.000 EUR p.a steigt? Ist das richtig?
Hallo Dina,
ab dem 1. Juli bleiben Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bis zu einem Betrag von 3.000 EUR jährlich unberücksichtigt. Die monatliche Betrachtung entfällt dabei komplett.
Viele Grüße
ich habe ein minijob-geringverdiener.monatlich bekomme ich je nach kalendertagen zwischen 230euro im monat und260 euro im monat.wie wird das bei hartz4 und dan beim bürgergeld angerechnett.bitte um eine ehrliche antwort
Hallo Heinze,
bei schwankendem Einkommen wird in der Regel über einen Zeitraum von sechs Monaten auf Basis eines vorläufigen Bewilligungsbescheides ein Durchschnitt errechnet. Danach wird Ihr Anspruch final festgesetzt.
Viele Grüße
Ich beziehe als alleinerziehende Mama einer fast 16 jährigen Tochter aufgrund chronischer Erkrankungen Bürgergeld. Ausserdem bin ich derzeit auf eigenen Wunsch in einer MAE Maßnahme mit 2 Euro Stundenlohn. Ich arbeite 4 Tage die Woche jeweils 4 Stunden. (Mehr geht gesundheitlich noch nicht). Ausserdem bin ich einer Komparsenagentur angemeldet und würde gerne einmal im Monat einen Tag einen Komparsenjob machen. Tageslohn wären 120 Euro Brutto und ca 90 Euro Netto. Wieveil dürfte ich davon Abrechnungsfrei behalten. Weil das Geld aus der MAE ist ja anrechnungsfrei. Weiss nicht, wie sich dieser Nebenhob dann mit der MAE zusammen genommen bzgl der anrechnungsfreien Grenze verhalten würde . Dürfte ich die rund 90 Euro von dem Komparsenjob dann behalten, wenn es nur ein Komparsenjob im Monat wäre? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort .
Hallo Britta,
wenn es bei den 90 EUR monatlich bleibt, sollte es zu keiner Anrechnung kommen. Informieren sollten Sie das Jobcenter dennoch über diese Einnahme.
Viele Grüße
Hallo ich habe mal eine Frage ich gehe auf minijob Basis arbeiten meine Frau nicht wir bekommen zusammen weil ich gerade mal 366 € dafür diene abzüglich ein abgaben bekommen wir 1.090€ knapp vom Jobcenter und ich wollte mal fragen weil wir zu zweit sind weil wir ein Ehepaar sind und ich 525€ Euro bald hochgestuft werde wollte ich mal fragen wie viel von den 1.090€ dann mir abgezogen werden
Hallo Sven,
das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Natürlich wird Ihnen aber anteilig mehr auf Ihre Leistungen angerechnet.
Viele Grüße
Hallo liebes Team,
neben meiner vollen Erwerbsminderungsrente erhalte ich Grundsicherung von meiner örtlichen Gemeindeverwaltung. Diese habe ich informiert, dass ich 2 Monate lang einen Minijob (mit 129,-€) hatte. Dieser endete am 31.07.2022. Ich habe mir eine erneute Auflistung der Grundsicherung ausstellen lassen und gesehen, dass mir seit 06.22 durchgehend das Geld abgezogen wird. Eine Rückzahlung erhalte ich nicht, da die Gemeinde ja “erst jetzt” darüber informiert war. Die Kündigung vom Arbeitgeber ist mit ende 07.22 datiert, dennoch “zählt das wohl nicht”. Ist das so richtig, oder kann ich das fälschlicherweise abgezogene Geld irgendwie bekommen?
Ich bin leider sehr krank und habe oft nicht die Kraft mich durch solch Dinge durchzubeissen.
Auch hat mich niemand informiert wie das in meinem Fall nun ist: Bürgergeld? Grundsicherung? Ist es das Gleiche? Ändert sich etwas?
Danke für die Hilfe.
Hallo Andreas,
bei voller Erwerbsminderungsrente erhalten Sie zusätzlich Grundsicherung, nicht Bürgergeld. Um Anspruch auf Bürgergeld zu haben, müssen Sie mindestens drei Stunden täglich fähig sein, einer Beschäftigung nachzugehen. Leider können wir Ihnen in Zusammenhang mit Ihren Leistungen keine weiteren Auskünfte geben. Sprechen Sie mit der Gemeindeverwaltung bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Viele Grüße
Was soll ich tun, wenn mein Einkommen aus dem Minijob nicht stabil ist und ich manchmal weniger als 450 erhalte?
Hallo Müller,
wenn Sie regelmäßig weniger Einkommen haben, lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, die Aufschluss über Ihr durchschnittliches Gehalt gibt. Ansonsten dürften sich Ihre Leistungen aus dem Durchschnitt der vergangenen Monate errechnen.
Viele Grüße
Ich bekomme weg b eine berufliche reha, 1154 Übergangsgeld von der Deutsche Rentenversicherung.
Ich habe heute ein Bescheid bekommen, dass ich es aufstocken kann mit Hilfe von Bürgergeld. Ich würde 275 Euro bekommen ( inkl. 175 Euro für meine Schwerbehinderung von 80% .
Allerdings bekam ich heute auch eine Zusage für ein Mini Job.
Wieviel zieht das JC ab?
Ich habe zwei verschiedene Meinungen gehört.
Ich will nicht umsonst den Vertrag unterschreiben wenn das Amt mir das ganze Geld abzieht.
Vielen lieben Dank schon mal im voraus
Hallo Elena,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Der Minijob ist immerhin eine Möglichkeit, Ihre Hilfebedürftigkeit zu mindern.
Viele Grüße
Hallo ,
Ich bin alleinerziehende Mutter . Ich beziehe Bürgergeld und wollte dann mit einem Minijob anfangen ? Wie viel bleibt mir am Ende übrig ? So wie ich es gelesen habe, würde ich viel weniger verdienen , wenn ich arbeiten gehe ( 520 Euro ) . Stimmt das ? Wie ist es wenn ich einen Teilzeit Job anfange ? Was wird da alles angerechnet ?
Liebe Grüße
Hallo Aurelia,
im Beitrag finden Sie eine Beispielrechnung, die wiedergibt, wie viel Ihnen von einem Verdienst in Höhe von 520 EUR bleibt. Demnach werden Ihnen 336 EUR auf Ihren Regelsatz angerechnet, 184 EUR bleiben Ihnen zur freien Verfügung. Also haben Sie am Ende ein Plus von 184 EUR.
Viele Grüße
Hallo,
ich beziehe Bürgergeld und möchte arbeiten gehen.
Leider bin ich privat gebunden und möchte
3 Stunden am Tag arbeiten gehen.
Mein Vorhaben ist einen 520€ Job anzunehmen, leider ist es für mich schwierig die richtige Entscheidung zu treffen, da mir das Wissen fehlt, trotz vieler Recherchen im Internet.
Was ich weiß ist das
bei einem 520€ Job
keine Sozialabgaben von mir bezahlt werden, nur der AG zahlt ein Hauch an aber eben nicht alle Versicherungen, was wiederum später für meine Rente sich negativ auswirken würde.
Desweiteren bin ich Krankenversichert, da ich Bürgergeld beziehe aber wie verhält es sich wenn ich über 6 Wochen krank werde.
Erhalte ich Krankengeld?
Womit fahre ich besser?
11 Stunden wöchentlich arbeiten zu gehen, um komplette Sozialabgaben abzuführen und gut abgesichert zu sein
oder einen 520€ Job?
Ich würde mich freuen für Ihre Hilfe.
Mfg Inge
Hallo Inge,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Jobberatung anbieten können. Diesbezüglich müssen Sie sich eine andere Anlaufstelle suchen.
Viele Grüße
Hallo, ich bin in 2 Jahren Rentnerin, im Moment beziehe Bürgergeld. Ich arbeite auf 400 € und möchte jetzt noch ehrenamtlich mit Aufwandentschädigung als Betreuer monatlich 200€ zusätzlich verdienen. Was bleibt mir in diesem Fall? Was wird angerechnet ? Danke im voraus.
Hallo Galina,
bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit erhöht sich Ihr Freibetrag um weitere 100 EUR. Ihnen steht also insgesamt ein Freibetrag in Höhe von 200 EUR zu. Ab Mitte dieses Jahres ändert sich das allerdings: Dann steht Ihnen für ehrenamtliche Tätigkeiten ein pauschaler Freibetrag von 3.000 EUR pro Jahr zu. Das bedeutet, dass Ihnen dann von den 200 EUR nichts weiter abgezogen werden dürfte.
Viele Grüße
Vielen Dank für die Antwort. Wirkt sich der Verdienst vom Minijob auf meine spätere Rente aus?
Hallo Simone,
je nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber kann sich der Minijob auf Ihre Rente auswirken. Zu diesem Thema können wir Sie aber nicht beraten.
Viele Grüße
Hallo, seit dem 1.1.2023 gibt es 50 € mehr beim Bürgergeld. (Inflationsausgleich) Sind diese 50€ zu dem Freibetrag bei einem 520€ minijob hinzuzurechnen, oder wird dieser Mehrberbetrag von 50€ abgezogen? Der Freibetrag bei 520 € ist = 184€ + 50€ = 234€ Freibetrag. Sollten die 50€ nicht zum Freibetrag zählen, ist das Bertug, da dieser Betrag vom Einkommen abgezogen wird und der Inflationsausgleich zu Lasten des Arbeitnehmers ist.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort, Beste Grüße Peter
Hallo Peter,
nein, der Regelsatz wurde erhöht, damit die Leistungsbeziehenden aufgrund der Inflation entlastet werden. Der Gesetzgeber zahlt nicht mehr Geld aus, um es an anderer Stelle wieder abziehen zu können. Dann bräuchte es keine Erhöhung. Ihre Beispielrechnung können wir leider nicht nachvollziehen. Haben Sie einen Minijob und erhalten monatlich 520 EUR, bleiben 100 EUR komplett anrechnungsfrei. Von den übrigen 420 EUR werden Ihnen 80 % (336 EUR)auf Ihre Leistungen angerechnet, die restlichen 20 % (84 EUR) bleiben Ihnen zur freien Verfügung. Unter Strich haben Sie also 184 EUR mehr zum Leben.
Viele Grüße
Guten Tag. Ich habe einen Grad der Behinderung von 40% bin aber mit 50% gleich gestellt. Mein Vermittlerin ist von einem Minijob ,Dazuverdienst nicht begeistert. Aber ich bekomme keine richtige Erklärung dazu. Können sie mir dazu etwas erläutern? Ich bin immer in Schichten arbeiten gegangen. Durch Krankheit Hartz IV.
Hallo Simone,
das sollte Sie nicht davon abhalten, den Job anzunehmen. Natürlich ist Ihrer Sachbearbeiterin daran gelegen, Sie in eine Vollzeitstelle zu vermitteln. Dennoch kann sie Ihnen nicht verbieten, einen Minijob anzunehmen.
Viele Grüße
Moin. Lange Zeit ich habe zwei Jobs,teilzeit und minijobs,.Und aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht mehr als 2 Stunden arbeiten. Meine Frage an Sie:kann ich minijobs behalten und bei anderer Stelle kündigen, und Hartz IV vollständig erhalten.
Hallo Olga,
ehe Sie Ihren Job kündigen, sollten Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestieren lassen. Dann stellt sich auch erst einmal die Frage, ob Ihnen nicht im ersten Jahr ALG 1 zustehen würde. Wenn Sie, wie beschrieben, lediglich zwei Stunden täglich arbeiten können, ist zudem fraglich, ob Sie überhaupt als erwerbsfähig einzustufen sind. Wenn nicht, haben Sie keinen Anspruch auf Hartz 4, sondern vielmehr auf Sozialhilfe. Sind Sie lediglich vorübergehend erwerbsunfähig, kann ein Anspruch auf Hartz 4 bestehen, was aber im Einzelfall zu prüfen ist.
Viele Grüße
Guten Tag zur Zeit ich habe keine job gefunden als vollzeit und ich bekomme Hartz 4.die frage ist darf ich eine teilzeit job nehmen oder nicht. Noch eine Frage muss ich bevor den Vertrag unterschreiben jobcenter Bescheid sagen oder nach dem ich schon unterschrieben
Hallo Yasmin,
natürlich können Sie einen Teilzeitjob annehmen. Informieren Sie das Jobcenter, sobald Sie die Zusage Ihres künftigen Arbeitgebers erhalten haben.
Viele Grüße
Guten tak ich lebe mut mein kind wievil bleibt fur mich von 520 euro wenn ich minijob arbeiten und wievil rechnet jocenter
Vielen Dank
Hallo Hozan Mohammad,
Ihnen bleiben von Ihrem Einkommen etwa 184 EUR. Die restlichen 336 EUR werden auf Ihren Regelsatz angerechnet.
Viele Grüße
Hi thanks for the nice information
Can you say how much person have in end job Center with min job ,
Please say the total
Ist it riggt 520+184 = 704€
Let me know if I’m right
Hi Sabel,
that is not correct. If you have a minijob, earning 520 EUR, you can keep 184 EUR for yourself and do with that whatever you want. 336 EUR will be taken from Jobcenter for compensating your Hartz 4.
Best regards
Hallo Julia,
ich habe eine Frage zum Verständnis: Ich beziehe momentan seit einigen Monaten aus psyschichen Gründen Hartz4. Nun geht es mir soweit ein Stück besser, dass ich sage, ich würde gerne einen Minijob (450€ Basis, 2 Tage die Woche) annehmen, um zu schauen, ob ich für die Arbeitswelt wieder bereit bin. Verstehe ich das aber richtig, dass ich dann 170€ Freibetrag hätte, mir dann aber 280€ von meinen Leistungen des Jobcenters abgezogen werden? Dann habe ich ja am Ende weniger Geld raus, als wenn ich kein Minijob annehme… ich verstehe den Sinn dahinter nicht…? Vielleicht kannst du mich da aufklaren, vielen vielen Dank.
Gruß Marcel
Hallo Marcel,
Ihre Rechnung ist korrekt. Aus dem 450-EUR-Job ist nunmehr ein 520-EUR-Job geworden (Änderungen an dieser Seite folgen in Kürze), deshalb weichen die Beträge ab – 84 EUR plus den Grundfreibetrag von 100 EUR dürfen Sie behalten, der Rest wird angerechnet – das Prinzip ist aber das gleiche. Über die Sinnhaftigkeit möchten wir allerdings kein Statement abgeben.
Viele Grüße
Hallo und guten Tag,
ich bin ALG 2 Empfänger und habe seit September einen 450€ [ insgesamt 36 Stunden ) und arbeite täglich max. 3 Stunden. Mein Arbeitsplatz ist von meinem Wohnort ca. 5,5km entfernt. Ich muss also 12 Tage im Monat arbeiten.
Aufgrund der hohen Spritpreise ist die Fahrt zum Arbeitsplatz ganz schön teuer, und für mich, trotz des Zuverdienst von 170€ fast nicht zu stemmen. Kann ich die Fahrtkosten als zusätzlichen Freibetrag / Kostenfaktor um auf die Arbeit zu kommen, beim Jobcenter geltend machen?
FG
Philipp
Hallo Philipp,
leider nein. Der Freibetrag in Höhe von 100 EUR berücksichtigt bereits Fahrtkosten. Würden Ihre Kosten die 100 EUR übersteigen, könnten Sie unter Umständen zusätzliche Kosten geltend machen. Da Ihre Fahrtkosten aber bei der aktuellen Kilometerpauschale von 0,20 EUR bei zwölf EUR liegen, ist eine weitere Erstattung auszuschließen.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich beziehe ALG II und habe einen Mini-Job mit ca. 22 Stunden.
Mein Minijob-ArbeitgeberIn möchte mir gerne die Energiekostenpausche in Höhe von 300 Euro für den Monat September auszahlen.
a) darf/kann er das – trotzdem ich ALG II bekomme?
b) wenn ja, fliesst dann der Betrag zu 100% an mich, oder muss ich den Betrag oder einen Teilbetrag an das Jobcenter abtreten/zurückzahlen?
c) Es soll für ALG II EmpfängerInnen den Corona-Bonus in Höhe von 200 Euro geben, auszahlbar ab 07/2022. Wann wird er ausgezahlt? Automatisch – oder muss man es beantragen?
Nun habe ich gehört, dass man entweder den Corona-Bonus von 200 Euro (der m.E. erhöhte Ausgaben oder auch Einkommensausfälle abfedern soll) oder die Enrgiekostenpauschae in Höhe von 300 Euro bekommen kann.
Die erhöhte Belastung durch Corona (z.B. Ausgaben Testkits, Masken und ggfs. auch Ausfälle im Minijob über 2 Jahre) kann doch gar nicht aufgerechnet werden mit einer Energiekostenpauschale. Letztere scheint mir für die Zahlung der kommenden Energiekosten oder auch Benzinkosten zu sein. Da werden dann Äpfel mit Birnen aufgerechnet?
Vielen Dank für ihre Mühe.
Beste Grüße
Hallo Ulka,
als Aufstockerin dürften Ihnen beide Leitungen anrechnungsfrei zustehen, da es sich um zweckgebundene Leistungen handelt. Wohl aber muss die Energiepauschale, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, versteuert werden.
Der Bonus vom Jobcenter wird automatisch ausgezahlt. Wann, können wir Ihnen nicht sagen, erfragen Sie das bitte bei Ihrem Jobcenter.
Viele Grüße
Sehr geehrte Frau Höfer,
folgendes Problem:
Hartz IV Empfänger dazu einen 450 Euro Job.
Der “Arbeitgeber” hatte leider durch einen Systemfehler 2 Gehälter in 1 Monat gezahlt.
Nun fordert das Jobcenter im Prinzip mehr Geld zurück, als doch eigentlich, wenn das
Gehalt normal gezahlt wäre, berechtigt wäre. Der Arbeitgeber hat sogar eine Bescheinigung
ausgestellt, aus der hervorgeht, das die Summe für 2 Monate ist. Was bitte kann man tun bzw. gibt es überhaupt eine Möglichkeit, sich der Nachzahlung zu entziehen. Ich meine jetzt nicht die komplette Nachzahlung!
Eine Nachzahlung auf
1 Monat 450 Euro – wäre ok.
2 Monat 450 Euro – wäre ok.
ABER: Gesamte Nachzahlung auf insges. 900 Euro sind in meinen Augen nicht gerechtfertigt, da dadurch die Nachzahlung sich extrem erhöht.
In der Hoffnung auf eine kurzfristige Info verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Iris
Hallo Iris,
leider lässt sich da jetzt kaum noch etwas machen. Ihr Arbeitgeber hätte direkt mit einer Rückzahlungsverpflichtung reagieren müssen. Da Sie in einem Monat nun aber gar kein Geld erhalten, gleicht sich das Minus aber wieder aus, da das Jobcenter in dem Monat ohne Gehalt nichts abziehen kann.
Viele Grüße
Hallo,
ab 1.10.2022 wird mein Minijob von 450 € auf 520 € angehoben .
Ändert sich da auch die Anrechnungsgrenze? was bleibt da unterm Strich Übrig?
Hallo Manuela,
es gibt dazu bislang keine Änderung im SGB II. Grundsätzlich steht die maximale Höhe des Minijob-Verdienstes aber auch nicht in Zusammenhang mit dem Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass der Freibetrag nicht zwingend angehoben werden muss. Bleibt es wie gehabt, ergibt sich bei einem Verdienst von 520 EUR unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags in Höhe von 100 EUR ein zusätzlicher Freibetrag von 84 EUR (20 % von 420 EUR).
Viele Grüße
Hallo, ich beziehe Hartz4 und habe einen 450euro Job, oft bekome ich diese 450 euro aber garnicht . Wenn ich 403 euro bekomme ,muss mir das JC dann die 47 Euro als ausgleich zahlen ?
Hallo Anja,
teilen Sie dem Jobcenter regelmäßig Ihr monatliches Einkommen mit. Nach Ablauf Ihres jeweiligen Bewilligungszeitraumes sollten Sie dann eine Nachzahlung erhalten.
Viele Grüße
Hallo,
verstehe ich es richtig , dass wenn jemand Hartz4 bekommt und einen 450 Euro Job macht, 280 Euro auf die ALG II Leistung angerechnet wird, also vom Grundbezug abgezogen werden. 170 Euro darf man behalten…macht ja letztendlich dann 100 Euro weniger, was derjenige zur Verfügung hat mit seinen Leistungen vom ALG II und Job?
Gruß
Maren
Hallo Maren,
ja, bei einem Einkommen von 450 EUR bleiben unterm Strich rund 170 EUR nach Anrechnung übrig. Die haben Leistungsberechtigte dann zusätzlich zu ihrem Hartz 4-Satz zur Verfügung.
Viele Grüße
Liebe Frau Höfer
Ich bin so glücklich das ich ihre Seite gesehn habe ich habe eine sehr wichtige Frage unzwar
Arbeite und bin gemeldet von vom 15.februer bis 1.12 2022 in einer Eisdiele asl minijob 450basis mein man hat seinen feten job habe 3kinder und ein Eigentumshaus jetzt meine frage vom 1.12.2022 bis 15.februer 2023 bin ich ohne job kann ich für die fast 3monate Arbeitslosengeld beantragen?
Hallo Ranja,
das hängt davon ab, ob das Einkommen Ihres Mannes ggf. ausreicht, um für die ganze Familie zu sorgen. Und auch Ihr Haus spielt eine Rolle: Wenn das Jobcenter die Immobilie als unangemessen bewertet, kann es ebenfalls sein, dass Sie keinen Anspruch haben bzw. dazu aufgefordert werden, erst Ihr Haus zu verkaufen, um Ihren Lebensunterhalt aus den Einnahmen zu bestreiten. Pauschal können wir Ihnen Ihre Frage also leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Liebe Frau Höfer, vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort. Bei der Jobcenter-Info sagten sie mir zwar,dass er dann aus der BG kommt,doch solange er bei mir wohnt, all sein Einkommen trotzdem mit angerechnet werden würde.Stimmt das so?
Hallo Ayla,
vermutlich besteht bei Ihnen dann eine Haushaltsgemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft mehr. Lesen Sie gerne unseren Ratgeber zu den unterschiedlichen Anrechnungsregelungen.
Viele Grüße
Mein Sohn macht ist 19 und macht grade eine Ausbildung.Zusätzlich möchte er einen 450€ Job anfangen.Damit würde er keine Zahlung mehr vom JC erhalten.Das JC sagt aber,es würde alles ausser 100€ angerechnet werden.Soviel ich weiss, müssen Jugendliche unter 25 nicht für seine Eltern unterhaltsverpflichtet sein?? Er müsste doch raus aus der BG und in eine Haushaltsgemeinschaft?
Hallo Ayla!
Wenn Ihr Sohn seinen Bedarf (inklusive Anteil an den Kosten der Unterkunft) selbst decken kann, müsste er in der Tat aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen. Wenn Sie nicht sicher sind, wie hoch sein Bedarf ist, schauen Sie in Ihren Bescheid. Und falls er seinen Bedarf tatsächlich selbst deckt und das Jobcenter ihn im nächsten Bescheid immer noch als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft führt, lassen Sie den Bescheid gerne von unseren Partneranwälten prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Viele Grüße