Bewerbungskosten beim Bürgergeld: Erstattest das Jobcenter die Kosten?
Bürgergeld-Empfänger müssen die Bewerbungskosten nicht aus ihrer Regelleistung zahlen, sondern können einen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung bei ihrem zuständigen Jobcenter stellen.
Antrag auf Erstattung erstellen
Inhaltsverzeichnis
Erstattung durch das Jobcenter
Die Regelleistung dient der Sicherung des Existenzminimums. Bürgergeld-Empfänger müssen die Bewerbungskosten somit nicht aus der Regelleistung zahlen, sondern können einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ob die Kosten vom Jobcenter übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist das Jobcenter nicht zur Übernahme deiner Bewerbungskosten verpflichtet. Als gesetzliche Grundlage räumt der § 44 SGB III dem Jobcenter jedoch die Möglichkeit ein, nach Ermessen über deinen Antrag zu entscheiden. Auch die Höhe der Erstattung liegt im Ermessen des Jobcenters.
Welche Bewerbungskosten werden übernommen?
Da die potenziellen Arbeitgeber meist die Kosten für eine Bewerbung nicht übernehmen, haben Bürgergeld-Empfänger die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Folgende Bewerbungskosten können vom Jobcenter übernommen werden:
- Die Kosten für die schriftliche Bewerbung (Mappe, Papier, Porto, Umschläge)
- Fahrtkosten zu Vollstellungsgesprächen
- Übernachtungskosten bei weiter Entfernung
- Kosten für Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis usw.
- Kosten für Friseurbesuche oder Kleidung
Wichtig! Der Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten muss im Vorfeld gestellt werden. Eine spätere Erstattung durch das Jobcenter ist nicht möglich
Höhe der Erstattung
Für die Höhe der Erstattung gibt es keine vorgeschriebenen Beträge. Größtenteils setzt das Jobcenter jedoch einen Pauschalbetrag von 5 EUR an. Auch für eine Online-Bewerbung erhält ein Bürgergeld-Empfänger eine Erstattung. Diese liegt bei 0,20 EUR pro Bewerbung. Insgesamt erstattet das Jobcenter jedoch nur einen Höchstbetrag von 260 EUR pro Jahr. Übersteigen Ihre Jahresbewerbungskosten diesen Betrag, müssen Sie die Differenz aus Ihrer Regelleistung zahlen.
Für die Übernahme von Fahrtkosten gibt es eine Besonderheit. Da dies meist die höchste Position bei der Erstattung von Bewerbungskosten darstellt, müssen Sie Ihrem Antrag eine Bestätigung beilegen, dass das Unternehmen, bei dem Sie sich beworben haben, diese Kosten nicht übernimmt. Erst mit diesem Nachweis können Sie eine Kostenerstattung für die Fahrtkosten beim Jobcenter stellen. Das Jobcenter setzt hierbei meist 0,20 EUR pro gefahrenen Kilometer an, sofern Sie mit einem PKW gefahren sind.
Wie stelle ich einen Antrag auf Erstattung auf Bewerbungskosten?
Ein Antrag auf Bewerbungskosten muss immer im Vorfeld gestellt werden. Dies gilt besonders für die Fahrtkosten. Bewerbungskosten können im Zweifel auch nachträglich übernommen werden. Ihrem Antrag auf Bewerbungskostenerstattung müssen Sie Ihr Bewerbungsschreiben sowie die Antwort des Unternehmens beifügen, bei dem Sie sich beworben haben. Der Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten ist so ausgerichtet, dass Sie dort mehrere Bewerbungen eintragen können.
Mit unserem Antragsformular können Sie den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten digital erstellen. Sie bekommen ihn dann als PDF per E-Mail zugesendet. Dieses müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit Ihren Nachweisen an Ihr zuständiges Jobcenter schicken.
Mit unserem Antrag für die Übernahme der Bewerbungskosten können Sie die Beantragung ganz einfach selbst vornehmen. Dazu einfach entweder den Vordruck ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder ganz einfach unser Online-Formular nutzen.
Mit unserem Antrag für die Übernahme der Bewerbungskosten können Sie die Beantragung ganz einfach selbst vornehmen. Dazu einfach entweder den Vordruck ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder ganz einfach unser Online-Formular nutzen.
Antrag auf Bewerbungskostenerstattung wurde abgelehnt
Häufig wird Ihr Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten nur bewilligt, wenn Sie eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter geschlossen haben. Liegt eine Eingliederungsvereinbarung vor, bestehen gegenseitige Rechte und Pflichten, hierzu zählt auch die Übernahme von Bewerbungskosten durch das Jobcenter. Wenn keine Eingliederungsvereinbarung vorliegt, liegt es im Ermessen des Jobcenters, ob es Ihre Bewerbungskosten erstattet oder nicht. Ohne Eingliederungsvereinbarung haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf die Erstattung.
Wenn Ihr Antrag auf Bewerbungskostenerstattung abgelehnt wurde, obwohl Sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben, können Sie gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.
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Ich habe meine Sachbearbeiterin die E-Mail mit der Einladung weitergeleitet sie meinte es ist egal es wäre zu spät sowas muss man vorher beantragen. Nachträglich kann sie mir keine Fahrtkosten erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
bleiben Sie hartnäckig und stellen Sie erneut einen förmlichen Antrag. Auch in Nachhinein sollten Ihnen die Fahrtkosten erstattet werden.
Viele Grüße
Guten Tag
Ich habe am 25. Oktober ein Vorstellungsgespräch in Mannheim gehabt. Wohnen tue ich in Duisburg. Vor dem Vorstellungsgespräch habe ich versucht meine Sachbearbeiter zu erreichen. Leider vergeblich. Ich habe auch eine E-Mail geschrieben, in der ich dringend um einen Rückruf bat.
Da ich leider niemanden erreicht habe, habe ich mir Geld für eine Tankfüllung bei einer Freundin geliehen, um zu diesem Vorstellungsgespräch hinkommen zu können. Ich ein paar Tage später wurde ich von eine Dame angerufen, die mir mitgeteilt hat, dass mein bisherige Ansprechpartner nicht mehr für mich zuständig ist und ab sofort sie zuständig wäre. Ich habe ihr das alles geschildert und gefragt, wo ich die Fahrtkosten beantragen könnte. Sie meinte ich kann die Fahrtkosten nachträglich nicht mehr beantragen. Stimmt das? Ich habe ihr die Einladung zum Vorstellungsgespräch per E-Mail geschickt als Nachweis, dass ich ein Vorstellungsgespräch hatte.
Sie meinte eine Bitte um Rückruf wäre noch kein Beweis dafür, dass ich Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch beantragen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber einen Nachweis geben, dass Sie zum Vorstellungsgespräch angereist sind, bzw. bitten Sie Ihre Sachbearbeiterin um ein entsprechendes Formular, das dann von Ihrem potenziellen Arbeitgeber auszufüllen ist.
Viele Grüße