Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende: Diese Regelungen gelten

Nach nur zwei Jahren wurde das Bürgergeld wieder abgeschafft. Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ist an dessen Stelle getreten und sichert fortan das Existenzminimum von Langzeitarbeitslosen – allerdings mit spürbar strengeren Vorgaben. Viele Regelungen haben sich für die Leistungsbeziehenden verschärft, Pflichten werden mit der Reform stärker fokussiert. Wir erklären Ihnen, wo es konkret zu Änderungen gekommen ist und worauf Sie künftig achten müssen.

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Ziele und Hintergründe der neuen Grundsicherung

Im Mittelpunkt der Reform und damit der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht die schnellere Integration in den Arbeitsmarkt, wodurch sich der Druck auf die Empfänger deutlich erhöht. Nach Auffassung der Regierungsparteien – insbesondere der CDU/CSU – unter Bundeskanzler Friedrich Merz war das System des Bürgergeldes zu großzügig und setzte zu wenig auf Pflicht und Kontrolle. Schon im Koalitionsvertrag wurde sich darauf geeinigt, die Regelungen zu überarbeiten. Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das Ergebnis.

Hinweis: Koalitionsvertrag

Ein Koalitionsvertrag ist eine politische Vereinbarung zwischen den Parteien, die die Regierung bilden. Es wird darin festgelegt, welche politischen Ziele gemeinsam verfolgt werden sollen und welche Vorhaben dafür umzusetzen sind.

Die SPD, die ursprünglich das Bürgergeld eingeführt hatte, musste sich am Ende der Koalitionsverhandlungen geschlagen geben. Trotz interner Kritik und der Sorge um das sozialpolitische Profil der Partei stimmte sie als Koalitionspartner der Reform zu.

Bürgergeld vs. neue Grundsicherung: Das ist anders

Mit der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde ein klarer Bruch mit dem Begriff „Bürgergeld“ vollzogen. Die Bezeichnung hatte aus Sicht einiger Politiker zu viel Nähe zu einem bedingungslosen Grundeinkommen, also zu einer Leistung ohne Gegenleistung. Bei der neuen Grundsicherung soll dagegen deutlicher werden: Die Unterstützung ist an Mitwirkungspflichten gebunden.

Konkret bedeutet das:

  • Die Pflicht zur aktiven Arbeitssuche steht im Vordergrund.
  • Wer Leistungen bezieht, muss Termine wahrnehmen, Bewerbungen schreiben und an Maßnahmen teilnehmen.
  • Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen – bis hin zum vollständigen Leistungsentzug.

Während beim Bürgergeld vermehrt auf Qualifizierung gesetzt wurde, gilt bei der neuen Grundsicherung wieder der Grundsatz des Vermittlungsvorrangs: Jede zumutbare Beschäftigung hat Vorrang, weiterführende Qualifizierung wird hinten angestellt.

Zudem wird der Aspekt der Bedürftigkeit stärker betont. Deshalb gibt es wesentliche Neuregelungen beim Vermögen und bei den Kosten der Unterkunft (KdU). Die wichtigsten Änderungen nehmen wir im weiteren Verlauf in den Blick.

Zeitplan: Ab wann gilt die neue Grundsicherung?

Die Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende erfolgt voraussichtlich bis Mitte 2026.

Überblick: Die wichtigsten Änderungen

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bringt vor allem Verschärfungen in folgenden Bereichen mit sich:

Schonvermögen in der neuen Grundsicherung: Wie viel ist geschützt?

Beim Bürgergeld gab es eine pauschale Regelung zum Schonvermögen: 15.000 EUR durfte jeder Leistungsbeziehende nach der Karenzzeit besitzen. Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht das nicht vor. Hier ist kein bzw. ein geringes Schonvermögen vorgesehen.

Einen Pauschalbetrag nennt die Regierung nicht. Stattdessen ist das Schonvermögen abhängig von:

  1. Ihrem Alter,
  2. Ihrer bisherigen Erwerbsbiografie und Lebensleistung,
  3. Ihren Versicherungszeiten (z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung).

Entsprechend Ihrem Alter ist bspw. folgende Staffelung vorgesehen:

AlterFreibetrag in EUR
bis zur Vollendeung des 20. Lebensjahres5.000
ab dem 21. Lebensjahr10.000
ab dem 41. Lebensjahr12.500
ab dem 51. Lebensjahr15.000

Hinweis: Wegfall der Karenzzeit

Beim Bürgergeld galt im ersten Bezugsjahr eine Karenzzeit: Vermögen bis zu 40.000 Euro blieb zunächst unangetastet. Diese Schutzfrist ist mit der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende weggefallen. Vermögen wird vom ersten Bezugstag an bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit stärker berücksichtigt.

Neue Grundsicherung & Sanktionen bei Pflichtverstößen

Ein zentraler Baustein der neuen Grundsicherung sind empfindlichere Sanktionen. Die kommen insbesondere bei versäumten Terminen zum Tragen und reichen bis zur kompletten Streichung sämtlicher Leistungen.

Folgende Staffelung gilt bei Terminversäumnissen:

  1. Erster Verstoß: Sie erhalten kurzfristig eine neue Einladung zu einem weiteren Termin.
  2. Zweiter Verstoß: Ihre Leistungen werden für drei Monate um 30 % gekürzt.
  3. Dritter Verstoß: Ihr Regelbedarf wird vollständig gestrichen.
  4. Weitere Verstöße: Erscheinen Sie auch im Folgemonat nicht, werden sämtliche Leistungen inklusive der KdU und der Krankenkassenbeiträge entzogen.

Daneben gibt es Sanktionen für Pflichtverletzungen, wie:

  • Ablehnung einer zumutbaren Arbeit,
  • fehlende Eigenbemühungen (z.B. keine Bewerbungen),
  • Nichtteilnahme an zumutbaren Maßnahmen.

Hier ist in der Regel eine Kürzung um 30 % des Regelbedarfs für drei Monate vorgesehen. Bei genereller und dauerhafter Arbeitsverweigerung droht ein hundertprozentiger Leistungsentzug.

Bereits 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass vollständige Leistungskürzungen verfassungsrechtlich unzulässig sind. Die Regierung versucht, diese Entscheidung durch den Ausschluss einer Aufhebung der Sanktionen bei rückwirkender Mitwirkung zu umgehen. Ob dieses Vorgehen mit der Verfassung vereinbar ist, bleibt abzuwarten. Wir rechnen mit einer Klagewelle.

Kosten der Unterkunft (KdU): Regelungen für Miete & Co.

Auch bei den Wohnkosten wurde die Kosten-Schraube angezogen. Die neue Grundsicherung sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Angemessenheitsgrenze: Übernommen werden grundsätzlich nur Mieten bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Mietobergrenze. Darüber hinausgehende Differenzen müssen selbst getragen werden.
  • Bestandsschutzregelung: Die bisherige befristete Bestandsschutzregelung ist entfallen. Beim Bürgergeld wurden die tatsächlichen Mietkosten in den ersten zwölf Monaten übernommen, auch wenn die Miete eigentlich zu hoch war. Diese Schonfrist gibt es mit der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mehr.

Wichtig: Neue Pflichten für Vermieter

Nicht nur Leistungsbeziehende, auch Vermieter werden in die Pflicht genommen. Sie müssen bei Bedarf ebenso Mitwirkungspflichten erfüllen. Die beziehen sich vor allem auf die Erteilung von Auskünften und das Vorlegen von Nachweisen. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

Arbeitsmarktintegration: Schnelle Vermittlung hat Vorrang

Die neue Grundsicherung verfolgt klar das Ziel, Langzeitarbeitslose schneller in Arbeit zu bringen – auch dann, wenn der Job nicht perfekt zur Qualifikation oder zu den Wünschen passt.

Das bedeutet konkret:

  1. Zumutbare Beschäftigung muss grundsätzlich angenommen werden.
  2. Interessen und bisherige berufliche Schwerpunkte spielen eine untergeordnete Rolle, solange die Tätigkeit grundsätzlich zumutbar ist.
  3. Der Vermittlungsvorrang gilt wieder deutlich stärker: Arbeit geht vor Weiterbildung.

Sonderregelung für unter 30-Jährige

Eine Ausnahme sieht die Reform für junge Menschen unter 30 Jahren vor: Sofern eine Qualifizierung eine langfristige Arbeitsmarktintegration verspricht, ist diese voranzustellen. Von einer vorrangigen Beschäftigung wird also unter Umständen abgesehen.

Integration von Eltern in den Arbeitsmarkt

Neu geregelt wurde auch die Zumutbarkeit für Eltern: Hat Ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet, sollen Sie schneller als bisher wieder in Arbeit vermittelt werden. Sie müssen an einer Integrationsmaßnahme teil- oder zumutbare Arbeit aufnehmen, sofern eine Betreuung für Ihr Kind sichergestellt ist.

Arbeitsmarktintegration: Schnelle Vermittlung hat Vorrang

Trotz aller Veränderungen bleibt eine Konstante: der Regelsatz. Der befindet sich bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Niveau des Bürgergeldes.

Aus den bisherigen Regelbedarfen ergeben sich folgende Beträge:

Regel­bedarfs­stufeRegel­satz in EUR
1563
2506
3451
4471
5390
6357

Gleiches gilt für die Freibeträge bei Erwerbseinkommen. Stocken Sie mit der neuen Grundsicherung auf, gilt folgende Staffelung:

BruttoeinkommenFreibetrag
bis 100 EUR100 % des Einkommens
zwischen 100,01 und 520 EUR20 % des Einkommens
zwischen 520,01 und 1.000 EUR30 % des Einkommens
zwischen 1.000,01 und 1.200 EUR10 % des Einkommens
zwischen 1.000,01 und 1.500 EUR (mit minderjährigem Kind)10 % des Einkommens

Hinweis: Freibeträge

Freibeträge sind Teile Ihres Einkommens, die bei der Berechnung Ihrer Leistungen unberücksichtigt bleiben. Sie dürfen einen Teil Ihres Lohns behalten, ohne dass er vollständig auf Ihre Regelleistung angerechnet wird.

Leistungsumfang: Das deckt die neue Grundsicherung ab

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt vom Aufbau her eng am bisherigen Bürgergeld. Die Gesamtleistung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  1. dem Regelsatz,
  2. den Kosten der Unterkunft (KdU),
  3. Mehrbedarfen und
  4. einmalige Bedarfe bzw. Sonderbedarfe.

Der Regelsatz selbst ergibt sich dabei aus verschiedenen Positionen:

  • Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke: 195,39 EUR
  • Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 54,94 EUR
  • Verkehr: 50,50 EUR
  • Post und Telekommunikation: 50,35 EUR
  • Wohnen, Energie, Wasser: 47,73 EUR
  • Kleidung und Schuhe: 46,72 EUR
  • Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 34,29 EUR
  • Gesundheitspflege: 21,49 EUR
  • Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 14,71 EUR
  • Bildungswesen 2,03 EUR
  • sonstige Waren und Dienstleistungen: 44,86 EUR

Anspruch auf die neue Grundsicherung: Die Regelungen

Eine weitere Konstante im Vergleich Bürgergeld vs. neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Anspruchsberechtigung für den Bezug der Sozialleistung.

Ihnen steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu, wenn:

  • Sie erwerbsfähig sind und mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
  • Sie hilfebedürftig sind, also Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können,
  • Sie zwischen 15 und 67 Jahre alt sind und
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.

Anspruch für Menschen aus dem Ausland

Kommen Sie aus einem anderen Land, setzt der Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende voraus, dass Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten und einer Arbeit nachgehen. Ob Sie arbeiten dürfen, ergibt sich aus Ihrem Aufenthaltsstatus. Bestimmte Aufenthaltstitel sehen eine Arbeitserlaubnis vor. 

Befinden Sie sich noch in einem Asylverfahren, haben Sie keinen Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ihr Aufenthalt ist in dem Fall befristet. Für Sie gelten andere Leistungsregelungen, insbesondere nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Besondere Belastung: Menschen in Sondersituationen

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bedeutet insgesamt mehr Druck auf Leistungsbeziehende. Bestimmte Personengruppen stellt das vor besondere Herausforderungen: Menschen mit Behinderung und/oder einer psychischen Erkrankung.

Zwar betont die Regierung, dass gesundheitliche und andere schwerwiegende Gründe bei Terminversäumnissen berücksichtigt werden sollen. In der Praxis ist die Anerkennung entsprechender Nachweise jedoch erfahrungsgemäß mit hohen Hürden verbunden.

Zur Entlastung der genannten Personengruppen werden mit der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende:

  • Rehabilitations- und Gesundheitsangebote ausgebaut,
  • Sachbearbeiter im Umgang mit psychisch belasteten Menschen verstärkt geschult,
  • vereinfachte Verwaltungsabläufe eingeführt, um Verfahren verständlicher und schneller zu machen.

Ob Bürgergeld oder Grundsicherung für Arbeitsuchende: die Fehler, die Jobcenter in den Bescheiden machen, sind die gleichen. Deshalb raten wir Ihnen nach wie vor, jeden Bescheid fachkundig prüfen zu lassen. Wir unterstützen Sie dabei und setzen Ihre Ansprüche gegenüber den Behörden mittels Widerspruch durch.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wie hoch ist die neue Grundsicherung?
Der Regelsatz der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende ist gleich geblieben. Weder die Reform noch der Jahreswechsel hat hier für Veränderungen gesorgt.
Was umfasst die neue Grundsicherung?
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende setzt sich aus denselben Bausteinen zusammen wie das Bürgergeld: Regelsatz Kosten der Unterkunft Mehrbedarfe Einmalige Bedarfe (Sonderbedarfe) Welche Posten in den Regelsatz konkret einfließen, erfahren Sie im Abschnitt zur Zusammensetzung der Leistungen.
Wie viel Geld darf man bei der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Konto haben?
Eine pauschale Grenze gibt es hier nicht. Die Höhe Ihres Schonvermögens wird bei der neuen Grundsicherung individuell bemessen – unter anderem nach Ihrem Alter, Ihrer bisherigen Lebens- und Erwerbsleistung sowie Ihren Versicherungszeiten. Details dazu und zum Wegfall der Karenzzeit finden Sie im Abschnitt zum Vermögen in der neuen Grundsicherung.