Klage gegen das Jobcenter vor dem Sozialgericht

Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wurde, können Sie Ihre Rechte mit einer Klage vor dem Sozialgericht durchsetzen. In diesem Fall bewertet kein Jobcentermitarbeiter Ihre Rechte, sondern ein unabhängiger Richter, der keine Verbindung mit dem Jobcenter hat.

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Was ist eine Klage vor den Sozialgerichten genau?

Eine Klage vor den Sozialgerichten ist eine Aufforderung an das Gericht, einen bestimmten Umstand noch einmal zu überprüfen. In den meisten Klagen, die mit Bürgergeld zusammenhängen, geht es darum, dass der Bescheid eines Bürgergeld-Empfängers auf seine Richtigkeit überprüft wird. Das Gericht schaut sich den Bescheid in dem Fall noch einmal genau an und prüft, ob der Bürgergeld-Bezieher mehr Leistungen bekommen müsste, als das Jobcenter annimmt.

Tipp: Klage in Betracht ziehen

Je größer Ihnen das Unrecht erscheint, das Ihnen das Jobcenter zufügt, desto eher sollten Sie klagen.

Wer kann klagen?

Wenn Sie Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid eingelegt haben und der Widerspruch vom Jobcenter abgelehnt wurde, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. In diesem Widerspruchsbescheid geht das Jobcenter darauf ein, warum Ihr Widerspruch abgelehnt wurde. Am Ende des Widerspruchbescheides, nach den Erläuterungen zu Ihrem Widerspruch, finden Sie eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, dass Sie gegen diesen Widerspruchsbescheid klagen können.

Tipp: Rechtsbehelfsbelehrung muss vorhanden sein

Jeder Bescheid vom Jobcenter muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. In dieser Rechtsbehelfsbelehrung muss stehen, dass Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben können und der Widerspruch mündlich (zur Niederschrift beim Jobcenter) oder schriftlich erfolgen kann. Wenn diese Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid fehlt oder unvollständig ist, beträgt die Widerspruchs- oder Klagefrist sogar ein ganzes Jahr.

Weshalb kann ich vor dem Sozialgericht gegen mein Jobcenter klagen?

Sie können vor dem Sozialgericht wegen genau der gleichen Punkte klagen, die Sie auch im Widerspruch aufgenommen haben. Falls Ihnen aber noch weitere Fehler auffallen, können Sie diese Fehler auch mit in die Klage aufnehmen. Sie können in die Klage also alles mit aufnehmen, was falsch ist, auch wenn es Fehler sind, die Sie noch nicht im Widerspruch entdeckt haben.

Achtung:

Sie können nur Klage einreichen, wenn Sie vorher schon Widerspruch gegen Ihren jeweiligen Bescheid beim Jobcenter erhoben haben. Damit soll gewährleistet werden, dass Sie schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um zu Ihrem Recht zu kommen. Außerdem sollen die Gerichte nicht überlastet werden, sondern erst geklagt werden, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht.

Wie lange habe ich Zeit um zu klagen?

Sobald Sie Ihren Widerspruchsbescheid vom Jobcenter erhalten, verbleibt ein Monat Zeit um Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Dabei wird genau ab dem Tag gezählt, an dem Sie den Widerspruchsbescheid per Post erhalten.

Tipp:

Notieren Sie sich deshalb den Tag an dem Sie den Widerspruchsbescheid erhalten, am besten direkt auf diesem oder nutze einen Eingangsstempel wenn Sie so etwas besitzen. Diese Notiz ist besonders wichtig, weil sonst davon ausgegangen wird, dass der Widerspruchsbescheid drei Tage nach Erstellung bei Ihnen eintrifft. Ab diesem Zeitpunkt würde dann die Klagefrist von einem Monat laufen. Wenn Sie das Datum vermerken, beginnt die Frist ab dann zu laufen.

Vor welchen Gerichten kann geklagt werden, um meine Bürgergeld-Leistungen durchzusetzen?

Es gibt drei verschiedene Arten von Sozialgerichten. Das Sozialgericht, das Landessozialgericht und das Bundessozialgericht. Falls Sie klagen, werden Sie im besten Fall nur das Sozialgericht kennenlernen und dort gewinnen. Das Sozialgericht ist die sogenannte erste Instanz. Das heißt, dass Sie als Erstes hier klagen. Wenn Ihre Klage auch dort keinen Erfolg hat, können Sie weiter vor dem Landessozialgericht und gegebenenfalls vor dem Bundessozialgericht klagen, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Bei welchem Gericht wir geklagt?

Was gibt es bei einer Klage vor dem Sozialgericht zu beachten?

Eine Klage ist einem Widerspruch inhaltlich ähnlich. Dabei muss der Kläger aber noch darstellen, warum er das Recht hat, zu klagen. Das Recht zu klagen haben Sie in dem Fall, weil Sie Bürgergeld-Empfänger sind und einen Widerspruchsbescheid bekommen haben, mit dessen Ergebnis Sie nicht zufrieden sind. Nachdem diese sogenannte “Klagebefugnis” dargestellt wurde, können die Argumente aus dem Widerspruch aufgenommen und in die Klage geschrieben werden. Diese Klage muss dann im Original und in Kopie an das zuständige Sozialgericht geschickt werden.

Brauche ich vor dem Sozialgericht einen Anwalt?

Für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht brauchen Sie keinen Anwalt. Vor dem Bundessozialgericht hingegen besteht Anwaltszwang. Sie können Ihre Klage also auch selber formulieren und erheben. Unsere Empfehlung an Sie ist aber eindeutig: Mit einem Anwalt an Ihrer Seite sind Ihre Erfolgschancen, die Klage bei den Sozialgerichten zu gewinnen deutlich höher. Bei Klagen gibt es einfach viele kleine Dinge zu beachten, die den positiven Ausgang einer Klage wahrscheinlicher machen. Außerdem ist es für einen Anwalt einfacher die Probleme Ihres Bescheides in der Klage so zu formulieren, dass der Richter der Darstellung folgt.

Können für mich als Bürgergeld-Bezieher Kosten entstehen?

Die Verfahren bei den Sozialgerichten sind für Sie grundsätzlich gebührenfrei. Wenn Sie die Klage nicht selbst erheben möchten können Sie einen Anwalt beauftragen. Die Kosten des Anwaltes können ähnlich wie die Beratungshilfe über die Prozesskostenhilfe abgerechnet werden, sodass für Sie keine Kosten entstehen.

Wie sind die Erfolgsaussichten einer Klage?

Ähnlich wie im Widerspruchsverfahren gibt es auch im Klageverfahren vor den Sozialgerichten eine hohe Erfolgsquote. Im Gegensatz zu dem Widerspruchsverfahren entscheidet hier kein Mitarbeiter des Jobcenters die Klage, sondern ein unabhängiger Richter, der sich im Sozialrecht auskennt. Nahezu 50% der Klagen vor den Sozialgerichten, bei denen der Widerspruch zuvor beim Jobcenter abgelehnt worden ist, waren im Jahr 2017 erfolgreich.

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Eine Klage vor den Sozialgerichten erhöht den Stressfaktor um ein Vielfaches. Um diesem Stress zu entgehen und trotzdem zu Ihrem Recht zu kommen, können Sie auf uns zählen. Wir haben bereits Erfahrungen mit hunderten Klagen vor den Sozialgerichten. Sie können sich also sicher sein, dass wir unser Möglichstes tun, um Ihre Rechte durchsetzen. Wenn es sein muss auch vor dem Bundessozialgericht.

Für Sie entstehen dabei keine Kosten, weil Ihre Kosten mit der Prozesskostenhilfe abdeckt werden können. So bekommen Sie risikofrei alle Bürgergeld-Leistungen, die Ihnen zustehen.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

38 Antworten auf „Klage Sozialgericht“

  1. Hallo. Können Sie mir bitte sagen, ob der Erstattungsbescheid des Jobcenters wegen der 12-wöchigen Sperre durch die Agentur für Arbeit aufschiebende Wirkung hat? Und generell: Hat der Erstattungsbescheid des Jobcenters aufschiebende Wirkung, wenn ein Widerspruch eingelegt wurde? Ich danke Ihnen

    1. Hallo Viktoria,
      wenn überhaupt hat der Anspruch selbst eine aufschiebende Wirkung, was in Ihrem Fall auch zutreffen dürfte.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag, es wird überall im Internet und Nachrichten mitgeteilt, dass Hartz4 Sanktionen bis Mitte 2023 ausgesetzt sind und Jobcenter dürfen diese Regelung nicht übergehen.Ich habe eine Arbeit nach 2 Monaten selber beendet, da die Konditionen völlig andere waren als der Arbeitgeber angab.Als gelernte Betreuungkskraft, was der Name schon sagt, betreue ich ältere oder bedürftige Menschen in ihrem Alltag ( ohne Pflege da ich keine Pflegekraft bin ) Verantwortung liegt im Bereich gemeinsame Unternehmen, Einkäufe, Essenzuberitung , gemeinsame Spiele, leichte Reinigungsarbeiten ( also keine Arbeiten wie eine Reinigungskraft, da das ein anderer Berufszweig ist ) Eingesetzt wurde ich dann zu 98 % mit Reinigungskraftarbeiten , kaum Kontakt dadurch zu den Kunden, also ein völlig falsches Berufsbild musste ich ausführen.Ich kündigte und teilte das alles dem Jobcenter mit, auch dass ich nie als Reinigungskraft arbeiten wollte und es mir auch körperlich viel zu schwer ist ( bin 61).Das Jobcenter ignoriert alles was ich dazu mitteile und hat mich jetzt mir 800 Euro Sanktionen belegt, die ich zahlen soll. Ich falle durch die Sanktionen noch weiter in Armut, da ich ja Hartz4 beziehe und das Jobcenter verstößt doch gegen den Gesetzerlass dass nicht sanktioniert werden darf.was kann ich tun ? Kann man das Jobcenter verklagen damit die Sanktionen aufgehoben werden ? DANKE VORAB FÜR IHRE ANTWORT mfg Frau Alex. K.

    1. Hallo Alex,
      mit der Einführung des Bürgergeldes ist die Aussetzung der Sanktionen leider hinfällig. Bedeutet: Sanktionen sind wieder möglich, wenn auch andere Regelungen gelten. Direkt eine Klage einzureichen, ist da aber nicht der richtige Weg. Wir empfehlen erst einmal: Lassen Sie den Sanktionsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Sind Fehler enthalten, die die Sanktionen nichtig machen, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

    2. Hallo. Könnten Sie mir bitte Auskunft geben. Meiner Tochter wurde die Alg1-Leistung für 12 Wochen gesperrt, weil sie im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt hat. Das Arbeitsamt hat einen Bescheid geschickt, in dem die Monate, die wir Alg2 erhalten haben, zurückgegeben werden. Man beruft sich auf Paragraph 34 (meine Tochter ging zur Schule und kündigte ihren Job). Das nennen sie antisoziales Verhalten).
      Frage: Wir haben 3 Bescheide über die Rückzahlung von Alg2 für jedes Familienmitglied erhalten: Ehemann, Ehefrau, Tochter. Der Empfänger der Leistung: der Ehemann. Sagen Sie mir bitte, legt der Ehemann im Namen der gesamten Familie Einspruch ein oder sollte der Einspruch von allen Familienmitgliedern eingelegt werden – jedes für sich? Ich danke Ihnen

  3. Hallo,
    mein Weiterbewilligungsantrag wurde mit dem Grund “Altersgrenze erreicht” abgelehnt.
    Ab dem 01.01.2023 besteht für mich Anspruch auf Altersrente und einen Rentenantrag stelle ich leider erst jetzt. Laut der Schätzung von der Deutschen Rentenversicherung werde ich eine monatl. Rente in Höhe von 100€ erhalten. Der Reentenbescheid wird voraussichtlich erst in 3 Monaten bei mir ankommen.
    Bis dahin fällt laut dem Ablehnungsbescheid die Unterstützung vom Jobcenter aus.
    Ich werde Wiederspruch einlegen aber was dann?
    Soll ich einen Anwalt nehmen und wie sind meine Chancen bei einer Klage vor dem Sozialgericht?
    Viele Grüße

    1. Hallo Maria,
      stellen Sie einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt.
      Viele Grüße

  4. Hallo,
    Weiterbewilligung wurde abgelehnt aufgrund “fehlender drei Kontoauszüge”.
    Da ich aber erst ein Konto seit einem Monat habe, kann ich auch nur EINEN Kontoauszug vorlegen!
    Bisher bekam ich Geld – mangels Konto – immer als Postbank Barscheck.
    Bis jetzt stellt sich das JC taub!
    Was tun?

  5. Hallo guten Tag. Ich habe unwissend der Folgen meinen Jobverhältnis durch Aufhebungsvertrag beendet. Habe also die Sperrzeit für ALG 1 für 12 Wochen bekommen und dementsprechend ALG 2 in der Zeit bekommen. Ja ok-bin selber schuld–Unwissenheit schützt nicht vor Straffe! Monate später bekam ich aber die Aufforderung vom Jobcenter alles komplett zurück zu erstatten, mit der Begründung grob fahrlässich mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages gehandelt habe.Reine Schikane! Der Grund keine neue Arbeitsstelle gesucht zu haben war Notwendigkeit zu einer Fortbildung=== was ich auch ganze Zeit mache und in 2 Wochen Abschlussprüfungen zur Fachwirtin ablegen werde. Ich habe zwar einen Widerspruch eingelegt, nur ohne Begründung aus Angst was falsches zu schreiben.Wollte mir damit etwas Zeit zu verschaffen, sonlange ich nach Unterstützung suche. Leider hat mir gar keiner helfen können/wollen= alle haben mich auf Anwalt verwiesen. Als ALG 1-Bezieherin und alleinstehend mit Kind kann ich mir keinen Anwalt leisten und rechtlichen Beistand bzw Rechtsberatungshilfe konnte ich erst beantragen, wenn mein Widerspruch abgelehnt wurde. Nun ist es soweit= mein Widerspruch wurde mangels der Begründung abgelehnt. Nun bleibt mir nur eine Klage gegen Jobcenter. Bevor ich die Klage einreiche, erbitte um rechtliche Berattung! Wenn ich den Prozess verliere, habe ich am Ende noch mehr zahlen müssen–diesen Stress und noch mehr finanzielle Schwierigkeiten möchte ich im Falle der Aussichtslosigkeit vermeiden. Wäre es möglich mir dabei zu helfen und möglichst schnell? Widerspruchablehnung ist vom 7.2.23 plus 3 Tage der Zustellung. Ich wäre Ihnen unendlich dankbar! LG Julia B.

    1. Hallo Julia,
      wir können Ihnen leider auch nur raten, sich einen Anwalt vor Ort zu suchen, der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat. Er wird für Sie auch Prozesskostenhilfe beantragen.
      Viele Grüße

  6. Meine Sehr geehrten Damen und Herren

    Und zwar habe ich zwei schreiben vom Zollamt bekommen,mein Sohn der noch nie gearbeitet hat da er krank ist und ich .darin steht mein Sohn soll über 400 Euro an das Jobcenter zurück zahlen Jahr 2017 und bei mir über 800 Euro aus dem Jahr 2015 .wir haben damals widersprüche gegen die Bescheide gemacht und unserem wissen ist es vom jobcenter bis heute nicht geregelt worden.bei der Sache von meinem Sohn sagte das Jobcenter am Telefon der wiederspruch währe noch in Bearbeitung,wegen der andere Sache muss ich noch anrufen ,denke das ist auch noch in bearbeitung.warum bekomme ich vom Zollamt Vollstreckungsbescheide obwohl die Sache noch in Bearbeitung ist.Und müsste das alles nicht schon hinfällig sein? Bitte um Antwort,vielen Dank

    1. Hallo Sandra,
      in Angelegenheiten mit dem Hauptzollamt können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihr zuständiges Amtsgericht zu wenden und Beratungshilfe zu beantragen. Wir bzw. unsere Partneranwälte können für Sie nur aktiv werden, sofern Ihnen ein aktueller Bescheid vorliegt.
      Viele Grüße

  7. Hallo zusammen!
    Ich bin 57 und in meiner Branche aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vermittelbar. Nachdem nun das ALG1 ausgelaufen ist, war ich rechtzeitig beim Jobcenter vorstellig. Schon im Vorfeld hatte ich erfahren, dass Jobcenter sehr erfinderisch sein sollen, um bereits den Erstantrag durch ewiges Nachfordern abwegigster Dokumente und Belege unmöglich zu machen und den Antragsteller zu zermürben, bis er aufgibt. Daher war ich besonders bemüht, denen nicht die geringste Handhabe zu Beleg-Nachforderungen zu geben. Nun ist genau das – nach 2 Wochen Funkstille – tatsächlich eingetreten. Beispielsweise wird der ausführliche Datensatzauszug der Wohnungsbaugesellschaft offenbar nicht akzeptiert, den diese mir auf die Bitte, mir den Mietvertrag noch einmal zuzuschicken, zugesandt hatte. Ich bin sozusagen schon vor dem EDV-Zeitalter hier eingezogen und vermutlich sind die Original-Mietverträge aus dieser Zeit schon längst nicht mehr vorhanden. In diesem EDV-Auszug stehen exakt all die (aktualisierten) Daten, die auch im Mietvertrag stehen. Ich stehe also vor der Befürchtung, dass sie genau das bei mir gerade versuchen! Wenigstens haben sie nicht behauptet, sie hätten den Antrag nicht bekommen, was man im Internet sehr oft liest. Kann ich in diesem Stadium schon das Sozialgericht ansprechen? Immerhin wird die nächste Reaktion sicher wieder mindestens 2 Wochen dauern und irgendwann wird die Januarmiete fällig.

    1. Hallo Georg,
      Sie werden der Aufforderung des Jobcenters aller Wahrscheinlichkeit nachkommen müssen. Es kann bzw. davon ausgegangen werden, dass Sie selbst Ihren Mietvertrag zur Hand haben und somit vorlegen können.
      Viele Grüße

  8. Guten Tag,ich habe eine Frage. Ich beziehe Hartz 4 und gehe nebenbei arbeiten. Nun ist es so das ich ab Oktober auf mein Einkommen weniger Steuern zahlen muss und so 57 € mehr netto rausbekomme. Das Jobcenter verlangt nun die Rückzahlung dieser 57 € und zieht diese 57 € zukünftig direkt von meinem Hartz 4 ab. Diese Steuersenkung hatte ja einen Zweck,aufgrund der höheren Belastung (Inflation etc.) Ist das rechtens das mir das Geld wieder abgezogen wird? Für eine Antwort bedanke ich mich sehr!

    1. Hallo Heinz,
      leider darf das Jobcenter Ihnen mehr Einkommen anrechnen.
      Viele Grüße

  9. Hallo 🙂

    Ist auch ein kostenloses Erstgespräch möglich ?
    Mein Fall ist etwas komplizierter zu erklären und wäre zu viel zum schreiben.

    Es geht generell darum, dass ich in einer außerordentlich komplizierten Lage bin und das Jobcenter – anstatt mir zu helfen- sich quer stellt wo es nur geht.

    Vielen Dank für ihre Rückmeldung.

    Liebe Grüße

    1. Hallo Morina,
      haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen, prüfen unsere Partneranwälte diesen gerne und besprechen mit Ihnen bei Bedarf den Sachverhalt. Anderenfalls raten wir Ihnen, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die können Sie beim Amtsgericht vor Ort beantragen.
      Viele Grüße

  10. Hallo. Ich bin alleinerziehende Mama, bei mir leben meine 12jährige Tochter und mein 1,5jähriger Sohn. Mein großer Sohn ist schon ausgezogen. Meine Fallmanagerin hat bei jedem Weiterbewilligungsantrag ein Problem mit mir. Aktuell ist es so, dass sie den Kontoauszügen entnimmt, dass das Geld ausgegeben wurde und sie fragt, aus welchen Mitteln ich die Miete gezahlt habe. Der Bitte um schriftliche Stellungnahme bin ich nachgekommen und habe ihr erklärt, dass die letzten Monate mein Sohn sehr oft da war und wir gemeinsam einkauften. Das Geld für seinen Teil des Einkaufs hat er mir dann immer bar wiedergegeben. Bisher kam aber daraufhin keine Antwort und sie hat bis heute (18.3.) noch kein Geld für März erhalten.

    1. Hallo Sayase,
      wenn ich es richtig verstehe, wurde Ihr Weiterbewilligungsantrag noch nicht abschließend bearbeitet, sprich bewilligt. Leider ist es so, dass das Jobcenter gesetzlich bis zu sechs Monate Zeit hat, über Ihren Antrag zu entscheiden. Rutschen Sie deutlich unter das Existenzminimum, stoßen Sie ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht an. Dann muss das Jobcenter unverzüglich entscheiden.
      Viele Grüße

  11. Hallo guten Tag,
    ich habe eine Frage. Seid Juni 2021 bekommt meine Tochter alleinerziehend mit Tochter von jobcenter die miete nicht bezahlt.
    Obwohl sie alle Unterlagen geschickt hat. Immer kam ein schreiben das Unterlagen fehlen, Jetzt wurde ihr im Dezember fristlos gekündigt. Kann man zum sozial Gericht gehen oder Überprüfungsantrag stellen. Wie oder was kann sie tun

    1. Hallo Ruth,
      in diesem Fall können wir Ihnen nur raten, dass sich Ihre Tochter einen Rechtsbeistand vor Ort sucht, um einen Eilantrag beim Sozialgericht voranzubringen.
      Viele Grüße

  12. Schönen guten Tag,
    Ich bin eine alleinerziehende Mutter von einem 4 jährigen Kind.
    Ich habe ein Problem mit den Jobcenter, das nicht erst seit gestern. Wiederholt kam es dazu das ich erst 4 Monate später Geld bekam. Jetzt war es wieder soweit dass ich ein Folgeantrag machen musste, dies tat ich auch und nun wurden meine Zahlungen eingestellt mit der Begründung weil ich kein Strom und Gas in meiner Wohnung habe. Ich wohne nebenbei bei mein jetzigen Freund und habe deswegen Strom und Gas abklemmen lassen. Öfter schlafe ich aber in der Wohnung weil dort halt such alle privaten Sachen von mir sind. Das Jobcenter wollte das ich Arbeit finde. Dies hab ich getan erst ein Job von 165 Euro Basis. Das war ihnen natürlich zuwenig und sie brummten mir in einer anderen Stadt eine Maßnahme auf. Ich habe erklärt das ich die nicht machen kann weil ich schon eine Arbeit habe, ein Kind Zuhause und Haushalt den ich auch machen muss. Jetzt habe ich mich dazu entschlossen und habe ein 450 euro Job angenommen. Den neuen Arbeitsvertrag schickte ich mit dem Neuen Folgeantrag mit und schon bekomm ich ein Brief dass die Zahlung eingestellt wurde. Ich sitze seit 4 Monate Monate ohne finanzielle Unterstützung. Den Folgeantrag schickte ich noch 3x ab mit den dazu gehörigen Kontoauszügen aber keine Antwort. Ich bin überfragt und habe es erlich gesagt leid mich meine Zeit dort zu verschwenden. Sollte ich das aber Sozialgericht klären lassen ?

    1. Hallo Frau Seifert,
      ich habe Ihre Anfrage weitergeleitet, da ich Ihnen diesbezüglich keine Antwort liefern kann. Es wird sich per E-Mail eine*r unserer Partneranwält*innen bei Ihnen melden.
      Viele Grüße

  13. Hallo,

    ich bin eine Alleinerziehende Frau mit einem Kind und in der Ausbildung, seit fast einem Jahr zahlt das Jobcenter die Miete immer wieder mit mindestens 2 Monate Verspätung, daher habe ich die Hausverwaltung stände am Hals.
    Ich bin ratlos und verwirrt wie ich das Problem lösen kann.
    Ich habe dutzende Male mit dem Jobcenter telefoniert und die Antwort ist immer die gleiche „ist noch in der Bearbeitung“.
    Es scheint mir so langsam als hätte die Sachbearbeiterin ein persönliches Problem mit mir.
    Was anderes fehlt mir leider nicht ein.
    Die aufgeforderten Unterlagen habe ich auch immer fristgerecht nachgereicht.

    Viele Grüße

    Fatemeh Khawari

  14. Hallöchen an alle hier,
    Ich brächte eure Hilfe. Unzwar bin ich beim Jobcenter gemeldet, damit ich meine derzeitige Wohnung bezahlt bekomme(gesamt Miete 450€). Seit Dezember 2020 hatte der Jobcenter nur 93€ an den Mieter bezahlt und seit Februar 2021 keinen Cent, da mein Antrag abgelaufen sei, den ich jedoch direkt nachdem er bei mir ankam zurück geschickt hatte. Immer wenn ich meinen Weiterbewilligungsantrag(WBA) ausfülle und an das Jobcenter schicke sagen die mir, dass gewisse Daten fehlen. Nun hat sich der Mieter gemeldet und möchte von mir 200€ für die ganzen Monate wo keine Miete gezahlt wurde haben. Ich verdiene leider keinen einzigen Cent. Als ich mich beim Jobcenter meldete meinte man zu mir, dass ich den Antrag nochmals ausfüllen müsse, da noch einige Daten fehlen. Dies ist das dritte mal, dass ich den WBA ausfüllen muss. Als ich fragte warum im Dezember 2020 und im Januar 2021 nur 93€ vom Jobcenter bezahlt wurde, hatte man zu mir gesagt dass man nur noch so viel zahlen könnten, da ich 585€ Bafög und meine Eltern mein Kindergeld bekommen. Meine Eltern leben auch in sehr schwierigen Verhältnissen. Kann mir irgend jemand weiterhelfen

  15. Hallo, habe mich im Juli diesen Jahres vom Jobcenter abgemeldet. Jetzt verlangt das Jobcenter 20.000 Euro von mir zurück weil mir wohl die letzten fünf Jahre Unterkunft für zwei Wohnungen gezahlt worden sei. Ich war immer arbeiten und musste beim Jobcenter aufstocken da Alleinerziehend und Vollzeit nicht möglich war. Auch die Einzahlung in der Rentenkasse hat das Jobcenter für die letzten Jahre stoniert. Ich bin auch schon beim Anwalt, der blickt aber auch nicht wirklich durch die Berechnungen durch und zu dem kommt das Jobcenter die Aufforderung zu Akten Einsicht nicht nach. Auf den jeweiligen Bescheiden vom Jobcenter ist nicht erkennbar das ich Geld für zwei Wohnungen bekommen habe und alle Änderungen habe ich den Jobcenter immer mitgeteilt und nie ärger mit denen gehabt, bis auf jetzt. Zudem hatte ich letztes Jahr noch eine Nachzahlung vom Jobcenter erhalten weil mir zu viel Einkommen betechnet worden ist. Wie kann das sein? Und wo kann ich mir noch professionelle Hilfe holen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

  16. Hallo mal eine Frage das jobcenter h hält seit zwei Jahren monatlich vierzig Euro ein da ich angeblich knapp 4.000 bekommen habe verteilt alls monatlichen Unterhalt da ich aber in diesen Zeitraum in haft war konnte ich es nicht beziehen. Da hatte ich mit jobcenter tel da kamm alls Antwort wurde öfer mit einer marnung angeschrieben aber das ging nicht weil ich in haft war und zwar 2012bis knapp 2014 all so stimmt das nicht was das jobcenter sagt und einfach einhält.
    Habe noch alle Papiere von der jva und das schickte ich auch damals dem jobcenter da kamm alls Antwort hätten führ sich drum kümmern müssen wie den war in haft und die jva hat mich nach zwei tagen beim jobcenter abgemaildet wenn ich nicht das geld bekamm warum muss ich zurück zahlen.
    Bitte um Rückmeldung.
    Vielen Dank Frau Winter

  17. Jobcenter hat ohne Bescheid Zahlungen eingestellt und verweigert sämtliche Korrespondenzen. Unwissender Empfänger durch Hinweise erst nach 1 Jahr geschafft beratungshilfeschein zu holen. Beauftragte Anwältin riet zu neu bzw. Weiterbewilligungsantrag, weil rückwirkend nichts zu machen sei. Amt verweigert nach wie vor Zahlung und erwartet persönliche Vorsprache ohne vorab zu zahlen. Empfänger hat allerdings Angst und weiß nicht wie er Termin wahr nehmen soll ohne Geld dorthin zu kommen. Wie sieht das hier aus? Lg

  18. Mir wurden Leistungen gesperrt für einen vollen Monat, weil ich mich zum Urlaub(3 Wochen) nur schriftlich per Email abgemeldet habe. Kann ich dagegen klagen?

  19. Ich bekomme seit Juni kein Geld mehr von Jobcenter. Weil angeblich noch Papiere fehlen. Aber ich habe alles abgeben

  20. Ich bin leider mit 3 wochen über die Klagefrist von einem Monat drüber..gibt es trotzdem die Möglichkeit beim Sozialgericht Klage einzureichen…?

  21. Was ist wenn ich den Prozess gewonnen habe und ich schon ans Jobcenter Rückerstattung leistete die mir jetzt die Summe zurück zahlen müssen wie lange dauert es

    1. Guten Tag,

      Ich bin alleinerziehende Auszubildende und beziehe ALG2. Seit 2021 bin ich in der Ausbildung. Mir wurde bisher immer der komplette Lohn abgezogen. Kann ich meinen anteiligen Freibetrag nachträglich zurückbekommen? Falls ja wie?

      LG Lena

    2. Hallo Lena,
      wir empfehlen, Ihren nächsten Bescheid einmal prüfen zu lassen. Unsere Partneranwälte übernehmen das gerne und legen bei falscher Berechnung Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein. Sollte dieser Fehler tatsächlich seit längerer Zeit bestehen, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Was das bedeutet und wie das geht, lesen Sie in unserem Ratgeber.
      Viele Grüße

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