Bürgergeld-Antrag eingereicht – Leistungen rückwirkend erhalten

Mit dem Einreichen des Bürgergeld-Antrags (ehemals Hartz 4) beim Jobcenter beginnt für viele Menschen eine Zeit der Ungewissheit. Zum Teil unverständliche Formulierungen in Antwortschreiben, lange Wartezeiten auf den Bescheid und fehlerhafte Berechnungen sind nur ein Teil der Geschichte, die viele erleben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie es nach dem Einreichen des Bürgergeld-Antrags weitergeht, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich gegen fehlerhafte Bescheide wehren können.

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Zeitnah Termin mit Sachbearbeiter vereinbaren

Obwohl Sie das Antragsformular für Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) eben abgegeben haben, ist ein zeitnaher Folgetermin mit dem Sachbearbeiter sinnvoll. Oft fehlen noch verschiedene Nachweise bei Ihrem Bürgergeld-Erstantrag. Diese sollten Sie so schnell wie möglich nachreichen, um eine schnelle Antragsbearbeitung zu ermöglichen. Die Antragsbearbeitung erfolgt nämlich erst nach Eintreffen aller erforderlichen Unterlagen. Geben Sie bei diesem Termin die noch fehlenden Dokumente persönlich ab und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.

Allerdings ist der Folgetermin auch aus anderen Gründen für Sie besonders wichtig. Denn wie viele andere Menschen haben Sie wahrscheinlich das Ziel, so schnell wie möglich Arbeit zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen, bereitet Sie Ihr Sachbearbeiter durch eine gezielte Förderung auf Ihre Wiedereingliederung ins Berufsleben vor. Dafür benötigt er ein umfangreiches und aussagekräftiges Bewerberprofil, das er in Zusammenarbeit mit Ihnen erstellt. Zeitgleich beantwortet er Ihre Fragen zur weiteren Vorgehensweise oder klärt mit Ihnen wichtige Punkte für die Leistungsberechnung.

Hinweis

Bestehen persönliche Differenzen zwischen Ihnen und Ihrem Sachbearbeiter, können Sie innerhalb des Jobcenters den Sachbearbeiter wechseln. In einigen Fällen ist auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter erforderlich.

Lassen Sie sich abgegebene Unterlagen bestätigen

Sie werden in Zukunft mit Sicherheit zahlreiche Termine zur beruflichen Beratung oder zur Feststellung des Anspruchs wahrnehmen. Achten Sie dabei auf die nachfolgenden Tipps:

  • Reichen Sie alle fehlenden Unterlagen immer zeitnah ein.
  • Erstellen Sie für das Bewerberprofil eine Übersicht Ihrer fachlichen Kompetenzen.
  • Überlegen Sie sich mögliche Maßnahmen, die Sie beruflich weiterbringen könnten.
  • Bereiten Sie sich auf jedes Gespräch schriftlich vor und nutzen diese Unterlagen.
  • Notieren Sie sich im Vorfeld alle offenen Fragen.
  • Lassen Sie sich die Abgabe aller Nachweise quittieren.
  • Erstellen Sie für sich Kopien von allen abgegebenen Unterlagen.
  • Reichen Sie nie Originale von Mietverträgen und anderen Dokumenten ein.
  • Beantworten Sie ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Falls relevante Fragen.

Mit diesen kleinen Tipps sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und zeigen Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Sollte der Fallmanager darauf bestehen, Ihre Originalunterlagen erst beim nächsten Mal wieder zurückzugeben oder Sie per Post an Sie zu retournieren, lehnen Sie das unbedingt ab. Bestehen Sie darauf, dass Sie Unterlage sofort zurückerhalten und der Sachbearbeiter für sich umgehend Kopien anfertigt!

Hinweis

Sie dürfen, gemäß § 13 Abs. 4 SGB X, Termine in Begleitung wahrnehmen. Als Antragsteller sind Sie immer in der Beweislast. Nehmen Sie daher ruhig eine Begleitperson für die persönliche Abgabe des Antrags mit.

Leistungen rückwirkend ab Antragstellung für den ganzen Monat

Die Leistungen des Bürgergeldes (ehemals Arbeitslosengeld 2) werden immer rückwirkend für den ganzen Monat erbracht, sofern die Hilfsbedürftigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits bestand. Daher haben Sie auch dann vollen Anspruch ab dem 1. des Monats, wenn Sie den Antrag am 31. abgeben. Allerdings hat diese Vorgehensweise nicht nur Vorteile. Denn auf die Bedarfsermittlung wirkt sich jede Form von Einkommen aus.

Besonders wichtig ist in diesem Fall die Unterscheidung zwischen bisher regelmäßigen Einkommen und Einmalzahlungen wie die Steuerrückerstattung. Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis, welche die Einkommensfreibeträge übersteigen, wirken sich ausschließlich auf den Monat der Antragstellung aus, sofern es sich um kein laufendes Einkommen handelt.

Einmalzahlungen reduzieren die Bürgergeld-Leistung über einen Zeitraum von sechs Monaten, wenn das einmalige Einkommen so hoch ist, dass die Leistung in einem Monat komplett entfallen würde. Erhalten Sie im Monat der Antragstellung eine Rückerstattung des Finanzamts, reduziert sich der Leistungsbezug monatlich um ein Sechstel des rückerstatten Betrags.

Der rückwirkende Leistungsbezug gilt nur für vollständig eingereichte Anträge. Ein Antrag gilt erst dann als vollständig eingereicht, wenn alle angeforderten Unterlagen vorliegen. Reichen Sie die fehlenden Unterlagen trotz zweimaliger Aufforderung durch das Jobcenter verspätet ein, handelt es sich um einen verspätet eingereichten Antrag. Damit erlischt die rückwirkend geltende Leistungspflicht.

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Dauer der Bearbeitungszeit ist unterschiedlich lang

Sie haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und nun warten Sie auf den Bescheid. Leider ist es schwierig zu sagen, wie lange es bis zum Erlass des Bescheides dauert. Denn die einzige zeitliche Vorgabe ist die maximale Dauer von sechs Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Jobcenter über den Antrag entscheiden.

Vor allem in Großstädten können von der Antragsabgabe bis zur Übermittlung des Bescheids bis zu drei Monaten vergehen. Aber es gibt auch Fälle, die ihren positiven Bescheid innerhalb weniger Tage oder zwei Wochen erhalten. Daher sollten Sie auf jeden Fall Geduld mitbringen. Auch wenn es verständlicherweise schwierig ist. Nur bei Folgeanträgen geht es laut Erfahrungswerten schneller.

In Härtefällen gibt es die Möglichkeit, einen Vorschuss auf die Bürgergeld-Leistung (ehemals Hartz 4) zu beantragen. So können Sie eine finanzielle Notlage mildern.

Tipp

Nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags auf Bürgergeld mehr als sechs Monate in Anspruch, können Sie Untätigkeitsklage einreichen! 

Bürgergeld-Vorschuss überbrückt finanzielle Engpässe

Beantragen Sie Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld 2), ist die finanzielle Situation zumeist angespannt. Durch eine lange Bearbeitungsdauer des Antrags verschärft sie sich zusätzlich. Der Bürgergeld-Vorschuss soll finanziellen Notlagen vorbeugen.

Allerdings erhalten Sie einen Vorschuss nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und auch hier kann die Bewilligung einschließlich der Überweisung des Vorschusses bis zu zwei Monate ab Antragstellung in Anspruch nehmen.

Genehmigt das Jobcenter den Vorschuss, erhalten Sie das Geld überwiesen. Berücksichtigen Sie, dass der Vorschuss immer unter der tatsächlich zu erwartenden Leistung liegt. So verhindert der zuständige Sachbearbeiter eine mögliche Rückforderung, sobald Ihr Leistungsanspruch bewilligt ist.

Informieren Sie sich in unserem Beitrag Bürgergeld-Vorschuss über die korrekte Antragstellung und worauf Sie achten müssen.

Vorläufiger Bewilligungsbescheid ist eingetroffen – was nun?

Nach einer mehr oder weniger langen Wartezeit trifft endlich der Bewilligungsbescheid ein. Dabei kann es sich um einen vorläufigen oder endgültigen Bescheid handeln. Ein vorläufiger Bewilligungsbescheid wird immer dann ausgestellt, wenn die aktuelle Faktenlage für die Berechnung der tatsächlichen Leistung nicht ausreicht. Dies ist beispielsweise bei einem schwankenden Einkommen der Fall.

Verdienen Sie jeden Monat zwischen 150 € und 200 €, ist für die endgültige Berechnung des Leistungsbezugs ein Durchschnittswert erforderlich. Dieser Wert muss sich jedoch auf die Zeit des Leistungsbezugs beziehen und nicht auf den Zeitraum davor. Daher erhalten Sie einen vorläufigen und maximal sechs Monate gültigen Bescheid. Während dieser Zeit ermittelt das Jobcenter das tatsächliche Einkommen und korrigiert den Leistungsbezug im endgültigen Bescheid nach unten oder oben.

Alle weiteren Details zu diesem wichtigen Thema finden Sie im Artikel über den vorläufigen Bewilligungsbescheid.

Endgültiger Bewilligungsbescheid definiert die Leistungen verpflichtend

Sie haben zuerst einen vorläufigen Bewilligungsbescheid und nun den endgültigen Bescheid erhalten. Oder die Sachverhalte waren aufgrund der erbrachten Nachweise eindeutig. In diesem Fall erfolgt oft unmittelbar an die Antragsabgabe eine endgültige Festsetzung des Leistungsanspruchs.

Diese endgültige Festsetzung ist in einem Bewilligungsbescheid festgelegt. In diesem Fall kennen Sie für die nächsten Monate die monatlich verfügbare Geldsumme. Damit erhalten Sie ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Bedenken Sie jedoch, dass dennoch Änderungsbescheid ergehen können, wenn sich bestimmte Rahmenbedingungen verändern. Denn der endgültige Bewilligungsbescheid gilt für zwölf Monate. Vor Ablauf dieses Zeitraumes sollten Sie rechtzeitig einen Folgeantrag stellen.

Tipp

Die Widerspruchsfrist gegen den Bewilligungsbescheid beträgt einen Monat. Es lohnt sich den Bürgergeld-Bescheid prüfen zu lassen, da häufig Fehler enthalten sind. Wir prüfen Ihren Bescheid kostenlos!

Was tun bei einem Ablehnungsbescheid?

Die wenig erfreuliche Alternative zum Bewilligungsbescheid ist der Ablehnungsbescheid. Dieser wird anhand der vorliegenden Nachweise erstellt. In diesem Fall ist die Enttäuschung bei den Betroffenen groß und zugleich wachsen die existenziellen Ängste. Vor allem in jenen Situationen, in denen nachweislich ein zu hohes Einkommen oder Vermögen der Ablehnungsgrund sind. Um Ängsten keinen zu großen Raum zu geben, lesen Sie unbedingt die detaillierte Begründung für die Ablehnung durch. Denn in vielen Fällen ist es eine fehlerhafte Berechnung, da das Einkommen oder das Vermögen zu hoch bewertet wurden. Oder es fehlen einfach nur Nachweise.

Achtung

Die Ablehnung der Bürgergeld-Leistung muss im Ablehnungsbescheid detailliert begründet sein!

Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, kontrollieren Sie die Begründung.

  • Zu hohes Vermögen muss vor der Bewilligung aufgebraucht sein.
  • Fehlende Unterlagen, die zur Ablehnung führen, reichen Sie nach.

Reichen Sie auf jeden Fall unmittelbar nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch ein! Denn sehr oft ist es tatsächlich ein Berechnungsfehler, der zur Ablehnung führt. Da es sich beim Ablehnungsbescheid um einen Verwaltungsakt handelt, haben Sie laut Gesetz einen Monat Zeit für Ihren Widerspruch.

Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid ist für Sie kostenlos

Profitieren Sie von den Vorteilen, die wir Ihnen mit hartz4widerspruch.de bieten. Wir führen im ersten Schritt eine kostenlose Prüfung des Bescheids durch. Werden Unstimmigkeiten entdeckt, eröffnen wir für Sie das Widerspruchsverfahren. Auch hier entstehen Ihnen keine Kosten, da Sie gesetzlichen Anspruch auf Beratungshilfe haben. Korrigiert das Jobcenter die fehlerhaften Berechnungen nicht, reichen wir auf Ihren Wunsch Klage ein. In diesem Fall erfolgt die Übernahme aller Anwaltskosten durch den Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Achtung

Ein Widerspruch muss nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII § 88 Abs. 2 vom Jobcenter innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Ist dies nicht der Fall, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wo bekomme ich einen Bürgergeld-Antrag her?
Die Antragsformulare für Bürgergeld bekommen Sie beim Jobcenter in Papierform oder online. Auf hartz4widerspruch.de können Sie ihren Antrag kostenlos online erstellen.
Wird Bürgergeld auch rückwirkend gezahlt?
Sie bekommen Bürgergeld für den gesamten Monat, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Stellen Sie also Ihren Antrag am 20. Januar, bekommen Sie Leistungen für den ganzen Monat. Für weiter zurückliegende Zeiten werden Leistungen aber so gut wie nie gezahlt.
Wie lange dauert es bis Bürgergeld bewilligt wird?
Je nachdem, wie beschäftigt Ihr Jobcenter gerade ist, können Sie nach etwa drei bis acht Wochen damit rechnen, dass Sie Zahlungen erhalten. Eine feste Frist gibt es aber nicht.

26 Antworten auf „Bürgergeld-Antrag eingereicht – Leistungen rückwirkend erhalten“

  1. Hallo
    Ich habe drei Jahre lang keine Heizkosten von Jobcenter erhalten. Daraufhin habe ich einen Antrag auf Heizkosten gestellt. Nach einigen Wochen habe ich einen Bescheid bekommen, aber der Betrag war sehr niedrig. Deshalb habe ich ein Widerspruch eingelegt. Nach zwei Monaten habe ich eine Antwort beziehungsweise neuen Bescheid erhalten. Dieser wiederum nur für ein Jahr rückwirkend berechnet wurde. Jetzt zu meiner Frage habe ich ein Anspruch drei Jahre rückwirkend geltend zu machen. Ich danke Ihnen im Voraus.

    1. Hallo Jane,
      lassen Sie den Bescheid einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Die liefern Ihnen eine reelle Einschätzung und legen ggf. Widerspruch ein. Eine rückwirkende Geltendmachung über drei Jahre ist allerdings unwahrscheinlich.
      Viele Grüße

  2. Hallo zusammen.

    Ich habe am 13.01.23 meinen Bürgergeldantrag gestellt. Praktisch gleichzeitig mit dem alg1 Antrag als ergänzende Leistung Praktisch. Der alg1 Antrag ließ schon 3 Monate auf sich warten ohne irgendeine Rückmeldung, trotz regelmäßigen Nachfragen.
    Jetzt haben wir den 14.07.23 und meine Sachbearbeiter kommt alle 2-3 Woche mit ner Sache die noch fehlen würde (Nachname der leiblichen Mutter meiner Kinder die an 5 Stellen zu finden ist aber an einer fehlt oder es würden einzelne Seiten der Kontoauszüge fehlen, die wohlgemerkt als PDF gesendet wurden und schon von der Bank vollständig in der Datei dokumentiert wurden). Der Antrag wäre wohl schon soweit fertig aber der Herr findet immer wieder was neues absurdes weshalb er keinen Bescheid schickt. Mittlerweile haben sich dadurch natürlich auch schon einige Schulden angesammelt…
    Kann ich da irgendwas unternehmen?

    Liebe Grüße, Olli

    1. Hallo Olli,
      leider nein. Lassen Sie sich aber die Einreichung aller Unterlagen schriftlich bestätigen. So nehmen Sie dem Jobcenter die Möglichkeit, sich darauf zu berufen, es würde etwas fehlen. Gleichzeitig können Sie einen Antrag auf einen Vorschuss stellen.
      Viele Grüße

  3. Hallo Liebes Team,
    ich habe im Februar einen Antrag auf Bürgergeld gestellt, da mein alter ausgelaufen war. Ich habe persönlich den Antrag eingeworfen, mir aber nicht den Eingang bestätigen lassen.
    Auf nachfragen wurde mir dann gesagt es wurde kein Antrag eingereicht und ich habe es erst im März wieder geschafft den neuen Antrag einzureichen. Nach nun 4 Monaten wurde der zweite Antrag bewilligt, jedoch logischerweise erst ab März. Nun war ich offiziell im Februar nicht Bürgergeld-Empfänger und hatte auch keinen Job. D.h. für mich nun aber zum einen dass ich ja trotzdem für Februar Miete Zahlen musste und die Krankenkasse nun auch für den Monat einen Beitrag fordert.

    Besteht auch nur der Hauch einer Chance, dass ich rückwirkend für den Februar Geld bzw. den Empfängerstatus erhalte um nicht auf den Mietkosten und dem Krankenkassen-Beitrag sitzen bleibe?

    Vielen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen,
    Frederik

    1. Hallo Frederik,
      da sehen wir leider keine Möglichkeit, sofern Sie nicht beweisen können, dass Sie den ersten Antrag fristgerecht eingereicht haben.
      Viele Grüße

  4. Hallo liebes Team
    Ich habe eine bescheid bekommen wo mein drittes Kind garnicht mitgerechnet wurde, weil unterlagen gefehlt haben.
    Nun hatte ich alles eingereicht und es wurde auch bestätigt das alles angekommen ist. Nun warte ich schon seid fast 5 Wochen auf einen bescheid, immer wird gesagt ist immer noch in Bearbeitung obwohl die Zeit für die Bearbeitung schon vorbei ist, würde mir extra gesagt.
    Ich brauche aber den neuen Bescheid damit ich für meine Tochter auch Bücher und Schulmaterial bezahlen kann. Ich bin verzweifelt und mir fehlt auch das Geld für meine Tochter.
    Liebe Grüße Maria

    1. Hallo Maria,
      leider können wir an dieser Stelle nichts für Sie tun. Bleiben Sie hartnäckig uns erfragen regelmäßig den Bearbeitungsstand. Grundsätzlich hat das Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Die Bearbeitungszeit beginnt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem alle Unterlagen vollständig vorliegen. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass es so lange dauern wird, müssen Sie dem Jobcenter eine gewisse Zeit einräumen.
      Viele Grüße

    2. Ich lasse denen ja die Zeit, aber ich brauche das ja nun Mal dringend für die neue Schule von meiner Tochter. Ich habe bestimmt schon 6x dort angerufen und nachgefragt. 6 Monaten kann ich nicht warten, da ich das ja für den Schulanfang brauche. Sonst sieht es alles sehr schwierig aus

  5. kann das jobcenter die miete verweigern
    habe im Dezember einen antrag gestellt und erst im März geld bekommen aber nicht die Miete
    begründung bezahlen sie nicht da ich sie ja nicht bezahlt habe von was war von Dezember bis märz ohne geld

    1. Hallo Sabine,
      eine derartige Begründung ist uns nur bei Mietverhältnissen zwischen Verwandten geläufig. Die Jobcenter erkennen Mietverträge oft nicht an, wenn Bürgergeld-Beziehende mit Verwandten zusammenwohnen. Um hier Klarheit zu erlangen, lassen Sie bitte den jeweiligen Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Einzige Voraussetzung ist, dass dieser nicht älter als einen Monat ist. Decken unsere Partneranwälte Fehler auf, folgt ein Widerspruch.
      Viele Grüße

  6. Hallo,
    eine Frage und zwar bekomme ich und meine Tochter Bürgergeld nun da der Sachbearbeiter von Arbeitsagentur mich einfach ohne Eingliederungsvereinbarung rein gesteckt hat und ich da nicht Teil genommen habe wurde mir auf einmal Leistungen gestrichen. Nun war das Jugendamt heute bei mir und hat mit mir über die Situation gesprochen und habe denen gesagt es gab keine Unterschrift von mir und trotzdem hat er mich reingesteckt. Frage ist da ich das mit dem Jugendamt geklärt habe bekomme ich wieder Leistungen oder muss ich ein neues stellen weil mein Weiterbewilligungsantrag geht eigentlich noch bis Ende Juli?
    Da ich auch eine Tochter habe und ich angewiesen bin auf das Geld bin ratlos.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo,
      wird Ihnen die Teilnahme an einer Maßnahme auferlegt, müssen Sie daran auch teilnehmen. Ob Sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben oder nicht, ist irrelevant. Verweigern Sie die Unterschrift, wird diese per Verwaltungsakt durchgesetzt. Kommen Sie dem nicht nach, kann es zu Leistungskürzungen kommen. Leider können wir aber nicht nachvollziehen, was das mit dem Jugendamt zu tun haben soll.
      Viele Grüße

  7. Hallo ich brauche dringend hilfe.
    Ich bin allein erziehende Mutter und habe meinen Antrag am 01.07.2022 eingereicht & und dennoch wurde mein Antrag noch nicht genehmigt, da angeblich noch immer irgendwas fehlt, was aber absolut nicht sein kann.

    1. Hallo Joann,
      ist das Jobcenter der Ansicht, dass noch Unterlagen fehlen, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als diese nachweislich einzureichen. Nachweislich meint: Lassen Sie sich den Eingang unbedingt bestätigen, sodass die Behörde nicht im Nachgang sagen können, sie hätte die Unterlagen nicht erhalten. Nutzen Sie ggf. den Online-Service, um alles einzureichen. Leider passiert es oft, dass Unterlagen verloren gehen. Befinden Sie sich in akuter finanzieller Not, beantragen Sie zudem einen Vorschuss.
      Viele Grüße

  8. Hi
    Ich habe ein riesen Problem und zwar warte ich seit 2 Monaten auf mein Geld meine Sacharbeiterin sagte mir das mein geld letzte Woche Donnerstag auf mein Konto ist bis heute hab ich noch nichts meine Unterlagen sind alle vollständig abgegeben dies wurde mir bestätigt. mehrmals. Nun ist die Sachbearbeiterin 3 Wochen nicht mehr erreichbar und eine Vertretung ist nun für Sie da dieser meint er bräuchte noch ein bescheid damit Ich krin Anspruch auf Alg1 habe um mein Antrag zu bewilligen. Diesen Bescheid vom AfA kann ich nur oersönlich vor ort holen in einer stadt wo es für mich nicht möglich ist dort hin zu kommen. Ich wohne in einem Zimmer mit ner miniküche ohne irgendwas meine neeven sind am Ende ich bitte euch um ein telefonisches Gespräch

    1. Hallo Florian,
      bleiben Sie hartnäckig und machen Sie weiterhin Druck. Sprechen Sie, wenn nötig, auch persönlich vor. Dass es Ihnen nicht möglich ist, dort hinzukommen, ist da leider kein Argument. Grundsätzlich können wir Ihnen nur weiterhelfen, wenn Sie einen aktuellen Bescheid vom Jobcenter vorliegen haben. Diesen prüfen unsere Partneranwälte und legen ggf. Widerspruch dagegen ein.
      Viele Grüße

  9. Ich habe in Aug beantragt
    Alle leistungrelevate Sachen liegen dem jobcenter vor
    Mein Mann mußte nach Krankengeld Alg1 beantragen der medeziniche Dienst hat sich noch nicht gemeldet deswegen erhalten wir noch kein Alg1 die schicken uns zum jobcenter zum überbrücken ,
    Mein sacharbeiter vom jobcenter reagiert einfach nicht weder mit der Bitte um vorschuss überbrücken oder vorläufigen bescheid Mail ,telefonich in Eingangzone ,werd ich abgewimmelt ich soll mich an sacharbeiter wenden und das nicht das Problem vom jobcenter ist und das das Arbeitsamt nerven soll ich bin mittellos außer Kindergeld bekomm ich zurzeit keine Leistung und keiner fühlt sich zuständig was soll ich noch tun

    1. Hallo Sonja,
      fordern Sie das Jobcenter ein letztes Mal dazu auf, über Ihren Antrag zu entscheiden. Verdeutlichen Sie Ihre Notlage und weisen Sie darauf hin, dass Sie einen Eilantrag bei Gericht stellen, wenn seitens des Jobcenters keine Entscheidung fällt.
      Viele Grüße

  10. Hallo ich hätte da eine Frage
    Letztes Jahr im Dezember habe ich mein Antrag geschickt und liegt auch dort am Dienstag sollte eigentlich eine Auszahlung geben
    Aber seit letztes Jahr wie gesagt liegt mein Antrag da und würde bis jetzt nicht bearbeitet.
    Das heißt für mich ich muss die ganze Arzt Termine absagen die so wichtig sind wie unter anderen die U Untersuchung für meine Tochter.
    Warum die es nicht bearbeitet haben sagten die mir nicht .
    Aber das Essengeld für die Kita fehlt e.t.c. jetzt wissen wir nicht was wir machen können 🙁

    1. Hallo Tanja,
      per Gesetz hat das Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Auch wenn dieser Zeitraum in der Regel nicht ausgenutzt wird, kann eine Bewilligung sich über Wochen oder Monate hinziehen. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter und fragen Sie ggf. nach einem Bürgergeld-Vorschuss. Ein Vorschuss kann Ihnen zustehen, wenn absehbar ist, dass sich die Bearbeitung und Bewilligung Ihres Bürgergeld-Antrages noch hinzieht. Erläutern Sie auch, warum Sie dringend die Leistungen benötigen.
      Viele Grüße

  11. Hallo. Ich hab ne kurze Frage.
    Ich hatte mein Weiterbewilligungsantrag ALG 2 zu spät abgegeben. Aber da es dringend ist, wurde er bereits bearbeitet.
    Zum Glück. Bereits am Montag. Zur Frage. Wann ist das Geld auf meinem Konto. Danke

    1. Hallo Bjorn,
      diese Frage kann Ihnen Ihr Jobcenter sicherlich besser beantworten. In die Handhabe der Auszahlungen einzelner Jobcenter haben wir keinen Einblick.
      Viele Grüße

  12. Sie sind alle so hilfsbereit da für danke ich,ohne sie wären viele aufgeschmissen

    Danke für alles

  13. Hab meinen Bewilligungsantrag am 25.9.22 ab gegeben .Wir gaben jetzt den 12.11.22 und noch kein bescheid bekommen gaben aber den Oktober bezahlt.ich weiß nicht was ich machen soll. Mein Sohn hat mir 600€ überwiesen
    Das 7ch meine Miete zahlen soll.
    Hab angerufen.,da sagte man mir sei in arbeit kann bis zum 11 11.22 dauern.
    Und hab einen Brief geschrieben warum ich noch keinen Bescheid habe keine Antwort
    Bin fertig mit den Nerven

    1. Hallo Birgit,
      leider hat das Jobcenter gesetzlich bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Verschärfen lange Wartezeiten Ihre Situation, beantragen Sie einen Hartz 4-Vorschuss. Weitere Informationen erhalten Sie im verlinkten Beitrag.
      Viele Grüße

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