Wann erhalten EU-Bürger Bürgergeld?

EU-Bürger, die sich für längere Zeit nach Deutschland begeben, werden oft erst hierzulande hilfebedürftig. Ist das Ersparte erst einmal aufgebraucht und kein Job in Sicht, geraten viele in eine missliche Lage. Dabei werden Leistungen nach dem SGB II unabhängig von der deutschen Staatsangehörigkeit gezahlt. Wir geben Aufschluss darüber, wer als EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld hat.

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EU-Ausländer: Was Sie über Aufenthalt und Arbeitssuche in Deutschland wissen sollten

EU-Bürger können sich innerhalb der Europäischen Union frei bewegen und arbeiten (Freizügigkeitsrecht). Zumindest gilt das für die ersten drei Monate. Sie benötigen weder ein Visum, das zum Aufenthalt berechtigt, noch eine gesonderte Arbeitserlaubnis, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Bei aller Freiheit gilt aber auch: Wer nach Deutschland kommt, um sich auf Arbeitssuche zu begeben, muss sich darauf einstellen, vorerst keinen Anspruch auf Bürgergeld bzw. Sozialleistungen zu haben. Der Grund dafür ist, dass Sozialtourismus verhindert werden soll.

Hinweis: Sozialtourismus

Beim sogenannten Sozialtourismus wird von dem Vorsatz ausgegangen, dass EU-Bürger nur nach Deutschland einreisen, um hier Sozialleistungen zu beziehen. Der Begriff ist kritisch zu betrachten, da er eine abwertende Wirkung besitzt.

Heißt: Wer plant, dauerhaft in Deutschland ansässig zu werden, sollte über ausreichend Erspartes verfügen, um nicht in finanzielle Not zu geraten.

Anspruch auf Sozialleistungen für EU-Bürger und deren Familienangehörige

EU-Bürger haben in Deutschland erst nach fünf-jährigem Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen, sofern sie weder in Deutschland arbeiten, noch durch einen ehemaligen sozialversicherungspflichtigen Job Ansprüche aus der Sozialversicherung geltend machen können.

An einen Aufenthalt in Deutschland, der eine Dauer von drei Monaten übersteigt, sind demnach gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Unionsbürger müssen erwerbstätig oder selbstständig sein.
  • Sind sie das nicht, müssen sie über ausreichend finanzielle Mittel und eine Krankenschutzversicherung verfügen.
  • Sie müssen aktiv auf Arbeitssuche sein, wobei nach sechs Monaten Aussicht auf Beschäftigung bestehen muss.

Halten Sie sich bereits länger als fünf Jahre in Deutschland auf, sind Sie daueraufenthaltsberechtigt. Für Sie entfallen die genannten Voraussetzungen. Das bedeutet auch, dass Sie nach SGB II berechtigt sind, Bürgergeld-Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Sozialleistungen bei Begleitung von Familienangehörigen bzw. bei Familiennachzug von EU-Bürgern

Nach § 3 FreizügG (Freizügigkeitsgesetz) zählen zu Familienangehörigen folgende Gruppen:

  • Kinder und Enkel, Stiefkinder und Stiefenkel unter 21 Jahre
  • Kinder und Enkel, Stiefkinder und Stiefenkel ab 21 Jahren, sofern Unterhalt gewährt wird
  • Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner
  • Verwandte wie Eltern und Großeltern sowie Schwiegereltern, sofern Unterhalt gewährt wird

Demnach besteht für diese Personengruppen ein Freizügigkeitsrecht.

Hinweis Freizügigkeitsgesetz

Das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern regelt den Aufenthalt der Unionsbürger und ihren Familienangehörigen.

Dabei gilt: Auch wenn sich Familienangehörige noch keine fünf Jahre, mindestens aber drei Monate, in Deutschland aufhalten, können Sie berechtigt sein, Sozialleistungen zu beziehen. Das trifft vor allem dann zu, wenn beispielsweise ein Familienmitglied aufgrund einer Anstellung nach Deutschland zieht, das Einkommen aber nicht ausreicht, um auch die Existenz der begleitenden Familienangehörigen zu sichern.

Ebenso verhält es sich, wenn Familienangehörige eines in Deutschland erwerbstätigen EU-Bürgers nachziehen. Sofern das Familienmitglied, das sich bereits in Deutschland aufhält, für seine Nachzügler Unterhalt gewährt, können Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. Die Unterhaltsleistung muss nicht existenzsichernd sein.

Unterhaltsleistung bei fehlender Erwerbstätigkeit

Hält sich ein EU-Bürger ohne Arbeit in Deutschland auf, dann haben begleitende bzw. nachgezogene Familienangehörige nur ein Freizügigkeitsrecht, wenn deren Existenz abgesichert ist und sie über den notwendigen Krankenversicherungsschutz verfügen. Dabei dürfen Krankenversicherung und sonstige Existenzsicherung nicht durch Sozialleistungen abgedeckt werden.

Wichtig: Sozialleistungen nach SGB XII

Sozialleistungen nach SGB XII dürfen nur in Ausnahmefällen, in geringer Höhe und über einen kurzen Zeitraum bezogen werden, damit die Freizügigkeit unberührt bleibt.

Gleiche Regelung für einige Nicht-EU-Staaten

Folgende Staaten gehören zwar nicht der EU an, dennoch gelten für deren Bürger im Wesentlichen dieselben aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen wie für EU-Bürger in Deutschland:

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Leistungsausschluss bei Grundsicherung

Grundsätzlich haben EU-Bürger zwar Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II und Sozialhilfe nach SGB XII. Die allgemeinen Voraussetzungen wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit müssen dabei erfüllt sein. Dennoch besteht für manche EU-Ausländer ein Leistungsausschluss. Sie sind also von jedwedem Anspruch auf Sozialleistungen ausgeschlossen. Davon betroffen sind auch Arbeitssuchende.

Leistungsausschluss in der Grundsicherung gilt für:

  • EU-Bürger, die weder angestellt sind noch selbstständig arbeiten
  • EU-Bürger, die sich ausschließlich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten

ALG I und Bürgergeld – wann haben EU-Ausländer Anspruch?

Werden EU-Bürger in Deutschland arbeitslos, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern sie für zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Hier gelten also die gleichen Regeln wie für deutsche Staatsbürger. Das ALG I wird üblicherweise für zwölf Monate gezahlt. Danach dreht die Arbeitslosenversicherung den Geldhahn zu. Wer bis dahin keinen neuen Job hat, erhält Bürgergeld.

Hinweis: Arbeitslosengeld I

Wer in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgeht, zahlt automatisch in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Bei Jobverlust, springt diese ein und zahlt vorerst einen Lohnersatz. Minijobber sind davon ausgenommen. Sie haben also auch keinen Anspruch auf ALG I.

Wer die Voraussetzungen für ALG I aber nicht erfüllt, wie beispielsweise Minijobber, muss direkt einen Bürgergeld-Antrag stellen. Jobcenter tun sich dabei mit einer Bewilligung oft schwer und lehnen diese ab. Der Grund: Bürgergeld-Leistungen werden aus Steuermitteln bezahlt und nicht, wie das Arbeitslosengeld I, aus Beitragszahlungen.

Wichtiges Urteil des EuGH

EU-Bürger, die in Deutschland arbeitssuchend gemeldet sind, können Anspruch auf Sozialleistungen haben, sofern ihre Kinder in Deutschland eine Schule besuchen. Das hat der EuGH in einem Urteil entschieden.

Hinweis: Schulpflichtige Kinder

Das EuGH-Urteil beruht darauf, dass Kinder von arbeitssuchenden Ausländern nicht die Schule abbrechen sollen, um in ihr Ursprungsland zurück zu reisen.

Das Aufenthaltsrecht der Kinder sorgt demnach für eine Erneuerung des Aufenthaltsrechts der Eltern. Und daraus ergibt sich wiederum ein Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Fragen & Antworten

Hat ein EU-Bürger Anspruch auf Sozialleistungen?
Arbeitsuchende EU-Bürger können einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn sie arbeitsuchend gemeldet sind und Kinder haben, die in Deutschland eine Schule besuchen.

134 Antworten auf „Bürgergeld: Anspruch von EU-Bürgern“

  1. Hallo, kann man Anspruch auf sgb 12 beantragen wenn er seit 2 jahre in Deutschland ist und er wurde hier mit Krebs diagnostiziert? Er bekommt chimioterapie jedes 2 Woche und bald bekommt er keinen Krankengeld mehr, daraufhin seinen Krankenversicherung wird bald am Ende.

    1. Hallo Constantin,
      bitte wenden Sie sich an eine Sozialberatung. Wir können leider nur Auskünfte in Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II geben.
      Viele Grüße

  2. Hallo Julia
    Auch ich habe eine Frage.
    Mein Bruder ist Italiener, meine Mutter ist damals von Deutschland zurück nach Italien gezogen und musste ihn aufgrund seiner sprach Behinderung, weil er nicht gut hören kann, er ist aber in Deutschland geboren. Nun lebt er jetzt mittlerweile alleine in Italien bei meine Mutter verstorben ist, er würde gerne zu uns Geschwistern nach Deutschland. Er geht in Italien eine Arbeit nach eine Teilzeitstelle, hier herkommen würde würde er hier ein Anspruch auf Sozialleistungen bekommen? Oder ähnliches?
    Auf eine Antwort wäre ich sehr dankbar,Gruß

    1. Hallo Deby,
      zum einen kommt es darauf an, welche Staatsbürgerschaft Ihr Bruder besitzt. Ist er italienischer Staatsbürger, kann ein Anspruch bestehen, sofern er bereits mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt hat, wobei dieser Aufenthalt maximal etwa zwei Jahre zurückliegen darf. Lebt er schon lange wieder in Italien, dürfte er kaum Anspruch haben. Nimmt er in Deutschland aber mindestens eine geringfügige Beschäftigung auf, kann er wiederum anspruchsberechtigt sein.
      Viele Grüße

  3. Zu meiner untenstehende Frage noch ein Nachtrag: Der Mann hält sich tatsächlich seit über 7 Jahren in Deutschland auf, allerdings hat er seinen Wohnsitz nie nach Deutschland verlegt. Grund hierfür sind vor allem fehlende Sprachkenntnisse, Unwissenheit und eine große Überforderung mit der deutschen Bürokratie. (Aus diesem Grund hatte er 2020 auch kein Arbeitslosengeld 1 beantragt.) Läßt sich ein Daueraufenthaltsrecht auch ohne Wohnsitz in Deutschland herleiten?

    1. Hallo Nicole E.,
      sofern Nachweise erbracht werden können, dass er sich seit seiner Arbeitslosigkeit in Deutschland aufhält, dürfte er Anspruch auf Bürgergeld haben. Ebenso sollte ein Daueraufenthaltsrecht bestehen. Legen Sie also alles schlüssig dar, bestenfalls mit Beweisen.
      Viele Grüße

  4. Hallo,
    es geht um einen Unionsbürger aus Ungarn. Er hatte von 2016 bis 2020 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland, ist dann (vermutlich wegen Alkoholproblemen) arbeitslos und auch obdachlos geworden. Seitdem lebt er in Deutschland auf der Straße. Hat der Mann Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld? Vielen Dank schon mal für Ihre Auskunft!
    Grüße
    Nicole E.

  5. Hallo,
    ich bin lettische Staatsbürgerin und bin von Lettland nach Deutschland gezogen, um Arbeit zu suchen. Ich hatte jedoch Schwierigkeiten, eine entsprechende Stelle zu finden, weil ich keine ausreichenden Deutschkenntnisse hatte. Also habe ich dem Arbeitsamt und dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich die Sprache lernen muss. Die Leute vom Jobcenter sagten, wenn ich eine Teilzeitstelle finde, würde ich Unterstützung für den Sprachkurs bekommen. Ich fand einen Minijob und meldete mich am 13. Dezember 2022 beim Arbeitsamt, das mir einen Termin für den 3. Januar 2023 gab. Bei diesem Termin (Frist bis zum 18. Januar 2023) bat man mich um weitere Unterlagen, die ich vor diesem Termin einreichte. Dann bat man mich um weitere Unterlagen (Frist bis zum 18. Februar 2023), so dass ich die angeforderten Unterlagen später einreichte. Wenn ich anrufe und um Informationen bitte, sprechen die Leute am Telefon kein Englisch und bitten mich, mit einem Dolmetscher am Telefon zu sprechen. Sie geben nicht an, ob dies ein normaler Vorgang ist oder ob der Antrag abgelehnt wurde. Woher weiß ich, ob der Antrag abgelehnt oder angenommen wurde?

    1. Hallo,
      sobald Ihr Antrag fertig bearbeitet wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Natürlich verzögert sich die Bearbeitung, wenn Unterlagen fehlen.
      Viele Grüße

  6. Guten Tag
    Mein Lebensgefährte ist bulgarischer Staatsbürger und arbeitet schon mehrere Jahre in Deutschland. Er wird arbeitslos. İst bei mir in Deutschland gemeldet. Hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld?

    1. Hallo Daniela,
      Anspruch auf Arbeitslosengeld hat er, sofern er einen bestimmten Zeitraum in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Handelte es sich um eine versicherungsfreie Beschäftigung, kann Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Hier dürfte der Grund für seinen Jobverlust ausschlaggebend sein. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob er Schuld am Arbeitsplatzverlust trägt.
      Viele Grüße

  7. hallo julia ich kommer von spanien und habe ich 13 monat gearbeitet aber jetzt habe mein Arbeit verloren .mein frage .ich habe recht bei jobbcenter anmelden oder nicht danke sehr .

    1. Hallo Julio,
      das hängt davon ab, ob Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst zu verschulden haben. Trifft Sie keine Schuld, können Sie Anspruch haben.
      Viele Grüße

  8. Hallo,
    ich bin EU-Bürger (Spanier) und lebe seit zweieinhalb Jahren in Deutschland. In den ersten beiden Jahren habe ich mit einem Stipendium des Ministeriums in einem Gymnasium gearbeitet, so dass ich trotz eines Gehalts von 850 € keine Steuern gezahlt habe. Gleichzeitig habe ich seit zwei Jahren einen Minijob, aber da ich nach Bedarf arbeite, gibt es Monate, in denen ich z.B 100 € bekomme, und Monate, in denen ich 270 € bekomme. Ich habe im September ALG 2 beantragt, und sie prüfen es noch. Habe ich Anspruch darauf, auch wenn ich gearbeitet habe, ohne Beiträge zu zahlen, und jetzt wenig verdiene? Ich habe in einigen Kommentaren gelesen, dass man einen Mindestverdienst haben muss, aber ich kann diese Information nirgends finden. Ich erhalte Unterstützung vom Jobcenter für einen berufsorientierten Deutschkurs.
    Danke

    1. Hallo Paula,
      auch bei derart geringen Einkommen sollten Sie anspruchsberechtigt sein.
      Viele Grüße

  9. Hallo,
    ich bin Deutsch und Student. Ich bekomme Bafög und arbeite in Teilzeit beim Kaufland. Im Mai werde ich verheiraten. Meine Fraubist schwedisch und kommt am anfang Mai nach Deutschlnd. Bekommt dann meine Frau Bürgergeld? Und wenn ja, ab wann kann sie den Antrag stellen.
    Vielen Dank im Voraus.

    1. Hallo Naim,
      ja, Ihre Frau sollte anspruchsberechtigt sein. Leider können wir Ihnen keinen optimalen Beantragungszeitpunkt nennen, da wir nicht wissen, wie lange das zuständige Jobcenter für die Bearbeitung benötigt. Erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt beim Jobcenter.
      Viele Grüße

  10. Guten Tag,

    ich bin deutscher Staatsbürger und beziehe Arbeitslosengeld 1 nur bis August 2023, meine Freundin aus Polen ist im August 2021 zu mir nach Deutschland gezogen und wir haben ein gemeinsames Kind auch hier bekommen. Wir wohnen zusammen aber nicht verheiratet.

    hat sie Anspruch auf das Bürgergeld ? wenn ja, wie viel ?

    Vielen Dank

    1. Hallo Michael,
      Ihre Freundin dürfte Anspruch auch Bürgergeld haben. Die Höhe können wir allerdings nicht pauschal beziffern. Das hängt nicht zuletzt auch von Ihrem Einkommen ab. Sebst, wenn es sich dabei um ALG I handelt.
      Viele Grüße

  11. Guten Morgen
    Meine Nichte (25 Jahre)aus Italien kommt im April 23 nach Deutschland und wird bei mir Wohnen. Ihre Mutter ist Deusch verbleibt aber in Italien. Meine Nichte spricht noch kein Deutsch.
    Meine Frage ist hat Sie Anspruch auf Hilfeleistung vom Staat.? Kann Sie hier Deutschkurse besuchen die Finaziert werden und die Grundsicherung beantragen? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Brigitte,
      sofern Ihre Nichte keine deutsche Staatsbürgerin ist, hat sie auch keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das setzt voraus, dass sie hier einer Beschäftigung nachgeht, und wenn es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Hält sie sich lediglich zum Zweck der Arbeitssuche hier auf, hat sie keinen Anspruch. Sie muss sich selbst finanzieren. Das schließt auch Versicherungen mit ein.
      Viele Grüße

  12. Guten Tag Julia,
    meine Schwester hat die italienische Staatsangehörigkeit bekommen. Sie wird gerne nach Deuschland kommen und arbeiten. Hat sie in Deutschland Anspruch auf staatliche Hilfe? Sie ist 64 Jahre alt und würde gerne in Deutschland weiter arbeiten.
    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe

    1. Hallo Katja,
      sofern Ihre Schwester in Deutschland eine Anstellung hat, hat sie Anspruch auf (aufstockende) Leistungen. Kommt sie aber zwecks Arbeitsuche nach Deutschland, muss sie die Zeit, bis sie eine Anstellung gefunden hat, finanziell selbst überbrücken.
      Viele Grüße

    2. Guten Tag Julia,
      vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe leider noch eine konkretere Frage und zwar, wenn meine Schwester (mit Italienischer Nationalität) nach dem 65. Lebensjahr, also nach Rentenantrittsalter, nach Deutschland kommt, hat sie trotzdem Anspruch auf Aufstockung, wenn Sie z.B. auf 520€/Monat angestellt ist, oder spielt das Alter eine Rolle.
      Vielen Dank!

    3. Hallo Katja,
      ja, das Alter spielt eine Rolle. Mit einem dauerhaften Anspruch kann Ihre Schwester nicht rechnen.
      Viele Grüße

  13. Hallo! Meine Freundin ist britische Staatsbürgerin, seit 2019 in Deutschland. Sie war sozialversicherungspflichtig im Angestelltenverhältnis bis Sommer 2022. Seit dem Verlust ihrer Arbeitsstelle bezieht sie ALG 1.
    Großbritannien gehört nicht mehr zur EU. Wird meine Freundin Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie keine neue Stelle bis zum Ende von ALG 1 findet?
    Herzlichen Dank vorab! Elvira

    1. Hallo Elvira,
      da muss sich Ihre Freundin einmal an das Ausländeramt wenden. Diesbezüglich können wir keine Auskunft geben.
      Viele Grüße

  14. hallo,
    einen Italienischer freund wurde vor kurzem aufgrund Reduzierung vom Personal im Lager gekündigt. Start beim Job; September (2022)
    Kündigung zum 31. Dezember 22. (Wohnhaft in DE seit Jun22)
    1) Konnte er Hilfe zur Jobsuche vom Jobcenter beantragen? Deutsch lernt er immer noch, bei a1.
    2) Hätte er einen Minijob, konnte er irgendwelche Leistung vom Jobcenter beiziehen?

    Danke im Voraus für Ihre Unterstützung!

    1. Hallo Alex,
      ja, er hat einen Anspruch auf ALG II für sechs Monate. Geht er einer geringfügigen Beschäftigung nach, kann er aufstockende Leistungen beziehen.
      Viele Grüße

    2. Guten Tag,
      Ein Bekannter italienischer Staatsbürger lebt seit 1 Jahr in Deutschland ist Arbeitssuchende gemeldet er dieser hat eine Ablehnung 10.2.23 erhalten, wen er jedoch sich einen Gewerbeschein holt hätte er dann Anrecht auf Bürgergeld? Wäre sehr dankbar über eine Antwort weil der Herr tut mir echt mega leid:(
      Vielen Dank im Voraus Lg

    3. Hallo Ennili,
      nein, ein Gewerbeschein ändert nichts daran, dass er nicht Leistungsberechtigt ist. Er muss mindestens in einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, um aufstockend Leistungen erhalten zu können.
      Viele Grüße

  15. Ich bin 57 Jahre alt und oesterreichischer Staatsbuerger. Ich moechte mit meiner Frau (43 Jahre alt und Iranerin) und meiner Tocher (16 Jahre alt und auch Oesterreicherin) nach Deutschland uebersideln.

    Ich moechte bitte gern wissen, ob Wir irgend welche Sozialbeihilfe, Arbeitlosengeld, kinderbeihilfe usw. bekommen koenten bis Wir auf die fuesse werden?

    Falls ja, wie viel wuerden sie sein? Fuer wie lange, und wo so soll Ich starten?

    Danke schoen

    1. Hallo Fredrich,
      leider nein. Kommen Sie zwecks Arbeitssuche nach Deutschland, müssen Sie, bis Sie eine Anstellung haben, sich und Ihre Familie selbst finanzieren. Sie benötigen also ausreichend Ersparnisse.
      Viele Grüße

  16. Guten Abend meine Frau ist Rumänen wenn sie jetzt mehr als 12 Monate einen mini job arbeitet auf nun 520 Euro Basis hatt sie dann die Möglichkeit wenn sie uber 12 Monate im minijob gearbeitet hatt uber das Amt kranken versichert zu sein oder muß ich das dann wieder selber für sie zahlen als freiwilligen versichert bei der aok

    Also ich meine damit wenn sie dann zum Beispiel nach 14 Monaten arbeitslos werden sollte ob dann die Krankenkasse bei der AOK vom Amt u enormen wird oder ich dann wieder die freiwilligen versichung bekomme bei der AOK die ich dann selber wieder zahlen muss?

    1. Hallo Zerndt,
      bei einem 520-EUR-Job hat Ihre Frau einen Arbeitnehmerstatus und auch Anspruch auf aufstockende Leistungen. Bei nicht ausreichendem Einkommen ist sie dann auch über das Jobcenter krankenversichert.
      Viele Grüße

    2. Hallo
      Bin in DE seit 2005.
      Habe so lange Niderlassungerlaubnis.
      Vor par Tage habe mich bei Harz IV angemeldet. Komunales Center für Arbeit hat es zu Ausländeramt gemeldet, nach dem sie wollten meine Niderlassung wegnehmen.Ob ist es möglich

    3. Hallo Mojic,
      leider können wir Ihnen diesbezüglich nicht weiterhelfen. Beantragen Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
      Viele Grüße

  17. Hallo,
    meine Freundin ist französische Staatsbürgerin, alleinerziehende Mutter und lebt seit 5 Jahren in Deutschland.
    Sie hat vor über einem Jahr einen Antrag auf ALG2 gestellt, der erstmal abgelehnt wurde mit der Begründung, dass sie keinen ausreichenden Grund habe sich in Deutschland aufzuhalten. Die Tatsache dass ihr Kind zu dem Zeitpunkt schon seit 2 Jahren in Deutschland in die Kita ging war auch kein ausreichender Grund. Kurz darauf hat sie einen Minijob gefunden und erneut einen Antrag gestellt, der dann bewilligt wurde und sie neben dem Minijob unterstützend ALG2 Leistungen bekommen hat. Jetzt wurde ihr nach 14 Monaten gekündigt und meine Freundin hat die Sorge, dass wenn sie jetzt keinen anderen Job findet, ihr auch die Leistungen komplett gestrichen werden. Weil sie dann ohne Arbeit wieder keinen ausreichenden Grund hätte sich hier aufzuhalten.
    Jetzt habe ich aber gehört, dass wenn man als EU Staatsbürger 12 Monate lang eine Beschäftigung ausübte (selbst Minijob), dass man dann automatisch Anspruch auf ALG2 Leistungen hätte?
    Vielen Dank im Voraus

    1. Hallo Igor,
      hält sich Ihre Freundin bereits länger als fünf Jahre in Deutschland auf, ist sie daueraufenthaltsberechtigt. Damit hat sie auch einen Anspruch auf Sozialleistungen, unabhängig davon, ob sie einer Beschäftigung nachgegangen ist oder nicht.
      Um aber auf Ihre eigentliche Frage zu antworten: Ja, aufgrund ihrer vorausgegangenen Tätigkeit, hat Sie Anspruch auf Sozialleistungen, ggf. auch dann, wenn sie weniger als zwölf Monate gearbeitet hätte. In dem Fall wäre der Kündigungsgrund entscheidend.
      Sollte es zum Leistungsentzug kommen, kann und sollte Ihre Freundin den entsprechenden Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Die unterstützen auch bei einem Widerspruch. Ihr entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  18. Hallo! Ich bin EU-Bürger und werde nächstes Jahr im März 5 Jahre alt, seit ich in Deutschland bin. Ich bin hier mit meinem Mann, der arbeitet, und zusammen haben wir ein Kind, das 23 Jahre alt ist, aber nicht dauerhaft bei uns bleibt. ich habe bisher gar nicht gearbeitet, bekomme ich hartz IV? was passiert mit ihnen nach dem bezug von hartz IV, muss ich mich auf die behördlich vermittelten stellen bewerben? Danke!

    1. Hallo Nicoleta,
      Sie dürften Anspruch auf Hartz 4-Leistungen haben, sofern Ihr Mann nicht ausreichend verdient, um für Ihren Lebensunterhalt und dem Ihres Kindes zu sorgen. Der Bezug dieser Leistung setzt voraus, dass Sie erwerbsfähig sind und Jobangebote des Jobcenters annehmen. Also: Ja, Sie müssen sich auf die vom Jobcenter vorgeschlagenen Stellen bewerben.
      Viele Grüße

  19. Guten Tag Frau Höfer,

    mein Freund ist vor einem Jahr aus Schweden zugezogen. Seit 1.6.2022 ist er vollzeit sozialversicherungspflichtig in einem Industriebetrieb beschäftigt. Er hat Sorge, dass nach den Sommerferien das Personal reduziert wird und ihm kurzfristig während der Probezeit gekündigt wird, weil es wohl gängige Praxis in dem Betrieb ist (was er bei Arbeitsantritt nicht wusste). Welche Optionen hat er nach einer erst dreimonatigen Beschäftigung? Wissen Sie eventuell auch, ob er für seine in Schweden lebenden Kinder, die beide volljährig sind, sich aber noch Ausbildung/Studium befinden, einen evtl. Kindergeldanspruch haben könnte?

    Wir würden uns sehr über eine Rückmeldung freuen.

    Freundliche Grüße, Nicole AS

    1. Hallo Nicole,
      Ihr Freund hätte im Falle von Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4-Leistungen. Für seine Kinder dürften allerdings keinerlei Ansprüche auf Kindergeld bestehen.
      Viele Grüße

  20. Meine Freundin ist schwanger von mir und Sie ist hier seit drei Monaten bei mir angemeldet Sie kommt aus Polen und ich bin Deutscher leider ist Sie hier noch nicht Krankenversichert weil sie kein Einkommen hat.. Meine Frage ist kann sie Arbeitslosengeld 2 beantragen ?

    1. Hallo Zycka,
      sofern Sie selbst nicht genügend Einkommen erzielen, um für ihrer beider Lebensunterhalt zu sorgen, dürfte sie Anspruch auf ALG II haben.
      Viele Grüße

  21. Hallo ich bin eu bürger wohn seit 01-1996 bis 09-2019 in Deutschland mit Dauerafenthal dan nach 3 jahr eu ausland verbleib ab 01-4-2022 wieder zurück nach Deutschland dan hab ich hartz 4 beantragt die ist abgelehnt jobcenter verlangt von mir neue Aufenthalt danke im voraus Abdel

    1. Hallo Abdel,
      dann müssen Sie dem Jobcenter Ihr Daueraufenthaltsrecht auch nachweisen. Belegen Sie dem Jobcenter, dass Sie zwischen 1996 und 2019 durchgängig in Deutschland gelebt haben.
      Viele Grüße

  22. Hallo wie ist das eine freundin von mir hat 6 wochen gearbeitet sie ist seit 2 monaten in deutschland sie ist mom noch krankenversichert durch den arbeitgeber wer hilft wegen kv und kann si alge2 bekommen? Ihr arbeitgeber wird sie auch von der meldebehörde abmelden also keine adresse ofw ohne festen wohnsitz wer hilft?

    1. Hallo Anna
      sofern Ihre Freundin EU-Bürgerin ist, dürfte Sie Anspruch auf Hartz 4-Leistungen haben. Voraussetzung ist dabei aber auch, dass sie ihren Job unverschuldet wieder verloren hat.
      Viele Grüße

  23. Hallo Julia,

    Ich bin eine alleinerziehende Mutter und lebe seit 10 Jahren in Deutschland. Ich bin Eu Mitbürgerin.
    Wegen Wasserschade mussten wir unsere Wohnort wechseln.
    Wir haben in einem anderen Bundesland einen Mietvertrag bekommen. Weil ich gerade in der Erzieherin Ausbildung mein erstes Jahr abgeschlossen musste ich wieder Hartz4 beantragen.
    Von 01.08.22 sind wir ohne Geld, Jobcenter fordert Bescheinigung über Daueraufenthaltsrecht wozu laut Internet genügende Existenzmittel und Krankenversicherung brauche. Mein Exmann hat uns gerade in der Familienversicherung aufgenommen.
    Aber Existenzmittel kann ich nicht nachweisen. Bisher habe ich Minijobs gehabt und die Deutsche Sprache gelernt. Einmal habe ich 8 Monate Versicherungspflichtige Arbeit (Teilzeit) gehabt, seit 4 Jahren lebe ich getrennt mit 2 Kindern.
    Was kann ich machen? Ich fühle mich in einem Falle.
    Herzlichen Dank für Ihren Rat!
    Eszter

    1. Hallo Eszter,
      bereits nach fünf Jahren in Deutschland besteht für Sie als EU-Bürgerin ein Daueraufenthaltsrecht. Sie müssen dem Jobcenter jetzt belegen, dass Sie seit zehn Jahren in Deutschland leben. Das kann auch durch eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse erfolgen, bei der Sie die vergangenen Jahre versichert waren oder per Melderegisterauszug.
      Viele Grüße

  24. Hallo, ich betreue einen jungen Mann ohne Leistungsanspruch auf ALG II, der mit seiner Mutter und kl. Bruder in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Wie verhält es sich, wenn er eine Beschäftigung (Minijob, aber auch Vollzeit) aufnimmt – muss dies beim Jobcenter angegegeben werden und wirkt sich das auf die Bedarfsgemeinschaft aus? Ebenso die Frage, ob die Berufsausbildungsbeihilfe (die er in der jetzigen Maßnahme der Agentur für Arbeit erhält) in irgendeiner Form angerechnet wird, obwohl für ihn keine Leistungen vom JC erfolgen?
    VIelen Dank für eine Rückmeldung!

    1. Hallo Veronika,
      als Teil der Bedarfsgemeinschaft kann sein Einkommen weder auf den Bedarf der Eltern noch auf den seiner Geschwister angerechnet werden. Einzige Ausnahme: Es besteht eine Haushaltsgemeinschaft. Die muss allerdings erst einmal durch das Jobcenter festgestellt werden.
      Viele Grüße

  25. Hallo
    mein Cousin ist EU Bürger und seit April 2019 in Deutschland gemeldet.
    Er hat 1 1/2 Jahre Arbeitlsosengeld 1 in Deutschland bezogen und arbeitet seit Oktober 2021 für ein Zeitarbeitsunternehmen.
    Er soll bald gekündigt werden, da er nur eine bestimmte Zeit bei dem gleichen Kunden eingsetzt werden kann und dann kein Personalbedarf für ihn für der aktuelle Beschäftigung mehr besteht.
    Hat er jetzt Anspruch auf ALG 2?

    Freundliche Grüße

    1. Hallo Stefan,
      sofern auszuschließen ist, dass er Anspruch auf ALG 1 hat, hat er in jedem Fall Anspruch auf ALG 2. Sobald er den Zeitpunkt seiner Hilfebedürftigkeit absehen kann, sollte er einen entsprechenden Antrag stellen.
      Viele Grüße

  26. Seher geehrte Damen und Herren,
    ich bin in Deutschland seit 3 Jahre und habe gearbeitet Vollzeit i 12 Monate und erhaltet Arbeitslosengeld für 6 Monate .
    Zurzeit nehme ich Teil an einem Berufssprachkurs um eines ausländischen Berufsabschluss/ für für die Erteilung einer Berufserlaubnis . Bekomme ich Harzt 4 ?

    1. Hallo Susan,
      Hartz 4 setzt voraus, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und mindestens drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen können. Ist das bei Ihnen der Fall, haben nach dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4).
      Viele Grüße

  27. Hallo,
    Ich bin Schwedisch und will mit meinem zwei Kindern nach Deutschland ziehen.

    Aber ich habe keine Job,wo muss ich mich anmelden und wie krieg ich helfe von Stadt oder Hartz 4 ,oder Sozialleistung.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Yossef,
      wenn Sie zwecks Arbeitssuche nach Deutschland kommen, haben Sie vorerst keinen Anspruch auch staatliche Leistungen. Das setzt voraus, dass Sie eine Beschäftigung haben.
      Viele Grüße

  28. Sehr geehrte Damen und Herren,

    als ungarische Staatsbürgerin lebe ich seit 7 Jahren in Deutschland.

    In einem gestrigen Gespräch mit der ARGE teilte man mir mit, man beabsichtige, meinen Antrag auf ALG II abzulehnen. Begründen möchte die ARGE die Ablehnung damit, dass ich in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war ODER damit, dass ich keine offizielle Aufenthaltsgenehmigung habe.

    Für eine erste Einschätzung Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Freundliche Grüße

    Gabriella G.

    1. Hallo Gabi,
      lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde Ihren Daueraufenthaltsstatus bestätigen. Damit haben Sie dann auch Anspruch auf ALG II-Leistungen.
      Viele Grüße

  29. Hallo,
    ich bin Deutsch und bin Student, bekomme BAföG.
    Meine Frau ist schwedisch und kommt erst am Ende des Jahrs nach Deutschland.
    Bekommt Sie AlG2?

    Dane im Voraus.

    1. Hallo Naser,
      höchst wahrscheinlich hat Ihre Frau Anspruch auf Hartz 4 aufgrund von Familienzusammenführung.
      Viele Grüße

  30. Hallo! Meine Freundin ist europäische Staatsbürgerin aus Litauen und arbeitet in Deutschland seit zwei Jahren, hat aber vor etwa einem Monat ihren Job verloren.
    Meine Frage ist, hat sie Anspruch auf Geld vom Jobcenter und wenn ja, wie lange darf sie Geld vom Jobcenter erhalten? Danke schön!

    1. Hallo Tammam,
      nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren, kann Ihre Freundin auch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben. Voraussetzung ist, dass sie mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Sie sollte sich deshalb schnellstmöglich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Hat Ihre Freundin Anspruch auf ALG 1, hat der Bezug Vorrang. Reichen die Leistungen nicht aus, kann sie aufstockende Leistungen (Hartz 4) beantragen.
      Hat Ihre Freundin keinen Anspruch auf ALG I, steht ihr Hartz 4 zu – eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
      Viele Grüße

  31. Ich lebe seit 10 Jahren in Deutschland, weil ich mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet bin. Vor kurzem haben wir uns scheiden lassen, bekomme ich trotzdem weiterhin Harz 4? Ich bin ein europäischer Bürger.

    1. Hallo Michael,
      da Sie sich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten, sind Sie daueraufenthaltsberechtigt. Damit sollten Sie auch Anspruch auf Hartz 4-Leistungen haben.
      Viele Grüße

    2. Hallo,
      Habe ich auch eine Frage.
      Ich bin in Deutschland seit 3 Jahren, ich arbeite seit 2 Jahre hier.
      Bald werde ich gekündigt, und mein Frage ist ob ich beim Jobcenter anmelden darf und ein Anspruch auf Bildungsgutschein für Führerschein kl C habe? Weil ich war noch nicht beim Jobcenter gewesen und ich weiß nicht wie das läuft. Ich weiß nicht ob ich die Kriterien ausfülle bei Jobcenter anzumelden, weil ich ein Ausländer bin.
      Würde mich freuen auf Ihren Antwort.
      Viele Grüße.

    3. Hallo Omer,
      erst einmal sollten Sie sich schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, da Sie vorerst wahrscheinlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben. Sobald Sie Kenntnis von einer Kündigung erlangt haben, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen dort melden, um eine mögliche Sperre beim ALG I zu umgehen. Ggf. haben Sie zudem Anspruch auf aufstockende Leistungen (Hartz 4), sofern das ALG I nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken. Wenden Sie sich auch bezüglich eines Bildungsgutscheins an die Arbeitsagentur. Die prüfen Ihre Chancen darauf.
      Viele Grüße

  32. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin in Deutschland geboren und habe dort auch länger gelebt allerdings bin ich EU Bürger (Schengen) und nicht deutsche.
    Ich möchte zurück nach Deutschland gehen mit zwei Kindern eines ist 9 Jahre und das andere ist noch ein Baby. Was passiert wenn wir nach Deutschland ziehen und etwas mit der Anstellung nicht klappt oder es zur Beerdigung des Dienstvertrages kommt. Greift dann das hartz4 oder ähnliches?

    1. Hallo No,
      treten Sie die Stelle an, haben Sie Anspruch auf Hartz 4-Leistungen, sofern Sie die Anstellung unfreiwillig wieder verlieren und das Arbeitsverhältnis durch Ihren Arbeitgeber beendet wird. Je nach Höhe Ihres Gehaltes können Ihnen sogar aufstockende Leistungen zustehen. Klappt es mit der Anstellung nicht, kann das anders aussehen. Eine pauschale Antwort können wir Ihnen jedoch leider nicht liefern, da es oftmals vom Einzelfall abhängt, was gilt und was nicht.
      Viele Grüße

    2. Sehr geehrte Damen und Herren,
      vielen Dank für die Antwort auf die erste Frage.
      Wie verhält es sich, wenn wir nach Deutschland ziehen, mein Sohn eine Schule besucht und plötzlich ich die Jobzusage verliere? Wie verhält es sich in dieser Situation?

    3. Hallo No,
      wie gesagt, dazu können wir Ihnen pauschal keine Antwort liefern, da das immer von unterschiedlichen Faktoren und einzelfallabhängig ist.
      Viele Grüße

  33. Mein Schwiegervater ist Rentner in Großbritannien und möchte zu uns nach Deutschland ziehen, durch die ganze Brexit Geschichte kann mir aber leider irgendwie niemand sagen ob er hier jetzt ein Recht auf Grundsicherung hat?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. Hallo Shpresa Peroli Hulaj,
      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Ausländerbehörde. Wir können Ihnen dazu keine Auskunft liefern.
      Viele Grüße

  34. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin gerade nach Deutschland gezogen. Ich bin Chemie-Ingenieur und werde nach Erreichen der deutschen Sprachkenntnisse einen berufsbezogenen Arbeitsplatz finden. Ich bin bulgarischer Staatsbürger, habe aber in keinem EU-Land gearbeitet. Ein Sozialberater, mit dem ich in Deutschland gesprochen habe, sagte: Um Arbeitslosengeld 2 in Deutschland zu erhalten, muss ich 5 Jahre in einem EU-Land arbeiten. Er sagte, dass ich diese Hilfe maximal 6 Monate bekommen könnte, da ich bisher nicht gearbeitet habe.Während dieser sechs Monate musste ich in einem Job arbeiten, der mindestens 200-300 € Einkommen generiert. Wenn ich weiterhin Hilfe bekomme, kann mir bei Kontaktaufnahme des Jobcenters mit der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden, da dies nicht rechtmäßig ist. Ich habe mir über die Informationen der ALG 2 auf website der Jobcenter und Ihren Website angesehen, aber ich konnte keine solchen Informationen finden. Wenn diese Angaben zutreffen, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gülsüm

    1. Hallo Osmanova,
      als EU-Bürger haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Sie einer Beschäftigung nachgehen, also arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten. Wichtig ist nur, dass Sie eine Mindestanzahl an Stunden arbeiten und ein gewisses Einkommen erzielen. Dann können Sie ggf. Anspruch auf aufstockende Leistungen haben – auch über sechs Monate hinaus. Gehen Sie keiner Arbeit nach und halten sich nur zwecks Arbeitssuche in Deutschland auf, haben Sie auch keinen Anspruch auf Leistungen.
      Viele Grüße

  35. Ich hab eine russische Staatsangehörigkeit und habe einen aufenthaltstitel von frankreich.

    1. Hallo Sarah,
      ok, bei bestimmten Aufenthaltstiteln kann ein Anspruch auf SGB II-Leistungen bestehen. Leider können wir Ihnen Ihre Frage dennoch nicht pauschal beantworten. Unser Rat deshalb: Stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Die legen ggf. auch Widerspruch dagegen ein. Für Sie fallen dabei keinerlei Kosten an.
      Viele Grüße

    2. Muss ich denn vorher mich hier beim rathaus anmelden und den ehevertrag einreichen bevor ich den Antrag für Arbeitslosengeld II beantrage?

    3. Hallo Sarah,
      ja, das müssen Sie. Ansonsten kann sich das Jobcenter quer stellen.
      Viele Grüße

  36. Hallo, ich bin seit 2 Jahren in Deutschland und habe in dieser Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Seit Februar bin ich jedoch arbeitslos und werde zu wenig Arbeitslosengeld 1 bekommen. Da ich Familie habe wüsste ich gerne, ob ich Anspruch auf Aufstockung durch Arbeitslosengeld 2 habe. Wohngeld und Kinderzuschlag werden vorab beantragt.

    1. Hallo Christina,
      sofern Wohngeld und Kinderzuschlag nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt Ihrer Familie zu bestreiten, können Ihnen auch aufstockende Hartz 4-Leistungen zustehen.
      Viele Grüße

  37. Hallo,
    Ich wohne und arbeite in Deutschland seit 2016. Seit 2017 bei dem gleichen Arbeitgeber. Nach dem Tot meines Vaters, meine Mutter wollte und konnte nicht mehr alleine bleiben und sie ust jetzt auch nach Deutschland gekommen. Dadurch, dass sie nicht auf der Suche nach Arbeit ist, weil sie bereits Rentnerin ist, meine Frage wäre ob sie überhaupt Anspruch hätte auf Unterstützung?

    1. Hallo Marie,
      ein Aufenthaltsrecht könnte Ihre Mutter zwar haben, einen Anspruch auf Sozialleistungen hingegen wahrscheinlich nicht.
      Viele Grüße

  38. Hallo Frau Höfer,

    ich habe Belgische Staatsangehörigkeit und bin seit 2016 wohnhaft in Deutschland. Momentan mache ich eine Ausbildung als PTA.
    Mein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wurde abgelehnt. Mir wurde gesagt, dass ich ein Aufenthaltsrecht in Deutschlands allein zum Zwecke der Arbeitsuche habe.
    Warum habe ich nach 5 Jahre immer noch kein Anspruch auf Harz IV?

    Viele Grüße

    1. Hallo Frau Höfer,

      ich habe bis jetzt in Frankreich gewohnt und habe dort einen Aufenthaltstitel der 9 Jahre besteht. Ich habe vor kurzem mit meinem Freund der in Deutschland wohnt geheiratet und habe einen Ehevertrag aus meiner Heimat. Jetzt wollte ich auch nach Deutschland zu meinem Freund ziehen um mit ihm zusammen zu leben. Allerdings weiß ich nicht ob ich Unterstützung oder Leistungen bekomme. Ich würde auch gerne arbeiten erst nachdem ich mich eingerichtet habe.

    2. Hallo Sarah,
      wenn wir davon ausgehen, dass Ihre Heimat Deutschland ist, haben Sie einen Anspruch auf ALG II. Anderenfalls müssten Sie uns einmal verraten, woher Sie gebürtig stammen bzw. welche Staatsbürgerschaft Sie besitzen.
      Viele Grüße

  39. Guten Tag,

    ich besuche die Abendrealschule. Zurzeit arbeite ich nicht. Ich bekomme vom Jobcenter Hartz 2 . Auch ich habe Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Ich und eine Frau aus Holland möchten heiraten. Sie kommt nach Deutschland. Sie ist EU Bürger. In Holland hat sie studiert. Sie würde gerne hier Master machen. Meine Frage ist? Dass Jobcenter sie unterstützt? Oder darf sie Stipendium bekommen?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort!
    Vielen Dank!

    1. Hallo Salihi,
      Hartz 4 kann nur erhalten, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Studentinnen und Studenten haben demnach keinen Anspruch. EU-Bürger müssen zudem einer Beschäftigung nachgehen, um ALG II (aufstockend) zu erhalten. Wer zwecks Arbeitssuche nach Deutschland kommt, muss so lange seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, bis ein Einkommen erzielt wird. Ob es sich dabei um ein geringes oder hohes Einkommen handelt, ist nicht von Bedeutung.
      Viele Grüße

    2. Hallo, ich möchte fragen, meine Nichte ist ab September 2021 in Deutschland. Ab November 2021 hat sie angefangen zu arbeiten bis Juni 2022 und dann wurde sie gekündigt, weil die Firma geschlossen hat. Ab Juli wurde ihr für sechs Monate bis zum Ende der Bezug von alg2-Leistungen bewilligt Meine Frage ist, da sie noch keine Arbeit gefunden hat, kann sie Leistungen beantragen und was soll sie tun?

    3. Hallo Aneta,
      über die sechs Monate hinaus stehen ihr keine Leistungen zu. Sie kann aber aufstockende Leistungen beziehen, sofern Sie zumindest einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Deshalb sollte sie sich schnellstmöglich um einen Minijob bemühen.
      Viele Grüße

  40. Guten Tag,
    Meine Frau, Lettin und seit 10 Jahren in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis, würde gerne dass ihre Schwester und Neffe nach Deutschland kommen.
    Wie müsste man sich verhalten/ was müsste man machen, damit die beiden hier leben dürften bzw. finanziell unterstützt werden (Hartz4) wahrscheinlich sowieso erst nach 3 Monaten. Es gibt leider zu viel verschiedene Info im Netz.
    Denn ein Anspruch auf sog. Hilfe haben die ja, oder?
    MfG

    Marco

    1. Hallo Marco,
      die Schwester Ihrer Frau hätte nur Anspruch auf Hartz 4, wenn Sie eine Anstellung in Deutschland hätte. Kommt sie zwecks Arbeitssuche nach Deutschland, hat sie keinen Anspruch auf Hartz 4, auch nicht nach drei Monaten. Das ist erst nach fünf Jahren der Fall. Um also finanziell unterstützt zu werden, benötigt sie eine Anstellung. Ob es sich dabei um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle oder aber einen Minijob handelt, ist unerheblich.
      Viele Grüße

  41. Guten Tag,

    ich bin EU Bürgerin und bekomme seit 7 Monaten Anspruch auf SGB II.
    Meine Kinder, 29 und 30 Jahre alt, die arbeitssuchende sind und in meinem Unterhalt seit mehr als 5 Jahren leben, sind immer noch wegen Nationalität vom Jobcenter abgelehnt.
    Ich habe auch nur 1/3 aus Kosten für Miete erhalten.
    Was soll ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen
    Frau Balan

    1. Hallo!
      Ihre Kinder haben vermutlich keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen, daher ist das Vorgehen des Jobcenters korrekt. Solange Sie eine Wohnung teilen, bekommen Sie nur Ihr Drittel der Unterkunftskosten.
      Viele Grüße

    2. Sehr geehrte Frau Höfer,

      aus welchen Gründen finden Sie eine Diskriminierung korrekt?
      Wenn Sie keine Gründe haben, ist Ihre Meinung rassistisch.

      Mit freunldichen Grüßen
      Frau Balan

    3. Hallo Frau Balan,

      der Kommentar gibt nicht meine Meinung wieder, sondern nur eine Vermutung über den Leistungsanspruch Ihrer Kinder. Ich wünsche Ihnen alles Gute!

      Viele Grüße

  42. guten tag,
    ich habe eine Freundin welche hat von 2 jahre im Deutschland gelebt und jetzt im Dezember 2021 die hat wieder zurück im Deutschland gekommen . meine Freundin (eu bürgern) hat 3 Kinder (7jahrigen welche geht im deutsche schule , 3jahrigen leider hat immer noch nicht Kitaplatz und die kleinste ist 1jahre alt )da zu ( 2 erste Kinder hat auch im Deutschland geboren ) , zur zeit hat die Freundin eine 450 Job, die kriegt auch kindergelt und der Kindes Father (welche lebt im England) wird ab dieses Monat ende unterhalt fur Kinder bezahlen ca. (500eur). frage ist ob im diese Situation kann meine Freundin kriegen hartz 4 ?

    1. Hallo,
      da Ihre Freundin erwerbstätig ist, hat sie auch Anspruch auf Hartz 4-Leistungen. Dazu muss sie das für sie zuständige Jobcenter kontaktieren bzw. einen Antrag auf Leistungen stellen.
      Viele Grüße

  43. Hallo, ich schreibe für eine Bekannte, die 4 Tage in der Woche arbeitet, ca. 8 Stunden.
    Sie ist EU Bürgerin und kam aus Bulgarien und wusste, sie könnte in einem Dönerladen arbeiten, als Schnippelhilfe und Reinigungskraft. Direkt am Tag ihrer Einreise unterschrieb sie einen Arbeitsvertrag, 8 Stunden wöchentlich, 340 € Nettogehalt.
    Der Arbeitnehmerstatus wurde festgestellt, sie jedoch von den Leistungen nach ALG 2 ausgeschlossen, da man ihr Sozialtourismus unterstellt.
    Ist das so korrekt ?

    1. Hallo Katja,
      wurde der Arbeitnehmerstatus festgestellt, ist Ihre Bekannte berechtigt, Leistungen nach dem SGB II zu erhalten. Liegt ein Ablehnungsbescheid vom Jobcenter vor, sollte sie diesen durch unsere Partneranwälte prüfen lassen, sodass Widerspruch eingelegt werden kann.
      Viele Grüße

  44. Guten Abend,
    Wird ein schwedischer Staatsbürger, der in Deutschland einen Job sucht, vom Jobcenter unterstützt, bis er einen Job findet und die deutsche Sprache beherrscht?
    Was ist zum Beispiel der Hilfebereich für das Jobcenter (Deutsch lernen und Wohnen..)

    1. Hallo Julian,
      wer sich arbeitssuchend in Deutschland aufhält, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (ALG II). Voraussetzung für den (aufstockenden) Bezug ist eine Anstellung.
      Viele Grüße

    2. Leider nicht. Bin selbst von Schweden nach Deutschland umgezogen und bin gleich von Jobcenter abgelehnt. Das einzige was du bekommen kannst ist die Teilübernahme der Sprachkurskosten. Das muss du beim BAMF beantragen.
      Viel Glück

  45. Mein sohn ist aus Spanien nach Deutschland gekommen, bekommt Harz 4 seit 2 Monaten und möchte aber gerne wieder zurück, muss er das geld zurückzahlen?

    1. Hallo Carola,
      das ist unwahrscheinlich. Voraussetzung für Hartz 4-Leistungen ist u.a. Hilfebedürftigkeit. Sofern die bei ihm bestand, was sein Anspruch auch berechtigt.
      Viele Grüße

  46. Hallo
    Ich bin eine Französin und verheiratet mit einer Franzose. Wir haben eine 4 jährige Kind.
    Wir
    Ich bin seit 2 Jahren aufgrund meine Job aus Frankreich nach Deutschland tätig aber meine Arbeitlos.
    Kann meine Mann Hart IV bekommen auch wenn ich sehr gute Einkommen habe. Oder gehts das nicht?
    Liegt es an meine Einkommen?

    1. Hallo Esther,
      wenn Sie zusammenleben, bilden Sie, Ihr Mann und Ihr Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn Ihr Einkommen ausreicht, um den Bedarf der ganzen Familie zu decken, bekommt Ihr Mann kein Hartz 4. Wenn Sie unsicher sind, wie hoch Ihr Bedarf ist, nutzen Sie unseren Hartz 4 Rechner. Lebt Ihr Mann allein, hat er nur Anspruch auf Hartz 4, wenn bei ihm ein Arbeitnehmerstatus besteht.
      Viele Grüße

  47. Hallo ich wohne in München und arbeite Teilzeit und erhalte mich Hilfe von Jobcenter . Meine Mama die eine kroatische pass würde ich gerne zu mir nach München holen da sie 80% behindert ist und ihre Schwester kann siech nicht mehr ab April um sie kümmern . Sie ist 64 Jahre alt . Kann sie hier kommen und krankversicherung uns etwas Geld von Job Center haben und ich kümmere mich um sie . Danke

    1. Hallo Nina,
      leider hat Ihre Mutter wohl keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Das bedeutet auch, dass sie wahrscheinlich keinen Anspruch auf eine Krankenversicherung hat.
      Viele Grüße

  48. Hallo, ich habe ein tschechisch Pass, aber ich wurde in Syria geboren , und ich will mit meinem Freund, der Syrien ist und in Deutschland lebt, wohnen, ich habe noch keinen Universitätsabschluss. Also kann ich ob ich in Deutschland bin, Harz 4 erhalten?

    1. Hallo Jana,
      Sie haben keinen Anspruch auf Hartz 4-Leistungen. Um Hartz 4 zu erhalten, müssen Sie bereits in Deutschland bearbeitet haben.
      Viele Grüße

  49. Hallo,
    ich bin eine polnische Mutter mit meinem 3jährigen Kind . Ich bin zurzeit zusätzlich schwanger mit Zwillingen. Meine Aufenthaltssituation ist äußerst schwierig, da ich keinerlei Ansprüche in Deutschland habe. Gern würde ich sie im Rahmen EU-Recht fragen, und ich möchte wissen ob es doch irgendwelche Möglichkeiten für mich gibt, Soziale Leistung in Deutschland zu bekommen.
    Ich bin nicht krankenversichert, aber meine bereits dreijährige Tochter ist durch die Unterbringung in einem Kindesmutterwohnheim versichert.
    Wir haben alle die polnische Staatsangehörigkeit. Auch der Vater ist Pole aber die Vaterschaft bisher nicht anerkannt wurde.

    1. Hallo,
      ich habe Ihr Anliegen weitergeleitet, da ich Ihnen dazu keine Auskunft geben kann. Es wird sich in Kürze jemand bei Ihnen via E-Mail melden.
      Viele Grüße

  50. Guten Tag,
    meine Partnerin möchte nach Deutschland aus einem anderen EU-Land einziehen. Da Sie in Deutschland nie gearbeitet hat, hat sie kein Recht auf Arbeitslosengeld, das ist klar.
    Kann sie sich trotzdem als “Arbeitssuchend” bei der Job-Agentur melden? Welche sind die Voraussetzungen dafür? Bekommt sie mindestens einen Deutschkurs, damit sie in Deutschland eine Arbeit suchen und finden kann?
    MfG, Carlo

    1. Hallo C.D.,
      Ihre Partnerin kann sich arbeitsuchend melden, dem steht nichts im Wege. Dazu einfach Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Dort kann Sie sich auch schlaumachen, was einen Deutschkurs angeht.
      Viele Grüße

  51. Hallo,

    Ich arbeite seit 2015 in Deutschland. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich seit ca. 2 Jahren nicht arbeiten. Ich habe Krankengeld und dann Arbeitslosengeld bekommen. Aber die Arbeitslosenkasse läuft am 2. Februar 2022 aus und mir wird angeboten, einen Antrag auf Arbeitslosenkasse 2 auszufüllen. Das habe ich getan. Ich komme aus Griechenland . Ich habe 2 Kinder 2 und 9 Jahre alt. Jopcender bittet mich, folgendes zu schreiben (Anspruchsbegründung Arbeitslosengeld II bei Ausländer (EU-Bürger) bitte vollständig für Sie und für Ihre Frau ausfüllen.) Was soll ich tun?was ist das genau? Danke schon.

    MTG
    Styliani

    1. Hallo Styliani,
      mit der Anspruchsbegründung stellt das Jobcenter fest, ob Ihnen Hartz 4-Leistungen zustehen. Diese müssen Sie ausfüllen und dem Jobcenter übermitteln.
      Viele Grüße

    2. Hallo Styliani,
      den Antrag müssten Sie beim Jobcenter erhalten bzw. können Sie diesen anfordern.
      Viele Grüße

  52. Hallo,

    kann ein Niederländer, der in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst leistet Hartz IV beantragen?

    1. Hall Paul van der Berg,
      das ist umstritten. Ich empfehle Ihnen aber, einen Antrag zu stellen. Im Falle eines Ablehnungsbescheides, sollten Sie diesen prüfen lassen und ggf. Widerspruch dagegen einlegen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei, kostenlos.

  53. Wie ist es denn wenn ein EU Bürger in Deutschland geboren wurde,hier seine Schule gemacht hat und mehrere Jahre gearbeitet hat in sein Heimatland zurückgeht und nach ca 6 Jahren zurück kommt?
    Hat er dann noch Anspruch auf ALG1 aus seiner früheren Beschäftigung in Deutschland oder auf ALG2?

    1. Hallo N.d,
      ob Sie noch Anspruch auf ALG I haben, kann ich Ihnen nicht beantworten. Diese Frage müssten Sie an die Agentur für Arbeit richten.
      Viele Grüße

  54. Guten Tag, die Familienkasse hat mir das Kindergeld mit der Begründung verweigert, dass ich als EU-Bürger die Voraussetzungen für die Freizügigkeit nicht erfülle. Ich lebe seit 2/2020 mit meiner Familie in Deutschland.Ich habe 10 Monate in Deutschland gearbeitet. Meine ältere Tochter geht zur Grundschule und September mir zweite Tochter geburt. Ich bin seit Dezember 2020 Hartz IV-Empfänger, Denn der zweite Lockdown hat begonnen. So habe ich die Finanzen zum Leben und eine ordentliche Krankenversicherung. Habe ich in diesem Fall das Recht auf Freizügigkeit? Ist die Ablehnung der Familienkasse gerechtfertigt? Viele Dank Grüße

    1. Hallo Radicova,
      leider kann ich Ihnen keine Auskünfte über Angelegenheiten mit der Familienkasse geben.
      Viele Grüße

  55. Hallo Guten Tag
    Ich habe vor mehr als ein Monat arbeitslosengeld 2 beantragt aber es würde abgelent weil ich nur seit 3 jahre in Deutschland bin dann habe ich ein Job gefunden aber wegen karpal tunnel syndrom könnte ich nicht mehr ausüben hab ich auch ein ärtzlichesattest eingereicht aber der Leistunge abteilung sagte es wird wahrscheinlich wieder abgelent.
    Aber wenn meine beide hände mich weh tun was soll ich machen
    Bitte antworten sie .danke

  56. Guten Tag wir sind eine 5 köpfige Familie wir kommen aus Tschechien und ich habe eine Minijob 170€ Basis gefunden 3-4 Stunde pro Woche und ich wollte für meine Familie kleine Unterstützung von Jobcenter aber es ist abgelehnt .Grund ist das ich so wenige stunde arbeiten.Freue mich sehr an Ihre Antwort ob gibt’s eine Möglichkeit wie ich eine hilfe bekommen kann.Danke voraus.Fischerova

    1. Hallo Frau Fischerova,
      das kann ich leider nicht beurteilen. Wenn Sie aber einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen prüfen lassen. Hier finden Sie den entsprechenden Link dazu:
      Bescheid prüfen
      Viele Grüße

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