Bewilligungszeitraum: Wie lange erhält man Bürgergeld?

In der Regel beträgt ein Bewilligungszeitraum nach § 41 SGB II zwölf Monate. Das bedeutet, dass Ihr Anspruch auf Bürgergeld mit Ablauf des Zeitraums zu Ende ist und Sie einen neuen Antrag auf Ihre Leistungen stellen müssen.

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Wonach richtet sich die Länge des Bewilligungszeitraumes?

Normalerweise bewilligt das Jobcenter Ihnen Bürgergeld für ein Jahr. Wenn Sie danach immer noch die Voraussetzungen erfüllen und einen Folgeantrag stellen, bekommen Sie noch einmal Leistungen für ein Jahr und so weiter. Das kann zeitlich unbegrenzt so fortgeführt werden. Die Dauer Ihres Bewilligungszeitraumes kann durch das Jobcenter jedoch auch im Einzelfall abgeändert werden.

Wann muss ein Folgeantrag gestellt werden?

Wenn Ihr Bewilligungszeitraum endet, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Am besten tun Sie das etwa sechs Wochen, bevor Ihr Bewilligungszeitraum endet. Oft verschicken die Jobcenter rechtzeitig Weiterbewilligungsanträge. Sie sollten sich darauf allerdings am besten nicht verlassen. Dass Sie Ihre Unterlagen so schnell wie möglich einreichen, ist wichtig. Sonst kann es passieren, dass Sie am Monatsersten ohne Geld dastehen.

Wichtig: Auch Folgeantrag gilt nicht rückwirkend

Für den Folgeantrag gilt kein rückwirkender Bürgergeld-Anspruch. Dies ergibt sich aus § 37 Abs. 2 S. 2 SGB II. Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht demnach ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Mit dem Antragsformular auf unserer Website können Sie einen formlosen Weiterbewilligungsantrag an Ihr Jobcenter stellen. Somit sichern Sie sich den Anspruch auf Leistungen ab dem Monat der Antragstellung. Danach sollten Sie alle notwendigen Dokumente schnellstmöglich nachreichen.

Weiterbewilligung nach Ende des Bewilligungszeitraums

Kann der Bürgergeld-Anspruch vor Ende des Bewilligungszeitraums enden?

Ihr Anspruch auf Bürgergeld kann vor Ende Ihres Bewilligungszeitraums erlöschen, wenn Sie die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen oder diese bei der Antragstellung gar nicht erst vorlagen. Das ist der Fall, wenn einer der folgenden Punkte nicht erfüllt wird:

  • Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben
  • Sie erwerbsfähig sind
  • Sie hilfebedürftig sind
  • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben

Erfüllen Sie bereits bei der Antragstellung diese Voraussetzungen nicht, wird Ihr Antrag auf Bürgergeld abgelehnt. Sie erhalten sodann einen Ablehnungsbescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ihr Anspruch auf Bürgergeld kann jedoch auch während eines laufenden Bewilligungszeitraumes entfallen. Dies ist der Fall, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Sie erhalten dann einen Änderungs- bzw. Aufhebungsbescheid vom Jobcenter.

Hinweis: Widerspruch ist möglich

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Sie weiterhin hilfebedürftig sind, können Sie auch gegen den Änderungs- und Aufhebungsbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wie ist die gesetzliche Grundlage für den Bewilligungszeitraum?

Seit Anfang 2017 werden Leistungen nach dem SGB II in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Dies ergibt sich aus § 41 SGB II. 

Der Bewilligungsbescheid ist zudem ein schriftlicher Verwaltungsakt, der Ihnen zugestellt und bekannt gegeben werden muss. Er stellt somit für Sie ein rechtsverbindliches Dokument dar, welches die Höhe und die Dauer der Ihnen gewährten Leistungen festsetzt. Der Bewilligungsbescheid enthält zudem immer eine Rechtsbehelfsbelehrung. Diese soll Sie über die Voraussetzungen, Fristen und Widerspruchsmöglichkeiten gegen diesen Bescheid informieren.

Kann der Bewilligungszeitraum verkürzt werden?

Teilweise kann es vorkommen, dass Ihr Bewilligungszeitraum auf sechs Monate verkürzt wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn bereits bei Antragstellung feststeht oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass Sie nach Ablauf dieses Zeitraumes nicht mehr hilfebedürftig sind. 

Letztlich hat das Jobcenter auch die Möglichkeit, Ihre Leistungen vorläufig gem. § 41 a SGB II festzusetzen. Eine vorläufige Bewilligung der Leistungen für sechs Monate oder weniger nimmt das Jobcenter immer dann vor, wenn Voraussetzungen für die Feststellung des konkreten Anspruchs fehlen. Dies ist z.B.  der Fall, wenn Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und jeden Monat unterschiedlich hohe Einnahmen haben. In solch einem Fall kann das Jobcenter nicht feststellen, wie hoch Ihr Bedarf tatsächlich ist und wird Ihnen die Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit vorläufig bewilligen.

Wichtig: Vorläufige Bewilligung nur mit Begründung

Das Jobcenter muss seine vorläufige Bewilligung immer konkret begründen! Fehlt diese Begründung, ist Ihr Bürgergeld-Bescheid fehlerhaft. Sind Sie bezüglich der Rechtmäßigkeit Ihres Bewilligungszeitraums nicht sicher, sollten Sie den Bescheid prüfen lassen.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Was ist der Bewilligungszeitraum?
Bürgergeld bekommen Sie nicht zeitlich unbegrenzt. Nach einem Jahr läuft der Bewilligungszeitraum in der Regel aus.
Was passiert wenn Bürgergeld ausläuft?
Sie sollten etwa sechs bis acht Wochen, bevor Ihr Bewilligungszeitraum ausläuft, einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Unternehmen Sie nichts, hört das Jobcenter einfach auf zu zahlen.
Wie lange dauert die Weiterbewilligung von Bürgergeld?
Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich. Sie sollten aber mindestens mit vier Wochen rechnen.

10 Antworten auf „Der Bewilligungszeitraum beim Bürgergeld“

  1. Hallo.
    Ich warte seit über 6 Wochen auf den weiterbewilligungsbescheid meines jobcenters. So eben habe ich erfahren das vorläufig für 6 Monate Leistungen gewährt wurden, allerdings habe ich noch nichts schriftlich (auch kein Geld auf dem Konto). Nichts an meinem Antrag hat sich zum Vorjahr geändert, doch im Vorjahr wurde es ein Jahr lang bewilligt. Ich bin etwas ratlos.

    1. Hallo Leni,
      auch wenn sich an Ihrer Situation nichts geändert hat, durchläuft Ihr Antrag die gängigen Prozesse. Wieso Ihnen jetzt vorläufige Leistungen gewährt werden, darüber lässt nicht nur spekulieren. Wir raten Ihnen, Ihren Bescheid nach Erhalt durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen. Decken sie Fehler auf, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  2. Hallo,

    da ich ein Studium aufgenommen habe, endet mein Bewilligungszeitraum ab 01.11.22. Bekomme ich ende Otkober noch einmal die vollen Leistungen und muss sie zurückzahlen oder bekommen ich nichts überwiesen?

    gruß

    Jörg

    1. Hallo Jörg,
      wenn Ihr Bewilligungszeitraum zu Ende Oktober endet, erhalten Sie keine Leistungen mehr. Die Auszahlung würde für November erfolgen.
      Viele Grüße

  3. Ich habe eine Frage meine Leistungen laufen noch bis zum 31.7..bekomme ich dann Ende Juni also am 30.6 noch Geld?

  4. Guten Tag, ich habe meine Weiterbildung von Jobcenter erhalten, jedoch nur für 6 Monate. Viel laut Jobcenter meine Heizkosten unangemessenen sind, bevor ich aber ein gezogen bin, hat das gleiche Jobcenter mir die Kosten übernehmen bewilligt. Hat das Jobcenter jetzt das Recht mein Bewilligung Bescheid nur für 6. Monate zu bewilligen? Vielen Dank

    1. Hallo Kathrin,
      ja, das Jobcenter kann Ihren Bewilligungszeitraum verkürzen, sofern Ihre KdU unangemessen hoch sind.
      Viele Grüße

    2. Mein bewilligungszeitraum endet am 31.10.2022.
      Bekomme ich jetzt ende des Monats noch mal geld oder?

    3. Hallo Felice,
      da das Geld für November wäre, erhalten Sie keines mehr.
      Viele Grüße

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