Aufhebungs- und Erstattungsbescheid – Einstellung von Leistungen
Am Anfang jedes Bewilligungszeitraumes bekommen Sie einen Bewilligungsbescheid. Es kommt vor, dass sich in diesem Zeitraum etwas an Ihrem Einkommen, Vermögen oder anderen Umständen ändert. Wenn Ihr Jobcenter aber von Anfang an von falschen Werten ausgeht oder nicht den aktuellen Umständen anpasst, bekommen Sie wahrscheinlich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.
Inhaltsverzeichnis
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Wer bekommt Aufhebungs- und Erstattungsbescheide vom Jobcenter?
Um Hartz 4 beziehen zu dürfen, müssen Sie eine Menge Angaben beim Jobcenter machen, zum Beispiel wie viel Vermögen oder Einkommen Sie haben.
Mit den Angaben errechnet das Jobcenter dann Ihre Leistungen und erlässt dann einen Bewilligungsbescheid. Es kommt aber vor, dass sich die Umstände ändern, zum Beispiel, weil Sie mehr Geld verdienen oder doch mehr Vermögen als gedacht hast. Vielleicht finden Sie auch einen Job oder beziehen inzwischen noch andere Sozialleistungen. Aufhebungs- und Erstattungsbescheide bekommen in der Regel also Hartz 4-Empfänger die mehr Einkommen oder Vermögen haben, als das Jobcenter angenommen hat. Dieses Einkommen oder Vermögen wird dann nachträglich angerechnet.
Was bedeutet Aufhebung für mich?
Die Aufhebung bedeutet für Sie, dass Ihr ursprünglicher Hartz 4-Bescheid, in dem Ihre Leistungen aufgeführt sind, aufgehoben wird. Dann ist Ihr alter Bescheid nicht mehr zu beachten. Für den aufgehobenen Bescheid bekommen Sie einen neuen Bescheid zugeschickt, der Ihren alten Bescheid ersetzt. Demensprechend gilt für Sie dann die Leistungshöhe die in dem neuen Bescheid aufgeführt ist. Solche Bescheide gelten auch für den vergangenen Zeitraum, eventuell also auch vorherige Jahre. Deswegen kann es zu einer Erstattung kommen, wenn Ihnen nach Ihrem neuen Bescheid auch für die Vergangenheit geringere Leistungen zustehen.
Was bedeutet Erstattung für mich?
Wenn das Jobcenter Ihren ursprünglichen Bescheid aufgehoben hat, stehen Ihnen nach der Berechnung des Jobcenters, für den aufgehobenen Zeitraum meistens weniger Leistungen zu als ursprünglich angenommen. Ihre Leistungen werden also gekürzt. In diesen Fällen müssen Sie das Geld zurückzahlen, das Sie „zu viel“ bekommen haben. Im Erstattungsbescheid ist dann aufgeführt, wie viel Geld Sie für welchen Monat zurückzahlen sollen.
Muss ich auch Geld zurückzahlen, wenn ein Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft zu hohe Leistungen vom Jobcenter bekommen hat?
Grundsätzlich gilt hier, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft füreinander einstehen und sich auch das Geld teilen, das sie vom Jobcenter erhalten. Das führt dazu, dass auch Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zurückzahlen müssen, wenn sie ursprünglich gar keine zu hohen Leistungen bekommen oder keine Schuld daran haben, dass die richtigen Umstände nicht mitgeteilt wurden. Das kommt zum Beispiel vor, wenn ein Mitglied mehr Geld als angenommen verdient hat. Dann müssen alle Mitglieder anteilig Leistungen zurückzahlen.
Wann bekomme ich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid?
Wenn Sie Hartz 4 bekommen und sich Umstände, wie Einkommen oder Vermögen ändern und das Jobcenter davon erfährt, bekommen Sie einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Ab dem Zeitpunkt an dem das Jobcenter weiß was sich und wie es sich geändert hat, muss es einen Bescheid erlassen und Ihre Leistungen anpassen.
Was bedeutet Vertrauensschutz bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden?
Wenn Sie dem Jobcenter mitgeteilt haben, dass sich etwas ändert, das Jobcenter das aber ignoriert und Ihre Änderung nicht berücksichtigt, genießten Sie sogenannten „Vertrauensschutz“. Das heißt für Sie, dass Sie nach dem Gesetz Ihren Teil getan haben und darauf vertrauen durften, dass das Jobcenter Ihre Leistungen anpasst.
Wenn das Jobcenter im Nachhinein aber trotzdem eine Rückzahlung von Ihnen haben möchte, brauchen Sie nichts zurückzahlen. Wenn Sie dem Jobcenter so etwas mitgeteilt haben, muss Ihr Sachbearbeiter Ihre Leistungen dementsprechend anpassen. Sie haben Ihre Pflicht getan. In diesen Fällen sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Tipp
Grundsätzlich gilt, dass Sie sich jedes Mal wenn Sie Unterlagen einreichen eine Bestätigung vom Jobcenter ausstellen lassen sollten. Die Jobcenter sind oft überlastet und vernachlässigen die Ordnung Ihrer Akten. Deswegen ist es immer sinnvoll einen Beweis zu haben, dass Sie die betreffenden Unterlagen eingereicht haben. So kann das Jobcenter nicht behaupten, Sie hätten geforderte Unterlagen nie eingereicht.
Wie kann ich kann ich mich gegen eine falschen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wehren?
Wie gegen jeden Bescheid, können Sie auch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Sie sollten dabei klarmachen, warum die Erstattung Ihrer Meinung nach nicht richtig ist. Wichtig ist hier, darauf hinzuweisen, dass Sie keine Schuld daran hatten, dass Sie mehr Geld vom Jobcenter bekommen haben, als Ihnen zusteht.
Achtung
Sie haben für den Widerspruch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid einen Monat Zeit. Solange das Widerspruchsverfahren läuft, müssen Sie erst einmal nichts zurückzahlen. Erst wenn über Ihren Widerspruch entschieden wurde, müssen Sie zurückzahlen oder eben nicht, wenn Ihr Widerspruch erfolgreich war. Lassen Sie die Frist um Widerspruch einzulegen, verstreichen, können Sie nur noch einen Überprüfungsantrag stellen. Für den hat das Jobcenter sechs Monate Bearbeitungszeit. Legen Sie besser innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter ein, um so schnell wie möglich zu Ihrem Recht zu kommen.
Nutze die Experten von hartz4widerspruch.de
Die Partneranwälte von hartz4widerspruch.de haben Erfahrungen mit hunderten Widersprüchen gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide. Sie wissen welche Punkte zu beachten sind und welche Fehler die Jobcenter bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden häufig machen. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruches gegen einen Aufhebungs- Erstattungsbescheid sind besonders hoch. So können Sie einer Rückzahlung entgehen. Falls das Jobcenter dem Widerspruch nicht zustimmt, gehen unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de mit Ihnen auch den Weg vor das Sozialgericht um Ihre Rechte durchzusetzen.
Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn Sie noch andere Probleme mit dem Jobcenter haben, lösen unsere Partneranwälte auch diese Probleme für Sie. Und auch hier kommen keine Kosten auf dich zu. Sie decken ihre Kosten mit der Beratungshilfe.
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Wann verjährt eine Rückforderung an das Jobcenter???
Hab jetzt erst ein Brief bekommen mit einer Rückforderung von 2017.
Hallo Susan,
das lässt sich pauschal nicht sagen. Lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Stellen sie eine Verjährung oder andere Fehler fest, wird Widerspruch eingelegt. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe 2022 für ein halbes Jahr in Teilzeit gearbeitet, da der Verdienst zu gering war, musste ich zusätzlich Hartz IV beantragen, um die Miete zahlen zu können.
Der Antrag wurde bewilligt und ich musste monatlich meine Lohnabrechnung vorlegen.
Jetzt bekomme ich vom Jobcenter ( ein halbes Jahr später) Post, indem sie mir mitteilen, das ich überzahlt worden bin und
ich 1.200,00 Euro zurück zahlen soll. Warum wurde das nicht monatlich zum Hartz IV gegen gerechnet, sondern erst ein halbes Jahr später. Ist das rechtens? Das ist sehr viel Geld, was ich zurück zahlen muss noch dazu ich allein erziehend (1 Kind) bin-
Hallo Karina,
pauschal lässt sich dazu keine Einschätzung abgeben. Lassen Sie unsere Partneranwälte einen Blick auf Ihren Bescheid werfen. Ergibt die Prüfung, dass das Jobcenter einen Fehler gemacht hat, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Für Sie ist das komplett kostenlos.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe letztes Jahr während einer ALG1 Sperrzeit, aufgrund einer von mir ausgehenden Kündigung, ALG2 bezogen. Jetzt fordert das Jobcenter dieses Geld von mir wieder zurück. Es hätte sich um eine Ersatzleistung gehandelt. Ich habe zwei Freundinnen die in der gleichen Situation waren, allerdings wurde von ihnen nichts zurück gefordert. Wie verhalte ich mich nun am besten?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Isabelle
Hallo Isabelle,
lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Wird festgestellt, dass die Forderung des Jobcenters unberechtigt ist, wird Widerspruch eingelegt. Wichtig ist dabei nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Guten Tag,
mein Freund kam aus Hartz4 in eine 6 Monatige Beschäftigung die befristet war bis zum 31.10.21. Er hatte dann im November keine Arbeit und einen neuen Arbeitsvertrag ab 01-12-21. Sein letztes Gehalt erhielt er Anfang November für Oktober und dann erst wieder vom neuen Arbeitgeber am 28-12-21 für Dezember. Am 22.12 erhielt er Hartz4, welches nun zurückgefordert wird. Meine Frage, ist dies rechtens? Er hatte bis 10/21 und ab 12/21 einen Job, aber im 11/21 nicht. Das Arbeitsamt brauchte bis zum 22.12 um überhaupt was zu zahlen und natürlich reichte solange das letzte Gehalt nicht aus, dort hat die Familie ihn ausgeholfen. Was soll er tun?
Hallo Anna,
um das zu bewerten, sollte Ihr Freund seinen Erstattungsbescheid einmal durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Sie legen auch Widerspruch ein, sofern es sich um eine unrechtmäßige Rückforderung handelt. Wichtig ist allerdings: Der Bescheid darf nicht älter als einen Monat alt sein (Widerspruchsfrist).
Viele Grüße
Hallo ihr Lieben ich beziehe jetzt schon seid 3 Jahren ALG 2 wohne bei meinen Eltern Mietfrei und wo ich damals wo ich 25 wurde mein aller ersten Antrag erstellt habe war meine Mama bei mir und der Sachbearbeiter hat zu mir gesagt soll immer die Unterkunftskosten angeben gesagt getan dann haben die von meinen Eltern Unterkunftskosten 500€ -Mietanteil 333,33 daraus entstand dann eine Mietanteil Summe die ich jeden Monat mit bekommen habe da ich aber nie behauptet habe selbst Miete zu zahlen hab ich dennen auch immer wieder gesagt soll ich nach 3 Jahren über 7000€ Rückzahlung Leisten ich brauche echt Hilfe ist von heute das dicke Schreiben mit mehreren Blättern ich brauche echt dringend Hilfe bin durchgehend am weinen bin nervig am Ende hab ich wirklich alles falsch gemacht hab den Antrag auch nie wirklich verstanden hat mir keiner erklärt oder sonstiges haben halt immer nur das gemacht was uns gesagt wurde mehr war da auch nie ehrlich nicht 😭😭😭😭😭😭
Hallo Giuliano Mortello,
reichen Sie den Erstattungsbescheid zur Prüfung bei unseren Partneranwälten ein. Die werden Ihnen helfen, wenn die Erstattung, die Sie für die Miete leisten sollen, nicht rechtens ist.
Viele Grüße