Kontoauszug, auf dem Gehaltszahlung rot eingekreist ist

Zuflussprinzip: Wie lange besteht bei neuem Job Anspruch auf Hartz 4?

Wer Hartz IV bezieht, muss sich Einkommen anrechnen lassen. Immer wieder fällt in diesem Zusammenhang der Begriff “Zuflussprinzip”. Doch was ist das eigentlich genau und wie lange ist einem Hartz IV trotz neuem Job sicher?

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Tatsächliches Einkommen entscheidend

Hinter dem etwas sperrigen Begriff “Zuflussprinzip” steckt ein eigentlich simpler Gedankengang: Einkommen wird erst dann auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet, wenn es auch tatsächlich da ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Wertstellung – also der Tag, an dem das Geld auf Ihr Konto eingegangen ist.

Warum das Zuflussprinzip so wichtig ist, wird deutlich, wenn Sie als Hartz 4-Empfänger:in einen Job finden – und womöglich komplett aus dem Leitungsbezug fallen. Für gewöhnlich zahlen Arbeitgeber das Gehalt nämlich erst im Folgemonat aus. Der Regelsatz soll und muss jedoch am Anfang des Monats bzw. zum Ende des Vormonats ausgezahlt werden. Gäbe es das Zuflussprinzip nicht, so könnte das Jobcenter die Zahlungen schon am Monatsanfang einstellen, bevor der bzw. die ehemalige Leistungsempfänger:in das erste Gehalt bekommt. Dadurch würde eine Versorgungslücke entstehen.

Hinweis: Zuflussprinzip nicht gesetzlich geregelt

Obwohl das Zuflussprinzip von den Jobcentern konsequent eingehalten wird, gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. Sollte das Jobcenter Ihre Zahlungen frühzeitig einstellen, können Sie Widerspruch dagegen einlegen.

Rückwirkende Anrechnung möglich

In den meisten Fällen gehen Regelsatz und Gehalt aufgrund des Zuflussprinzips nahtlos ineinander über. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass der Arbeitgeber früher zahlt, weil beispielsweise der erste des Folgemonats auf ein Wochenende fällt. Nach dem Zuflussprinzip dürfte das Jobcenter die zu viel gezahlten Leistungen zurückfordern.

Hinweis: Zuflussprinzip auch für sonstiges Einkommen

Das Zuflussprinzip findet nicht nur beim Arbeitslohn Anwendung, sondern auch bei sonstigem anrechenbaren Einkommen wie bspw. einer Erbschaft.

Zuflussprinzip bei Verlust des Arbeitsplatzes

Das Zuflussprinzip gilt auch dann, wenn Sie Ihren Job verlieren und kein ALG I erhalten. Hier verhält es sich genau umgekehrt. Erhalten Sie trotz Arbeitslosigkeit noch den Lohn aus dem Vormonat, so haben Sie erst im Folgemonat einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen.

Daher ist es ratsam, vorher mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass Ihr restliches Gehalt noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird. So stellen Sie sicher, dass Sie ab dem ersten Tag Ihrer Erwerbslosigkeit Hartz IV erhalten.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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