Niemand scheint es so wirklich zu verstehen, dennoch bereitet es vielen Leistungsbeziehenden enorme Probleme: das Zuflussprinzip beim Bürgergeld. So auch einer Mutter. Das Jobcenter strich ihr die Leistungen – aufgrund eines Minijobs. Wir nehmen uns diesen Fall zum Anlass, das Zuflussprinzip einmal genauer zu beleuchten.
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Komplett-Entzug vom Bürgergeld
Eigentlich sollte jedes Jobcenter Leistungsbeziehenden, die eine Tätigkeit aufnehmen, entgegenkommen. Das sollte vor allem bedeuten, dass bis zum ersten Gehalt keine Geldnot aufkommt. Die Realität sieht jedoch oft anders aus: Sobald das Jobcenter von baldigen Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit erfährt, wird der Geldhahn zugedreht. Das Nummer-Eins-Argument ist das Zuflussprinzip beim Bürgergeld.
Hinweis: Zuflussprinzip
Das Zuflussprinzip regelt, dass Einkommen dann Bedarfs-mindernd angerechnet wird, wenn es tatsächlich auf dem Konto des bzw. der Empfänger:in eingeht. Damit soll verhindert werden, dass die Leistungen von Bürgergeld-Beziehenden zu früh eingestellt werden und sie dadurch zeitweise mittellos dastehen. Zu viel gezahlte Leistungen werden im Nachhinein zurückgefordert.
So war es auch bei einer Mutter: Sie meldete dem Jobcenter die Aufnahme eines Minijobs zum ersten August. Die Behörde strich ihr kurzerhand alle Leistungen bis zur ersten Lohnabrechnung. Die kündigte der Arbeitgeber jedoch erst für Mitte September an. Eine entsprechende Bescheinigung reichte die Frau bei der Behörde ein.
Unveränderter Anspruch bis zu ersten Zahlung
Nach dem Zuflussprinzip beim Bürgergeld hätte das Jobcenter bis zur ersten Zahlung die Füße stillhalten müssen. Das tat es aber nicht. Die Behörde strich der Mutter von einem Kind nicht nur den Regelbedarf, auch die Mietzahlung blieb aus. Dass das eine unhaltbare Situation ist, versteht sich von selbst.
Ein Überbrückungsdarlehen hätte zwar Abhilfe schaffen können. Jedoch hätte die Frau das beim Jobcenter im Vorfeld beantragen können oder müssen. Warum sie das nicht getan hat, ist nicht bekannt. Dass die Behörden auf diese Möglichkeit hinweisen, scheint jedenfalls nicht der Fall zu sein.
Hinweis: Vereinbarung mit Arbeitgeber treffen
Wer das erste Gehalt am Monatsende erhält, kann unter Umständen vermeiden, dass es zu einer Anrechnung im jeweiligen Monat kommt. Die Lösung kann hier eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber sein, das erste Gehalt nicht vor dem ersten des Folgemonats auszuzahlen.
Wehren Sie sich: Widerspruch gegen Jobcenter-Bescheid
Hat das Jobcenter auch Ihre Leistungen frühzeitig eingestellt, weil Sie einen Job angenommen haben, ist es wichtig, dass Sie sich dagegen wehren. Insbesondere, wenn zwischen der Arbeitsaufnahme und der ersten Gehaltszahlung mehr als ein Monat liegt. Wir unterstützen Sie bei einem Widerspruch, prüfen Ihren Bescheid und legen Widerspruch beim Jobcenter zwecks Korrektur ein – komplett kostenlos.
Wichtig: Nachteile oft befürchtet
Viele Bürgergeld-Beziehende befürchten weitere Sanktionen, wenn sie sich gegen fehlerhafte Bürgergeld-Bescheide wehren. Diese Sorge wollen wir Ihnen nehmen. Wir bleiben so lange an Ihrer Seite, bis das Jobcenter einen fehlerfreien Bescheid ausstellt. Auch wenn das im Zweifelsfall eine Klage bedeutet.
Das Zuflussprinzip ist beim Bürgergeld eine undurchsichtige Regelung. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen und gehen Sie mit einer Bescheid-Prüfung auf Nummer sicher.
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Bildnachweis: AdobeStock/Khorzhevska
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