Zahlt das Jobcenter für Taschenrechner und Wörterbuch?

Schulkinder brauchen so einiges: Schultasche, Schulbücher, Sportzeug und vieles mehr. Zu Schuljahresbeginn kommen da schnell einige Kosten zusammen. Das Jobcenter zahlt deswegen pauschal gut 150 EUR pro Schulkind pro Schuljahr. Doch was ist, wenn das Geld nicht reicht?


Was zahlt das Jobcenter zusätzlich zum Schulstarterpaket?

Frage: Hallo! Meine 17-jährige Tochter geht wieder aufs Gymnasium, um ihr Abi zu schaffen. Nach allen Anschaffungen kam jetzt der Hammer: Für einen Taschenrechner und ein digitales Wörterbuch (jeweils um die 150 EUR), sollen wir nun knapp 300 EUR zusätzlich aufbringen! Ich weiß nicht woher oder wovon…

Leider kann man die Geräte nicht mieten wie auf anderen Schulen. Auch gebrauchte Geräte sind nicht zu finden. Meine Frage: Kann ich die Summe vom Jobcenter fordern? Und ja, von den anderen Geldern habe ich alles für das Kind gekauft. Ich bin traurig und möchte nichts meinem Kind verbauen. Sie soll ja auch mithalten können. Danke für Ihre Antwort.


Bildungsbedarfe sind existenziell, entschied das Bundessozialgericht

Antwort: Für die Finanzierung des persönlichen Schulbedarfs gibt es das Bildungspaket. Hier wird gemäß § 28 SGB II i.V.m § 34 Absatz 3 SGB XII insgesamt eine Pauschale in Höhe von gut 150 EUR gezahlt. Von diesem Betrag sollen alle anfallenden Kosten für Schulbedarf bezahlt werden.

Die Schule Ihrer Tochter verlangt nun, dass Sie ein digitales Wörterbuch sowie einen Taschenrechner anschaffen sollen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 300 EUR. Selbstverständlich übersteigt dieser Betrag den finanziellen Rahmen des Bildungspaketes.


Eltern sollten das Schulbuchurteil kennen

In Ihrem konkreten Fall könnte daher das Schulbuchurteil des Bundessozialgerichts Anwendung finden, denn dieses ist auch auf andere einmalige und kostenträchtige Schul- und Bildungsbedarfe anwendbar. So musste das Jobcenter bereits die Kosten für beispielsweise Tablets oder Laptops übernehmen.

Die Gerichte haben ihre Entscheidungen damit begründet, dass Bildungs- und Lernbedarfe einschließlich Schuldbedarfe existenzsichernde Bedarfe darstellen und dass diese aufgrund des zu geringen Regelbedarfes zusätzlich vom Jobcenter zu übernehmen sind. Ferner soll eine Chancengleichheit geschaffen werden.


Leider gilt das nur für das digitale Wörterbuch. Taschenrechner sind nämlich nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich im Bildungspaket enthalten. Die Kosten hierfür können daher nicht gesondert geltend gemacht werden – egal wie hoch sie sein mögen.

Antrag und Schreiben der Schule einreichen

Sie sollten die Kostenübernahme für den Schulbedarf daher einfach beim Jobcenter beantragen. Diesem Antrag sollten Sie ein Schreiben der Schule beifügen, dass das digitale Wörterbuch zwingend für den Unterricht erforderlich ist.

Diesen Antrag wird das Jobcenter dann in aller Regel erst einmal abweisen und auf das Bildungspaket in Höhe von 150,00 EUR verweisen. Sobald ein Bescheid vorliegt, haben Sie jedoch die Möglichkeit, diesen rechtlich überprüfen zu lassen. In einem Widerspruchsverfahren kann dann für die Bewilligung des Schulbedarfes argumentiert werden.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Zahlt das Jobcenter für Taschenrechner und Wörterbuch?“

  1. Ich habe im Dezember eine Aufforderung bekommen die neben ab Kosten für 2019 zu zu schicken. Daraufhin habe ich angerufen und dem Job Center mitgeteilt dass die Betriebskosten Abrechnung erst im März Von Gewoba erstellt wird. Im Januar habe ich wieder eine erneute Aufforderung bekommen habe mich nochmals dort gemeldet und nochmals gesagt dass die Abrechnung im März erscheint und ich sie dann schnellstmöglich zukommen lasse. Nun habe ich ein Schreiben bekommen im Februar wo mir 209 € abgerechnet wird vom Unterhalt da ich mich angeblich nicht gekümmert habe. Erneut habe ich bei der Gewoba angerufen man gab mir eine Telefonnummer wo sich das Job Center telefonisch dort melden kann um sich zu informieren . Ich nenne das Schikane einfach so das Geld einzustellen. Ist das rechtens?

  2. Also ich bin sprachlos Wir sind alle von corona betroffen und wir harz4 Empfänger und die rentner mit grundsicherung bleiben nur auf der strecke das juckt keinen Sie glauben garnicht wie sauer mich das macht aber es hilft uns nicht wir müssen schauen wie wir klar kommen das ist leider so

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