Dass bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird, ist nichts Neues. Eine Anfrage der Linksfraktion zur Wohnkostenlücke zeigt jetzt, dass die Wohnungsnot für Hartz IV-Empfänger*innen besonders groß ist. Denn in den meisten Fällen zahlt das Jobcenter zu wenig.
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Kosten der Unterkunft: Was ist angemessen?
Das Jobcenter muss nach §22 Abs. 1 SGB II für die Wohnkosten in angemessener Höhe aufkommen. Wie hoch eine „angemessene Höhe” ist, darüber streiten sich Jobcenter und Leistungsempfänger*innen schon seit Jahren. Das Problem vieler Kommunen ist, dass sie entweder kein Konzept zur Berechnung angemessener Unterhaltskosten vorweisen können oder ihre Konzepte grob rechtswidrig sind.
Viele Gemeinden greifen daher einfach auf erhöhte Wohngeldwerte zurück. Auch das jedoch problematisch, da das Wohngeld überhaupt nicht an ein zu sicherndes Existenzminimum ausgerichtet ist und es obendrein auch nicht häufig genug angepasst wird. In allen Fällen verlieren die Hartz IV-Empfänger*innen. Sie müssen die Wohnkostenlücke, die durch die fehlende Unterstützung vom Jobcenter entsteht, mit Geld aus dem Regelbedarf füllen. An ein gesichertes Existenzminimum ist folglich nicht zu denken.
Weniger Wohnungen, teurere Mieten
Obwohl eine Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken noch aussteht, hat sich u.a. die Hans-Böckler-Stiftung mit einer groß angelegten Studie über Lücken im sozialen Wohnungsbau befasst. Die Ergebnisse der Studie sind erschreckend. In den 77 deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen fehlen insgesamt fast 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen.
Knapp die Hälfte aller Haushalte, die in Deutschlands Großstädten zur Miete wohnen, müssen mehr als 30% ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Miete bezahlen zu können. Ein Viertel geben sogar 40% ihres Nettoeinkommens oder mehr für die Miete aus. Dabei gilt in der Wissenschaft und bei Immobilienexpert*innen eine Mietbelastungsquote von über 30% des Nettoeinkommens bereits als problematisch, weil den Mieter*innen in solchen Fällen wenig Geld zur sonstigen Lebensführung bleibt. Auch Vermieter*innen orientieren sich bei der Vermietung ihrer Wohnungen oft an dieser Grenze.
Umfangreiches Handeln der Politik erforderlich
Um die soziale Wohnungsnot zu bekämpfen, empfehlen die Autoren der Studie einen Drei-Punkte-Plan:
- Schutz der bestehenden Mietpreise durch Maßnahmen wie Mietobergrenzen oder Mietpreisbremsen
- Ausbau des sozialen Wohnungsbaus, um den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen
und - Verbesserung der Einkommenssituation für Mieter*innen durch Auflösung des Niedriglohnsektors
Nur wenn all diese Mechanismen ineinandergreifen, können Hartz IV-Empfänger*innen ihren Regelbedarf wieder für das ausgebeben, wofür er gedacht ist: Ein menschenwürdiges Leben.
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