Frau errechnet mit Taschenrechner ihre Ausgaben

Wohnkostenlücke: 410.000 Hartz IV-Empfänger:innen zahlen drauf

Eigentlich soll das Jobcenter die Kosten für Miete und Heizung (Kosten der Unterkunft, kurz KdU) übernehmen. Eine Anfrage der Linksfraktion zeigt jedoch, dass immer mehr Hartz IV-Empfänger:innen einen (Groß-) Teil der KdU selber übernehmen müssen – Tendenz stark steigend.

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460 Millionen Euro zu wenig

Die Zahl der Grundsicherungsempfänger:innen, die bei den Wohnkosten nachhelfen müssen, steigt stetig. Im Jahr 2021 waren es laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 410.000 Betroffene. Insgesamt beträgt die sogenannte Wohnkostenlücke – also die Differenz zwischen anerkannten und tatsächlichen Wohnkosten – knapp 460 Millionen EUR. Diese Zahl dürfte angesichts der vielen aktuellen bzw. anhaltenden Krisen und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Energiebranche weiter zunehmen.

Hinweis: Jeder siebte Hartz IV-Haushalt von Wohnkostenlücken betroffen

Die 410.000 betroffenen Hartz IV-Empfänger:innen machen rund 14 % aller SGB II-Haushalte aus. Rund jeder siebte Hartz IV-Haushalt muss sich also mit der fehlenden Übernahme von Wohnkosten rumschlagen.

Berechnungsschlüssel für Wohnkosten veraltet

Doch wie kommt es eigentlich dazu, dass Hartz IV-Beziehende die Aufgabe des Jobcenters überhaupt übernehmen müssen? Nach § 22 SGB II müssen nur solche KdU übernommen werden, die als „angemessen hoch“ gelten.

Und genau hier liegt Expertinnen und Experten zufolge das Problem: Was als „angemessen“ gilt, bestimmen die einzelnen Kommunen selbst. Bei der Berechnung stützen die sich aber auf veraltete Miet- und Heizpreise, sodass der ermittelte Durchschnittswert oft nichts mehr mit der eigentlichen Realität zu tun hat.

Noch weniger Hartz IV wegen Wohnkostenlücke

Am Ende sind es die Hartz IV-Empfänger:innen, die den fehlenden Teil aus dem Regelsatz stemmen müssen. Der ist aber zum einen überhaupt nicht darauf ausgelegt, Teile der KdU zu finanzieren. Zum anderen ist der Regelsatz, wie die Wohnkosten auch, bewusst kleingerechnet. Das führt dazu, dass an anderer Stelle gespart werden muss – etwa bei der Kleidung oder dem Essen.

Daran dürfte auch der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Zuschlag für Hartz IV-Empfänger:innen in Höhe von 200 EUR nichts ändern. Denn sowohl die steigenden Energiekosten als auch die Versorgungsengpässe werden in den kommenden Monaten immer weiter zunehmen. Um Menschen in der Grundsicherung wirklich zu entlasten, braucht es dauerhafte Hilfe.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Wohnkostenlücke: 410.000 Hartz IV-Empfänger:innen zahlen drauf“

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