Vor einer Woche hat der Bundestag ein umfassendes Reformgesetz zum Wohngeld verabschiedet. Wohngeldberechtigte erhalten ab dem kommenden Jahr vor allem mehr Geld. Aufstocker:innen könnten sich damit aus dem Hartz 4-Bezug hieven. Dabei zeigen sich Jobcenter und Wohngeldämter aktuell aber gleichermaßen überlastet – einmal mehr haben Leistungsbeziehende das Nachsehen.
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Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Entlastung für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen – das erhofft sich die Politik von der Wohngeldreform. Die Regierungsparteien der Ampel-Koalition stimmten am vergangenen Donnerstag für ein entsprechendes Reformpaket.
Ab dem 1. Januar 2023 erhalten rund zwei Millionen Menschen in Deutschland das neue Wohngeld. Das sind 1,4 Millionen mehr als bisher. Aber nicht nur die Zahl der Beziehenden steigt.
Auch die Höhe des Wohngeldes wird nach oben korrigiert: Statt den bisherigen 180 EUR monatlich gibt es nun 370 EUR. Darin enthalten sind auch ein dauerhafter Pauschalbetrag für Heizkosten und eine sogenannte Klimakomponente, die die steigenden Energiekosten abfedern sollen.
Hinweis: Entlastungen der Mieter:innen bei CO2-Kosten
Seit 2021 müssen Mieter:innen eine CO2-Abgabe zahlen, wenn sie mit Öl oder Erdgas heizen. Zeitgleich mit der Wohngeldreform hat der Bundestag auch eine gerechtere Aufteilung dieser CO2-Kosten auf Mieter:innen und Vermieter beschlossen.
Wohngeldämter überlastet
Die Wohngeldreform an sich ist zwar begrüßenswert. Die Personalsituation in den Wohngeldämtern könnte dem Vorhaben der Regierung aber einen Strich durch die Rechnung machen.
Schon jetzt dauert die Bearbeitung eines Antrags drei bis sechs Monate. Wenn Anfang des Jahres rund 1,4 Millionen Anträge mehr bearbeitet werden müssen, wird sich die Situation wohl noch weiter verschärfen.
Jobcenter könnten Leistungen verweigern
Besonders wichtig sind die Neuerungen vor allem für Aufstocker:innen. Denn sie könnten durch einen höheren Wohngeldanspruch aus dem Hartz IV-Bezug rutschen. Was zunächst ganz schön klingen mag, wird Betroffene in der Umsetzung aber vor einige Probleme stellen.
Denn wie oben bereits angesprochen, kann es lange dauern, bis der Wohngeldantrag bearbeitet und das Geld auf dem Konto ist. So lange müsste das Jobcenter eigentlich noch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewähren. Doch die Sachbearbeiter:innen könnten (und werden vermutlich) trotzdem auf das Wohngeld verweisen.
Hartz IV soll nämlich das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Möglichkeiten der Sozialhilfe ausgeschlossen sind. Das Wohngeld bietet den Jobcentern also eine willkommene Möglichkeit, Leistungen nicht erbringen zu müssen. Hier wird es Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit sein, entsprechende Weisungen an die Jobcenter auszusprechen.
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Was sollen denn die Aufstocker tun, wenn das Wohngeld so lange braucht, bis es genehmigt und auf dem Konto ist und das Jobcenter sich weigert, zu zahlen?
Ich habe hier zwar eine günstige Wohnung, aber durch Nachtspeicheröfen und Durchlauferhitzer und zahle ich hier schon über 300€ Strom jeden Monat. Und das neue Jahr wird bestimmt nicht günstiger.
Hallo Susanne,
solange Sie auf die Bewilligung von Wohngeld warten, haben Sie Anspruch auf Hartz 4-Leistungen. Haben Sie einen aktuellen Ablehnungsbescheid (nicht älter als einen Monat) vom Jobcenter vorliegen, lassen Sie den zwecks Widerspruch durch unsere Partneranwälte prüfen.
Viele Grüße
ich erhalte eine altersrente NETTO 671euro , meine warmmiete monatlich beträgt 391euro inklusive heizung . 1.frage steht mir wohngeld oder grundsicherung zu, und wie werden beide im einzelnen berechnet ? warum kann ich nebenbei noch geld dazu verdienen wenn ich schon vorher bis aufs minimum ausgebeutet werde´?
Hallo Klaus,
dazu können wir Ihnen leider keine verlässliche Auskunft geben, da es sich in Ihrem Fall um u.a. um Grundsicherung im Alter handelt und damit um Leistungen nach dem SGB XII. Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Hartz 4-Beziehende, deren Leistungen auf dem SGB II basieren. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Wohngeldbehörde zu wenden und sich dort beraten zu lassen.
Viele Grüße
Für die einen arbeits Unfall hatten und ins Harz 4 gefallen wird immer noch nichts getan da wird weiter die verletzten Rente auf Hartz 4 angerechnet und Berufsunfähigkeit Rente gibt es auch nicht da mann nach 1960 geboren ist und Rente wird auch nicht bewilligt da mann angeblich irgendwo noch eine jobbekommen könnte da man ja noch arbeitsfähig ist tolles deutschland jahre lang eingezahl für nichts und das was übrigbleid wird noch abgerechnet