Nach dem SGB II haben nur Erwerbsfähige einen Anspruch auf Hartz IV. Erreicht man das Rentenalter, endet daher der Bezug von ALG II. Viele Hartz IV-Empfänger*innen fragen sich daher, wie es nach Renteneintritt weiter geht. Denn vor allem Langzeitarbeitslose haben wenig bis gar nicht in die Rentenkasse eingezahlt und können dementsprechend auch keinen Rentenanspruch vorweisen.
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Keine Beitragszahlung für Hartz IV-Empfänger*innen
Die Höhe der Rente bemisst sich vor allem nach der Beitragshöhe, die ein*e Versicherte*r im Laufe des Berufslebens in die Rentenkasse einzahlt. Früher haben die Jobcenter die Beitragszahlung für Hartz IV-Empfänger*innen übernommen; seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 ist das aber nicht mehr möglich.
Stattdessen wird ALG II-Empfänger*innen monatlich ein Pauschalbetrag in Höhe von 400 EUR angerechnet. Das ergibt umgerechnet einen Rentenzuwachs von gerade einmal fünf EUR im Jahr. Dank der Preissteigerung bedeutet die Rente für Hartz IV-Empfänger*innen also in erster Linie Altersarmut.
Hinweis: Zwangsverrentung von Hartz IV-Empfänger*innen möglich
Das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen von Hartz IV-Empfänger*innen verlangen, die Rente schon mit 63 Jahren zu beantragen. Möglich macht das der § 12a Abs. 1 SGB II, der regelt, dass andere Sozialleistungen erst ausgeschöpft werden müssen, bevor ein Anspruch auf ALG II besteht.
Aufstocken mit der Grundsicherung im Alter
Um dennoch auch im Alter ein menschenwürdiges Leben führen zu können, haben Rentner*innen die Möglichkeit die Grundsicherung im Alter zu beantragen. Das ist eine Sozialleistung nach dem SGB XII, die Altersarmut verhindern soll. Antragsberechtigt sind alle Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben.
Die Höhe der Grundsicherung ist von Person zu Person unterschiedlich, weil sie sich nach dem Bedarf und dem Einkommen des*der Empfänger*in richtet. Der Bedarf setzt sich hierbei aus den Miet- und Heizkosten und einem Regelsatz zusammen, der in den Anlagen zu § 28 SGB XII nachgelesen werden kann.
Da die Höhe der Regelsätze bei Grundsicherung und Hartz IV sich nicht voneinander unterscheiden, haben Rentner*innen mit ihrer Rente und der Grundsicherung zusammen in der Regel genauso viel Geld zur Verfügung wie ein*e Hartz IV-Empfänger*in.
Rentenalter verschiebt sich immer weiter nach hinten
Der durch den demografischen Wandel immer größer werdende Anteil an Rentner*innen in unserer Gesellschaft bringt das Rentensystem hierzulande an seine Belastungsgrenzen. Aus diesem Grund hat der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums in einem neuen Gutachten ein Renteneintrittsalter von 68 Jahren vorgeschlagen.
Für Hartz IV-Empfänger*innen wäre das katastrophal: Jedes Jahr mehr mit Hartz IV würde die künftige Rente weiter mindern und ein Aufstocken notwendiger machen. Auch die Höhe der erforderlichen Bezuschussung würde steigen.
Quelle:
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