ÖPNV-Ticket

Was gilt beim Weiterbewilligungsantrag im Hinblick auf das ÖPNV-Ticket?

Einer unserer Leser hat Fragen im Hinblick auf die Weiterbewilligung von Hartz IV-Leistungen. Er hat gelesen, dass dieser Antrag automatisch zugesendet wird. Daher fragt er sich, ob dies auch im Zusammenhang mit dem ÖPNV-Ticket der Fall ist. Diese Frage beantworten wir gerne:

Bekommt man den Weiterbewilligungsantrag automatisch zugeschickt?

Frage: Guten Tag, hab bei Ihnen gerade gelesen, das die Weiterbewilligung automatisch zugesendet wird. Meine Frage ist jetzt, ob Sie wissen, wie das mit den Sozialticket für den ÖPNV gehandhabt wird.

Hinweis: Rechtsberatung nur beim Anwalt

Wir beantworten die Fragen unserer Nutzer sehr gerne. Eine Rechtsberatung dürfen wir aber nicht anbieten. Die gibt es nur beim Anwalt.

Automatische Zusendung des Weiterbewilligungsantrages

Antwort: Es kann durchaus sein, dass das für Sie zuständige Jobcenter Ihnen einen Weiterbewilligungsantrag zukommen lässt und Sie bittet, diesen Antrag innerhalb einer gewissen Frist wieder zurückzusenden. Sie sollten jedoch nicht darauf vertrauen, dass Ihnen der Weiterbewilligungsantrag zugesandt wird. 

Wenn Sie sechs Wochen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes keinen Antrag erhalten haben, dann sollten Sie sich selbstständig einen besorgen und den Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter einreichen. Sie finden diesen Antrag entweder auf der Website des Jobcenters, können diesen aber auch persönlich dort herausholen.

Sozialticket beantragen

Wo und wie Sie ein Sozialticket beantragen müssen, hängt ganz davon ab, wo Sie leben. So kann in manchen Städten ein Antrag für das Sozialticket bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dies kann entweder das Jobcenter, das Bürgeramt oder Sozialamt sein. Dort müssen Sie dann Ihren aktuellen Hartz IV-Bescheid vorlegen.

Es kann auch sein, dass Sie einen entsprechenden Ausweis benötigen, um ein Sozialticket zu erhalten. Je nach Stadt ist für die Ausstellung eines solchen Tickets beispielsweise das Bürgeramt oder das Sozialamt zuständig. Dort legen Sie dann Ihren neuen Leistungsbescheid vor und erhalten dann einen Ausweis.

Hinweis: Informieren Sie sich beim Jobcenter

Sollten Sie sich unsicher sein, welche Behörde in Ihrem Fall für das Sozialticket zuständig ist, dann können Sie sich hier auch bei Ihrem für Sie zuständigen Jobcenter informieren. Wichtig für das Sozialticket ist aber, dass Sie einen gültigen Leistungsbescheid vorlegen können.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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