Sanktionen bleiben ein viel diskutiertes Thema. Hartz 4-Empfänger fordern die Abschaffung des Druckmittels. Viele Politiker sowie die Behörden sehen Sanktionen jedoch als unabdingbar, um das Prinzip des Förderns und Forderns beibehalten zu können. Helena Steinhaus will den Sanktionen nun den Kampf ansagen. Betroffene sollen mithilfe ihres Vereins sanktionierte Leistungen doch noch erhalten.
Sanktionen führen zu Existenzangst
Im Schnitt werden jährlich rund 10 % der Menschen, die Hartz 4 beziehen, sanktioniert. Das bedeutet, dass die zugesicherten Leistungen gekürzt oder zum Teil sogar komplett gestrichen werden. Die Gründe dafür sind vielfältig und häufig keinesfalls beabsichtigt. Umso größer ist die Auswirkung für die Betroffenen, wenn die finanzielle Absicherung mit einem Mal wegfällt. Obwohl Hartz 4 den Betroffenen ein Leben am Existenzminimum ermöglichen soll, leben diese nun in Angst, ihren Alltag nicht mehr bewältigen zu können.
Sanktionen werden durch Verein ausgeglichen
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden im vergangenen Jahr rund 904.000 Sanktionen verhängt. 441.000 Menschen waren mindestens ein Mal betroffen. Eine Tatsache, die für Helena Steinhaus nicht zu akzeptieren ist. Deshalb gründete sie im Jahr 2015 den Verein „Sanktionsfrei“. Die Vision der 32-jährigen: Hartz 4-Empfängern den Druck des Sozialsystems nehmen und es fairer machen. Deshalb unterstützt „Sanktionsfrei“ sanktionierte Hartz 4-Empfänger und sorgt dafür, dass ausgesprochene Strafen ins Leere laufen. Wie? Sanktionen sollen ausgeglichen werden.
Geld aus Solidartopf soll auf Konten von sanktionierten Hartz 4-Empfängern fließen
Mithilfe des Vereins „Sanktionsfrei“ sollen Hartz 4-Empfänger unterstützt werden, wenn ihnen vom Jobcenter der Regelsatz gekürzt oder gar gestrichen wurde. Nach den Angaben von Steinhaus legen die Anwälte des Vereins Widerspruch gegen die Bescheide ein. Zudem plant sie, die Sanktionen von so vielen Betroffenen wie möglich auszugleichen. Sobald genügend Geld im Solidartopf vorhanden ist, soll das Geld auf die Konten von Hartz 4-Empfängern fließen, deren Leistungen gekürzt wurden. Das Ganze soll nach Steinhaus Angaben ohne Bedingungen und bohrende Fragen sowie schnell und unbürokratisch erfolgen.
Die Idee dahinter: Den Druck nehmen und Halt geben. Nur dadurch entsteht auch ein Gefühl der Wertschätzung. Sanktionen führen zu existenziellen Problemen, so Steinhaus. Schon eine Kürzung um 10 % stelle ein riesiges Problem für die Betroffenen dar.
Auf der Webseite kann um Hilfe gebeten werden
Über die Webseite des Vereins können die Betroffenen um Hilfe bitten. Eine Antwort soll sofort erfolgen und so Sicherheit geben, ob das fehlende Geld derzeit ausgeglichen werden könne, so Steinhaus. Zum Teil kommt es zu Gesprächen, warum die Betroffenen sanktioniert wurden. Allerdings ist niemand gezwungen zu reden. Laut Steinhaus tun es viele allerdings doch. Sanktionsfrei will diese Menschen auffangen und ihnen somit das Existenzminimum garantieren.
Achtung: Private Spender gleichen Sanktionen aus
Im Schnitt überweist der Verein rund 5.000 EUR monatlich an sanktionierte Hartz 4-Empfänger. Das Geld kommt von privaten Spendern, die bei Sanktionsfrei „Heartbreaker“ genannt werden. Insgesamt sind bis Mitte 2019 knapp 70.000 EUR aus dem Solidartopf geflossen, um Sanktionen auszugleichen.
Bundesverfassungsgericht entscheidet in Kürze über Sanktionen
Am 5. November könnte ein wichtiges Urteil zum Thema Sanktionen bekanntgegeben werden. Bereits im vergangenen Monat haben wir über den Fall, der derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert wird, berichtet. Das Sozialgericht Gotha hatte zuvor in einem Verfahren die Rechtmäßigkeit von Sanktionen in Frage gestellt (Az.: 1BvL 7/16).
Der zuständige Richter entschied, dass eine 60-prozentige Sanktion nicht verhängt werden dürfe, da diese das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletze. Ein anderes Sozialgericht gab wiederum einer 100-prozentigen Sanktion statt. Das Bundesverfassungsgericht soll nun abschließend über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen entscheiden.
Hinweis: Was hätte das Urteil des BVerfG für Folgen?
Würde das Gericht die Sanktionen für verfassungswidrig erklären, müsste es eine Neuregelung durch den Gesetzgeber geben. Fall die Sanktionen jedoch bestätigt werden, erleidet der Kampf gegen Hartz 4 einen herben Rückschlag.
Quelle:
- Frankfurter Rundschau über Sanktionsfrei eV.
- Frankfurter Rundschau über Hartz 4-Sanktionen
- Sanktionsfrei.de
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Huhu. Ich bin der Vermieter eines Hartz4 Pärchens. Wir verstehen uns recht gut. Jetzt haben die beiden einen Brief bekommen das sie jeweils Geld zurückzahlen müssen aufgrund ihrer Geldgeschenke zu Weihnachten. Wir haben jetzt immer nur Formulierungen wie angemessene Höhe gelesen. Aber wie hoch darf denn nun ein Weihnachtsgeschenke sein für Hartz4ler sein? Das eine Geschenk war sogar zweckgebunden (weil Weihnachten aufgrund corona ausviel) und es wurde sich dran gehalten.
Hallo Eno,
das Pärchen sollte den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Was angemessen ist und was nicht, liegt teilweise im Ermessensspielraum des Jobcenters. Deshalb können wir Ihnen dazu keine pauschale Antwort geben. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist (Widerspruchsfrist).
Viele Grüße
Frage : Wer kontrolliert die einbehaltenen Gelder und wo fliesen sie hin. 50% aller Hartz4-Bescheide sind falsch. Beispiel: 1000 Hartz4.Empfänger bekommen 50€ zu wenig macht 50.000€ wer kontrolliert den Kontrolleur wo geht das Geld hin? Komischerweise können die Jobcenter aus Datenschutz-Gründen keinerlei Auskünfte geben.
Ich schreibe zum Umgang mit Hartz 4 Empfänger in Köln zwecks Darlehen für einen Kühlschrank. In köln bekommt man einen Waren Gutschein,der nur in einem Geschäft in Köln eingelöst werden kann.der Sachbearbeiter vom Amt riet mir dringend davon ab,da man einen Kühlschrank zugeteilt bekommt und keinerlei Auswahl habe.zudem seien es technisch alte Geräte mit sehr hohem Strom Verbrauch!Dafür werden 300 Euro berechnet die mit 50 Euro im Monat abgestottert werden! Schon bemerkenswert das selbst ein Sachbearbeiter die Situation erkennt und abrät!
Sehr geehrte Damen und Herren !
Ist es nicht besser wenn man die Politik zwinkt diese
Falschberechnung zu beweisen! Denn es liegen eigentlich alle Beweise durch das Verfassungsgericht vor, um das Handeln der Politik ab zu stellen!
Es darf doch nicht sein das die Politik die durchschnittliche Infationraten Berechnung fuer die Lohngefuege Berechnung missbraucht wird!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Aussage :
Es gibt nur ein Existenzminimum
es gibt nur ein Regelsatz!
Diese Falschberechnung kann ich mit drei Beispielen beweisen!
1) das Privat Insollvensrecht 2001 – 965,00 wobei der Gesaetzestext :
Das lebensnotwendige ,der Pfaendungsfreibetrag eines Vollzeit arbeiten Buerger betraegt 965,00 plus zusaetzlichen Arbeitsaufwendunge
Plus 5 Pozent priv.Rente und. Pflege.
2001-965,00
2020-1335,00 auf Grundlage der durchschnittliche Inflationsrate
Laut Wohngeldfoerderung betrug 1998 -2002 von 650,00 wobei von dieser noch 150,00 und dadurch ein Existenzminimum von 500,00 dadurch vorliegt!
1998 -935,00 70Prozent 534,00 40 Prozent Regelsatz
401,00 30 Prozent wohnung
Wobei laut Lohngefuege wird von dieser Miete 150,00 noch abgezogen wurde!
2) Neuberechnung Hartz 4
wurde die gleiche Berechnungvorgenommen wobei das Bundes Justiz minesterium den Beweis die Haftentschaedigung
2012 betrug 25,00
davon 6,00 Nahrungsmittel
Gegen 11,97
4,23 Nahrungsmittel
Regelsatz 2012 -770,29×12:365 25,32 laut durchschnittlicher Inflationsrate
Dieses ist der Bewess fuer die Falschberechnung
Mit freuntlichen Gruss
Axel Schroeder