Erleichterte Hartz 4-Familie

Verbot hoher Hartz 4-Sanktionen: Das bedeutet das Urteil für Sie

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern ein wegweisendes Urteil zu Sanktionsbescheiden des Jobcenters gefällt. Wir informieren Sie darüber, was dieses Urteil für Leistungsempfänger bedeutet und welche Handlungsmöglichkeiten Sie nun haben.

Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?

Sanktionsbescheide sind in folgenden Fällen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und somit rechtswidrig:

  • Leistungsminderung um 60 % des maßgeblichen Regelbedarfs oder vollständiger Wegfall der Leistungen aufgrund einer (wiederholten) Pflichtverletzung sind der Höhe nach immer rechtswidrig.
  • Sogenannte große Sanktionen (mindestens 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs) dürfen nicht verhängt werden, wenn eine außergewöhnliche Härte vorliegt. 
  • Bislang wurden Sanktionen für eine Dauer von drei Monaten festgelegt. Nach dem Urteil kann die volle Leistung des Jobcenters wieder erbracht werden, sobald sich Leistungsberechtigte ernsthaft und nachhaltig bereit erklären, ihren Pflichten nachzukommen. Das Jobcenter muss prüfen, ob eine solche Erklärung erfolgt ist.
  • Beachten Sie: Es wurde nur über die großen Sanktionen für über 25-Jährige entschieden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch bei unter 25-Jährigen zumindest teilweise die gleichen Maßstäbe angewendet werden müssen, so dass wir auch hier Sanktionen über 30 % als rechtswidrig betrachten.

Was sollte ich als Leistungsempfänger nun tun?

Das Urteil muss ab sofort angewendet werden – es muss sich also jedes Jobcenter ab sofort daran halten. Das gilt für neue Fälle wie auch für Fälle aus der Vergangenheit.

Unsere Empfehlungen:

  • Keine neuen Sanktionen über 30 % mehr akzeptieren.
  • Im Falle einer Pflichtverletzung: Erklären Sie sich immer ernsthaft und nachhaltig dazu bereit, ihre Pflichten künftig zu erfüllen. 
  • Allgemein jede Sanktion überprüfen lassen – wir helfen Ihnen dabei, ohne dass Ihnen Kosten entstehen!

Achtung: Überprüfungsantrag ist bei alten Sanktionen sinnlos

Anders als wir zunächst berichtet haben, können alte Sanktionen nicht nachträglich angefochten werden. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in der späteren schriftlichen Urteilsverkündung klar. Überprüfungsanträge für die Zeit vor der Entscheidung des BVerfG haben somit keine Erfolgsaussichten.

 

Quelle:

Az. 1 BvL 7/16

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

2 Antworten auf „Verbot hoher Hartz 4-Sanktionen: Das bedeutet das Urteil für Sie“

  1. Viele haben den Sinn des Lebens nicht verstanden, man braucht nicht jemanden helfen, den es schon gut geht, mit der Erwartung, was wieder zu bekommen. Menschen müssen mal zu sich selbst ehrlich werden, dann können sie es auch bei andere. Die Menschen die unten sind brauchen Hilfe, durch Schicksalsschläge, Krankheit, Trennung, Todesfall, Arbeitslosigkeit oder anderes.
    Das brauch keiner, das man auf solche Menschen noch drauf tritt, die schon am Boden sind.
    Es ist auch immer einfach ein Schuldigen zu finden oder Sündenbock, um von sich selbst abzulenken. Es ist immer leicht zu verurteilen, urteilen, kritisieren ohne überhaupt das Schicksal zu kennen und wenn man in den Schuhen des anderen nicht gelaufen ist, sollte man sich zurück halten und soviel Anstand haben für Menschlichkeit und Würde. Es ist hier in Deutschland unter der Gesellschaft so, daß einer den anderen nichts gönnt, da könnte ich…. Das kann ja nicht sein, das man so voller Gier und Egoismus ist.

  2. Eine Wohnung in den knappen Budget zu finden, ist fast unmöglich. Vermieter nehmen keine Hartzer mehr oder nur wenige, weil die Mietskürzungen waren, dann bei 100%Sanktionen, da macht man automatisch viele Schulden und steht in der Schufa , wodurch die Vermieter auch abgeneigt sind und wenn man einmal wohnungslos war oder ist, ist es ohne professionelle Hilfe nicht mehr möglich, ins normale Leben zu treten, mit Wohnung und anderen und man bekommt Phsych.knacks
    weg. Es muss sich bei Wohnungsgesellschaften und private Vermieter mal endlich was ändern, mit neue Auflagen und Regelungen. Es kann nicht sein, daß alte Wohnungen 20-30 Jahre nichts gemacht alter Holzboden, Fenster von 60 Jahre, Treppenhaus als wenn eine Bombe eingestürzt wäre,das sie noch für 30 qm 260, – Euro Kaltmiete nehmen. Auch andere Wohnungen mit höhere Kaltmieten alleine schon, dazu die hohen Heizkosten und Betriebskosten und so weiter. Das vorgegebene Budget vom Jobcenter, für den Preis findet man fast keine Wohnungen mehr und wenn, bekommt man sie nicht, wegen Hartz4, Schufaeintrag. Kein Wunder das man keine Wohnung findet und viele Obdachlos sind. Es kann nicht sein, das man lieber Wohnungen leer stehen l@sst und vergammeln als sie instand zu setzen und billig zu vermieten. Armes trauriges System. Immer wieder egal was für Thema, steht Macht, Gier, Geld an erster Stelle und die Menschlichkeit wird vergessen, weil der Egoismus immer größer wird bei jeden einzelnen. Jeder schaut am das Leid vorbei, urteilt, verurteilt und kritisiert und geht weiter oh mein Gott was für Zeugnis….

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