Mann am Straßenrand

Urteil: Jobcenter muss wohnungslosem Mann Leistungen gewähren

Das Jobcenter lehnte den Leistungsantrag eines wohnungslosen Mannes ab. Das Sozialgericht Düsseldorf sicherte dem Mann nun im Wege des Eilrechtsschutzes Hartz 4-Leistungen zu.

Jobcenter verwehrt einem wohnungslosen Mann Hartz 4

Der Antragsteller stammt ursprünglich aus Portugal. Er lebt jedoch schon seit 1994 in Deutschland und kann seitdem auch Rentenversicherungszeiten nachweisen. Beim Jobcenter Wuppertal beantragte er Leistungen nach dem SGB II. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch ab. Die Begründung: Der Mann könne nicht nachweisen, dass er sich auch tatsächlich ununterbrochen in Deutschland aufgehalten habe. Ferner warf das Jobcenter ihm vor, dass er sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland befinde.

Hinweis: Für EU-Bürger gelten besondere Regeln

Unserem Ratgeber zum Thema Wann erhalten EU-Bürger und andere Ausländer Hartz 4? können Sie entnehmen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in Deutschland als EU-Bürger oder Ausländer Hartz 4 zu erhalten.

Wohnungsloser beantragte einstweiligen Rechtsschutz

Am 27.03.2020 stellte der Mann einen Antrag auf sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz. Das Ziel war die vorläufige Leistungsgewährung. Das Sozialgericht Düsseldorf sprach dem Antragsteller die vorläufigen Leistungen in Höhe des Regelsatzes zu (Az.: S 25 AS 1118/20 ER). Die zuständigen Richter begründeten die Entscheidung mit der Tatsache, dass der Antragsteller eindeutig hilfsbedürftig sei.

Jobcenter muss Leistungen zahlen

Ferner sei in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu klären, ob der Antragsteller lange genug in Deutschland gelebt habe. Hätte der Mann keinen Anspruch auf Hartz 4, hätte er Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Folglich ist das Jobcenter nach Auffassung des Gerichts dazu verpflichtet, die existenzsichernden Leistungen zu erbringen.

Hinweis: Antragsteller erhält ebenfalls medizinische Versorgung

Durch den Anspruch auf Hartz 4-Leistungen besteht ebenfalls ein Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung.

Corona-Krise erschwert die Situation zusätzlich

Hinzu kommt, dass aufgrund der Corona-Krise die Situation für Obdachlose besonders erschwert werde. Durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, sind auch viele Möglichkeiten zunehmend geringer, um sich als Wohnungsloser über Wasser zu halten. Auch kann der Antragsteller aufgrund der Pandemie nicht darauf verwiesen werden, in sein Heimatland zurückzukehren und dort Leistungen zu beantragen. 

In dieser Klarheit wurde erstmalig einem vom ALG II-Leistungsanspruch ausgeschlossener EU-Bürger angesichts der Corona-Krise existenzsichernde Leistungen zugesprochen. 

Hinweis: Bescheid prüfen lassen, kann sich lohnen.

Erneut hat das Jobcenter zu Unrecht einen Leistungsantrag abgelehnt. Haben Sie ebenfalls einen Bescheid vom Jobcenter erhalten? Unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de überprüfen Ihren Bescheid kostenlos und vertreten Sie, wenn nötig, auch in allen weiteren Instanzen.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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