Gericht

Urteil: BA darf sich nicht vor Übernahme von Anwaltskosten drücken

Mit einer Verwaltungsanweisung machte es die Bundesagentur für Arbeit Hartz IV-Empfängern schwer, einen Anwalt zu finden. Damit ist jetzt Schluss, urteilte das Bundessozialgericht in der vergangenen Woche.

Gewinnt ein Widerspruch, muss das Jobcenter den Anwalt zahlen

Bei Ärger mit dem Jobcenter haben Hartz IV-Empfängern das Recht auf einen Anwalt. Wenn sie Hilfe bei einem Widerspruch gegen Bescheide vom Jobcenter brauchen, oder gegen das Jobcenter klagen wollen, greift ihnen der Staat unter die Arme. Hat ein Widerspruch Erfolg, muss das Jobcenter am Ende die Anwaltskosten tragen. Das steht in § 63 SGB X.

Die Bundesagentur für Arbeit aber hatte eine Dienstanweisung, die diesen Anspruch von Hartz IV-Empfängern aushöhlt. Darin schreibt sie zwar auch, dass Jobcenter die Kosten von erfolgreichen Widersprüchen erstatten müssen, aber sie schreibt noch etwas anderes fest. Bevor die Jobcenter zahlen, sollten sie prüfen, ob eine Aufrechnung in Betracht kommt.

Jobcenter rechnete Anwaltskosten mit anderen Ansprüchen auf

Wenn die betroffenen Hartz IV-Empfänger dem Jobcenter noch Geld schuldeten, verrechneten die Jobcenter diese Außenstände mit den Anwaltskosten. Der Rechtsanwalt hatte dann zwar immer noch einen Anspruch darauf, dass seine Kosten erstattet werden. Dafür war aber dann sein Mandant direkt zuständig. Und die Mandanten selbst waren in aller Regel mittellos, sodass die Anwälte auf ihren Kosten sitzen blieben.

Achtung: Aufrechnungen sind keine Seltenheit

Allein 2019 verschickten die Jobcenter rund 1,5 Millionen Erstattungsbescheide. Rund 6,4 Millionen Menschen bekommen Hartz IV-Leistungen. 23 % der Leistungsberechtigten waren also 2019 potenziell von dem Problem betroffen.

BSG: Hartz IV-Anwälte müssen ihr Geld vom Jobcenter bekommen

Im Klartext bedeutete das: Anwälte von Hartz IV-Beziehern konnten sich nicht sicher sein, ob sie auch ihre Geld bekommen. Die Folge: Weniger Anwälte dürften bereit gewesen sein, Verfahren für Hartz IV-Empfängern zu übernehmen.

Diesem Vorgehen hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt einen Riegel vorgeschoben. Vier Verfahren zum Thema verhandelte das BSG am Donnerstag. Mit dem Urteil will das BSG gezielt die Rechte von Hartz IV-Empfängern stärken.

“Wenn ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II im Widerspruchsverfahren gewinnt, muss das Jobcenter die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dieser Anspruch darf nicht dadurch entwertet werden, dass das Jobcenter mit Gegenansprüchen aufrechnet”, sagte ein BSG-Sprecher. Die BA will demnächst eine neue Verwaltungsanweisung erlassen.

 

Quellen:

  • Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • LTO
  • Bundessozialgericht (BSG)
    • Az.: B 14 AS 17/19 R
    • Az.: B 14 AS 4/19 R
    • Az.: B 14 AS 3/19 R

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

Eine Antwort auf „Urteil: BA darf sich nicht vor Übernahme von Anwaltskosten drücken“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Familie und ich sind sehr dankbar Euch alle an unsere Seite zu haben wenn, wir Probleme haben.

    Wir sind mit den Behörden und Ämtern immer in Kontakt, trotzdem müssen meine Familie und ich, von Mai bis August 2019 zurück erstattet von 2905,60 Euro, unser Problem ist das auch ich meinen Job verloren habe, seit Januar 2020 hatte ich 27 Bewerbungen geschrieben hatte viele absagen bekommen, aber auch 6. Vorstellungsgespräche, am 03.03.2020 um 07:07 Uhr Bewerbungen abgeschickt am gleichen Tag wurde angerufen zu spät gesehen, danach zwei mal zurück gerufen für den 09.03.2020 um 10:30 Uhr Vorstellungsgespräch aus gemacht dreiviertel Stunde zu früh da gewesen habe gewartet, um 5. Min, weil die Chefin hat sich dann krank gemeldet, an dem Tag war ich nicht die einzige gewesen wegen der Stelle beworben hatte.

    Würde noch mal einen Vorstellungsgespräch bekommen, zwei Tage später dort angerufen wie weiter geht, wurde mir gesagt das die Chefin später kommen würde in laufendes Tages anrufen, hatte viel zu tun weil die Chefin krank geworden war.

    Liebe Grüße von uns allen allen meiner Familie und mir, ein wunderschönes Wochenende wünschen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Melanie Rütz

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