Urlaubskalender

Urlaub mit Hartz IV: So beantragen Sie die Ortsabwesenheit

Als Hartz IV-Empfänger:in muss man dem Jobcenter an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung stehen. Ein klassischer Urlaub, wie Erwerbstätige ihn kennen, ist für sie nicht vorgesehen. Stattdessen kennt das Sozialgesetzbuch (SGB) mit der sogenannten „Ortsabwesenheit“ einen urlaubsähnlichen Anspruch, mit dessen Hilfe sich Leistungsbeziehende „frei“ nehmen können.

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Bis zu 21 Tage Urlaub mit Hartz IV

Die Ortsabwesenheit und ihre Voraussetzungen sind in §7 Abs. 4a SGB II genauer geregelt. Hartz 4-Empfänger:innen dürfen sich demnach bis zu 21 Tage im Jahr „außerhalb des orts- und zeitnahen Bereichs“ – sprich weiter entfernt als die unmittelbare Umgebung des Jobcenters – aufhalten, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Einzige Bedingung ist, dass das Jobcenter der Auszeit zustimmt.

Theoretisch kann der Urlaub um weitere drei Wochen verlängert werden. Allerdings erhalten Hartz IV-Empfänger:innen für diesen Zeitraum dann kein Geld vom Jobcenter. Bleiben Leistungsbezieher:innen länger als sechs Wochen weg, entfällt der Anspruch auf den Regelsatz für die gesamte Reise – auch für die ersten drei Wochen!

Hinweis: Jobcenter übernimmt keine Reisekosten

Wollen Hartz IV-Empfänger:innen während ihrer Ortsabwesenheit reisen, so müssen sie die Kosten dafür mithilfe des Regelsatzes tragen. Es gibt kein zusätzliches Geld vom Jobcenter.

Jobcenter muss Urlaub bewilligen

Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, wie Arbeitnehmer:innen ihn haben, gibt es im SGB II nicht. Das heißt: Allein das Jobcenter entscheidet, ob es den Antrag auf Ortsabwesenheit bewilligt oder nicht. Da die Eingliederung in den Arbeitsmarkt an erster Stelle für das Jobcenter steht, wird die Behörde nur dann einwilligen, wenn eine Auszeit keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitssuche hat.

Es gibt aber auch Ausnahmefälle, in denen Hartz IV-Empfänger:innen einen Anspruch auf Ortsabwesenheit haben und das Jobcenter nicht ablehnen darf. Das sind zum Beispiel:

  • Ausübung von Ehrenämtern
  • Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme bzw. Reha
  • Teilnahme an einer kirchlichen Veranstaltung

Wer dagegen eigenmächtig in den Urlaub fährt, muss mit Sanktionen und Kürzungen rechnen.

Tipp: Urlaub eine Woche vorher beantragen

Normalerweise gilt bei Jobcenter-Anliegen: Je früher die Anmeldung, desto besser. Bei der Ortsabwesenheit ist dies aber anders. Wir empfehlen Ihnen, sieben bis vierzehn Tage vor dem geplanten Urlaub mit dem Antrag zu warten. In diesem Zeitraum kann das Jobcenter Ihre Vermittlungsaussichten nämlich am besten absehen.

Nach Ortsabwesenheit Rückmeldung erforderlich

Sobald der Urlaub vorbei ist, müssen sie sich umgehend beim Jobcenter zurückmelden, damit ihr Sachbearbeiter weiß, dass Sie wieder da sind. Kommen Sie dieser Meldepflicht nicht nach, drohen auch hier Kürzungen des Regelsatzes.

Falls Ihr Antrag auf Ortsabwesenheit abgelehnt wird, können Sie Ihren Bescheid von unseren Partneranwältinnen und Partneranwälten überprüfen lassen und ggf. Widerspruch einlegen. Beides ist für Sie vollkommen kostenlos.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Urlaub mit Hartz IV: So beantragen Sie die Ortsabwesenheit“

  1. Hallo,
    wie kann ich jemanden von Ihnen direkt als Ansprechpartner/Rechtsanwalt in einer mich betreffenden Jobcenter – Sache verdingen bzw mich vertreten lassen. Mein Hartz4 ist 887€, meine Miete 600€,Strom 35&,Gas ca50€.
    Das ist mein ganzes Geld zum Leben…. Ich kann nun langsam nicht mehr.

    1. Hallo Michael,
      Sie können jederzeit Ihren Bewilligungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Bei fehlerhafter Berechnung gehen Sie mit einem Widerspruch dagegen vor. Wichtig ist lediglich, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist, da für Widersprüche eine einmonatige Frist eingehalten werden muss.
      Viele Grüße

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