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Regelsatz kann die Stromkosten nicht decken

Im nächsten Jahr werden Hartz IV-Empfänger*innen voraussichtlich nur drei Euro mehr zur Verfügung haben. Dass diese dürftige Erhöhung nicht ansatzweise ausreicht, um mit der momentanen Preisentwicklung mithalten zu können, war vielen bereits klar. Jetzt berichtet das Vergleichsportal Check24 aber, dass nicht einmal die im nächsten Jahr anfallenden Stromkosten gedeckt werden können.

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Strompreise stiegen auf ein Rekordhoch

Derzeit sind 38,32 EUR im Regelsatz für die Stromkosten vorgesehen. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.500 kWh werden aber durchschnittlich 48,92 EUR pro Monat fällig. Hartz IV-Empfänger*innen müssen also jetzt schon bereits an anderer Stelle sparen, um ihre Stromkosten zu decken. Das dürfte sich angesichts der immer weiter steigenden Strompreise in Zukunft als noch schwieriger erweisen.

“Die Strompreise befinden sich seit Monaten auf Rekordniveau, darum ist die Lücke zwischen der Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger*innen nochmals größer geworden. Eine Erhöhung um drei Euro monatlich deckt das nicht annähernd, selbst wenn sie komplett zur Begleichung der Energiekosten aufgewendet würde”, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer der Energie-Abteilung bei Check24.

Hinweis: Entwicklung der Strompreise

In den letzten zehn Jahren ist der Preis für Strom um insgesamt 23% auf durchschnittlich 31,89 Cent pro kWh gestiegen. Dafür ist größtenteils die EEG-Umlage verantwortlich. Durch sie sollen erneuerbaren Energien gefördert werden.

Anbieterwechsel keine Lösung

Selbst ein Anbieterwechsel kann die Stromkosten nicht auf die Höhe der Pauschale drücken. Die günstigsten Tarife kosten momentan im Schnitt 41,33 EUR im Monat und liegen damit immer noch über den 38 EUR des Regelsatzes. Hinzu kommt, dass viele Anbieter bereits jetzt schon eine Preisanhebung angekündigt haben. Eine Entspannung der Situation für Hartz IV-Empfänger*innen ist also vorerst nicht in Sicht.

Noch mehr Kritik am Regelsatz

Die Entwicklung der Strompreise dürfte die Debatte um den Regelsatz 2022 nur weiter anheizen. Schon als bekannt wurde, dass Hartz IV-Empfänger*innen nächstes Jahr magere drei Euro mehr erhalten sollen, hagelte es Kritik für die Bundesregierung. Parteien, Gewerkschaften und Sozialverbände sehen deutlichen Verbesserungsbedarf.

Wenn Grundsicherungsempfänger*innen nicht einmal die Stromkosten mit der Erhöhung decken können, wie sollen sie dann Lebensmittel, Kleidung und Hygieneartikel bezahlen? Es scheint, als ließe die Politik Hartz IV-Empfänger*innen nicht nur im Regen, sondern auch wortwörtlich im Dunkeln stehen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Regelsatz kann die Stromkosten nicht decken“

  1. Hallo ich bin Rentnerin und bekomme Aufstockung vom Amt. Mein monatlicher Strombetrag beläuft sich auf 70 € im Monat ob wohl ich alleine bin und überall Sparbirnen in den Lampen habe. Seit dem der Anbieter jetzt Eon ist muss ich das zahlen. Sonst immer was raus bekommen jedes Jahr. Ich zahle aber 80€ damit ich keine Nachzahlung erhalte. Er ist nicht mehr machbar für mich.
    Mfg
    Iris Althoff

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