Unsere Leser*innen stellen uns viele Fragen. Wir beantworten immer wieder exemplarisch die Fragen zu den Themen, die am häufigsten auftauchen. Diesmal fragt sich eine unserer Leserinnen, ob das Jobcenter ihr aushilft, wenn der Vater ihrer Kinder ihr in einem Monat weniger Unterhalt zahlt.
Hilft das Jobcenter, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt?
Nur rund die Hälfte der Väter zahlt nach einer Trennung zuverlässig Unterhalt in der angemessenen Höhe. Viele Mütter bekommen nicht genug Geld oder können sich nicht darauf verlassen, dass sie die Zahlungen rechtzeitig erhalten. So geht es auch einer unserer Leserinnen. Ihre Frage: Springt dann das Jobcenter ein?
Frage: Guten Tag, der Vater meiner Kinder hat diesen Monat den Unterhalt meiner zwei Kinder gekürzt. Muss das Jobcenter die Differenz ausgleichen?
Jobcenter rechnet weniger Einkommen an und zahlt deswegen mehr
Antwort: Die Unterhaltszahlungen des Vaters Ihrer Kindes werden auf die Hartz 4-Leistungen der Kinder als Einkommen angerechnet. Sie sollten daher dem Jobcenter mitteilen, dass Ihre Kinder in einem Monat weniger Unterhalt erhalten haben, damit eine richtige Einkommensanrechnung erfolgt.
Hartz 4 ist jedoch keine Ersatzleistung für die Unterhaltspflicht. Dies bedeutet, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder geringer sind, dann wird die Differenz nicht vom Jobcenter ausgeglichen. Bei einer geringeren Zahlung von Unterhalt erhalten Sie jedoch mehr Hartz 4- Leistungen, weil weniger Einkommen angerechnet wird.
Fehlt der Unterhalt öfter, beantragen Sie Unterhaltsvorschuss!
Entfallen die Unterhaltszahlungen vollständig, müssen Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Das gilt auch, wenn die Zahlungen unregelmäßig oder nicht hoch genug sind. Sie bekommen dann Unterhaltsvorschuss und das Jugendamt kann die ausgebliebenen Zahlungen vom Vater zurückfordern.
Die Höhe des Unterhalts, den der Vater Ihnen zahlen müsste, richtet sich nach seinem Einkommen und ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Unterhaltsvorschuss ist jedoch unabhängig vom Einkommen des Vaters auf einen Höchstbetrag begrenzt. Kinder unter sechs Jahren bekommen monatlich bis zu 174 EUR, Kinder von sechs bis elf Jahren höchstens 232 EUR und Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren bekommen bis zu 309 EUR.
Viele Mütter scheuen den Weg zum Jugendamt, weil sie dem Vater keine Schwierigkeiten machen wollen. Diese Sorge ist aber unangebracht. Kann der Vater tatsächlich nicht zahlen, muss er auch keine Rückzahlungen ans Jugendamt leisten. Und will der Vater nicht zahlen, kann es das Verhältnis der Eltern durchaus entlasten, wenn sich eine unabhängige dritte Instanz einschaltet. In jedem Fall gilt: Unterhaltszahlungen sind für die Kinder da und die Kinder haben ein Recht darauf, dass sie auch im gesetzlich festgelegten Umfang zur Verfügung stehen.
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