Hartz 4-Empfänger aus mehreren Städten wehrten sich gegen Mietkürzungen der Jobcenter. Sie akzeptierten die Entscheidungen nicht und zogen mit einer Klage vor das Sozialgericht Düsseldorf. Mit Erfolg, wie aus den Urteilen vom 02.10.2019 hervorgeht.
Hartz 4-Empfänger zogen nach Mietkürzungen vor Gericht
Kläger aus verschiedenen Städten waren mit einer Klage gegen das Jobcenter vor das Sozialgericht Düsseldorf gezogen. Sie stammen aus den Städten
- Remscheid
- Solingen
- Kaarst
- und Neuss.
Der Grund für die Klagen: Mietkürzungen. Die beklagten Jobcenter waren der Ansicht, dass die Mieten der Kläger unangemessen hoch seien. Daher übernahmen sie nur einen Teil der tatsächlichen Mietkosten. Gegen diese Entscheidung wandten sich die Kläger.
Sie vertraten die Auffassung, dass die Mietobergrenzen angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage zu niedrig bemessen wurden. Das sahen die beklagten Jobcenter anders. Sie wiesen darauf hin, dass eine Drittfirma im Auftrag der Jobcenter Konzepte entwickelt habe, mit denen die angemessenen Mieten bestimmt wurden. Anhand von anerkannten mathematisch-statistischen Methoden seien so die Mietobergrenzen ermittelt worden.
Sozialgericht urteilt zu Gunsten der Hartz 4-Empfänger
Der Fall landete schließlich vor dem Sozialgericht Düsseldorf. Dieses stellte sich auf die Seite der Leistungsempfänger. Für das Gericht sind die von den Jobcentern genutzten Konzepte nicht schlüssig genug. Demnach gingen diese im Grundsatz davon aus, dass eine Mietdatenerhebung den gesamten Wohnungsmarkt darstellen könnte.
Hinweis: Keine repräsentative Datenbasis für Mietkürzung
Nach Ansicht des Gerichts wurden in den Konzepten jedoch keine repräsentativen Daten erhoben. Vielmehr seien überproportional viele Daten aus dem SGB II-Leistungsbezug und von großen Vermietern, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften, eingeflossen. Diese Daten stellten nicht die Realität dar. Folglich repräsentiere die daraus resultierende Datenbasis besonders viele Daten aus dem einfachen und mittleren Segment, aber keinesfalls den gesamten Wohnungsmarkt.
Sozialgericht berechnet Mietobergrenzen neu
Das Sozialgericht forderte die beklagten Jobcenter daher auf, mehr Miete zu zahlen. Folgende Entscheidungen traf das Sozialgericht Düsseldorf bezüglich der monatlichen Bruttokaltmiete in vier Urteilen am 2. Oktober 2019:
Stadt |
Personen im Haushalt |
Bisherige Mietobergrenze |
Vom SG als angemessen erachtet |
Kaarst |
3-Personenhaushalt |
643,20 EUR |
764,50 EUR |
Neuss |
3-Personenhaushalt |
611,20 EUR |
764,50 EUR |
Remscheid |
1-Personenhaushalt |
335,50 EUR |
429,00 EUR |
Solingen |
4-Personenhaushalt |
578,55 EUR |
803,00 EUR |
Fehlerhafte Bescheide sind keine Seltenheit
Das Thema Wohnen bleibt gerade für Leistungsempfänger ein leidiges Thema, da bezahlbarer Wohnraum zunehmend seltener wird. Hinzu kommt, dass die Jobcenter bei den Berechnungen nicht selten Fehler machen und Ihnen folglich einen fehlerhaften Bescheid zukommen lassen. Dadurch erhalten Sie weniger Leistungen, als Ihnen zustehen. Lesen Sie mehr zum Thema Miete und Wohnungsgröße.
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Quellen:
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