Die Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD sind abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein elf Seiten langes Papier, das als Grundgerüst für die kommenden Koalitionsverhandlungen dient. Besonders beim Bürgergeld haben Union und Sozialdemokraten viel vor. Geplant ist unter anderem ein vollständiger Leistungsentzug für Menschen, die zumutbare Arbeit wiederholt ablehnen – ein Überblick.
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Bürgergeld Teil der Koalitionsverhandlungen
Knapp zwei Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU und SPD den Grundstein für kommende Koalitionsverhandlungen gelegt. In ihren Sondierungsgesprächen konnten sich beide Parteien auf eine grobe Leitlinie einigen. Eine schwarz-rote Koalition ist damit so gut wie sicher. Nun bereiten sich Vertreter:innen von Christ- und Sozialdemokraten auf die anstehenden Verhandlungen vor.
Indes zeigt das mittlerweile veröffentlichte Sondierungspapier, wo es in den kommenden vier Jahren politisch hingeht. Neben Migration, Wirtschaft und Finanzen diskutierten CDU und SPD auch über die Zukunft des Bürgergeldes.
Aus Bürgergeld wird neue Grundsicherung
Beide Parteien haben sich darauf geeinigt, das Bürgergeld in der kommenden Legislaturperiode durch eine neue Grundsicherung zu ersetzen. Wie genau der Nachfolger der Sozialleistung aussehen wird, ist zwar noch unklar. Die Eckpunkte im Sondierungspapier deuten aber zumindest inhaltlich auf eine Rückkehr zu Hartz IV hin. Geplant sind unter anderem:
- Wiedereinführung des Vermittlungsvorranges,
- Ausbau von Qualifizierungsmaßnahmen,
- Verschärfung von Mitwirkungspflichten und Sanktionen,
- stärkere Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs,
- Bündelung einzelner Sozialleistungen.
Das „Fördern und Fordern“ sowie eine möglichst schnelle Vermittlung von Arbeit sollen wieder im Mittelpunkt stehen. Um das alles umsetzen zu können, will die neue Koalition den Jobcentern mehr Geld zur Verfügung stellen. Die Grundsicherungsempfänger:innen selbst gehen dagegen aller Voraussicht nach leer aus. Zu einer Anhebung der Regelsätze oder der seit langem geforderten Kostenübernahme für Strom findet sich in den bisherigen Vereinbarungen nichts.
Hinweis: GroKo will Rechtsprechung des BVerfG wahren
Trotz der geplanten Verschärfungen haben CDU und SPD in ihrem Sondierungspapier bestätigt, dass sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bei der Überarbeitung des Bürgergeldes berücksichtigen und achten wollen. Dazu zählt auch das bahnbrechende Urteil vom 5. November 2019, in dem die Richter:innen Kürzungen von 60 % oder gar 100 % als verfassungswidrig eingestuft haben.
Sanktionen in der neuen Grundsicherung verfassungswidrig
Die Stoßrichtung für die neue Grundsicherung ist damit klar. Aber sind die Pläne von Union und SPD überhaupt umsetzbar? Diese Frage dürfte sich insbesondere bei den geplanten 100 %-Sanktionen stellen. Christ- und Sozialdemokraten haben angekündigt, die Leistungen für sogenannte „Totalverweigerer“ – also Grundsicherungsbeziehende, die mehrfach zumutbare Arbeit ablehnen – komplett zu streichen.
Ein solches Vorhaben wäre jedoch verfassungswidrig. Das hat das BVerfG schon 2019 klargestellt. Selbst eine Änderung des Grundgesetzes – für die erst einmal eine Zweidrittelmehrheit notwendig wäre – wäre nicht durchsetzbar.
Auch die Finanzierung bleibt ungeklärt: Eigentlich hat CDU-Chef Friedrich Merz im Wahlkampf angekündigt, 2 bis 3 Milliarden Euro jährlich beim Bürgergeld einsparen zu wollen. Ob das wirklich gelingt, wenn Jobcenter gleichzeitig deutlich mehr Geld für die Vermittlung von Arbeit bekommen sollen, ist unklar. Wie viel von den geplanten Änderungen es letztendlich in den Koalitionsvertrag und darüber hinaus schaffen werden, bleibt abzuwarten. Für Bürgergeld-Empfänger:innen sieht es aber nicht gut aus.
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Quelle:
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