Laufender Stromzähler

Sofortbonus eines Stromanbieters gilt als Einkommen

Einige Stromanbieter bieten bei einem Wechsel einen sogenannten Sofortbonus an. Hartz 4-Empfänger müssen diesen als Einkommen angeben. So lautet das Urteil des Sozialgerichts Dortmund.

Hartz 4-Empfänger wechselt Stromanbieter

Der Kläger des vorliegenden Falls und seine Ehefrau erhalten seit längerer Zeit Hartz 4. Im April 2018 wechselte das Ehepaar den Stromanbieter. Im Rahmen des Wechsels wurde dem Konto der Leistungsempfänger im Monat Mai 2018 ein Sofortbonus gut geschrieben. Dieser wurde auf das Girokonto des Paares überwiesen. Kurz darauf hörte das Jobcenter den Kläger aufgrund der zugeflossenen Bonuszahlung zum Erlass eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides an.

Hinweis: Wer zahlt die Stromkosten?

Grundsätzlich sind die Stromkosten vom Regelsatz zu begleichen. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn der Strom zur Erwärmung von Warmwasser oder zum Heizen verwendet wird.

Stromkosten werden vom Regelsatz bezahlt

Der Kläger teilte dem Jobcenter mit, dass er den Strom aus dem Regelsatz bezahle. Ihm zufolge hat er daher auch ein Anrecht auf die Bonuszahlung oder eine mögliche Rückerstattung.

Im Juli 2018 hob das Jobcenter mit einem Bescheid den Bewilligungsbescheid des Klägers auf. Der Grund: Ein auf den Regelbedarf entfallender Teilbetrag in Höhe von 91,00 EUR im Juni 2018. Das Jobcenter vertrat die Auffassung, dass der Betrag zu erstatten ist. Ab September 2018 wurde die Summe daher dem Leistungsanspruch angerechnet. Für das Jobcenter handelt es sich bei einem Strombonus um ein anzurechnendes Einkommen

SG hält Bescheid für rechtmäßig

Das Ehepaar legte gegen den Bescheid aus dem Juli 2018 Widerspruch ein. Das Jobcenter wies den Widerspruch zurück. Im Juni 2019 folgte eine Klage von Seiten des Hartz 4-Empfängers. Das Sozialgericht Dortmund beurteilte diese jedoch als unbegründet. Der angegriffene Bescheid ist demnach rechtmäßig. Eine Revision vor dem Bundessozialgericht ist zugelassen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Sofortbonus eines Stromanbieters gilt als Einkommen“

  1. Hallo ich hätte eine Frage,ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld 1 und mit meiner Familie zusammen (Mann,drei Kinder,2 davon schulpfltig,einer in Ausbildung)Hartz4.Wir haben eine 4 Zimmer Wohnung und mein Mann und ich schlafen im Wohnzimmer da die Kids jeder ihr eigenes Zimmer haben und ich auch meine Umschulung begonnen habe. Unser Schlafsofa, bzw. Familiensofa mit Schlaffunktion ist kaputt so dass wir zur Zeit auf einer Matratze schlafen. Frage:Können wir ein Schlafsofa beantragen,Möbel Geld oder ähnliches haben wir noch nie bekommen, da wir immer Glück hatten mit geschenkten gut erhaltenen Dingen. Danke für eure Antworten.

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