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So läuft die Arbeitsvermittlung beim Bürgergeld

Das neue Bürgergeld soll den Arbeitsmarkt für Beziehende zugänglicher machen. Ziel ist es, vom schnellen Vermitteln in Aushilfsjobs wegzukommen und das Ausbilden von Fachkräften bzw. nachhaltige Arbeitsverhältnisse zu fördern. Wir zeigen Ihnen, wie genau die Arbeitsvermittlung nach fast zwei Jahrzehnten Hartz IV aussehen wird.

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Vermittlungsvorrang ade

„Ausbildung vor Aushilfsjob“ – mit diesem Motto will die Bundesregierung einen nachhaltigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gewährleisten. Unter Hartz IV zählte nämlich in erster Linie nur eine schöne Statistik. Jetzt sollen Bürgergeld-Empfänger:innen gezielt zu Fachkräften ausgebildet werden, um die sich die Unternehmen mittlerweile reißen.

Deshalb wurde mit der Einführung des Bürgergeldes der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft. Jobcenter sollen jetzt nicht mehr schnellstmöglich irgendeine Beschäftigung für Sie als Leistungsbezieher:in finden, Aus- und Weiterbildung haben nunmehr Vorrang.

Hinweis: Kein Rechtsanspruch auf Weiterbildung oder Umschulung

Das Bürgergeld bietet keinen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung. Vielmehr sollen die Förderleistungen Zusatzleistungen sein, die Betroffene nach enger Absprache mit dem Jobcenter erhalten.

Kooperationspläne statt Eingliederungsvereinbarungen

Die oftmals sehr einseitigen Eingliederungsvereinbarungen (EGV) weichen ab Juli dieses Jahres sogenannten „Kooperationsplänen“. Gemeinsam mit dem Jobcenter entwickeln Sie ein Konzept, das Ihnen aus dem Bürgergeldbezug raushelfen soll. Dabei müssen auch beispielsweise Kinderbetreuung oder die Pflege von Familienangehörigen sowie Ihre persönlichen Stärken und Schwächen im Beratungsprozess berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zur EGV ist der Kooperationsplan rechtlich nicht verbindlich. Er dient lediglich als „roter Faden“, enthält aber keine Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung. Der Plan soll regelmäßig aktualisiert, angepasst und mit konkreten Maßnahmen versehen werden. Erst die daraus resultierenden Absprachen sind für Sie rechtlich verpflichtend.

Hinweis: Das passiert mit alten EGV

Alte EGV, die über 2023 hinausgehen, sind übrigens nicht automatisch ungültig, sondern werden im Verlaufe des Jahres zu Kooperationsplänen ausgearbeitet.

Arbeit muss zumutbar sein

Sobald der Kooperationsplan steht, wird das Jobcenter Ihnen den einen oder anderen Vorschlag unterbreiten. In Zeiten von Hartz IV mussten Sie noch Sanktionen fürchten, wenn Sie die Vermittlungsvorschläge Ihrer Sachbearbeiter:innen nicht angenommen haben. Was ändert sich hier?

Zunächst bleiben Bezugskürzungen auch beim Bürgergeld bestehen. Nehmen Sie Meldetermine nicht wahr oder halten Sie sich nicht an feste Absprachen, müssen Sie schrittweise mit bis zu 30 % weniger Geld rechnen.

Allerdings darf das Jobcenter jetzt nicht mehr auf jede Arbeit verweisen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen “zumutbar” sein und zu dem ausgearbeiteten Kooperationsplan passen. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, so sind darauf gerichtete Kürzungen unwirksam.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.