Vor Beginn des neuen Schuljahres stehen Eltern mit wenig Einkommen immer wieder vor der Frage, wie sie die Schulbücher ihrer Kinder für das kommende Jahr finanzieren sollen. Seit 2021 gibt es endlich eine Antwort: Schulbücher werden als Mehrbedarf anerkannt und vom Jobcenter übernommen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Kostenübernahme beantragen.
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Weniger als zwei Euro für Bildung im Regelsatz
Aktuell beträgt der Regelsatz für alleinstehende Hartz IV-Empfänger:innen 449 EUR im Monat. Davon sind sage und schreibe 1,62 EUR für Bildung vorgesehen. Für eine neue Federmappe spart man da schon mal ein ganzes Jahr.
Gerade wenn Eltern die Schulbücher aus eigener Tasche zahlen müssen, ist dieser winzige monatliche Betrag eine absolute Katastrophe – zumal der Regelsatz ja eigentlich auch für Stifte, Blöcke und Mappen reichen soll.
Hinweis: Was ist die Lernmittelfreiheit?
Unter der sogenannten Lernmittelfreiheit versteht man das kostenlose Zur-Verfügung-Stellen von Schulbüchern durch die Schule. Dabei entscheiden die Bundesländer eigenständig, ob und bis zu welcher Klassenstufe die Lernmittelfreiheit bei ihnen gilt.
Jobcenter müssen Mehrbedarf für Schulbücher anerkennen
Weil die Kosten mit dem Regelsatz allein nicht mehr stemmbar sind, verpflichtet das Sozialgesetzbuch (SGB) seit dem ersten Januar 2021 die Jobcenter dazu, Schulbücher als Mehrbedarf anzuerkennen. In § 21 Abs. 6a SGB II heißt es konkret: „Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind sie als Mehrbedarf anzuerkennen.“
Das Jobcenter muss also für die Schulbücher aufkommen, wenngleich eigentlich die Eltern für deren Anschaffung zur Kasse gebeten werden sollen. Leistungsempfänger:innen brauchen für die Kostenübernahme einen entsprechenden Nachweis, den sie von der Schule erhalten.
Hinweis: BSG-Entscheidung aus 2019 erkennt Schulbedarf an
Schon vor der Einführung des Mehrbedarfs für Schulbücher entschied das Bundessozialgericht (BSG) 2019, dass das Jobcenter für Schulbücher in Ländern ohne Lernmittelfreiheit aufkommen soll.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wahrnehmen
Zusätzlich zum Mehrbedarf können Schüler:innen aus einkommensschwachen Haushalten auch von den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Das sieht pro Schuljahr weitere 156 EUR für den Schulbedarf vor. Einen entsprechenden Antrag können Hartz IV-Empfänger:innen beim Jobcenter stellen – alle anderen wenden sich an die zuständige Kindergeldstelle.
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Quellen und weitere Links:
- Bundesfamilienministerium zum Bildungs- und Teilhabepaket
- Liste des Bundessozialministeriums der zuständigen Stellen
- Urteil des BSG zur Anerkennung von Mehrbedarfen bei Schulbüchern
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