Mieterhöhungen sind vor allem auf den hart umkämpften Wohnungsmärkten der Großstädte keine Seltenheit. Besonders schwer trifft es dabei Hartz IV-Empfänger*innen. Denn neben den finanziellen Sorgen folgt auch die Angst vor einem Zwangsumzug, wenn der neue Mietpreis über der Obergrenze des Jobcenters liegt. Ist das Verschweigen einer erhöhten Miete eine Option?
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Mieterhöhung: Droht ein Zwangsumzug?
Die Miete gehört zu den Kosten der Unterkunft und wird daher vom Jobcenter übernommen. Allerdings erfolgt diese Kostenübernahme nach §22 SGB II nicht unbegrenzt, sondern in einem “angemessenen” Rahmen. Gemeinde und Kommunen setzen hierfür Obergrenzen fest.
Die Befürchtung von Grundsicherungsempfänger*innen bei Mieterhöhungen ist nun, dass der neue Mietpreis über der Angemessenheitsgrenze liegt und das Jobcenter sie zu einem Umzug drängt, weil es die Kosten nicht mehr übernehmen möchte. Daher verschweigen viele dem Jobcenter eine Steigerung des Mietpreises.
Tipp: Erhöhung der Miete angreifen
Nicht jede Mieterhöhung ist auch rechtens. Bevor Sie also Ihr zuständiges Jobcenter über eine höhere Miete informieren, sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung überprüfen.
Jobcenter sollten informiert werden
Die Angst vor einem Zwangsumzug ist jedoch unbegründet. Informieren Sie Ihr Jobcenter über eine Mieterhöhung, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder das Jobcenter zahlt anstandslos auch den erhöhten Mietzins oder es setzt Sie darüber in Kenntnis, dass der neue Mietpreis über der Obergrenze liegt.
In diesem Fall zahlt das Jobcenter sechs Monate lang den vollen Mietpreis. Danach werden die Kosten nur bis zur Obergrenze übernommen. Den Rest müssten Sie dann vom Regelsatz bezahlen. Auf kurze Sicht ist es also sogar von Vorteil, wenn Sie dem Jobcenter eine Mieterhöhung anzeigen.
Obergrenzen angreifen
Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Bescheide des Jobcenters bezüglich der Überschreitung der Angemessenheitsgrenze anzugreifen. Denn oft unterlaufen der Kommune bei der Erstellung der Obergrenzen Fehler oder sie sind schlicht veraltet. Daher stufen Sozialgerichte die Obergrenzen oft als rechtswidrig ein.
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