Für unsere Mandantinnen und Mandanten haben wir einen Sieg vor dem Bundessozialgericht errungen.

Sieg am Bundessozialgericht: Richter erteilen Jobcenter Absage

Wir prüfen Ihren Jobcenter-Bescheid und legen bei Fehlern Widerspruch beim Jobcenter für Sie ein – kostenlos. Dabei setzen wir alles daran, dass das auch so bleibt. Ein Rechtsstreit mit dem Jobcenter Bochum über die Kostenübernahme der Anwaltskosten hat uns nun vor das Bundessozialgericht (BSG) geführt. Die Mühen haben sich gelohnt, die Richter:innen stärken uns den Rücken.

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Vollmacht erlaubt Erstattung der Anwaltskosten

Ehe wir für Sie tätig werden dürfen, benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, mit der Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen und bevollmächtigen. Darin enthalten ist auch eine Klausel, mit der Sie Ihren Anspruch gegen das Jobcenter auf Erstattung der Anwaltskosten an uns abtreten.

Hinweis: Finanzierung unseres Service

Dass unser Service nicht umsonst ist, versteht sich von selbst. Ihnen als Bürgergeld-Empfänger:in entstehen dabei dennoch keinerlei Kosten. Im Erfolgsfall holen wir uns die Anwaltskosten vom Jobcenter wieder. Bei Misserfolg zahlt der Staat.

Diese Praxis ist nicht ungewöhnlich und wird bei vielen anderen Rechtsstreitigkeiten, bei denen Mandanten und Mandantinnen finanziell nicht belastet werden sollen, angewendet – Beispiel: Prozesskostenfinanzierung. Das Jobcenter Bochum sah darin jedoch eine „überraschende Klausel“ gemäß § 305c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und weigerte sich, die entstandenen Anwaltskosten uns gegenüber zu begleichen.

Der Paragraf regelt, dass überraschende und ungewöhnliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht Teil eines Vertrags sein können und damit ungültig sind. Das ist bspw. gegeben, wenn eine vertragliche Bestimmung so versteckt, ungewöhnlich oder überraschend ist, dass Kundinnen und Kunden – in unserem Fall Mandantinnen und Mandanten – nicht damit rechnen müssen.

Dabei ist der Vertragsbestandteil für unsere Mandantinnen und Mandanten vielmehr von Vorteil: Durch die Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs werden Sie von der Last befreit, sich nach der erfolgreichen Vertretung durch uns erneut mit dem Jobcenter auseinanderzusetzen – um sicherzustellen, dass die entstandenen Anwaltskosten auch beglichen werden.

Überzeugt davon, dass unser Vorgehen rechtens ist, sind wir mit einer Klage gegen die Entscheidung des Jobcenters vorgegangen.

SG und LSG stimmen Jobcenter zu

Während sich das Sozialgericht (SG) Bremen als auch das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen sich auf die Seite der Bochumer Behörde stellten, kippte das BSG die vorherigen Urteile aufgrund eines Verfahrensfehlers. Auch wenn das oberste deutsche Gericht für Angelegenheiten rund um das Sozialrecht selbst keine abschließende Entscheidung fällte, so ist das Urteil über die Aufhebung der vorherigen Rechtssprechung ein Erfolg – die BSG-Richter:innen sendeten eine deutliche Botschaft.

In seiner Begründung vertritt das BSG die Auffassung, dass es sich bei der Abtretungsklausel um eine wirksame Regelung handele. Die Klausel sei weder ungewöhnlich noch überraschend. Nicht zuletzt bestehe ein enger Zusammenhang zwischen den Interessen der Mandantinnen bzw. Mandanten und der Beauftragung der Kanzlei.

Fall landet wieder vor dem LSG

Das BSG verwies den Fall zurück an das LSG. Das ist dem Umstand geschuldet, dass der Mandant, dessen Widerspruchsverfahren den Rechtsstreit ausgelöst hat, nicht vom LSG zur Verhandlung beigeladen wurde. Die Beiladung konnte das BSG nicht nachholen.

Dennoch: Das LSG muss für die erneute Urteilsfindung die Entscheidung des BSG berücksichtigen. Die Chancen, dass der Rechtsstreit zu unseren Gunsten ausgeht, sind also hoch. Danach dürften die Fronten bei der Kostenerstattung endgültig geklärt sein. Wir können uns damit wieder voll und ganz unserer Herzensaufgabe widmen: die Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.