Das Jobcenter Mönchengladbach verweigerte die Kostenübernahme von Schulbüchern.

SG verurteilt Jobcenter zu Kostenübernahme von Schulbüchern

Das Thema Kostenübernahme von Schulbüchern bei Hartz 4 wurde in den vergangenen Wochen bereits ausgiebig diskutiert. Das Jobcenter Mönchengladbach verweigerte die Kostenübernahme von Schulbüchern. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht kürzlich entschied. Es greift der Härtefall-Mehrbedarf.

Jobcenter lehnt Kostenübernahme ab

Mehrere Entscheidungen und schließlich auch eine Pressemitteilung des Bundessozialgerichts kamen zu dem Ergebnis: In Bundesländern, in denen keine Lernmittelfreiheit besteht, müssen die Kosten für Schulbücher für Hartz 4-Empfänger vom Jobcenter übernommen werden. In einem aktuellen Fall versuchte das Jobcenter dennoch die Kostenübernahme abzuwenden.

Gericht erkennt Rechtsanspruch der Kinder an

In einem Haushalt in Mönchengladbach leben vier schulpflichtige Kinder innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.  Für die Anschaffung der Schulbücher gaben die Eltern 96,94 EUR aus. Die Familie reichte einen Antrag auf eine entsprechende Kostenübernahme beim Jobcenter ein. Dieses lehnte die Anträge aller vier Kinder ab.

Es folgte ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf. Es bestand zwar eigentlich keine Eilbedürftigkeit, da jedoch ein eindeutiger Rechtsanspruch auf die Leistung bestand, entschied sich das Gericht dennoch dafür. In dem am 05.08.2019 veröffentlichten Urteil (Az. S 35 AS 3046/19 ER) heißt es, dass das Jobcenter die Übernahme zu Unrecht abgelehnt hatte.

Es gilt der Härtefall-Mehrbedarf

Wie auch schon in zwei Verfahren des Bundessozialgerichts im Mai (Az. B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R), musste das Jobcenter die Kosten für die Schulbücher übernehmen. Es greift der Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II. Zwar sind die Kosten für Schulutensilien im Grunde vom Regelbedarf erfasst. Jedoch nicht in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Der Härtefall-Mehrbedarf gilt in Sondersituationen, in denen ein höherer, überdurchschnittlicher Bedarf auftritt.

Achtung: Kostenübernahme von Schulbüchern beantragen

Auch wenn Sie bereits neue Schulbücher gekauft haben, sollten Sie unbedingt einen Antrag auf die Kostenübernahme bei Ihrem Jobcenter stellen. Heben Sie daher unbedingt die Quittungen auf.

Antrag auf Kostenübernahme

Das Jobcenter hat Ihren Antrag abgelehnt?

Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn das Jobcenter Ihnen, wie in diesem Fall, Steine in den Weg legt. Sollte das Jobcenter Ihren Antrag ablehnen, obwohl in Ihrem Bundesland keine Lernmittelfreiheit besteht, sollte Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de stehen Ihnen dabei gern zur Seite und vertreten Sie, wenn nötig, auch in allen weiteren Instanzen.

 

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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