Urteil Schulcomputer

SG Halle: Jobcenter muss Laptop wie Schulbücher zahlen

Das Jobcenter Halle muss einem Schüler einen Laptop bezahlen. Spannend ist vor allem die Urteilsbegründung: Das Sozialgericht behandelt Schulcomputer darin so wie Schulbücher – und da hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Kosten voll zu übernehmen sind.

Kein Geld im Regelsatz für Schulcomputer

Dass Schüler angesichts der zweiten Corona-Welle Laptops brauchen, ist nichts Neues. Dass im Regelbedarf dafür kein Geld vorgesehen ist, hat sich leider auch mit der letzten Regelbedarfsanpassung nicht geändert. Bis Schüler*innen von den 23 Cent, die sie monatlich für Bildung zur Verfügung haben, einen Rechner zusammengespart haben, ist auch die längste Schulkarriere beendet.

Im Kontext von Schulbüchern hat das BSG bereits festgestellt, dass diese 23 Cent offensichtlich eine eklatante Unterdeckung des Bedarfs darstellen. Denn von 23 Cent monatlich lässt sich kein Schulbuch bezahlen, geschweige denn mehrere. Seitdem müssen die Jobcenter die Kosten von Schulbüchern in vollem Umfang übernehmen, und das zusätzlich zum Schulstarterpaket, das immer Anfang eines Schulhalbjahres ausgezahlt wird.

Bei Schulbüchern klappt die Kostenübernahme zunehmend besser, bei Schulcomputern stellen sich aber nach wie vor viele Jobcenter quer. In vielen Fällen müssen Eltern und Schüler noch immer im Widerspruchsverfahren versuchen, ihren Bedarf geltend zu machen.

Hinweis: Schulcomputer beantragen

Eine Vorlage für einen Antrag auf einen Schulcomputer und eine Anleitung dazu, wie Sie vorgehen falls das Jobcenter Ihren Antrag ablehnt, stellen wir seit einer Weile kostenlos zur Verfügung. Unsere Partneranwälte übernehmen auch die gerichtliche Vertretung, falls das Jobcenter Ihren Antrag ablehnt und Sie ins Klageverfahren gehen möchten.

Sozialgericht Halle verurteilt Jobcenter, Computer zu bezahlen

In einem aktuellen Fall, den das Sozialgericht Halle verhandelt hat, weigerte sich das Jobcenter auch auf einen Widerspruch hin noch, die Kosten zu übernehmen. Der Fall ging also vor Gericht und das Sozialgericht Halle entschied am 25.08.2020: Schulbücher und digitale Endgeräte erfüllen quasi den gleichen Zweck und müssen deswegen auch gleichermaßen vom Jobcenter bezahlt werden.

Wenn ein digitales Endgerät im Einzelfall für die schulische Bildung unverzichtbar ist, stellt es ein erforderliches Lernmittel dar. Das zeigt sich auch, weil immer mehr schulische Aufgaben mit Lernplattformen wie Sofatutor, Moodle oder Simpleclub sind. Im Klartext: Wenn ein*e Schüler*in ohne digitales Endgerät nicht richtig am Unterricht teilnehmen kann, muss das Jobcenter eben so ein Endgerät bezahlen.

Urteil macht Hoffnung

Das Urteil kommt von einem einfachen Sozialgericht, deswegen sind andere Sozialgerichte nicht an diese Rechtsprechung gebunden. Bis höhere Instanzen Urteile zu der Thematik gefällt haben, könnte es noch eine Weile dauern. Das Urteil setzt aber deutschlandweit ein wichtiges Signal und sorgt hoffentlich dafür, dass sich die Bildungschancen für Schüler aus Hartz 4-Familien wieder verbessern.

Quellen:

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

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