Bürgergeld-Empfänger:innen haben während ihres Leistungsbezugs die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Seit 2017 gilt das auch für Abgaben in der Vergangenheit. Wir verraten Ihnen, wie die rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag funktioniert und welche Nachweise Sie dafür benötigen.
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Bürgergeld-Empfänger von Beitragspflicht befreit
Der Rundfunkbeitrag beläuft sich aktuell auf 18,36 EUR pro Monat – Tendenz steigend. Für Bürgergeld-Empfänger:innen, die mit dem ohnehin schon knapp bemessenen Regelsatz haushalten müssen, ist das viel Geld. Deshalb sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Befreiung für Bürgergeld-Beziehende und Empfänger:innen anderer Sozialleistungen wie
- Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und
- (mit Einschränkungen) BAföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe
vor. Sofern Sie eine der oben genannten Hilfen in Anspruch nehmen, können Sie jederzeit eine Freistellung für das Entrichten der GEZ-Gebühr beantragen.
Tipp: Härtefallregelung nutzen!
Kommt für Sie ein Bezug von Sozialhilfe nicht in Frage, weil Ihre Einkünfte nur knapp über der Bedarfsgrenze liegen oder Sie freiwillig auf die Inanspruchnahme verzichtet haben, können Sie einen Härtefall für sich geltend machen und die Befreiung trotzdem beantragen.
Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag: So funktioniert sie
Den Antrag können Sie sowohl mit Wirkung für die Vergangenheit als auch für die Zukunft stellen; eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich möglich. Alles, was Sie dafür benötigen, ist Ihr Bewilligungsbescheid vom Jobcenter. Er dient als Nachweis darüber, dass Sie zu den antragsberechtigten Personengruppen gehören.
Die Befreiung gilt nur für den auf dem Bescheid angegebenen Zeitraum. Der darf maximal drei Jahre in der Vergangenheit liegen, da eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur so lange möglich ist. Achten Sie daher bei der Antragstellung auf einen lückenlosen Nachweis und reichen Sie auch vergangene Bewilligungsbescheide ein!
Achtung: Keine Originaldokumente beim Beitragsservice einreichen!
Stellen Sie vor dem Absenden Antrags sicher, dass Sie keinen originalen Bescheid an den Beitragsservice schicken. Denn im Zweifel erhalten Sie Ihre eingereichten Unterlagen nicht wieder. Eine gut lesbare Kopie Ihres Bescheides reicht für die Beantragung vollkommen aus.
Erstattung der rückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag anrechenbar
Ist die nachträgliche Freistellung erst einmal bewilligt, folgt die Rückzahlung Ihrer bis dahin rechtsgrundlos geleisteten Rundfunkbeiträge. Doch Vorsicht: Diese Zahlung gilt als Einkommen und wird daher auf Ihren Regelsatz angerechnet. Behalten Sie während der Antragstellung also im Hinterkopf, dass Sie einen Teil des Geldes an das Jobcenter abtreten müssen.
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