Macht das Jobcenter in einem vorläufigen Bewilligungsbescheid einen Fehler, kann es die daraus resultierenden Überzahlungen trotzdem zurückverlangen. Das stellt das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem neuen Urteil klar. Solange der Fehler auch für Menschen ohne rechtliches Hintergrundwissen offensichtlich ist, dürfen Bürgergeld-Empfänger:innen nicht auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen.
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Jobcenter verlangt nach eigenem Fehler Heizkosten zurück
Im Ausgangsfall stritten eine Leistungsbeziehern aus dem Landkreis Lüneburg und das dortige Jobcenter um die vorläufige Bewilligung von Heizkosten: Jahrelang erhielt die Frau für die Wintermonate einen einmaligen Zuschuss des Jobcenters für den Kauf von Heizöl. Da die Bürgergeld-Empfängerin erwerbstätig ist, ihr Einkommen jedoch stark schwankt, bewilligte das Amt sämtliche Leistungen nur vorläufig.
2019 schlich sich bei der mittlerweile routinemäßigen Bewilligung ein Fehler ein: Statt einer einmaligen Zahlung in Höhe von 450 EUR erhielt die Klägerin den Betrag monatlich auf ihr Konto. Nachdem das der Behörde erst zwei Jahre später aufgefallen war, setzte sie die Leistungen endgültig fest und forderte die überzahlten Beträge – insgesamt knapp 3.600 EUR – von der Frau zurück.
Hinweis: Vorläufige Leistungsgewährung nach § 41a SGB II
Jobcenter haben nach § 41a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) die Möglichkeit, Ihre Anträge vorläufig zu bewilligen. Das macht die Behörde, wenn zunächst unklar ist, wie hoch Ihr Leistungsanspruch tatsächlich ist. Sobald alle Informationen vorliegen, verrechnet das Jobcenter die vorläufige Zahlung mit dem Betrag, der Ihnen tatsächlich zugestanden hätte. Daraus resultieren dann entweder Nachzahlungen oder Rückforderungen.
Rückforderung vom Jobcenter: Vorläufiger Bescheid begründet kein Vertrauen
Die Bürgergeld-Empfängerin wehrte sich gerichtlich gegen den Erstattungsbescheid des Jobcenters. Ihrer Auffassung nach sprachen zwei Punkte gegen eine Rückzahlung:
- Sie habe auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen dürfen und
- ihr sei es als Person ohne eingehende Rechtskenntnisse nicht zuzumuten, behördliche Entscheidungen auf Fehler zu überprüfen.
Mit dieser Argumentation unterlag die Frau aber vor dem LSG. Einen Vertrauensschutz genieße die Klägerin in ihrem Fall nicht, da ein vorläufiger Bewilligungsbescheid eben keine abschließende Entscheidung des Jobcenters darstelle. Betroffene wüssten somit genau, dass sich bis zur endgültigen Festsetzung alles ändern könne und sie daher auch mit Rückzahlungen rechnen müssten.
Auch der Einwand, dass die Bürgergeld-Empfängerin den Fehler des Jobcenters nicht habe erkennen können, überzeugte das Gericht nicht. Der behördliche Irrtum sei schlicht und ergreifend so offensichtlich gewesen, dass er der Klägerin hätte auffallen müssen. Gerade, wenn sie in den vergangenen Jahren den Heizkostenzuschuss nur einmalig bekommen hat, hätte sie stutzig werden müssen, als sie diesen Betrag plötzlich monatlich zur Verfügung gestellt bekam.
Leistungsempfänger:innen müssen Bescheide zwar nicht auf Fehler überprüfen, aber sie zumindest lesen und ihre Eckdaten zur Kenntnis nehmen. Wenn sich da schon Ungereimtheiten einschleichen, liege es auch in der Verantwortung der Betroffenen, das mit dem Jobcenter zu klären.
Vorläufige Bescheide immer genau lesen
Das Urteil des LSG zeigt, dass offensichtliche Behördenfehler schnell zu Lasten von Bürgergeld-Empfänger:innen gehen können. Lesen Sie daher jeden Ihrer Bescheide ganz genau – besonders wenn es sich um vorläufige Bewilligungen handelt – und lassen Sie diese zur Not von Anwältinnen und Anwälten überprüfen.
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