Rückforderungen vom Jobcenter gegen Erben sind in der Regel rechtmäßig.

Rückforderung vom Jobcenter gegen Erben: Amt fordert knapp 1.500 EUR

Zahlt das Jobcenter nach dem Tod von Bürgergeld-Empfänger:innen unbewusst an deren Erben weiter Leistungen, müssen sie das zu viel gezahlte Geld zurücküberweisen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschieden. Unter anderem stand die Frage im Raum, ob Hinterbliebene von ihrer Rückzahlungspflicht befreit sind, wenn sie damit notwendige Ausgaben wie die Beerdigungskosten begleichen.

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Jobcenter fordert Bürgergeld vom Erben zurück

Was passiert mit den Leistungen vom Jobcenter, wenn ein Bürgergeld-Empfänger stirbt, das Amt aber weiterhin zahlt? Sind die Erben dazu verpflichtet, das Geld zurückzuerstatten? Mit dieser Frage musste sich das LSG Sachsen-Anhalt auseinandersetzen.

Geklagt hatte der Sohn eines 2016 verstorbenen Grundsicherungs-Empfängers. Nach dem Tod des Vaters überwies das Jobcenter aus Unwissenheit zunächst weiterhin den Regelsatz sowie zusätzliche Leistungen auf das Konto des Verstorbenen. Erst zwei Monate nach dem Tod seines Vaters informierte der Kläger das Amt über den Sterbefall. Kurze Zeit später forderte die Behörde alle Hilfen zurück, die sie seit dem Tod des Leistungsberechtigten unbewusst an dessen Erben ausgezahlt hatte – insgesamt 1.468 EUR.

Der Sohn verweigerte die Rückerstattung allerdings. Er habe nach eigenen Angaben zunächst gar nichts von den Überzahlungen gewusst, da er erst nach Erhalt des Erbscheins Zugriff auf die Konten seines Vaters bekommen habe. Zu diesem Zeitpunkt sei das Geld bereits für Miete, Strom und die Beerdigungskosten aufgebraucht gewesen. Er sei also gar nicht bereichert worden und hätte zudem darauf vertrauen dürfen, dass die Zahlungseingänge richtig sind.

Achtung: Erbe kann auch Schulden beinhalten!

Als Erbe bzw. Erbin übernehmen Sie nach § 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) alle Rechte und Pflichten des bzw. der Verstorbenen. Das bedeutet, dass neben Vermögen auch Schulden Teil Ihrer Erbschaft sein können, die Sie dann begleichen müssen.

LSG zur Rückforderung: Jobcenter durfte gegen Erben vorgehen

Das LSG bewertete die Situation anders als der Kläger. Nach Auffassung der Richter:innen hatte nur der verstorbene Bürgergeld-Empfänger einen Anspruch auf Sozialleistungen, nicht aber dessen Sohn. Die Rechtslage sei in solch einem Fall eindeutig: Fehlt es an einem Anspruch, dann sei die Rückforderung durch das Jobcenter dem Erben gegenüber grundsätzlich gerechtfertigt.

Behalten dürfte der Kläger das Geld nur, wenn er einen Vertrauensschutz genieße. Da ihm jedoch bewusst gewesen sei, dass die Überzahlungen fehlerhaft waren, dürfe er gerade nicht auf deren Richtigkeit vertrauen. Auch die Tatsache, dass das Geld bereits verwendet wurde und der Sohn deswegen „entreichert“ sei, ändere nichts am Ergebnis. Der Rechtsgrundsatz der Entreicherung greife nur im Privatrecht und in Teilen des öffentlichen Rechts, nicht aber im Sozialrecht. Im Ergebnis muss der Kläger jetzt jeden einzelnen Cent an das Jobcenter zurückzahlen.

Achtung: Kein Ermessen des Jobcenters bei Rückforderung!

In ihrem Urteil stellten die Richter:innen außerdem klar, dass das Jobcenter sogar dazu verpflichtet sei, zu viel gezahlte Leistungen zurückzufordern, wenn der bzw. die Empfänger:in sich nicht auf Vertrauensschutz berufen kann.

Überschüssiges Bürgergeld immer an das Jobcenter zurückzahlen

Der Fall des Erben zeigt, dass Sie als Empfänger:in von ungerechtfertigten Sozialleistungen kaum bis gar nicht schutzbedürftig sind. Vermeiden Sie daher potenzielle Konflikte mit dem Jobcenter, indem Sie Ihre Geldeingänge genauestens im Auge behalten und zu hohe Beträge sofort zurücküberweisen bzw. melden. So entgehen Sie immensen Rückforderungen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.