Senior am Wasser

Dürfen besondere Rentenzahlungen auf Hartz IV angerechnet werden?

Die Situationen, in denen Menschen finanzielle Unterstützung erhalten sind vielfältig: Beispielsweise haben Hinterbliebene beim Tod der Eltern oder der*des Ehepartner*in oft einen Anspruch auf Witwen- bzw. Waisenrente. Sind die Hinterbliebenen auch gleichzeitig Hartz IV-Empfänger*innen, stellt sich die Frage, welche Leistung zur Existenzsicherung Vorrang hat bzw. inwieweit man solche gesonderten Rentenleistungen mit Hartz IV-Leistungen verrechnen muss.

Witwenrente ist anrechenbares Einkommen

Die Witwenrente ist Einkommen, welches bei der Berechnung von Hartz IV-Leistungen berücksichtigt werden muss. Das entschied das Sozialgericht Darmstadt bereits im Januar letzten Jahres. Die Begründung: Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgezahlt werden (Die Witwenrente fällt hierunter) sind nur dann nicht auf Hartz IV anzurechnen, wenn sie einem anderen Zweck dienen als der Grundsicherung.

Das Gericht sah eine Zweckidentität von Hartz IV und Witwenrente als gegeben an. Denn in beiden Fällen solle die Existenzsicherung der Leistungsempfänger*innen durch finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. Infolgedessen dürften Jobcenter die Witwenrente auf Hartz IV-Leistungen anrechnen.

Hinweis: “Sterbevierteljahr” ist einmaliges Einkommen

Besondere Regeln gelten für das sogenannte “Sterbevierteljahr” der Witwenrente. Der*die hinterbliebene Ehegatt*in erhält die ersten drei Monate nach Tod des*der Ehepartner*in den vollen Rentenanspruch ohne Abzüge oder Einkommensanrechnung. Dieses Geld wird in der Praxis in einem Stück als Vorschuss ausgezahlt und gilt damit als einmaliges Einkommen, das in den folgenden sechs Monaten anteilig auf den Regelsatz angerechnet wird. Diese Aufteilung erfolgt nur, wenn durch die Zahlung der Anspruch im Monat der Auszahlung entfällt. Wenn keine Aufteilung erfolgt und schon Leistungen für den Zuflussmonat bewilligt sind, erfolgt die Anrechnung im Folgemonat.

Conterganrente ist nicht anrechenbar

Anders sieht es hingegen bei der Conterganrente aus. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass der Bezug einer Rente nach dem Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (ContStifG) einem Bezug von Hartz IV nicht entgegensteht.

Denn anders als bei der Witwenrente sei die Conterganrente als Entschädigung für die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der Einnahme von Contergan gedacht. Geschädigte sollen mit diesem Geld gerade nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten, sondern eine Kompensation für “entgangene Lebensmöglichkeiten” erhalten, so das Gericht. Eine Verrechnung beider Leistungen findet also nicht satt.

Zweck der Leistungen ist entscheidend

Bei der Beantwortung der Frage, welche besonderen Rentenleistungen auf Hartz IV angerechnet werden dürfen, kommt es also vor allem auf die Zweckbestimmung der jeweiligen Leistung an. Verfolgen Hartz IV und Sonderleistung denselben Zweck, ist eine Anrechnung möglich.

Unterscheiden sich Sinn und Zweck von Sonderleistung und Hartz IV voneinander, so ist dieses Einkommen für die Jobcenter unantastbar und der*die Empfänger*in hat einen Anspruch auf den Regelsatz in voller Höhe.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

28 Antworten auf „Dürfen besondere Rentenzahlungen auf Hartz IV angerechnet werden?“

  1. Ich bin ehrenamtlicher Betreuer von meiner Schwester. Meine Schwester ist aufgrund einer Operation im Alter von 6 Monaten geistig behindert. Infolge dieser Behinderung hat Sie später ca. 35 Jahre in einer WfB gearbeitet. Inzwischen ist sie Rentnerin und erhält eine Rente. Mein Vater war Beamter und aus diesem grund erhält nun meine Schwester nach dem Tod unserer Eltern ein Waisengeld bzw. eine Waisenrente.
    Aktuell habe ich nun das Problem, dass die Waisenrente und die “normale” Rente seitens des Sozialamtes komplett als einkommen gewertet wird. Meines Erachtens bekommt meine Schwester die Waisenrente nur deshalb weil sie behindert ist. Aus diesem Grund dürfte eigentlich – ähnlich wie bei der “Conterganrente”- diese Waisenrente nicht als Einkommen seitens des Sozialamtes gewertet werden.
    Vielleicht kann mir jdn. in dieser Frage weiterhelfen?

    1. Hallo reiros,
      bitte wenden Sie sich an eine Sozialberatung. Unsere Partneranwälte unterstützen nur bei Bürgergeld-Bescheiden, sprich bei Anliegen nach dem SGB II, nicht aber bei Sozialhilfe-Leistungen nach dem SGB XII.
      Viele Grüße

  2. Hallo
    Ich habe Anfang März einen positiven Bescheid von meiner Witwenrente erhalten. Ich erhalte sogar eine Nachzahlung beginnend ab Nov.2021 bis märz 2023 in höhe von 7100 euro
    Im November 2021 habe ich aber bereits leistungen nach SGB 2 einmal für mich und einmal für meine 5 jährige Tochter bezogen, ich bin alleinerziehend und in Teilzeitarbeit.
    Jetzt hat das Jobcenter die kompletten 7100 euro witwenrente stillschweigend einbehalten, ohne Bescheid oder ähnliches. Wenn ich mir alle Bescheide heraus suche und die Leistungen die nur für mich gezahlt wurden (meine tochter hat mit meiner witwenrente nichts zu tun, ihr vater lebt noch) so komme ich auf eine summe von 5700 euro, die ich vom jobcenter seit 11/2021 bis heute erhalten habe. Nun meine 2 Fragen:
    Darf das Jobcenter einfach so die komplette Witwenrentennachzahlung einbehalten ? Und wieso wird die Rente zu vollen 100% angerechnet und nicht mit 70% wie jedes andere Einkommen?

    1. Hallo Denise,
      einen Bescheid dazu sollten Sie noch erhalten. Lassen Sie den nach Eingang von unseren Partneranwälten einmal auf Fehler überprüfen. Sollten sie fündig werden, folgt ein Widerspruch. Grundsätzliche wird aber Witwenrente als sonstiges Einkommen berücksichtigt und nicht als Erwerbseinkommen. Daraus resultiert auch der Unterschied bei der Anrechnung zu 100 %. Hier liegt also kein Fehler vor.
      Viele Grüße

    1. Hallo Simone,
      ja, auch eine BG-Rente zählt als Einkommen und wird somit bei Ihrer Bedarfsermittlung berücksichtigt.
      Viele Grüße

  3. Hallo, ich bekomme eine Witwenrente und Harz4, wird mir beim Bürgergeld etwas davon abgezogen? Wieviel wird mir bleiben.

    1. Hallo,
      die Witwenrente wird Ihnen wie beim jetzigen Hartz 4 auch als Einkommen angerechnet. Das Bürgergeld ersetzt Hartz 4 ab dem neuen Jahr vollständig.
      Viele Grüße

  4. Hallo mein Mann ist im Mai diesen Jahres verstorben.Vor ein paar Tagen habe ich die Berechnung für das Sterbevierteljahr und die Witwenrente bekommen. Seit April habe ich AJG 2 Leistung bezogen. Nun fordert das Jobcenter rückwirkend ab dem Todestag die gezahlte Leistung sowie die Krankenkassenbeiträge zurück. Ist das rechtens?

    1. Hallo Marion,
      lassen Sie den Erstattungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, wird mit einem Widerspruch dagegen vorgegangen. Wichtig ist nur, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  5. Hallo Ihr Lieben, danke für die schnelle Antwort, Na dann muss ich wohl warten müssen ich ich weiß wieviel Witwenrente ich bekomme, mein Verstorbener Mann hat Rente von 1400,00€ im Monat erhalten, ich lebe von 740,00€ im Monat, was wird da jetzt heraus kommen, Vermögen oder eine Art von Rücklagen oder irgendwelche Ersparnisse habe ich nicht. Bitte um Antwort, vielen vielen Dank

    1. Hallo Margit,
      leider können wir Ihnen immer noch keine Angabe dazu machen. Das müssen Sie wahrscheinlich wirklich abwarten bzw. sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin beim Jobcenter. Vielleicht erhalten Sie dort eine genaue Auskunft.
      Viele Grüße

    2. Hallo mein Mann ist am 20.10.2022 Verstroben und was kann ich noch dazubekommen,ich bekomme Witten von 608,06€ davon würd abgezogen Krankenversicherung 44,39€ Pflegeversicherung 18,55€ bleibt noch davon 540,56€

    3. Hallo Jeannette,
      stellen Sie einen Antrag auf aufstockende Leistungen bei Ihrem Jobcenter.
      Viele Grüße

  6. Hallo kann ich hier erfahren.
    Mein Sohn ist Hartz 4 Empfänger, er bekommt eine Witwenrente von 245.00 €.
    Es werden ihm jeden Monat 30.00 € abgezogen.
    Wollte wissen oscb das korrekt ist.

    1. Ich habe eine frage. Mein lebenspartner bekommt hartz4. Darf meinen witwenrente und altersrente mitberechnet werden. Freue mich ueber Antwort. Danke im vorraus

    2. Hallo Hannelore,
      sofern Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wirkt sich Ihr Einkommen (Witwen- und Altersrente) auf den Anspruch Ihres Partners aus. Dementsprechend wird das auch bei der Berechnung berücksichtigt.
      Viele Grüße

  7. Hallo Frau Kathi,

    Das mit dem ristern lohnt sich nicht. Sie haben das leider zu spät erkannt. Ich habe vor Jahren das selbe gemacht. Als heraus kam das sich dadurch die Gesetzliche Rente schmälert, habe ich die sofort gekündigt. Diesen Rat kann ich Ihnen geben. Ich glaube das Gesetz dazu würde 2012 raus gebracht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frau Lieder

  8. Ich habe eine frage und zwar war ich alleinverdiener habe 1500 euro verdient ab1 mai diesem jahr kein geld vom jc bekommen und mein mann wurde sogar vom jc bei krankenkasse abgemeldet er lief seit mai über mich und dann kam mitte mai die abfiendung von der witwenrente jetz hab ich gesundheits bedingt mein job verloren und mussten wieder auf jc jetz rechnen sie die abfindung an und wir bekommen erst im november geld vom jc habe für august den lohn erst jetz bekommen von 1200 euro müssen alles davon selber zahlen und im oktober bekomme ich nur den halben monat bezahlt wie verhält sich das jetz ist das rechtens was jc macht

    1. Ich bekomme hartz 4 und jetzt ist mein Ehemann gestorben was bleibt mir noch wenn ich dann Witwenrente bekomme

    2. Hallo Margit,
      das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Das hängt maßgeblich auch von der Höhe der Rente ab und davon, ob Sie dann auch noch als Hilfebedürftig gelten.
      Viele Grüße

  9. ” … Unterscheiden sich Sinn und Zweck von Sonderleistung und Hartz IV voneinander, so ist dieses Einkommen für die Jobcenter unantastbar und der*die Empfänger*in hat einen Anspruch auf den Regelsatz in voller Höhe.”
    Wie sieht es dabei mit dem Bezug von Opferente aus?
    Übrigens auch beim Bezug von Sozialhilfe?

  10. Also ich empfinde das als schlimm. Sag mal du hast immer aus hatz 4 oder Ii deine Versicherung bestritten. Wie eine Risterente oder eine Witwenrente…etc…. Und dann erhälst du die se nicht extra später. Das heisst du hast über jahre mit weniger im monart hartz gelebt um für später einen schutz auf zu bauen. Nun wird dir das geld entzogen. Schrecklich. Wofür macht man dann so was? Aber auch arbeitende die am limit des hartz satz lagen, haben es b.verdient da sie gearbeitet haben später dies draugerechnet tzu bekommen und nicht abgezogen. Das kann ja später überorüft werden. Das wäre die belohnug der sparer. Die zu viel verdient haben sollten auch einen kleinbetrag erhalten oben drauf. Vielleicht die hälfte oder so. So wtwas ganz ein zu behalten empfinde ich als unangemessen. Mit dazu zählt es als angespartes und in jedem lebensjahr darfst du so und so viel ansparen und behalten. Dieses gesetzt könnte hier auch angesetzt werden, fall derjenige nicht noch ein konto voll hat vom erbe etc… Wenn er das voll hat sollte man ihm anteilig einen betrag an den lebensunterhalt anrechnen. Auch eh wenn er zum beispiel das erbe ableben soll. Wäre es in dieser zeit ihm selbst überlassen. Hier fordert das gesetz oft man hätte mit dem und dem geld auskommen müssen. Das hat meine mutter in die. Obdachlosigkeit gebracht. Wenn man dann eh 3 jahre raus ist sollte das amt nicht noch im nachhinein überprüfen mit wieviel ein jemand wie lange gelebt hat. Hat er es sich gutgehen lassen oder aber davon möbel etc gekauft oder extra kosten zahlen müssen …das wird nicht überprüft und wird auch im nachhinein schwer nachzuweisen sein. Meine mutter verlohr durch den verlust der wohnung dann auch alle papiere etc…manches konnten wir retten. Der vermieter war eine kathastrophe. Hier konnte sie gar nicht mehr belegen was war oder nicht. Das amt forderte von ihr nach 3 jahren ohnre amt 10.000 euro zurück. Ansonsten zahlen sie nix mehr. Sie lebte also in deutschland von 200 euro rente. Auf der strasse und jemand bort ihr ein zimmerchen kostenfrei an. Wir hatten ein bissel glück. Sie lebte vom müll suchen. Und das mit 60 jahre bis zum tot. Sie hatte geklagt alles und verloren. Das erbe war vom opa und der hat über jahrzehnte viele steuern bezahlt und hart gearbeitet. Gespart um den kindern später was gutes zu tun. Meine tanten wollten meine mutter dem erbe ausschliessen. Weil sie meintes meine mutter hätte mit hartz eh nix davon. Aber wäre sie jünger gewesen hätte sie sich damit vielleicht einen laden öffnen könben oder eine eigentumswohnung kaifen. Das hatten wir auch überlegt. Da meine mutter mir aber keinen glauben schenkte das sie das darf. War es später zu spät als sie es doch entdeckte das sie durfte auch mit hartz. Naja wie auch immer es ist finde ich nicht angemessen alles weg zu nehmen. Hätte der opa doch lieber den kindern mal so was geschenkt wie ein gebrauchtes auto etc als schenkungsvertrag. Warum hätte das amt das erbe nicht auf die hartz monate verteilen können und sie hätte sage ich mal das erbe monatlich dann auf den hartz satz 50 euro mehr erhalten. So als sparbuch. Und das amt hätte hier auch sag mal einen minimaltwil einbehalten dürfen von anfang an.

    Hier sollten die gesetze sehr verändert werden. Schliesslich war meine mutter nie im job mit 4 kindern alleinerziehend. Das wäre ein kleinbetrag wie ne art arbeits plus für ihre arbeit als mutter gewesen. Heute wird die kerziehungszeit auch in der steuer als plus gerechnetfür deine spätere rente. Wenn du kinder bekommst dann kannst du zuvor. Mathe und deutsch studiert haben und fällst trotzdem als alleinerziehende aus dem system leider. Und lebst im minimum. Fast dein ganzes leben. Das ist die strafe kinder zu bekommen. Kein wunder das es sich viele heute 2 mal überlegen ein kind zu bekommen. Vor allem wenn man dann noch obdachlos wird.
    Beim strom finde ich auch das er bezahlt werden sollte da das bei mir zb 100 euro für 3 personen sind. Und auch wenn man arbeiten geht und mit hartz aufgestockt erhält man die 150 euro extra für arbeitsmittel. Gehen die schon für fahrtkosten etc weg. So das man kein plus hat. Und der strom macht meinen monatsbetrag von 400 auf 300 euro runter. Das ist sehr wenig im monat. Wenn man dann noch durch umzüge im minus steht und oder sich einen neuen staubsauger etc kaufen muss. Ich habe mich mitlerweile sehr verschuldet. Wenn man davon ausgeht das ich zusätzlich arbeite und man von seinem hartz geld alles über jahre ansparen soll. Frage ich mich wie das gehen soll. Ich zahle trotzdem jeden monat schulden ab und lebe für mich mit nur 100 euro. Meinen kindern gebe ich alles von ihrem geld. 1x im monat leiste ich mir mal 1 hemd für 5 bis 10 euro. Oder schuhe für 7 euro oder mal eine jacke für 10 euro. Ein teil geht nur 1 x im monat. Dann ist es schon schwer die raten zu zahlen. Die buche ich dann mal um und kassiere entweder vom inkasso extra kosten oder von einer bestellung wie staubsauger durch zu spät überweisung inkasso extra kosten. Geht leider nicht anders. Dann kann ich da wieder auf 10 euro monatlich disponieren. Zusätzliche unkosten wie schimmel in der wohnung trotz nur 6 monate im sommer drin gewohnt und keine umzugskosten übernahme trotz sozialgericht. Denn man hätte im schimmel weiter leben können oder im hotel bis zur beseitigung vom vermieter über die laufende klage mit zwei kleinen kindern. Emfinde ich als nicht passend wenn die in die schule müssen etc….ich zog trotzdem um auf meine kosten. Das amt ist zum kotzen wenn es um so was geht. Der eine hat mehr glück und der andere weniger. Pechvögel wie ich haben geloost. Die gelder werden vom staat verteilt wie es denen passt. Da gibt es keine gesetze. Sympaty und anderes zählen oft dazu. Ich bin nach dem die mich immer bei terminen angeschissen haben zum rechtsanwalt. Der hat die dann auch mal angeschissen. Und ab da war ruhe. Aber eine freundin mit 3 jährigem kind wurde zum beispiel das geld gekürzt weil sie einen 1 euro job verweigerte. Weil sie sich nicht dazu in der lage fühlte. Sie rutschte dann mit zu wenig geld ins milleu ab und ihr kind kam zur oma und zum opa. Traurig.
    Ich empfinde es als ganz schlimm menschen zu zwingen. Hier kann doch das amt eine freie wahl mit einer langen liste anbieten mit vielen 1 euro jobs. Ich war mal in einem 0 euro job fast 1 jahr. Was es alles gibt. Da sagte mir ein mann der in die kindererziehung mit anderen gezwungen wurdeper 1 euro job. Das der andere mann heimlich die kinder schlug und anschrie und schlecht behandelte. Der wollte da nicht arbeiten musste aber gezwungen vom amt. Er bekam das live mit wie er mit den kindern umging. Man darf nicht vergessen das auch drogenabhängige in schulkioske gesetzt werden. Die am ende die kinder bedrohen oder ins milleu schleppen. Ich bekam einmal selber mit wie die nutte den zuhälter mit in die pause nahm. In den schulkiosk und ein mädchen bedrohte. Das wurde angeblich geklärt. Da lach ich mich kaputt. Und der alkoholikerin die auch drogen nahm mit eigenem kleinen kind. Für die annahme des 1 euro jobs die zähne neu gemacht wurden nur das sie dort anfangen konnte. Vergesst nicht über den schulkiosk verdient diese stelle täglich mehr wie 600 euro an unseren kindern und uns schon armen hartz empfängern. Die gesellschaft wird schon bei den kindern gespalten. Hier sollte der kiosk alles für die hlfte des preises anbieten und nicht nur gesundes frühstück mit preisen teurer wie beim bäcker.

    Früher in meiner zeit hat man 50 cent für ein brötchen belegt gezahlt und eine milch oder kakao gab es kostenlos von der schule gestellt. Einen apfel dazu kostenlos um die gesundheit der kinder zu fördern. Die kinder die das geld haben können ja gerne sich extra kaufen und damit zufrieden sein. Aber das alles auch auf die armen kinder ab zu wälzen unfassbar. Für personen die schon länger nicht mehr gearbeitet haben solkte man 1 euro jobs schaffen mit erwachsenen. Damit sie wieder lernen ins leben zu finden. Doch nicht mit kindern. Und schon mal gar nicht auf zwang. Und wenn dann mit vielen angeboten auch minijobs oder klein jobs um eine aufstiegsmöglichkeit zu gewähren. Die es selten im 1 euro job gibt. Das ganze system ist doch fürn arsch. Wenn ich mich bewerbe lasse ich den euro job doch raus. Das sieht doch scheisse im lenenslauf aus. Vor allem wenn es gar nicht in meinem bereich war interessiert es den arbeitgeber nicht. Im gegenteil der sagt sich dann noch die kann ja in zukunft bei uns den kaffee kochen. Ne danke. Das bringt einen nicht ins arbeitsleben wieder rein. Das füllt nur die kassen eines unternehmens was mit spitzen geringverdienern auf 1 euro diese als ausbeutung einstellt und sich freut. Das ist millionen mal unter mindestlohn. Kein wunder das sich da viele unternehmen einbringen. Kostenlos leute einstellen ist doch topverdienst. Unfassbar. Anstatt die hartz empfänger so einzubringen das sie lernen in einer gruppe selber einen laden zu eröffnen uns als selbständige später heraus zu finden und guten gehältern. So das der staat wirklich ein plus verzeichnen kann. Nämlich da in dieser wuschbranche dann die menschen ihre selbständigkeit in einer gruppe die sich gut versteht nicht mehr ihren eigenen laden aufgeben wollen. Das kann man ja in mehrere bereiche vertiefen. Ist natürlich in manchen bereichen mit kleinem startkapital verbunden. Läuft das aber könnte man sagen man zahlt a 20 euro zurück. Scheitert es haben die personen trotzdem viel gelernt und nehmen stolz was mit.

    Man könnte vieles andere noch mit einbauen. Aber nicht nur zugunsten des staates oder zum verlust des staates. Aber das möchte der staat gar nicht. Leider. Bei immigranten werden schulungen gezahlt und so weiter. Aber der bürger an sich wird im dreck liegen gelassen.

    Meine erfahrung und meinung!

    Mit lieben grüssen
    Frau Kathi

  11. Guten Tag ich habe eine Frage an Sie ich habe ein Freund kennen gelernt er hat eine 3zimmer Wohnung und da ich ja leider obtachlos geworden binvor fast 1jahr und 6 Monate. Jedenfalls ist meine Tochter in eine
    Wg ich möchte sie gerne wieder holen aber die 3raum Wohnung nur 51m2 hat ist es jetzt maßgebend wie groß eine wohnung sein muss meine Tochter wieder zu bekommen. Es ist wichtig für meine Tochter das sie wieder nach Hause kommt es ist wichtig für mich wissen sie ich habe nichts mehr keine keine möbel nichts mehr was würde mir alles zustehen bitte ist aber nicht in Dresden wo Ich gewohnt habe sondern in freital also auf ej und Dorf. Bitte könnten Sie mir Tipps geben bitte was mir alles zustehen würde bitte es wäre lieb wenn sie mir bitte Tips geben könnten geben könnten. Wäre lieb ob es da ein Gesetz gibt wie groß die wohnung sein muss. Ich danke liebe grüße Christine Görtz. Hoffe auf gute Nachrichten danke

    1. Guten Tag,
      Meine frage ist:
      Es gibt mit harz 4 freibetrag fur die Erziherungsrente?

    2. Hallo Veronica,
      leider nein. Die Erziehungsrente wird als “sonstiges Einkommen” angerechnet. Allein die Versicherungspauschale in Höhe von 30 EUR und ggf. eine Kfz-Haftpflichtversicherung werden davon abgesetzt. Darüber hinaus besteht kein Freibetrag.
      Viele Grüße

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