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Der Regelsatz 2022: Weiterbewilligungsbescheide sind verfassungswidrig

Das neue Jahr rückt immer näher und bringt die heftig umstrittene Erhöhung des Regelsatzes mit sich. Die ersten Jobcenter verschicken bereits jetzt Weiterbewilligungsbescheide, die den neuen Regelsatz enthalten. Für unsere Partneranwälte steht aber fest: Magere drei Euro mehr im Monat sind verfassungswidrig.

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Anspruch auf Existenzminimum

Die Grundsicherung soll Menschen ein Leben in Würde ermöglichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2010 bekräftigt. Damals entwickelte das höchste Rechtsprechungsorgan Deutschlands einen Anspruch auf ein Existenzminimum, das neben der bloßen Sicherung der Existenz auch ein Mindestmaß an Teilhabe im gesellschaftlichen Leben umfasst.

Neuberechnung der Regelsätze mangelhaft

Fast zwölf Jahre später droht nun eine Unterdeckung durch die neuen Regelsätze. Schuld daran ist vor allem die Methode, mit der eine Anpassung des Regelsatzes berechnet wird. Alle fünf Jahre erhebt das Statistische Bundesamt eine große Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Dafür werden rund 0,2 % aller Haushalte befragt, wie viel sie zum Leben ausgeben und was sie benötigen. Aus den Ergebnissen entstehen dann Vergleichswerte, die als Grundlage zur Berechnung des Regelsatzes dienen.

Zwischen diesen fünf Jahren finden keine Stichproben statt. Stattdessen wird der Regelsatz an die Lohn- und Preisentwicklung des vergangenen Jahres angepasst. Und genau hier liegt das Problem: Für die Anpassung 2022 betrachtete das für die Berechnung zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Preisentwicklung von Juli 2020 bis Juli 2021. 2020 war die Inflation aufgrund der damals noch geltenden geringeren Mehrwertsteuer deutlich niedriger als heute.

Hinweis: Rechtsgutachten bestätigt Verfassungswidrigkeit

Der neue Regelsatz beschäftigt viele Expert*innen. Eine von ihnen ist die Rechtswissenschaftlerin Anne Lenze. Sie hat in einem Rechtsgutachten Ende September 2021 die Verfassungsmäßigkeit der Regelsatzanpassung untersucht und verneint.

Anpassung hält mit Inflation nicht Schritt

Der Regelsatz wurde also mithilfe von Rechengrundlagen angepasst, die nichts mehr mit der Realität zu tun haben. Das Ergebnis ist eine Erhöhung um 0,76 % zum Vorjahr, während die Inflation im November bereits bei 5,2 % lag. Solange der Regelsatz trotz Preissteigerung weiterhin so niedrig bleibt, ist eine Bedarfsunterdeckung unausweichlich.

Bedarfsunterdeckung verstößt gegen Menschenwürde

Die Bundesregierung muss hier unbedingt nachlegen. Das Bundesverfassungsgericht warnte bereits 2014, dass die Regelbedarfe schon damals an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit lagen. Zudem führte das Gericht aus, dass auf Preissteigerungen zeitnah reagiert werden müsse, um ein Existenzminimum sicherstellen zu können.

Spätestens jetzt ist der Punkt erreicht, an dem von Verfassungswidrigkeit gesprochen werden kann. Obwohl das Inflationsproblem bekannt war, ignorierten es Bundesregierung und Arbeitsministerium bei der Anpassung der Regelsätze. Die verheerende Folge ist eine Grundsicherung, die ihren Namen nicht mehr verdient.

Sollten Sie also demnächst einen Weiterbewilligungsbescheid erhalten, lohnt sich ein Widerspruch. Unsere Partneranwält*innen von hartz4widerspruch.de helfen Ihnen dabei.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Der Regelsatz 2022: Weiterbewilligungsbescheide sind verfassungswidrig“

  1. Die Menschenwürde wird mit Füssen getreten, eine Schande für Deutschland. Vor der Wahl wird alles versprochen, danach grosser Gedächtnisverlust. Traurig…

    1. War das nicht schon immer so ? Es verhallen jetzt sogar die Worte dazu der jungen Union,der Jungsozialisten so wie die Worte JuLis zu dem auch von diesen das erkannten Problem zu Hartz 4 und den Energiekosten, und den generell steigenden Lebenserhaltungskosten und deren Regelsätzen die nicht mehr verfassungsmäßig sind.
      Gerade von den jungen der Parteien habe ich mehr erwartet ! Jetzt nach den Wahlen ein gerechtes Ziel für die armen Bevölkerungsgruppen zu schaffen ist wohl auch dort in Vergessenheit geraten.
      Also alles trauriger Weise beim alten.
      So ist das nun mal mit der Politik , eigentlich sollten sie es schon gemerkt haben was viele von den Alibivolksparteien halten . . . . . nämlich nichts !

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