Ohne Personalausweis kann kein Bürgergeld bezogen werden.

Personalausweis: Wer Bürgergeld haben will, muss Identität offenbaren

Wer erstmalig Bürgergeld beantragt, unterliegt gewissen Mitwirkungspflichten. Dazu gehört unter anderem auch die Vorlage eines Personalausweises, wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in einer aktuellen Entscheidung festgestellt hat. Nur, wenn die Identität des Antragstellers zweifelsfrei ermittelt werden kann, kann und darf das Jobcenter Leistungen bewilligen.

Bürgergeld-Bescheid kostenlos prüfen lassen

Frau beantragt ohne Personalausweis Bürgergeld

Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine ehemalige Studentin aus München, die nach ihrer Exmatrikulation Bürgergeld beantragt hatte. Das zuständige Jobcenter lehnte jedoch ab, da die von ihr eingereichten Unterlagen unvollständig waren. Unter anderem fehlte ein Identitätsnachweis.

Auch zu einem Termin vor Ort, bei dem die Frau ihre Identität bestätigen sollte, erschien sie nicht. Dennoch beharrte die Münchnerin darauf, dass ihr Sozialleistungen zustehen und zog vor Gericht.

Vorlage des Personalausweises ist Teil der Mitwirkungspflichten

Das Bayerische Landessozialgericht wies die Beschwerde der Frau ab und gab dem Jobcenter recht. Die Richter erklärten, dass die Frau keinen Anspruch auf Bürgergeld habe, da sie nicht ausreichend an der Feststellung ihrer eigenen Identität mitgewirkt habe.

Nach Auffassung des LSG seien alle Antragsteller dazu verpflichtet,

  • einen Personalausweis,
  • Reisepass oder
  • ein ähnliches Identitätsdokument

vorzuzeigen. Zwar sei diese Pflicht nicht wörtlich im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) niedergeschrieben. Dennoch handle es sich um eine logische Grundvoraussetzung. Der Grund ist einfach: Der Staat solle und dürfe keine Sozialleistungen an nicht identifizierbare Personen auszahlen.

Jobcenter darf Dokumente zur Identitätsfeststellung verlangen

Für die Praxis in den Jobcentern ist der Gerichtsbeschluss eine wichtige Bestätigung: Sachbearbeiter dürfen und müssen auf einer eindeutigen Identifikation durch gültige Ausweisdokumente bestehen, bevor sie Zahlungen bewilligen dürfen.

Im Gegenzug zeigt dieser Fall Antragstellern hingegen unmissverständlich, wie wichtig das Einhalten ihrer Mitwirkungspflichten ist. Wer behördliche Aufforderungen zur Identitätsprüfung ignoriert, verbaut sich selbst den Weg zu staatlichen Hilfen. Selbst in einer akuten finanziellen Notlage hilft dann auch kein Eilantrag beim Gericht mehr. Die Regel ist klar: Ohne Ausweis gibt es schlichtweg kein Geld.

Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen

  • Komplett kostenlos
  • Hohe Erfolgsquote
  • Bis zu 650 Euro mehr im Jahr
Bescheid kostenlos prüfen
Sehen Sie unsere 125 Bewertungen auf

Quelle:

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 0

Your page rank:

Geschrieben von: Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zaatari ist Experte fürs Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter für Sozialrecht bei der Verbraucherrechtskanzlei rightmart. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.