Nullrunde beim Bürgergeld: Es gibt 2025 weder eine Erhöhung noch eine Senkung der Regelsätze.

Nullrunde beim Bürgergeld: Das steckt dahinter

Worüber lange spekuliert wurde, ist nun offiziell: 2025 wird es keine Erhöhung bei den Bürgergeld-Leistungen geben. Die Politik rechtfertigt das mit einer gesunkenen Inflation und stützt sich auf die vermeintliche Tatsache, dass die Berechnung der neuen Regelsätze sogar einen niedrigeren Betrag ergeben hätte. Ob die Nullrunde beim Bürgergeld mit derartigen Argumenten gerechtfertigt werden kann? – wir liefern Antworten.

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Regelbedarfsstufen für 2025: Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Während das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 noch um zwölf Prozent gestiegen ist, wird es in diesem Jahr eine Nullrunde geben. Das bedeutet, dass die Regelsätze weder steigen noch sinken werden.

Hinweis: Sinken der Regelsätze

Das Sinken der Regelsätze wird durch die sogenannte Besitzschutzregelung verhindert. Demnach muss ein einmal gewährter Beitrag auch in den Folgejahren beibehalten werden. Dass es 2025 nicht weniger Bürgergeld gibt – eine derartige Drohung stand zwischenzeitlich im Raum – ist also keineswegs dem guten Willen der Politiker:innen zu verdanken. Es ist per Gesetz schlichtweg nicht möglich.

Daraus ergeben sich folgende Leistungen:

Regel­bedarfs­stufeRegel­satz 2025 in EUR
1563
2506
3451
4471
5390
6357

Dabei betrifft die Nullrunde beim Bürgergeld nicht nur die Regelsätze – auch die Pauschale bei den Schulbedarfen bleibt gleich.

Gesunkene Inflation – stimmt das wirklich?

Mit Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 hat die Regierung auch die Berechnung der Regelbedarfe geändert. Die Inflation sollte stärker berücksichtigt werden. Damit rechtfertigen die Politiker:innen nun auch die Nullrunde beim Bürgergeld. Mehr noch: „Da die Inflation gesunken ist, müssten auch die Regelsätze sinken“, heißt es auf der Homepage der Bundesregierung. Und weiter: „Der Fortschreibungsmechanismus für Bürgergeld und Sozialhilfe ergibt rechnerisch für Alleinstehende einen Wert von 539 Euro. Das ist weniger als der Betrag von 563 Euro, der seit dem 1. Januar 2024 gilt.“

Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn: In den Jahren 2021 bis 2023 ist der Regelsatz deutlich langsamer gestiegen als die Inflation. Das Minus konnte selbst die Zwölf-Prozent-Erhöhung nicht auffangen. Bei einer erwarteten Inflationsrate für 2025 von 2,8 % haben Bürgergeld-Haushalte damit zwar wirklich unwesentlich mehr Geld zur Verfügung – daraus ergibt sich auch ein minimaler Kaufkraftgewinn. Das betrifft jedoch nicht diejenigen, die schon seit längerem auf die Leistungen angewiesen sind.

Hinweis: Berücksichtigung der Inflation

Zur Berechnung der Regelsätze wurde eine prognostizierte Inflation von 2 % herangezogen. Tatsächlich dürfte die bürgergeldspezifische Inflationsrate mit einer Prognose von nunmehr 2,8 % jedoch darüber liegen. Das wiederum schmälert das ohnehin schon kaum spürbare Mehr, das Bürgergeld-Empfänger:innen zur Verfügung haben sollten.

Die Nullrunde beim Bürgergeld bedeutet für Menschen im Langzeitbezug aus der Perspektive also genaugenommen Verluste.

Bürgergeld-Nullrunde: Kritik auf ganzer Linie

Dass die Regelsätze zu niedrig sind, kritisieren Sozialverbände seit geraumer Zeit. Und so warnte auch der VdK Deutschland bereits Mitte dieses Jahres vor einer Nullrunde beim Bürgergeld. Der Verband fürchtet, dass sich die Armut von Millionen Betroffenen weiter verschärft. Dabei bezieht sich auch der VdK auf die unwesentlichen Regelsatzerhöhungen zwischen 2021 und 2023. Bürgergeldberechtigte hätten erhebliche Kaufkraftverluste erlitten. Bedeutet: Sie hatten weitaus weniger Geld für die täglichen Bedarfe zur Verfügung.

Und auch, wenn die Preissteigerungen 2025 vergleichsweise gering ausfielen, führe die Nullrunde dazu, dass sich Leistungsbeziehende schlechter versorgen könnten.

Beziehen Sie Bürgergeld, ist es wichtig, dass Sie das bekommen, was Ihnen auch zusteht. Oft ist das nicht der Fall. Deshalb prüfen wir die Bescheide der Jobcenter auf Fehler und fordern bei Bedarf Korrektur ein – kostenlos. Unsere Erfahrung zeigt, dass einer Berechnung oft falsche Zahlen zugrunde gelegt werden. Für Laien ist das selten erkennbar. Deshalb empfehlen wir Ihnen, jeden Bescheid prüfen zu lassen. Die Nullrunde beim Bürgergeld bedeutet bereits Einschnitte. Lassen Sie die nicht größer werden.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.