In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung zu ersetzen. Teile der Reform umfassen unter anderem die Anpassung der Regelsätze: Eine ergänzende Fortschreibung, die realitätsnahe Preissteigerungen bei der Berechnung berücksichtigt, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Für Bürgergeld-Empfänger:innen würde das eine weitere Nullrunde 2026 bedeuten.
Bürgergeld-Bescheid kostenlos prüfen lassen
Neue Regierung will alte Bedarfsermittlung zurück
Nach zweieinhalb Jahren Bürgergeld will die neue schwarz-rote Bundesregierung möglichst bald eine neue Grundsicherung einführen. Deswegen haben sich Union und SPD vorgenommen, einen Teil der 2023 von der Ampel eingeführten Bürgergeldreform wieder zurückzunehmen. Das betrifft auch die Fortschreibung und Aktualisierung der Regelsätze. Konkret heißt es dazu im Koalitionsvertrag: „Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen.“
So funktioniert die aktuelle Fortschreibung beim Bürgergeld
Momentan erfolgt die Anpassung der Regelsätze in zwei Schritten:
- Basisfortschreibung: Hier passt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Bürgergeld-Regelsätze anhand eines Mischindexes an, der die Lohn- (30 %) und Preisentwicklung (70 %) des vergangenen Jahres berücksichtigt.
- Ergänzende Fortschreibung: In einem zweiten Schritt wird dieser Wert noch einmal mit aktuelleren Inflationsraten aus gesonderten Zeiträumen verrechnet, um auch kurzfristige oder schnell steigende Preisentwicklungen berücksichtigen zu können.
Alle fünf Jahre folgt eine große Neuberechnung des Regelsatzes, bei der das BMAS die Ausgaben der einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland stichprobenartig ermittelt. Die Ergebnisse dienen als Referenzwert für den Bürgergeld-Regelsatz.
In Zukunft wollen Union und SPD auf den zweiten Schritt bei der Anpassung verzichten und die neue Grundsicherung nur noch mit Hilfe der Basisfortschreibung aktualisieren.
Weitere Nullrunde beim Bürgergeld droht
Für Bürgergeld-Bezieher:innen hätte eine Rückkehr zum alten System gravierende Folgen: Nachdem es schon in diesem Jahr eine Nullrunde beim Bürgergeld gab, würde es auch 2026 beim bisherigen Satz von 563 EUR für Alleinstehende und Alleinerziehende monatlich bleiben:
Regelbedarfsstufe | Aktueller Regelsatz | Regelsatz 2026 mit ergänzender Fortschreibung | Regelsatz 2026 ohne ergänzende Fortschreibung |
---|---|---|---|
1 | 563 EUR | 564 EUR | 563 EUR |
2 | 506 EUR | 508 EUR | 506 EUR |
3 | 451 EUR | 452 EUR | 451 EUR |
4 | 471 EUR | 472 EUR | 471 EUR |
5 | 390 EUR | 391 EUR | 390 EUR |
6 | 357 EUR | 358 EUR | 357 EUR |
Dadurch entsteht eine faktische Kürzung des ohnehin schon zu geringen Existenzminimums: Während das Bürgergeld stagniert, steigen die Lebenshaltungskosten weiter an – Beziehende bekommen weniger für die gleiche Menge an Geld.
Verfassungs- und sozialrechtlich ist das bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2014 in einer Entscheidung klargestellt, dass die Politik zeitnah auf Preissteigerung reagieren und die Grundsicherung entsprechend anpassen muss. Ob der Gesetzgeber diese Vorgaben erfüllt, wenn er zwei Jahre hintereinander eine Nullrunde beim Bürgergeld zulässt, bleibt fraglich.
Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen
- Komplett kostenlos
- Hohe Erfolgsquote
- Bis zu 650 Euro mehr im Jahr
Bildnachweis: Eigenes Bild
Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?