Jobcenter erhält Anweisung im Umgang mit fiktivem Einkommen

Neue Jobcenter-Anweisung verbietet „fiktives Einkommen”

Eigentlich versteht es sich von selbst, dass Jobcenter nur Einkommen berücksichtigen dürfen, auf das auch zugegriffen werden kann. Doch Jobcenter sind immer für eine Überraschung gut und rechnen gerne mit Vermögen, das gar nicht existiert. Das Problem mit dem „fiktiven Einkommen” war offenbar so groß, dass jetzt sogar eine Anweisung dazu erlassen wurde.

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Nur noch „bereite Mittel” anrechnungsfähig

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat neue Anweisungen an ihre Jobcenter ausgegeben. Besonders viel Aufsehen hat dabei keine Änderung erregt, sondern eine Klarstellung, wie Jobcenter mit dem Vermögensbegriff umzugehen haben. Bisher war es gang und gäbe, dass auch Vermögen angerechnet wurde, über das Leistungsberechtigte nur in der Theorie verfügen konnten.

Jetzt aber kam die klare Ansage der BA: Günstigere Steuerklassen und zusätzliche staatliche Hilfen wie etwa BAföG sind nur dann anzurechnen, wenn sie dem*der Leistungsempfänger*in auch tatsächlich zufließen. Die Bildung eines sogenannten „fiktiven Einkommens” sei rechtswidrig und solle von nun an der Vergangenheit angehören.

Hinweis: Kürzerer Ablehnungszeitraum bei Hartz IV

Die neue Anweisung verkürzt den Ablehnungszeitraum bei Stellung eines Antrags auf zwei Monate, wenn der*die Antragssteller*in genügend Vermögen besitzt.

Sachleistungen innerhalb der Familie

In eine ähnliche Richtung geht die Anweisung auch beim Thema Sachleistungen. Zukünftig dürfen diese nicht mehr angerechnet werden, wenn Grundsicherungsempfänger*innen sie von ihren Verwandten erhalten. Hintergrund ist, dass nach §11 SGB II Sachleistungen nur dann als Einkommen zählen, wenn diese im Rahmen einer Erwerbstätigkeit eingingen. Wie beim „fiktiven Einkommen” haben Jobcenter wohl auch hier in der Vergangenheit lieber zu viel angerechnet als zu wenig.

Wie rechtsfrei handelt(e) das Jobcenter?

Auch wenn sich die Lage für Hartz IV-Empfänger*innen Dank der neuen Anweisung gebessert hat, so bleibt doch ein bitterer Beigeschmack. Denn das offenbart, dass Jobcenter jahrelang entgegen den gesetzlichen Vorgaben handelten.

Wenn bereits einfache Dinge wie das richtige Berechnen von Einkommen nicht ordnungsgemäß funktionieren, will man sich gar nicht erst vorstellen, in welchen weiteren Bereichen es Baustellen gibt. Wird die BA die Jobcenter auch dort zurechtweisen können? Das bleibt abzuwarten.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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