Briefkasten

Wegen Regelsatzerhöhung 2020: Neue Hartz IV-Bescheide am 23.11.2019

Bekommen Sie Hartz IV? Dann dürften Sie am kommenden Samstag einen neuen Bescheid im Briefkasten finden. Denn es ist wieder einmal soweit: Die Regelsätze werden angehoben. Deswegen schicken die Jobcenter jetzt jedem einzelnen Hartz IV-Empfänger einen neuen Bescheid. Ein Widerspruch dagegen ist nicht zweckmäßig- Sonderfälle ausgenommen. 

Änderungsbescheide wegen Regelsatzerhöhung 2020

Die Schreiben sind kein Grund zur Besorgnis – die meisten Leistungsempfänger bekommen ab Ende Dezember einfach nur ein wenig mehr Geld. In aller Regel können Sie sich im Voraus schon ausrechnen, wie viel Geld Sie zusätzlich bekommen werden. Trotzdem muss das Jobcenter bei jeder Änderung einen Änderungsbescheid verschicken. In diesem Jahr wird er wahrscheinlich am 23.11.2019 bei Ihnen eintreffen.

Jobcenter ist verpflichtet, neue Bescheide zu verschicken

Wenn Sie sich nicht sicher sind, warum das Jobcenter Ihnen schreibt, achten Sie auf den Begründungstext, der sich meistens unterhalb der ersten großen Berechnungstabelle befindet. Darin sollte die Regelsatzanpassung erwähnt werden. Auch ein Blick auf den alten und neuen Auszahlungsbetrag kann helfen. Wenn Sie den erwarteten Betrag zusätzlich bekommen sollen, ist vermutlich alles in Ordnung.

Achtung: Stolperfalle beim Abschlag für Strom und Wasser

Wenn Sie Ihren Bescheid ein bisschen genauer lesen, fällt Ihnen vielleicht auf, dass für Januar oder Februar kein Abschlag für Strom in Ihren Leistungen eingerechnet ist. Das kann daran liegen, dass in diesem Zeitraum die Jahresendabrechnung liegt und Sie deswegen auch gar keinen Abschlag an Ihr Versorgungsunternehmen zahlen müssen.

Wenn dem so ist, sind die Jobcenter-Zahlungen richtig berechnet. Denken Sie einfach nur daran, rechtzeitig Ihren neuen Abschlagsplan beim Jobcenter einzureichen, damit die Zahlungen weiter laufen, wenn sie wieder fällig werden.

Regelsatzanpassung 2020 fällt moderat aus

Fünf bis acht EUR mehr gibt es pro Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft ab dem 01.01.2020. Und weil das Jobcenter Leistungen immer im Voraus für den kommenden Monat auszahlt, bekommen die Betroffenen schon Ende Dezember 2019 zum ersten Mal den neuen Regelsatz für 2020.

Änderungsbescheide zur Regelsatzanpassung unangreifbar

Rechtlich sind diese Bescheide in der Regel unangreifbar, da die einzige Änderung die Anpassung des Regelsatzes sind, welche nicht zu beanstanden ist, sodass ein Widerspruch hier in aller Regel keinen Erfolg verspricht. Ein Nachteil wird Hartz IV-Beziehern dadurch aber üblicherweise nicht entstehen, denn die überwiegende Mehrzahl dieser Bescheide wird richtig sein. 

In Sonderfällen kann Widerspruch trotzdem möglich sein

Nur in Sonderfällen sind die Bescheide angreifbar: Nämlich dann, wenn im neuen Bescheid leistungsrelevante Veränderungen nicht auftauchen, die Sie dem Jobcenter vor mehr als vier Wochen mitgeteilt haben. In solchen Fällen können Sie trotzdem widersprechen.

Beispiel: Mietänderung nicht berücksichtigt

Sie haben dem Jobcenter am 15.10.19 mitgeteilt, dass Ihre Miete gestiegen ist. Im Bescheid vom 23.11.19 ist diese Veränderung nicht berücksichtigt. In diesem Fall kann ein Widerspruch auch gegen diesen eigentlich unangreifbaren Bescheid zulässig sein.

Übersicht Regelsätze 2020 und 2019

Hier zur Erinnerung noch einmal die Übersicht über die alten und neuen Regelsätze, mit der Sie ausrechnen können, wieviel Geld Sie zusätzlich erwarten können:

Personengruppe

Regelsatz 2019

Regelsatz 2020

Alleinstehende

424 EUR

432 EUR

Partner in BG

382 EUR

389 EUR

BG-Mitglieder 18-24 Jahre

339 EUR

345 EUR

Kinder 14-17 Jahre

322 EUR

328 EUR

Kinder 6 bis 13 

302 EUR

308 EUR

Kinder unter 6

245 EUR

250 EUR

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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