Bekommen Sie Hartz IV? Dann dürften Sie am kommenden Samstag einen neuen Bescheid im Briefkasten finden. Denn es ist wieder einmal soweit: Die Regelsätze werden angehoben. Deswegen schicken die Jobcenter jetzt jedem einzelnen Hartz IV-Empfänger einen neuen Bescheid. Ein Widerspruch dagegen ist nicht zweckmäßig- Sonderfälle ausgenommen.
Änderungsbescheide wegen Regelsatzerhöhung 2020
Die Schreiben sind kein Grund zur Besorgnis – die meisten Leistungsempfänger bekommen ab Ende Dezember einfach nur ein wenig mehr Geld. In aller Regel können Sie sich im Voraus schon ausrechnen, wie viel Geld Sie zusätzlich bekommen werden. Trotzdem muss das Jobcenter bei jeder Änderung einen Änderungsbescheid verschicken. In diesem Jahr wird er wahrscheinlich am 23.11.2019 bei Ihnen eintreffen.
Jobcenter ist verpflichtet, neue Bescheide zu verschicken
Wenn Sie sich nicht sicher sind, warum das Jobcenter Ihnen schreibt, achten Sie auf den Begründungstext, der sich meistens unterhalb der ersten großen Berechnungstabelle befindet. Darin sollte die Regelsatzanpassung erwähnt werden. Auch ein Blick auf den alten und neuen Auszahlungsbetrag kann helfen. Wenn Sie den erwarteten Betrag zusätzlich bekommen sollen, ist vermutlich alles in Ordnung.
Achtung: Stolperfalle beim Abschlag für Strom und Wasser
Wenn Sie Ihren Bescheid ein bisschen genauer lesen, fällt Ihnen vielleicht auf, dass für Januar oder Februar kein Abschlag für Strom in Ihren Leistungen eingerechnet ist. Das kann daran liegen, dass in diesem Zeitraum die Jahresendabrechnung liegt und Sie deswegen auch gar keinen Abschlag an Ihr Versorgungsunternehmen zahlen müssen.
Wenn dem so ist, sind die Jobcenter-Zahlungen richtig berechnet. Denken Sie einfach nur daran, rechtzeitig Ihren neuen Abschlagsplan beim Jobcenter einzureichen, damit die Zahlungen weiter laufen, wenn sie wieder fällig werden.
Regelsatzanpassung 2020 fällt moderat aus
Fünf bis acht EUR mehr gibt es pro Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft ab dem 01.01.2020. Und weil das Jobcenter Leistungen immer im Voraus für den kommenden Monat auszahlt, bekommen die Betroffenen schon Ende Dezember 2019 zum ersten Mal den neuen Regelsatz für 2020.
Änderungsbescheide zur Regelsatzanpassung unangreifbar
Rechtlich sind diese Bescheide in der Regel unangreifbar, da die einzige Änderung die Anpassung des Regelsatzes sind, welche nicht zu beanstanden ist, sodass ein Widerspruch hier in aller Regel keinen Erfolg verspricht. Ein Nachteil wird Hartz IV-Beziehern dadurch aber üblicherweise nicht entstehen, denn die überwiegende Mehrzahl dieser Bescheide wird richtig sein.
In Sonderfällen kann Widerspruch trotzdem möglich sein
Nur in Sonderfällen sind die Bescheide angreifbar: Nämlich dann, wenn im neuen Bescheid leistungsrelevante Veränderungen nicht auftauchen, die Sie dem Jobcenter vor mehr als vier Wochen mitgeteilt haben. In solchen Fällen können Sie trotzdem widersprechen.
Beispiel: Mietänderung nicht berücksichtigt
Sie haben dem Jobcenter am 15.10.19 mitgeteilt, dass Ihre Miete gestiegen ist. Im Bescheid vom 23.11.19 ist diese Veränderung nicht berücksichtigt. In diesem Fall kann ein Widerspruch auch gegen diesen eigentlich unangreifbaren Bescheid zulässig sein.
Übersicht Regelsätze 2020 und 2019
Hier zur Erinnerung noch einmal die Übersicht über die alten und neuen Regelsätze, mit der Sie ausrechnen können, wieviel Geld Sie zusätzlich erwarten können:
Personengruppe |
Regelsatz 2019 |
Regelsatz 2020 |
Alleinstehende |
424 EUR |
432 EUR |
Partner in BG |
382 EUR |
389 EUR |
BG-Mitglieder 18-24 Jahre |
339 EUR |
345 EUR |
Kinder 14-17 Jahre |
322 EUR |
328 EUR |
Kinder 6 bis 13 |
302 EUR |
308 EUR |
Kinder unter 6 |
245 EUR |
250 EUR |
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Neuer Bescheid für Grundsicherung, von wegen mehr Geld. Durch die Erhöhung erfolgt eine drastische Leistungsminderung.