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Neue Details zum Bürgergeld: Das soll sich ändern

Das Bürgergeld könnte die größte Sozialstaatsreform seit 20 Jahren sein. Obwohl die Politik deutliche Verbesserungen verspricht, war bis jetzt noch relativ wenig über die neue Grundsicherung bekannt. Nun hat Bundessozialminister Hubertus Heil erste Informationen zum Bürgergeld durchsickern lassen.

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Höhere Regelsätze beim Bürgergeld

Das neue Bürgergeld soll vor allem eins sein: mehr. Die mickrige Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze im Januar hat deutlich die Schwächen des aktuellen Systems aufgezeigt. Nach harscher Kritik will die Bundesregierung nun gegensteuern und die Regelsätze zum 1. Januar kommenden Jahres „deutlich und angemessen“ steigern.

Was das genau bedeutet, ist noch unklar. Näheres soll ein Gesetzentwurf regeln, der in den kommenden Monaten ausgearbeitet wird. Auch nach dem Übergang zum Bürgergeld wolle man diese Praxis beibehalten und an den Berechnungsmethoden für die Regelsätze schrauben, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Hinweis: Bagatellgrenze für Rückforderungen

Noch darf das Jobcenter jeden zuviel gezahlten Betrag zurückfordern – egal wie gering er ist. Das Bürgergeld sieht für Rückforderungen dagegen eine Bagatellgrenze vor. Kleine Beträge müssen dann nicht mehr an das Jobcenter zurückgezahlt werden.

Weniger Sanktionsmöglichkeiten

Ebenso umstritten sind die Sanktionen durch die Jobcenter. Beim Bürgergeld ist mit dem sogenannten Vertrauensprinzip eine Neuregelung geplant: In den ersten sechs Monaten dürfen Leistungsminderungen nur in extremen Ausnahmefällen erfolgen. Auch die Höhe der Sanktionen ist geregelt: Sie sollen die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019 aufgestellt hat, einhalten.

Einen kompletten Wegfall der Sanktionen wird es – anders als viele gehofft haben – allerdings nicht geben. Man wolle am Grundsatz des Förderns und Forderns weiterhin festhalten.

Hinweis: Höheres Schonvermögen vorgesehen

Die aktuell geltende Notstandsregelung zum erhöhten Schonvermögen in Höhe von 60.000 EUR wird aller Voraussicht nach eine dauerhafte Regel im Rahmen des Bürgergeldes.

Bessere Verdienstmöglichkeiten

Im Gegenzug sollen Grundsicherungsempfänger:innen bessere Möglichkeiten bekommen, Einkommen zu erzielen. Deshalb will man die Freibeträge für Nebeneinkünfte deutlich anheben. Insbesondere Schüler:innen und Auszubildende sollen von höheren Freibeträgen profitieren.

Statt schneller Jobvermittlung sollen sich die Jobcenter künftig auf die spezielle Aus- und Weiterbildung der Leistungsempfänger:innen konzentrieren. Wer beispielsweise einen Berufsschulabschluss nachholt, hat länger einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Ob das Bürgergeld wirklich näher am Bürger und unbürokratischer sein wird, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden. Auf mehrbuergergeld.de finden Sie außerdem weiterführende Informationen rund ums Bürgergeld.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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