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Mieterhöhung beim Bürgergeld: Was Sie wissen müssen

Mieterhöhungen sind nichts Ungewöhnliches. Gerade auch im Zuge der gestiegenen Energiepreise haben viele Vermieter ihre Mieten angepasst. Für Bürgergeld-Empfänger:innen sind die Kosten – auch angesichts der viel zu niedrigen Angemessenheitsgrenzen – oft nicht zu stemmen. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei einer Mieterhöhung tun sollten.

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Voraussetzungen für eine Mieterhöhung

Wohnen wird immer teurer. Laut Statistischem Bundesamt gaben im Jahr 2022 rund 3,1 Millionen Haushalte 40 % ihres Einkommens nur für die Miete aus, 1,5 Millionen Haushalte mussten sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens hinblättern – Tendenz steigend. Doch nicht jede Mieterhöhung ist auch rechtlich zulässig. Ihr Vermieter muss sich an bestimmte Regeln halten:

  • Die Grenze einer Mieterhöhung ist die ortsübliche Vergleichsmiete, die sich aus dem Mietspiegel ergibt. Außerdem ist sie innerhalb von drei Jahren je nach Bundesland auf 15 bis 20 % zu begrenzen.
  • Mieterhöhungen unterliegen einer Begründungspflicht. In der Regel dürfen Vermieter die Miete nur dann erhöhen, wenn auch der Mietspiegel steigt oder Modernisierungsmaßnahmen eine höhere Miete rechtfertigen.
  • Eine Mieterhöhung ist erst ab einem Jahr nach Einzug möglich.

Wichtig: Eine Mieterhöhung ist nur dann wirksam, wenn Sie als Mieter:in zustimmen. Dafür räumt Ihnen das Gesetz eine Bedenkzeit von drei Monaten ein, sobald Ihr Vermieter Sie über eine geplante Mieterhöhung informiert. Ist die Mieterhöhung rechtmäßig, müssen Sie zustimmen. Trotzdem sollten Sie Mieterhöhungen immer von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Achtung: Mieterhöhung wegen Inflation unzulässig!

Eine Mietpreiserhöhung wegen gestiegener Preise im Allgemeinen ist nicht zulässig. Lediglich die Nebenkosten dürfen hierauf gestützt angehoben werden.

Jobcenter übernimmt angemessene Miete

Ist die Mieterhöhung zulässig, muss das Jobcenter mitunter auch die neue Miete übernehmen. Da die Miete Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) ist, muss sie nicht vom Regelsatz bezahlt werden. Allerdings kann das Jobcenter die Kostenübernahme bei unangemessen hohen Kosten verweigern. Wie teuer Ihre Wohnung sein darf, hängt von Ihrem Wohnort und der dort geltenden Mietobergrenze ab.

Übersteigen Ihre KdU aber nun die Angemessenheitsgrenze, übernimmt das Jobcenter zwar die ersten sechs Monate noch alle tatsächlich anfallenden Kosten, leitet aber auch gleichzeitig ein Kostensenkungsverfahren ein. Innerhalb des nächsten halben Jahres sollen Sie, wenn möglich, Ihre KdU reduzieren. Klappt das nicht, haben Sie drei Möglichkeiten:

  • Sie zahlen die Differenz zwischen den übernommenen und tatsächlichen Kosten selbst
  • Sie vermieten ein Zimmer bzw. einen Teil Ihrer Wohnung unter
  • Sie suchen sich eine neue, angemessene Wohnung

Tipp: Mieterhöhung immer beim Jobcenter anzeigen

Auf keinen Fall sollten Sie eine Mieterhöhung dem Jobcenter gegenüber aus Angst vor einer Umzugsaufforderung verheimlichen. Das Amt kann Sie nicht dazu zwingen, umzuziehen.

Karenzzeit beim Bürgergeld

Bei einem Erstantrag von Bürgergeld gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Das heißt: Das Jobcenter muss ein Jahr lang Ihre KdU in voller Höhe übernehmen – unabhängig davon, ob diese angemessen sind oder nicht.

Haben Sie einen ablehnenden Bescheid vom Jobcenter bekommen? Dann lassen Sie den von unseren Partneranwältinnen und Partneranwälten kostenlos prüfen. Gerade in Sachen Unterkunftskosten entscheiden Sozialgerichte oft im Sinne der Bürgergeld-Empfänger:innen und heben fehlerhafte Bescheide auf.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Mieterhöhung beim Bürgergeld: Was Sie wissen müssen“

  1. Habe bei meiner Mutter 2 Zimmer (hab mir ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer draus gemacht)gemietet! Die Wohnung ist ca.100 Quadratmeter groß! Habe mit ihr einen Untermietvertrag über 550 Euro gemacht, aber der Jobcenter verweigert das zu zahlen! Sie bezahlen mir 300 Euro! Muss aber dazu sagen das ich letztes Jahr nur 300 angegeben habe! Vielleicht denken die das ich sie verarschen will??? Wie hoch darf die Miete als Untermieter sein???
    Danke für die Hilfe

    1. Hallo Jürgen,
      dazu können wir keine pauschale Aussage treffen, da es schon einen Blick in die Unterlagen bedarf. Lassen Sie gerne den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
      Viele Grüße

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